AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Alex
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AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Alex » Di 12. Okt 2010, 02:27

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und habe gleich mal eine Frage:

Ich beziehe seit einem Jahr Krankengeld und bekomme mein Geld ja über den Auszahlungsschein der Krankenkasse.

Ich bin normal bei meinem Arbeitgeber angestellt und hole mir bisher immer eine AU-Bescheinigung (die mein Hausarzt immer für 4 Wochen ausstellt) und schicke den "gelben Schein" an den Arbeitgeber. Die Durchschrift der AU für die Krankenkasse schicke ich monatlich mit Auszahlungsschein an die KK.

Braucht mein Arbeitgeber weiterhin eine AU-Bescheinigung, wenn ich Krankengeld bekomme oder ist das nur für die 6 Wochen Lohnfortzahlung notwendig ?

Es ist zwar kein Problem weiterhin die AU-Bescheinigung zu holen, es interessiert mich so einfach.

Anfang August habe ich einen EM-Antrag gestellt und mir wurde gesagt, dass es bis zum Bescheid 3 Monate dauert. Hier im Forum lese ich viel von Gutachterterminen. Muss da jeder hin oder wird auch nach Aktenlage entschieden ? Wie lange musstet Ihr auf den Bescheid warten ?

Zu meiner Erkrankung: Ich habe eine weit fortgeschrittene Leberzirrhose wegen einer Autoimmunhepatits und stehe bei Eurotransplant auf der Warteliste für eine Lebertransplantation.

Über eine Antwort auf meine Fragen würde ich mich riesig freuen.

:winke: Alex

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feldhase
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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von feldhase » Di 12. Okt 2010, 04:23

Hallo Alex,
Alex hat geschrieben:Ich bin normal bei meinem Arbeitgeber angestellt und hole mir bisher immer eine AU-Bescheinigung (die mein Hausarzt immer für 4 Wochen ausstellt) und schicke den "gelben Schein" an den Arbeitgeber. Die Durchschrift der AU für die Krankenkasse schicke ich monatlich mit Auszahlungsschein an die KK.
Braucht mein Arbeitgeber weiterhin eine AU-Bescheinigung, wenn ich Krankengeld bekomme oder ist das nur für die 6 Wochen Lohnfortzahlung notwendig ?
Es ist zwar kein Problem weiterhin die AU-Bescheinigung zu holen, es interessiert mich so einfach.

Bei uns ist das so, das der Arbeitgeber eine Bescheinigung braucht, ob und wie lange der Arbeitnehmer Krank ist!
Ausserdem ist es zur eigenen Sicherheit, damit geht man Problemen aus dem weg. Um eine Abmahnung oder eine Kündigung kommt man dann rum! Melde Pflicht beim Arbeitgeber ist eigentlich gegeben, denn woher soll er wissen, wie lange der Mitarbeiter krank geschrieben ist und ob er wirklich krank ist!
Anfang August habe ich einen EM-Antrag gestellt und mir wurde gesagt, dass es bis zum Bescheid 3 Monate dauert. Hier im Forum lese ich viel von Gutachterterminen. Muss da jeder hin oder wird auch nach Aktenlage entschieden ? Wie lange musstet Ihr auf den Bescheid warten ?
Zum Gutachter wird man geschickt,wenn es notwendig ist! Gebe Dich nie zufrieden damit, wenn nach Akteneinsicht das Urteil gefällt wird!
Es kann dann durchaus sein, das nicht alle Arzt-Berichte dort vorlagen! Wenn Du dann einen Widerspruch machst, kannst Du nachfragen, von welchen Ärzten die unterlagen dort sind !
Es ist aber auch Hilfreich sich unterstützung zu holen beim SOVD, die kennen sich aus und es kommt bei den Ämtern besser an, wenn der Stempel vom SOVD drauf ist!
Zu meiner Erkrankung: Ich habe eine weit fortgeschrittene Leberzirrhose wegen einer Autoimmunhepatits und stehe bei Eurotransplant auf der Warteliste für eine Lebertransplantation.
Ich drücke Dir beide Daumen, das du nicht so lange warten musst!
Zuletzt geändert von Amethyst am Do 14. Okt 2010, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat-Codes ergänzt
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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Boo » Di 12. Okt 2010, 07:00

Hallo Alex, :smile:

ob du die AU-Bescheinigung weiterhin relevant für deinen Arbeitgeber ist, weiß ich leider nicht 100%ig. Ich habe sie auch nach Ablauf der 6 Wochen weiterhin zu meinem Arbeitgeber geschickt. Gesetzliche Bestimmung wäre interessant, aber da wirst du noch so einige kompetente Antworten erhalten.
-
Da du unter einer Schwerwiegenden Erkrankung leidest und deinem EM Rentenantrag von ärztlicher Seite alle wichtigen Unterlagen beiliegen, wird es wahrscheinlich zu keinem Gutachter Termin kommen.Du stehst bei Eurotransplant auf der Liste & dein GdB ist 80, unbefristet. Also mich würde das sehr wundern. Sollte es jedoch dazu kommen, dann würde ich mir an deiner Stelle gar keine Sorgen machen. :nein:

Bei mir dauerte es von der Umwandlund des Rehaantrages bis zur Bewillung der EM Rente ca. 2 1/2 Monate. Das gestaltet sich aber bei jedem anders.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Kraft & Erfolg bei all dem was auf dich zukommt, lieber Alex :Yeah:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 12. Okt 2010, 07:03

Hallo Alex

Dein AG benötigt keine Krankmeldung von dir.

Du bist ausgesteuert, das heißt dein Arbeitsvertrag ruht.

Meinen Rentenantrag habe ich im Januar 2009 gestellt, heute liegt das ganze beim Sozialgericht.

Bei deiner Diagnose sollte es nach Aktenlage entschieden werden. Ich betone nochmal "sollte".

Wegen deiner Transpantation drücke ich dir auch die Daumen.
MfG
Blacky

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(Manfred Hinrich)



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Fulgora

Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 12. Okt 2010, 07:47

Moin,
ich hab zwar bisher nix von Aussteuerung gelesen, aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bekommt ausschliesslich der Leistungsträger. Das ist in deinem Fall die KK, mit einem gelben Schein kann dein AG nämlich ggf. sogar noch Geld machen.

Nachtrag:
Wenn es schon auf Zahlschein der KK läuft, dann besteht überhaupt kein Anspruch mehr auf einen "Gelben" denn das wäre eine überflüssige Doppelattestierung, die der Arzt zum einen bei der KK nicht abrechnen kann und ggf. sogar in private Rechnung stellen könnte.

Kopie von dem Zahlschein kannman dem AG zur Verfügung stellen, aber auch dazu besteht imho keine Verpflichtung.

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Antonia
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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Antonia » Di 12. Okt 2010, 08:57

Schließe mich fulgora an.
Alex dürfte noch nicht ausgesteuert sein, da er ja erst seit einem Jahr im Krankengeld ist.

Den gelben Schein hat mein AG nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung nicht mehr bekommen. Aber ich habe - in Absprache mit der Personalabteilung meiner Firma - immer wieder mal auf deren Wunsch einen Nachweis meiner Ärztin eingereicht, daß ich immer noch krank bin. Die wollen ja schließlich wissen, ob und vor allem wie lange ich noch krank bin. Und der Arbeitgeber hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es seinem Angestellten geht.

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt:

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Vergleiche auch zB. dieses Urteil:
Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Az.: 5 Ca 6031/01

Verkündet am 19.03.2002
... „Soweit der Kläger mit der Klage die Rücknahme der Abmahnung vom 27.07.2001 sowie die Entfernung der Abmahnung vom 27.07.2001 nebst dazugehörigen Schriftverkehr aus der Personalakte begehrt, ist die Klage als unbegründet abzuweisen, denn die Abmahnung vom 27.07.2001 ist berechtigt.

Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Arbeitnehmer auch nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlungspflicht verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 - 4 EFZG eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wobei eine derartige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen Angaben über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu enthalten hat. Denn die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 - 4 EFZG unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer noch einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann. Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des § 5 EFZG, der keine Ausnahme vorsieht, als auch aus Sinn und Zweck der Regelung. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den Arbeitgeber auf Grund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-) Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen treffen zu können (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.1996, 3 Sa 449/95, &'2-A 97, S. 772).

Gegen die vorstehend dargestellte Verpflichtung hat der Kläger unstreitig für die Zeit nach dem 24.06.2001 verstoßen. Trotz zweier einschlägiger Ermahnungen der Beklagten vom 28.06.2001 und vom 05.07.2001 ist der Kläger seiner Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung i. S. d. § 5 Abs. 1 EFZG weiterhin nicht nachgekommen. Die Beklagte war mithin zum Ausspruch der Abmahnung vom 27.07.2001 berechtigt.“ ...
Liebe Grüße

Antonia

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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 12. Okt 2010, 09:35

Ach ja, ausgesteuert wirste erst wenn du ALG I beziehst.

Ich tauchte nach 1 Jahr schon nicht mehr in der Fahrerliste auf.
MfG
Blacky

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(Manfred Hinrich)



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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von angel » Di 12. Okt 2010, 10:21

hi Blacky,
ich war noch viel schneller vom Dienstplan verschwunden....es brauchte 3 Monate!
schon vor meiner 2. großen OP wurde mir von meiner Abteilung mitgeteilt, dass man mich
dort dann nicht mehr beschäftigen könne und ich nach einer anderen Abteilung suchen müßte.... :Miko:
und das war nicht das erste mal , dass ich mir solche Äußerungen anhören mußte.....
in dem Augenblick, wenn du nicht mehr funktionierst- wirste weggeschmissen...


Alex ,
alles Gute für Dich! ich hoffe, dass recht bald ein passendes Transplantat für Dich bereitsteht....
Alles andere haben schon meine Vorschreiber geäußert.

LG Angel
Liebe Grüße... AngelBild

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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Di 12. Okt 2010, 11:46

alex, ich drück dir die daumen!

einmal für deine gesundheit
das andere für den rentenantrag, der mit größter wahrscheinlichkeit "so" entschieden wird.

alles gute für dich
rosenresli

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Re: AU Bescheinigung an Arbeitgeber trotz Krankengeld ?

Ungelesener Beitrag von Antonia » Di 12. Okt 2010, 13:05

Blacky hat geschrieben:Ach ja, ausgesteuert wirste erst wenn du ALG I beziehst.
[klugscheissmodus an]
ne andersrum Blacky! :smile: Wenn Du ausgesteuert worden bist (weil man halt nach spätestens 1,5 Jahren gefälligst gesund zu sein hat), dann kannst Du ins ALG1 gehen.
[/klugscheissmodus aus]

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