Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

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Fee59
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 9. Jan 2016, 21:38

Hallo,

habe mir jetzt gerade noch einmal den Thread angeschaut.

In Deinem Bescheid steht:
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Also ist das eine Arbeitsmarktrente - sprich, die DRV schätzt Dich als zwischen 3 und 6 Stunden täglich als erwerbsfähig ein, sieht aber den Arbeitsmarkt als verschlossen für Dich an (sprich: Es gibt keine geeigneten Arbeitsstellen für Dich).

Damit fällst Du tatsächlich ins ALG 2.

Von daher würde ich folgendes tun (jetzt mal mit meinem laienhaften Verständnis der Materie):
1.
Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung einlegen und Dich darauf berufen, dass der vorherige Bescheid ja noch bis 30.04.2016 gültig ist und somit die Zahlungen bis inklusive April zu leisten sind.

2.
beim Jobcenter Antrag auf ALG2 ab 1.2.2016 stellen
Das aktuelle Schreiben dazu mitnehmen.
Alle Unterlagen vom JC einstecken, NICHTS dort unterschreiben.
Geht Dir alles zu schnell, kannst Dich aufgrund Deiner Erkrankung nicht konzentrieren, ect. als Begründung, falls SB rumzickt. Und wenn SB weiter rumzickt, Du die Unterlagen aber schon eingesteckt hast, stehst Du einfach auf und gehst.
Das ist Dein gutes Recht!

3.
Widerspruch gegen den Bescheid der DRV einlegen und das Gutachten bei der DRV anfordern, in dem sie Dich auf einmal für teilweise arbeitsfähig einschätzen.
Anmerken, dass Du die Begründung nachreichst, wenn Dir das Gutachten vorliegt.

Dann können wir schauen, ob das Gutachten tatsächlich so stimmt.
Wenn das Gutachten okay ist, kannst Du den Widerspruch immer noch zurückziehen.
Wenn es nicht okay ist, schreibst Du eine entsprechende Begründung.

Achte bitte auf die Fristen zum Einlegen des Widerspruchs.
Ich glaube, Du hast nicht mehr allzuviel Zeit.
Ein Zweizeiler reicht:
Rentenversicherungsnr. ....
Ihr Bescheid vom ....
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den obigen Bescheid ein.
Bitte übersenden Sie mir die relevanten Gutachten, die zu dem Bescheid geführt haben.
Nach Erhalt der Unterlagen werde ich meine Begründung nachreichen.

so etwas in dieser Art kannst Du schreiben.

LG
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 9. Jan 2016, 23:41

Hallo Heike47, :smile:
Nach Mitteilung der DRV liegt bei Ihnen keine volle Erwerbsminderungsrente vor, weil sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindest. 3. Std. täglich erwerbstätig sein können. Dadurch haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII. Nach der Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme handelt es sich bei dem SGBII um ein insgesamt vorrangiges Leistungssystem. Wer dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt ( § 21 SGBB X II)
Die DRV hat denen gar nichts dazu mitgeteilt, das haben die im Verlängerungs-Bescheid gelesen (wann hast du den dort vorgelegt ???) und die Hälfte dabei ignoriert ... § 21 SGB XII besagt übrigens eindeutig und ausführlich, dass sie an die Feststellung der vollen EM so lange gebunden sind, bis was Anderes klar entschieden wurde und diese Entscheidung zur "Arbeitsmarktrente" tritt erst ab dem 01.05.2016 wirklich in Kraft ... auch für Ämter gilt hier wohl "Wer LESEN KANN (und will) ist klar im Vorteil". :lesen: :ic_up:

Dein Bescheid zu Leistungen aus dem SGB XII darf also erst wirksam zum 30.04.2016 nach § 48 SGB X Abs. 1 (wegen Änderung der Verhältnisse) für Zukunft aufgehoben werden ... um die nahtlose Zahlung für /ab Mai 2016 durch das JC hast du dich natürlich selbst aktiv zu kümmern ... denn bis dahin ist die alte Feststellung zur vollen EM noch VERBINDLICH für das Sozial-AMT ...

Welcher § wird für die Einstellung ab welchem konkreten Datum / Monat angegeben ... wäre schon gut den Bescheid (1. Seite genügt vermutlich) zu sehen, der genannte § taugt NICHT für die Aufhebung ...weil die selbst nicht erfüllen, was darin geschrieben steht ... :ic_down:

Dagegen wird Widerspruch eingelegt, denn diese Änderung (in eine Arbeitsmarktrente) ist erst ab dem Verlängerungsdatum (01.05.2016) rechtlich wirksam, bis dahin haben die weiter zu zahlen, die Bedingungen sind unverändert, der erste EMR-Bescheid (mit voller EM-Rente) ist noch verbindlich und ab dem 01.05. bist du auch erst leistungsberechtigt für SGB II, vorher werden die auch keine Leistungen übernehmen (wollen) und bewilligen.

Also mit Wirkung zum 01.05.2016 ALGII beantragen, vorher sind die NICHT zuständig und dem Sozialamt per Widerspruch die Gesetzes Lage "um die Ohren geben" ... im Bescheid (von der DRV zur Verlängerung) steht ja auch klar drin ab wann das gültig ist mit der "Arbeitsmarktrente", die sollen mal nicht so tun als wüssten sie das nicht ... es ist mal wieder ein Versuch dich schon vorher los zu werden, aber das ist nicht zulässig und da wird das JC auch nicht mitmachen.

Die lesen das ganz sicher sehr genau, dass deine Erwerbsfähigkeit für wenigstens 3 Stunden erst ab der Verlängerung (01.05.2016) "angenommen" wird. die Begeisterung wird sich ohnehin auch dort in Grenzen halten, nun wieder für dich zahlen zu müssen aber das ist nun mal so vom Gesetzgeber geregelt worden.
Vielleicht sollte ich bei der DRV doch einen Widerspruch einlegen
Habe dir schon früher erklärt, dass es keinen Sinn macht, denn wie willst du einen solchen Widerspruch medizinisch begründen können, die Zuständigkeiten deiner Sozial-Leister und deine Probleme mit den ergänzenden Leistungen interessieren die DRV dabei nicht, es würde auch an der aktuellen Lage zunächst mal gar nichts ändern können ... denn der aktuelle (neue) Rentenbescheid bleibt verbindlich GÜLTIG (die Folgeprobleme wirst du also dadurch auch nicht los), bis mal eine andere Entscheidung getroffen wäre ...

Das kann dauern und auch eine Entscheidung werden, die dir noch weniger gefällt, das habe ich schon versucht dir zu erklären.
Die DRV macht da NICHTS, nur weil sich die Sozial-Leister um ihre Zahlungspflichten drücken wollen, das ist KEIN Grund für die DRV an der Rentenbewilligung was zu ändern, ein wichtiger Grund wären nur eindeutige Medizinische Umstände, mit denen DU nachweisen kannst, dass eine Erwerbsfähigkeit von 3 - unter 6 Stunden nicht realistisch ist ...

Du hast leider das Pech mit dieser Änderung zwischen die Leistungsträger zu geraten, wenn deine Rente hoch genug wäre davon leben zu können ohne amtliche Zuschüsse, hättest du den Unterschied (vermutlich) nicht mal bemerkt und hinterfragt ... denn auf deinem Konto ändert sich ja NICHTS deswegen ... es kommt genau so wenig wie vorher von der DRV ... :lesen:

Ob und woher man noch Zuschüsse braucht oder bekommt hat keine Bedeutung bei der DRV, für die Entscheidung ob du nun eine volle" Arbeitsmarktrente" bekommst oder eine reguläre volle EM-Rente ... mein Dopa bekommt auch NICHTS zu seiner vollen Mini-EM-Rente dazu (bereits ohne Befristung bewilligt), auch nicht aus der Grundsicherung des SGB XII (Kapitel 4), obwohl er Alleinstehend einen sicheren Anspruch dort hätte ... aber er hat ja eine "reiche Doma" an seiner Seite, also braucht er kein Geld vom Staat ... :jaa: :cool:

Du kannst dich nur gegen das Sozial-AMT und die unberechtigte Einstellung der Leistungen vor dem 30.04.2016 wehren, da helfe ich dir gerne bei und dann sollte das auch klappen können ... Garantien habe ich KEINE aber schon ne Menge Übung mit Widersprüche schreiben, dazu brauche ich aber mehr konkrete Daten aus dem Bescheid mit der Aufhebung.

Damit die sich schnell damit befassen müssen (es geht ja bereits um die nächste Zahlung für Februar) halte ich einen rein fristwahrenden Widerspruch ohne gleichzeitige (passende) Begründung nicht für den richtigen Weg, die handfeste Begründung sollte also direkt dabei sein und nächste Woche zügig (nachweislich !!!) bei denen eingehen, denn Eile ist geboten bei der Entscheidung dazu ... :lesen: :lesen: :lesen: :aha:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 10. Jan 2016, 01:07

Hallo fee, :smile:
Also ist das eine Arbeitsmarktrente - sprich, die DRV schätzt Dich als zwischen 3 und 6 Stunden täglich als erwerbsfähig ein, sieht aber den Arbeitsmarkt als verschlossen für Dich an (sprich: Es gibt keine geeigneten Arbeitsstellen für Dich).
Damit fällst Du tatsächlich ins ALG 2.
Von daher würde ich folgendes tun (jetzt mal mit meinem laienhaften Verständnis der Materie):

1. Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung einlegen und Dich darauf berufen, dass der vorherige Bescheid ja noch bis 30.04.2016 gültig ist und somit die Zahlungen bis inklusive April zu leisten sind.
Soweit völlig richtig gedacht, zumal (wie oben schon erwähnt) das Sozial-AMT bereits selbst den zutreffenden § dafür erwähnt hat, der besagt bereits, dass die Einstellung aktuell noch gar nicht Zulässig ist, wenn ein anderer Leistungsträger noch gar nicht zur Zahlung verpflichtet werden KANN, ehe die aktuelle Befristung zum 30.04. abgelaufen ist ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:
2.beim Jobcenter Antrag auf ALG2 ab 1.2.2016 stellen
Das aktuelle Schreiben dazu mitnehmen.
Nein, das bringt nichts, denn das JC wird die Zuständigkeit vor dem 01.05.2016 berechtigt ablehnen, der Antrag auf ALGII ist also erst mit Wirkung zum 01.05.2016 rechtlich möglich, der "vorfristige" Aufhebungsbescheid vom Sozial-AMT wird die dabei nicht wirklich interessieren (ALGII ist NICHT "vorrangig" bei verbindlichem Bescheid voller EM-Rente bis zum 30.04.2016) ... die wollen den Bescheid zur "Arbeitsmarkt-Rente" sehen und maßgeblich ist dort der im DRV-Bescheid eingetragene Beginn dieser Renten-Verlängerung als "Arbeitsmarktrente" ...

Auf einen Antrag zum 01.02.2016 würde ganz fix die Ablehnung folgen, weil das SGB II rechtlich (noch) nicht zuständig ist, auch nicht "Ersatzweise" denn Heike ist zum 01.02. noch VOLL EM lt. laufendem ersten Rentenbescheid ... also NICHT mindestens 3 Stunden Erwerbsfähig wie im SGB II erforderlich.
Alle Unterlagen vom JC einstecken, NICHTS dort unterschreiben.
Geht Dir alles zu schnell, kannst Dich aufgrund Deiner Erkrankung nicht konzentrieren, ect. als Begründung, falls SB rumzickt. Und wenn SB weiter rumzickt, Du die Unterlagen aber schon eingesteckt hast, stehst Du einfach auf und gehst.
Das ist Dein gutes Recht!
Soweit richtig, den Antrag kann man aber auch aus dem Internet laden, komplett fertig machen, mit allen Nachweisen (in Kopie) vorbereiten und dann damit das JC aufsuchen, da sie erst zum Monat Mai Leistungen "begehrt" (unbedingt so auf dem Antrag angeben), muss sie sich vorher noch gar nicht groß mit denen abgeben wollen, sie ist bis dahin noch immer VOLL EM, da gibt es noch NICHTS Wiedereinzugliedern (ab 01.05. eigentlich auch nicht weil der erforderliche Teilzeitarbeitsmarkt ja als verschlossen gilt, aber dazu später mehr) ... also sind auch jegliche Gespräche zu einer "beruflichen oder sonstigen Zukunft" bis dahin völlig überflüssig. :aha: :aha: :aha:

Wichtig ist nur, dass der Antrag auf ALGII mit Wirkung ab 01.05.2016 rechtzeitig (spätestens Mitte März) beim zuständigen JC nachweislich vorliegt, egal ob per Fax /Einschreiben/ persönliche Übergabe mit Eingangsbestätigung, damit die nahtlose Leistung (Ende April) für den Mai vom JC gesichert sein kann ...

Bescheid und Leistung sollten dann planmäßig eingehen, wenn bis Mitte April noch nichts vom JC gekommen ist, sollte man dort nachhaken ... wenn die sonst irgendwas wollen, dann melden die sich schon von selber mit Nachforderung von Unterlagen oder einer schriftlichen Einladung ...
3.Widerspruch gegen den Bescheid der DRV einlegen und das Gutachten bei der DRV anfordern, in dem sie Dich auf einmal für teilweise arbeitsfähig einschätzen.
Anmerken, dass Du die Begründung nachreichst, wenn Dir das Gutachten vorliegt.
Soweit eine Möglichkeit zumindest die Unterlagen zu bekommen, die für diese (neue) Entscheidung maßgeblich waren ... ein GA gab es meines Wissens nicht im Zuge der Verlängerung, nur Arztanfragen ... aber ich habe nicht alle Einzelheiten jetzt nachgelesen ... :Gruebeln:
Dann können wir schauen, ob das Gutachten tatsächlich so stimmt.
Wenn das Gutachten okay ist, kannst Du den Widerspruch immer noch zurückziehen.
Wenn es nicht okay ist, schreibst Du eine entsprechende Begründung.
Zu meinen Bedenken einen Widerspruch (zur Änderung in die "Arbeitsmarktrente") tatsächlich durch zu bekommen, habe ich mich bereits an anderer Stelle (Seite 4) schon intensiver geäußert, denn die aktuellen Probleme mit dem "Ämterwechsel" haben dafür keine Bedeutung und für die Änderung in volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen müssten schon harte (medizinische) Geschütze aufgefahren werden ... je nachdem wie die DRV da die gebesserte Erwerbsfähigkeit begründet hat.

viewtopic.php?p=68235#p68235
Achte bitte auf die Fristen zum Einlegen des Widerspruchs.
Ich glaube, Du hast nicht mehr allzuviel Zeit.
Ein Zweizeiler reicht:
Rentenversicherungsnr. ....
Ihr Bescheid vom ....
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den obigen Bescheid ein.
Bitte übersenden Sie mir die relevanten Gutachten, die zu dem Bescheid geführt haben.
Nach Erhalt der Unterlagen werde ich meine Begründung nachreichen.
so etwas in dieser Art kannst Du schreiben.
Das Ganze bitte wie immer per Fax und/ oder Übergabe-Einschreiben, damit es nachweisbar wird, dass und wann die das erhalten haben (müssen) ...

Ich denke mal bei der "Akteneinsicht" sollte man es dann belassen und den Widerspruch zurück nehmen, es gibt keine wirkliche Chance gegen diese "Arbeitsmarktrente" vorzugehen, denn letztlich bekommt sie eine volle EM-Rente gezahlt, mehr gibt es bei anderer Bewilligung auch nicht auf das Konto ... es dürfte kaum gelingen da mit (neuen /aktuelleren ???) medizinischen Gründen / Argumenten eine Änderung zu bewirken.

Es würde also ziemlich wahrscheinlich zur Abweisung des Widerspruches kommen und eine anschließende Klage dagegen ... dauert dann länger als die aktuelle Befristung läuft ... :confused: :Gruebeln:

Ich kann die Probleme von @Heike wirklich nachempfinden, nur bleibt dieser Bescheid während des Rechtsweges weiterhin gültig (aufschiebende Wirkung besteht) und damit bleiben ihr auch die aktuellen Querelen mit den Sozial-Leistern erhalten, daran wird auch ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid nichts ändern.

Der Renten-Bescheid ist ihr am 24.12. zugegangen (hatte sie geschrieben) also kann der Widerspruch noch bis zum 24.01.2016 eingereicht werden (Zugang bei der DRV), eigentlich sogar bis 25. denn der 24. ist ein Sonntag aber man muss das ja nicht "auf den letzten Drücker machen".

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » So 10. Jan 2016, 12:25

Der Dateianhang 013.JPG existiert nicht mehr.
Hallo Doppeloma :smile:



Die DRV hat denen gar nichts dazu mitgeteilt, das haben die im Verlängerungs-Bescheid gelesen (wann hast du den dort vorgelegt ???) und die Hälfte dabei ignoriert ... § 21 SGB XII besagt übrigens eindeutig und ausführlich, dass sie an die Feststellung der vollen EM so lange gebunden sind, bis was Anderes klar entschieden wurde und diese Entscheidung zur "Arbeitsmarktrente" tritt erst ab dem 01.05.2016 wirklich in Kraft ... auch für Ämter gilt hier wohl "Wer LESEN KANN (und will) ist klar im Vorteil". :lesen: :ic_up:
Den Bescheid habe ich sehr zeitnah an das Sozialamt übersendet.
Dein Bescheid zu Leistungen aus dem SGB XII darf also erst wirksam zum 30.04.2016 nach § 48 SGB X Abs. 1 (wegen Änderung der Verhältnisse) für Zukunft aufgehoben werden ... um die nahtlose Zahlung für /ab Mai 2016 durch das JC hast du dich natürlich selbst aktiv zu kümmern ... denn bis dahin ist die alte Feststellung zur vollen EM noch VERBINDLICH für das Sozial-AMT ...
Der Meinung bin ich ja auch.
Welcher § wird für die Einstellung ab welchem konkreten Datum / Monat angegeben ... wäre schon gut den Bescheid (1. Seite genügt vermutlich) zu sehen, der genannte § taugt NICHT für die Aufhebung ...weil die selbst nicht erfüllen, was darin geschrieben steht ... :ic_down:
Ich versuche ihn reinzustellen. Sohn kümmert sich um das Kabel :icon_e_wink:
Dagegen wird Widerspruch eingelegt, denn diese Änderung (in eine Arbeitsmarktrente) ist erst ab dem Verlängerungsdatum (01.05.2016) rechtlich wirksam, bis dahin haben die weiter zu zahlen, die Bedingungen sind unverändert, der erste EMR-Bescheid (mit voller EM-Rente) ist noch verbindlich und ab dem 01.05. bist du auch erst leistungsberechtigt für SGB II, vorher werden die auch keine Leistungen übernehmen (wollen) und bewilligen.
Im Weiterbewilligungsbescheid der DRV steht allerdings kein Datum, ab wann dieser neue Bescheid gilt. Es steht aber auch nicht drin, dass der alte Bescheid aufgehoben ist. Ich versuche auch diesen mit einzustellen.
Also mit Wirkung zum 01.05.2016 ALGII beantragen, vorher sind die NICHT zuständig und dem Sozialamt per Widerspruch die Gesetzes Lage "um die Ohren geben" ... im Bescheid (von der DRV zur Verlängerung) steht ja auch klar drin ab wann das gültig ist mit der "Arbeitsmarktrente", die sollen mal nicht so tun als wüssten sie das nicht ... es ist mal wieder ein Versuch dich schon vorher los zu werden, aber das ist nicht zulässig und da wird das JC auch nicht mitmachen.
Wie gesagt, es steht nicht drin. Kannst du mir evtl. wenn es keine Mühe macht, einen Vorlaut für den Widerspruch geben?
Die lesen das ganz sicher sehr genau, dass deine Erwerbsfähigkeit für wenigstens 3 Stunden erst ab der Verlängerung (01.05.2016) "angenommen" wird. die Begeisterung wird sich ohnehin auch dort in Grenzen halten, nun wieder für dich zahlen zu müssen aber das ist nun mal so vom Gesetzgeber geregelt worden.
Bin immer noch wie erstarrt, wenn ich darüber nachdenke, dort wieder Kunde zu sein
Habe dir schon früher erklärt, dass es keinen Sinn macht, denn wie willst du einen solchen Widerspruch medizinisch begründen können, die Zuständigkeiten deiner Sozial-Leister und deine Probleme mit den ergänzenden Leistungen interessieren die DRV dabei nicht, es würde auch an der aktuellen Lage zunächst mal gar nichts ändern können ... denn der aktuelle (neue) Rentenbescheid bleibt verbindlich GÜLTIG (die Folgeprobleme wirst du also dadurch auch nicht los), bis mal eine andere Entscheidung getroffen wäre ...
Ist es denn evtl. nicht so, wenn ich die jetzige Entscheidung so hinnehme, dass zu meinen Nachteil ausgelegt werden könnte, wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag stelle? Ich verstehe ja immer noch nicht, wie sie zu dieser Einschätzung gekommen sind. Denn mir geht es nicht besser, als vor 2 Jahren. Riskiere ich nicht evtl. meinen Rentenanspruch, wenn ich mich dieser Entscheidung jetzt beuge? Verstehst du, was ich meine
Das kann dauern und auch eine Entscheidung werden, die dir noch weniger gefällt, das habe ich schon versucht dir zu erklären.
Die DRV macht da NICHTS, nur weil sich die Sozial-Leister um ihre Zahlungspflichten drücken wollen, das ist KEIN Grund für die DRV an der Rentenbewilligung was zu ändern, ein wichtiger Grund wären nur eindeutige Medizinische Umstände, mit denen DU nachweisen kannst, dass eine Erwerbsfähigkeit von 3 - unter 6 Stunden nicht realistisch ist ...
Die Erklärungen von dir habe ich verstanden und natürlich sind die Ämter nicht die Gründe, die ich angeben würde. Aber ich hätte eben nur das Gutachten von meinem behandenen Arzt und den Nachweis über eine Psychotherapie. Wie die aus der Ferne eine Besserung empfinden, bleibt mir ein Rätsel.
Hätte ich in dem Antrag unter der Passage, " hat sich ihr Gesundheitszustand geändert" was anderes als nein, ankreuzen sollen? War das der ausschlaggebende Punkt?
Du hast leider das Pech mit dieser Änderung zwischen die Leistungsträger zu geraten, wenn deine Rente hoch genug wäre davon leben zu können ohne amtliche Zuschüsse, hättest du den Unterschied (vermutlich) nicht mal bemerkt und hinterfragt ... denn auf deinem Konto ändert sich ja NICHTS deswegen ... es kommt genau so wenig wie vorher von der DRV ... :lesen:
Ich würde ja so gerne was finden, was mich aus dieser Situation raus holt.

Du kannst dich nur gegen das Sozial-AMT und die unberechtigte Einstellung der Leistungen vor dem 30.04.2016 wehren, da helfe ich dir gerne bei und dann sollte das auch klappen können ... Garantien habe ich KEINE aber schon ne Menge Übung mit Widersprüche schreiben, dazu brauche ich aber mehr konkrete Daten aus dem Bescheid mit der Aufhebung.
vielen Dank.
Dateianhänge
rente 001.JPG
013.JPG

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » So 10. Jan 2016, 13:55

Ich muss gestehen, dass ich den § 21 SGB 12 nicht wirklich verstehe

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 10. Jan 2016, 16:20

Hallo Heike, :smile:
Im Weiterbewilligungsbescheid der DRV steht allerdings kein Datum, ab wann dieser neue Bescheid gilt. Es steht aber auch nicht drin, dass der alte Bescheid aufgehoben ist. Ich versuche auch diesen mit einzustellen.
Das steht nie anders in den Verlängerungsbescheiden bei einer EM-Rente mit Befristung, warum sollte der erste Bescheid "aufgehoben" werden, der ist rechtsverbindlich weiter gültig bis zum Ende der Befristung die dort angegeben ist und dann tritt in Kraft was dir jetzt mitgeteilt wurde und gilt wieder bis zu dem Tag der darin (als Ende der Befristung) angegeben ist.

Das ist den Behörden doch bekannt wie so ein Verlängerungsbescheid aussieht und wann die Rechtwirkung für Änderungen daraus dann beginnt.

Sogar meine Firma hat das richtig zu deuten gewusst damals nach meiner Verlängerung bis zur Altersrente, die haben brav mit allen Aktionen gewartet, bis die erste Befristung regulär abgelaufen war, ehe dann mein Arbeitsverhältnis zur Wirksamkeit der Fortsetzungs-Bewilligung OHNE Befristung (bzw. mit dem Datum meiner Altersrente angegeben) ordnungsgemäß beendet wurde.
Wie gesagt, es steht nicht drin. Kannst du mir evtl. wenn es keine Mühe macht, einen Vorlaut für den Widerspruch geben?
Es muss ja auch nicht extra drin stehen (im Verlängerungsbescheid) dem Sozialamt ist doch bekannt wie lange die alte EM-Rente bewilligt ist (mach bitte noch mal eine Kopie der ersten Seite für den Widerspruch und markiere darauf deutlich das angegebene Datum für den Ablauf !!!) und die Verlängerung (Änderung in deinen Verhältnissen) beginnt (logisch) erst wenn der erste Rentenbescheid auch zeitlich abgelaufen ist.

Dass man dir die Entscheidung bereits jetzt von der DRV vorliegt ändert doch NICHTS daran, dass der bisherige EMR-Bescheid weiter gültig ist, eben weil der ja nicht "aufgehoben" wurde deswegen, dann wäre der ja ganz weg, dafür gibt es doch keinen Grund (und keine Berechtigung). :lesen: :lesen: :lesen:

Das Sozial-AMT darf auch nicht einfach deine Leistungen deswegen "einstellen", die haben deinen Bescheid ordnungsgemäß aufzuheben zum Beginn der Veränderung und die findet erst ab dem 01.05.2016 statt ... ja, ich schreibe dir da gerne was, wo du dann nur noch die korrekten persönlichen Daten ergänzen und die "Anlagen" beifügen musst.

Gib mir noch ein wenig Zeit zum Nachdenken, kannst den Text dann einfach in dein Schreib-Programm kopieren und mit deinen fehlenden persönlichen Angaben komplettieren (ich mach da dann einfach nur Kreuze hin), "Kunden-Nummer"/ Unterschrift nicht vergessen. :teufel:

Solltest du das persönlich beim Amt abgeben können, dann mach dir gleich eine Kopie mit fertig, die du dort als Eingangsbestätigung abstempeln lässt, das dürfen die auch nicht verweigern, wie lange war denn dein aktueller Leistungsbescheid (vom Sozial-AMT) jetzt gültig, den angegebenen § musst du auch nicht verstehen können, den hat das Amt zu verstehen und richtig anzuwenden.

Taugt als zulässige Begründung deine Leistung einfach einzustellen gar nichts ... bei "Änderung der persönlichen Verhältnisse" muss ein laufender Leistungsanspruch nach § 48 SGB X Abs. 1 aufgehoben werden, mit ordentlicher Begründung wodurch die persönlichen Verhältnisse sich ab welchem Datum (hier der 01.05. und nicht "ab Februar gibt es kein Geld mehr, weil uns mitgeteilt wurde") ... diese Mitteilung kam ordnungsgemäß von dir (hast du einen Nachweis dafür ???) und diese Veränderung tritt erst ein wenn der (vorliegende 1.) Rentenbescheid abgelaufen ist (zur "freundlichen Erinnerung" wird die Kopie beigefügt wo das genau drauf steht :teufel: ) .
Ist es denn evtl. nicht so, wenn ich die jetzige Entscheidung so hinnehme, dass zu meinen Nachteil ausgelegt werden könnte, wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag stelle? Ich verstehe ja immer noch nicht, wie sie zu dieser Einschätzung gekommen sind. Denn mir geht es nicht besser, als vor 2 Jahren. Riskiere ich nicht evtl. meinen Rentenanspruch, wenn ich mich dieser Entscheidung jetzt beuge? Verstehst du, was ich meine
Ich verstehe schon was du meinst aber solche Überlegungen wird in 2 Jahren Niemand mehr anstellen, weil es dann nur noch um deinen (dann aktuellen) Gesundheitszustand für die neue Entscheidung geht, warum du jetzt die Entscheidung nicht akzeptieren wolltest oder akzeptiert hast, wird kein Thema dabei sein, ein abgelehnter Widerspruch (zum aktuellen Bescheid) landet allerdings auch in deiner Rentenakte ...

Wenn du die Gründe erforschen willst, wie es zu deiner (angeblichen) Besserung gekommen sein soll, dann fordere die maßgeblichen Unterlagen dazu bei der DRV schriftlich / nachweislich ein, wie es dir schon geschrieben wurde (notfalls über Widerspruch, den du später besser selbst zurück nimmst) ... damit du überprüfen könntest, woraus man diese "Besserung" ersehen haben will ...

Es kann auch einfach nur ein "Trick" der DRV sein die volle EM zu unterbrechen, damit du so schnell nicht auf die "magischen" 9 Jahre durchgehend volle (reguläre) EM-Rente kommen kannst, die dann eine Bewilligung OHNE Befristung (lt. Gesetz) zwingend bewirken würden, das kann man nie wissen.

Es wird bei der nächsten Verlängerung Niemanden mehr ernsthaft interessieren wie es dir bei der letzten Verlängerung wirklich gegangen ist, das zählt dann sowieso nicht mehr für die neue Entscheidung ... Gesundheit ist nun mal "keine feste Größe", dann brauchte das ja überhaupt nicht überprüft werden, nach dem Motto "Einmal krank = immer Krank" ... was zur ersten Bewilligung geführt hat war damals aktuell und was in 2 Jahren aktuell sein wird, dazu weiß noch kein Mensch wirklich sicher was, nicht mal du selber ...

Du hast das schon (im Antrag) völlig richtig angekreuzt, das habe ich genau so gemacht (auch KEINE Selbsteinschätzung ausgefüllt) und es gab überhaupt keine weiteren Berichte oder Anfragen bei den Ärzten ... du darfst nicht erwarten, dass die DRV sich alleine damit zufrieden gibt und deswegen die EM-Rente (in der bisherigen Art) verlängern wird /muss ...

In meinem Falle wurde trotzdem aus der "Arbeitsmarktrente" eine volle EM-Rente (also nur wegen der Gesundheit) OHNE erneute Befristung bis zur regulären Altersrente aber ich war auch schon fast in der möglichen "Altersrente" angekommen ... das ist auch nicht unbedingt "üblich", aber ich habe das natürlich nicht mehr hinterfragt, "wie man nun dazu gekommen ist" bei der DRV ...

Die gleichen Kreuze im Verlängerungs-Antrag können also bei der DRV völlig unterschiedliche Auswirkungen haben, das würde dich (vermutlich) alles gar nicht weiter stören (Hauptsache die Rente wird wie bisher jeden Monat überwiesen), wenn da nicht für dich konkret nun der "Umzug" zum JC ab dem 01.05. mit verbunden wäre ... nur das interessiert die DRV bei ihren Entscheidungen überhaupt nicht. :Verwirrt: :Hilfe:

Also überlege dir welche gesundheitlichen /nachweisbaren Fakten aktuell, die DRV bewegen könnten daran (schnellstens, denn sonst hast du nichts davon) was ändern /korrigieren zu müssen ... weil du damit nicht einverstanden bist und Widerspruch einlegst ... einfach nur so als "Beweis wie wehrhaft du bist" in Vorbereitung der nächsten Verlängerung kannst du dir das schenken ...

Bei JEDER Verlängerung werden "die Karten neu gemischt" bei der DRV und alle relevanten Bedingungen neu überprüft, meist mehr oder weniger gründlich und manchmal auch zum Nachteil des EM-Rentners ... besonders wenn er zusätzlich auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist, nur ergeben sich diese Nachteile dann eher "indirekt" und sind für die DRV nicht entscheidungsrelevant.

Die prüfen nur ob du arbeiten gehen könntest (Voll- oder Teilzeit) um dein Geld selbst zu verdienen (bei Teilrente muss dafür eben auch was am Arbeitsmarkt vorhanden sein)
Du kannst den Bescheid (zur Verlängerung als "Arbeitsmarktrente") nur sinnvoll angehen, wenn du knallharte medizinische Argumente dagegen aufzubieten hast, die der DRV bisher nicht bekannt sind oder von ihr nicht im Zuge der Überprüfung selbst (bei Ärzten / Kliniken) abgefordert wurden.

Um das selbst prüfen zu können brauchst du diese Unterlagen von der DRV zunächst mal im Zuge der "Akteneinsicht" nach § 25 SGB X ... sonst kannst du eventuell mangelhafte Prüfung deines Verlängerungsantrages der DRV ja gar nicht nachweisen ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html

An deinem notwendigen Antrag zum 01.05. an das JC wird das aber nichts ändern, sonst bekommst du spätestens ab diesem Datum keine notwendigen Gelder mehr zusätzlich zu deiner EM-Rente ... bis dahin wird die DRV ganz sicher keine anderen Entscheidungen treffen, auch nicht wenn du dann nach Sichtung der Unterlagen Ansatzpunkte dafür haben würdest, die sehe ich aber im Moment noch nicht.

Bis später, ich melde mich wieder dazu (Widerspruch an das Sozial-AMT), damit das schnell auf den Weg gebracht werden kann die Vorbereitungen (Kopien wie beschrieben) kannst du ja schon mal treffen, mach auch eine erneute Kopie vom aktuellen Bescheid (1. Seite) und vom Nachweis für die Meldung beim Sozial-AMT am XX (Einlieferungsbeleg der Post z.B.).

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Heike47
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » So 10. Jan 2016, 18:47

Liebe Doppeloma,

konntest du die hochgeladenen Dateien einigermaßen gut lesen?


Das steht nie anders in den Verlängerungsbescheiden bei einer EM-Rente mit Befristung, warum sollte der erste Bescheid "aufgehoben" werden, der ist rechtsverbindlich weiter gültig bis zum Ende der Befristung die dort angegeben ist und dann tritt in Kraft was dir jetzt mitgeteilt wurde und gilt wieder bis zu dem Tag der darin (als Ende der Befristung) angegeben ist.
Ich hatte es in deiner ersten Antwort so verstanden, dass im Bewilligungszeitraum der Beginn der neuen Rente drin steht



Es muss ja auch nicht extra drin stehen (im Verlängerungsbescheid) dem Sozialamt ist doch bekannt wie lange die alte EM-Rente bewilligt ist (mach bitte noch mal eine Kopie der ersten Seite für den Widerspruch und markiere darauf deutlich das angegebene Datum für den Ablauf !!!) und die Verlängerung (Änderung in deinen Verhältnissen) beginnt (logisch) erst wenn der erste Rentenbescheid auch zeitlich abgelaufen ist.
Für den Widerspruch soll ich den Bescheid des Amtes kopieren? Sorry, ich steh auf der Leitung
Dass man dir die Entscheidung bereits jetzt von der DRV vorliegt ändert doch NICHTS daran, dass der bisherige EMR-Bescheid weiter gültig ist, eben weil der ja nicht "aufgehoben" wurde deswegen, dann wäre der ja ganz weg, dafür gibt es doch keinen Grund (und keine Berechtigung). :lesen: :lesen: :lesen:
Zumal ich eine Woche vor Weihnachten ein Schreiben von denen bekam, in dem Sie mir mitteilten, dass die Rente bis 30.04.2016 ausläuft und man einen Nachweis über einen Weiterbewilligungsantrag anfordert.
Das Sozial-AMT darf auch nicht einfach deine Leistungen deswegen "einstellen", die haben deinen Bescheid ordnungsgemäß aufzuheben zum Beginn der Veränderung und die findet erst ab dem 01.05.2016 statt ... ja, ich schreibe dir da gerne was, wo du dann nur noch die korrekten persönlichen Daten ergänzen und die "Anlagen" beifügen musst.
vielen Dank. Ich wollte gleich morgen früh zum Sozialamt gehen und das persönlich abgeben. Wahrscheinlich werde ich dann auch noch mal ins Jobcenter gehen ( ist im gleichen Haus)
Du brauchst das nicht professionell aufsetzen, denn ich habe eh keinen Drucker und schreibe den Text per Hand ab.

Solltest du das persönlich beim Amt abgeben können, dann mach dir gleich eine Kopie mit fertig, die du dort als Eingangsbestätigung abstempeln lässt, das dürfen die auch nicht verweigern, wie lange war denn dein aktueller Leistungsbescheid (vom Sozial-AMT) jetzt gültig, den angegebenen § musst du auch nicht verstehen können, den hat das Amt zu verstehen und richtig anzuwenden.
Ja, das hatte ich auch vor. Ich will nur gleich morgen tätig werden, weil ich das aussitzen hier nicht aushalten kann. Auf dem Postweg dauert es dann auch zwei Tage und bis die Sachbearbeiterin den Brief öffnet nochmal x Tage. Nein, das kann ich so nicht.
Taugt als zulässige Begründung deine Leistung einfach einzustellen gar nichts ... bei "Änderung der persönlichen Verhältnisse" muss ein laufender Leistungsanspruch nach § 48 SGB X Abs. 1 aufgehoben werden, mit ordentlicher Begründung wodurch die persönlichen Verhältnisse sich ab welchem Datum (hier der 01.05. und nicht "ab Februar gibt es kein Geld mehr, weil uns mitgeteilt wurde") ... diese Mitteilung kam ordnungsgemäß von dir (hast du einen Nachweis dafür ???) und diese Veränderung tritt erst ein wenn der (vorliegende 1.) Rentenbescheid abgelaufen ist (zur "freundlichen Erinnerung" wird die Kopie beigefügt wo das genau drauf steht :teufel: ) .
Ich habe denen nur die Kopie des Bescheides mit den Worten: beiliegend sende ich ....zu. Ich hatte ja die Stille Hoffnung, dass sie das mit der Arbeitsmarktrente übersieht.


Ich verstehe schon was du meinst aber solche Überlegungen wird in 2 Jahren Niemand mehr anstellen, weil es dann nur noch um deinen (dann aktuellen) Gesundheitszustand für die neue Entscheidung geht, warum du jetzt die Entscheidung nicht akzeptieren wolltest oder akzeptiert hast, wird kein Thema dabei sein, ein abgelehnter Widerspruch (zum aktuellen Bescheid) landet allerdings auch in deiner Rentenakte ...
Mein Gedankenkarusell sagt mir, wenn Frau Heike jetzt schon mit der Hälfte zufrieden ist und es als gegeben hinnimmt, stellen wir das ganze doch ganz ein.

Es kann auch einfach nur ein "Trick" der DRV sein die volle EM zu unterbrechen, damit du so schnell nicht auf die "magischen" 9 Jahre durchgehend volle (reguläre) EM-Rente kommen kannst, die dann eine Bewilligung OHNE Befristung (lt. Gesetz) zwingend bewirken würden, das kann man nie wissen.
Das ist natürlich möglich. Ich denke, meine Chancen die Rente zu ändern sind wirklich gering. In meiner ersten Panik gestern, habe ich das nur ins Auge gefasst.
Das Risiko, dass der Schuss nach hinten losgeht, ist mir allerdings auch zu groß. Ich bin da echt in einer Zwickmühle






Also überlege dir welche gesundheitlichen /nachweisbaren Fakten aktuell, die DRV bewegen könnten daran (schnellstens, denn sonst hast du nichts davon) was ändern /korrigieren zu müssen ... weil du damit nicht einverstanden bist und Widerspruch einlegst ... einfach nur so als "Beweis wie wehrhaft du bist" in Vorbereitung der nächsten Verlängerung kannst du dir das schenken ...
Ich kann da gar nichts nachweisen. Ich merke nur immer wieder, dass Situationen wie diese mich dermaßen aus dem Konzept bringen und ich das Gefühl habe, ich stehe genau da, wo ich vor zwei Jahren schon mal stand. Als hätte ich nie im Leben eine Therapie gemacht. Alle an die Hand gelegten Werkzeuge waren wie weggeblasen. :ic_down:

Du kannst den Bescheid (zur Verlängerung als "Arbeitsmarktrente") nur sinnvoll angehen, wenn du knallharte medizinische Argumente dagegen aufzubieten hast, die der DRV bisher nicht bekannt sind oder von ihr nicht im Zuge der Überprüfung selbst (bei Ärzten / Kliniken) abgefordert wurden.
die habe ich wie gesagt nicht. Leider wurde bei meinem Therapeuten gar nichts angefordert.



Bis später, ich melde mich wieder dazu (Widerspruch an das Sozial-AMT), damit das schnell auf den Weg gebracht werden kann die Vorbereitungen (Kopien wie beschrieben) kannst du ja schon mal treffen, mach auch eine erneute Kopie vom aktuellen Bescheid (1. Seite) und vom Nachweis für die Meldung beim Sozial-AMT am XX (Einlieferungsbeleg der Post z.B.).

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Vielen lieben Dank

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 11. Jan 2016, 00:43

Hallo Heike, :smile:
konntest du die hochgeladenen Dateien einigermaßen gut lesen?
Ja die Dateien waren soweit gut zu lesen ... im Bescheid steht doch zumindest drin, dass die aktuelle Bewilligung zum 30.04.2019 enden wird, Befristung geht nur für höchstens 3 Jahre am Stück, also WANN kann da frühestens der neue Bescheid in Kraft treten ??? :Gruebeln: :teufel:
Ich hatte es in deiner ersten Antwort so verstanden, dass im Bewilligungszeitraum der Beginn der neuen Rente drin steht
Eine Verlängerung beginnt üblicherweise nahtlos im Anschluss eines bereits vorliegenden Bescheides (Rentenbescheid Nr. 1 endet regulär am 30.04.2016) und danach (ab dem 01.05.2016) gelten die Bedingungen /Inhalte des neuen Bescheides ...
Für den Widerspruch soll ich den Bescheid des Amtes kopieren? Sorry, ich steh auf der Leitung
NEIN, natürlich nicht, ich meine die erste Seite des bisherigen Bescheides zur vollen EM-Rente von der DRV ... aber du kannst natürlich statt dessen auch an das Schreiben des Amtes (die Rückfrage zur Antragstellung auf Weiterbewilligung) ansprechen, da bestätigen die ja selber dass ihnen durchaus bekannt ist wann die Rente ausläuft, also KANN eine Verlängerung auch nicht davor schon verbindlich sein ... die schließt (mit den geänderten Regelungen) nahtlos an aber erst ab dem 01.05.2016 ...
Zumal ich eine Woche vor Weihnachten ein Schreiben von denen bekam, in dem Sie mir mitteilten, dass die Rente bis 30.04.2016 ausläuft und man einen Nachweis über einen Weiterbewilligungsantrag anfordert.
Vermutlich war schon diese Forderung nicht zulässig, denn wenn du keinen Antrag stellst auf Verlängerung der Rente, dann ist die Rente "automatisch" beendet und das Sozial-AMT muss sowieso nicht mehr zahlen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich wollte gleich morgen früh zum Sozialamt gehen und das persönlich abgeben. Wahrscheinlich werde ich dann auch noch mal ins Jobcenter gehen ( ist im gleichen Haus)
Das wird nichts werden, noch bin ich nicht soweit, zumal ja dauernd noch neue Informationen dazu kommen, von denen ich bisher nichts wusste.
Das JobCenter ist noch nicht für dich zuständig, mehr wird man dir dort auch aktuell nicht sagen, als dass du dein Geld beim Sozial-AMT einfordern musst bis Ende April ... warum also willst du denen schon unnötig die Bude einrennen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Du brauchst das nicht professionell aufsetzen, denn ich habe eh keinen Drucker und schreibe den Text per Hand ab.
Wenn ich so was mache, dann mache ich das richtig richtig oder gar nicht, wenn du das anschließend mit der Hand ab pinseln willst, bin ich gespannt wie du das mit den §§ und Rechtsgrundlagen fehlerfrei hinbekommen willst ... sorry aber so wird das nichts, wie ich mir das vorstellen würde, um auch Wirkung zu erzeugen beim Sozial-AMT und ich habe bisher auch noch nichts fertig, was du da morgen früh zum Amt bringen könntest. :confused: :Gruebeln:

Ich lasse mich damit auch nicht gerne unter Druck setzen, tut mir leid ... dann fällt mir dazu nur eine spontanen "Kurz-Variante" ein ...
Von Hand schreibe einfach, dass du Widerspruch einlegst gegen die Einstellung deiner Leistungen vor dem 30.05.2016 (gemäß Bescheid vom XX), weil das gesetzlich so nicht zulässig ist, der (im Bescheid vom XX) genannte § ist dafür nicht relevant.
Es ist beim Sozial-AMT bekannt, dass der aktuelle Bescheid zur vollen EM-Rente (aus gesundheitlichen Gründen) bis zum 30.04.2016 befristet wurde und das JobCenter mit ALG II noch nicht zuständig ist vor Ablaufdatum der ersten Befristung.

Eine Aufhebung deines Leistungsbescheides (wegen Änderung der Verhältnisse) ist nur nach § 48 SGB X Abs. 1 zum 30.04.2016 möglich und zulässig, bis dahin besteht weiterhin VOLLE Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen.

Der neue Bescheid der DRV ist erst ab dem 01.05.2016 verbindlich dafür gültig beim JC Ansprüche anzumelden, dass der Bescheid der DRV dafür bereits seit dem XX vorliegt, ist dafür unerheblich (denn erst zum 01.05.2016 tritt die Änderung der Verhältnisse tatsächlich ein) und somit hat man bis dahin deinen Lebensunterhalt weiter ohne Unterbrechung bis einschließlich April 2016 aus dem SGB XII / Kapitel 3 zu sichern.

Die Einstellung der laufenden Leistung ist daher rechtswidrig und umgehend (mit Zugang bei dir spätestens 25.01.2016) schriftlich zu korrigieren, damit es keine Zahlungslücke für dich gibt, ansonsten siehst du dich gezwungen nach Ablauf der genannten Frist das zuständige Sozialgericht zur Klärung und Unterstützung einzuschalten.

Mit freundlichem Gruß
Heike
Dann viel Spaß beim Abschreiben und einen Drucker solltest du dir schnellstens zulegen, beim JC wirst du den bestimmt öfter benötigen ...
Widersprüche schreibt man allgemein an "Sehr geehrte Damen und Herren" (des Amtes), nicht an eine bestimmte Person, wenn die dann grade krank ist oder Urlaub hat kümmert sich da vielleicht gar keiner drum.
Ich wollte gleich morgen früh zum Sozialamt gehen und das persönlich abgeben.
Lass dir dann bitte deinen Widerspruch unbedingt irgendwie schriftlich bestätigen, wie machst du denn Kopien, von irgendwelchen Unterlagen :Gruebeln: ... für den regelmäßigen "Umgang" mit Behörden bist du da nicht wirklich gut "ausgerüstet" ... handschriftlich ist wirklich nicht mehr "das Wahre" heutzutage ...

Dann drücke ich mal kräftig meine Daumen und solltest du den Gang zum JC trotz meiner Warnung schon machen, dann lass dir unbedingt auch schriftlich geben was man dazu meint, mit was "Gesagtem" kannst du nicht viel anfangen, auch nicht als Argument beim Sozial-AMT ...
Ja, das hatte ich auch vor. Ich will nur gleich morgen tätig werden, weil ich das aussitzen hier nicht aushalten kann. Auf dem Postweg dauert es dann auch zwei Tage und bis die Sachbearbeiterin den Brief öffnet nochmal x Tage. Nein, das kann ich so nicht.
Kann ich soweit schon verstehen aber mit "kopfloser /planloser Eile" geht es meist auch "in die Hose", die SB werden sich auch bei persönlichem Erscheinen nicht sofort um deinen Widerspruch kümmern (wollen) ... da kannst du froh sein, wenn du noch rechtzeitig vor dem nächsten Zahltag was schriftlich dazu bekommst oder wenigstens das Geld überwiesen wird ...
Ich habe denen nur die Kopie des Bescheides mit den Worten: beiliegend sende ich ....zu. Ich hatte ja die Stille Hoffnung, dass sie das mit der Arbeitsmarktrente übersieht.
Solche vergeblichen Hoffnungen solltest du gar nicht erst aufbauen, das "übersehen" die nicht und beim JC "übersehen" die auch nicht, dass es noch zu früh ist dort für dich, weil der erste Bescheid noch nicht abgelaufen ist ... falls doch, dann mach lieber selbst darauf aufmerksam, denn irgendein JC-SB bei der Bearbeitung deines Antrages wird bestimmt darüber "stolpern" ...
Mein Gedankenkarusell sagt mir, wenn Frau Heike jetzt schon mit der Hälfte zufrieden ist und es als gegeben hinnimmt, stellen wir das ganze doch ganz ein.
Schalte dein "Gedankenkarussell" mal ab, was das betrifft, man muss nicht mit bestimmten Umständen "zufrieden" sein, es reicht, dass man sie aktuell nicht ändern kann ... du schreibst selbst, dass du keine "besonderen" medizinischen Argumente bringen könntest für einen Widerspruch ... du weißt (bisher) nicht mal genau was dein eigener Arzt geschrieben hat (der muss dir das auch geben wenn du das verlangst) ...
die habe ich wie gesagt nicht. Leider wurde bei meinem Therapeuten gar nichts angefordert.
Von Psychotherapeuten wird nur ganz selten was angefordert, letztlich ist bekannt, dass du eine solche Therapie machst ... in Ordnung denkt sich die DRV, da kann es ja nur besser werden mit ihr ... und den Rest sehen wir beim nächsten Verlängerungsantrag ... :icon_e_wink: :pfeif:

Was du dir da so vorstellst von wegen "die ist ja zufrieden" ... ist denen bei der DRV so was von egal, das ist wirklich aktuell nur "Kopfkino" bei dir ... ich denke mal mein Gedankengang ist gar nicht so verkehrt, wäre da nicht dieser "Gang nach Canossa" ( JC) mit verbunden, würde dich das vermutlich auch gar nicht weiter "aufregen", ob die dich aktuell nur (noch) für Teilweise EM halten oder nicht, Hauptsache die zahlen weiter die volle Rente ... :Gruebeln:
Ich kann da gar nichts nachweisen. Ich merke nur immer wieder, dass Situationen wie diese mich dermaßen aus dem Konzept bringen und ich das Gefühl habe, ich stehe genau da, wo ich vor zwei Jahren schon mal stand. Als hätte ich nie im Leben eine Therapie gemacht. Alle an die Hand gelegten Werkzeuge waren wie weggeblasen. :ic_down:
Dann war die Therapie tatsächlich noch nicht sehr wirksam, sonst solltest du schon gelernt haben mit solchen Situationen besonnener und ruhiger umzugehen ... aber du hast ja noch 3 Jahre Zeit das weiter therapieren zu lassen ... in manchen Situationen kann ich auch noch ziemlich "aus dem Gleis geraten" aber es geht inzwischen wieder ganz gut, völlig ohne je eine Therapie deswegen gemacht zu haben ... aber ich würde mir trotzdem keinen Arbeitstag mehr zutrauen, es geht weil mich Niemand mehr unter Druck setzen darf und ich das auch im privaten Bereich nicht mehr zulasse ...

Seither "schlafe ich erst mal eine Nacht über Probleme" und überlege dann genau was ich dagegen tun werde /könnte und ob das FÜR MICH einen Sinn ergeben kann mich damit zu belasten, so sehe ich deinen Widerspruch an das Sozial-AMT als sehr wichtig an (hätte das aber lieber in Ruhe und professioneller gemacht).

Aber im Bezug auf den Bescheid zur Verlängerung der EM-Rente würde ich NICHTS weiter unternehmen, denn ein Erfolg ist da nicht zu erwarten (da werden die sich eher fragen was du eigentlich willst, wenn du doch bereits eine volle EM-Rente gezahlt bekommst für die nächsten 3 Jahre) und das JC ab Mai ist damit auch nicht zu verhindern.

Nun erst mal viel Erfolg beim Amt ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Heike47
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 12:13

Hallo Doppeloma :smile:
konntest du die hochgeladenen Dateien einigermaßen gut lesen?
Ja die Dateien waren soweit gut zu lesen ... im Bescheid steht doch zumindest drin, dass die aktuelle Bewilligung zum 30.04.2019 enden wird, Befristung geht nur für höchstens 3 Jahre am Stück, also WANN kann da frühestens der neue Bescheid in Kraft treten ??? :Gruebeln: :teufel:
Habe heute in der Früh bei den Ämtern vorgesprochen und einen Widerspruch eingelegt. Die Dame vom Sozialamt meinte, dass sie diesen abschmettern wird, weil der alte Bescheid mit dem neuen aufgehoben ist. Dazu gleich mehr



NEIN, natürlich nicht, ich meine die erste Seite des bisherigen Bescheides zur vollen EM-Rente von der DRV ... aber du kannst natürlich statt dessen auch an das Schreiben des Amtes (die Rückfrage zur Antragstellung auf Weiterbewilligung) ansprechen, da bestätigen die ja selber dass ihnen durchaus bekannt ist wann die Rente ausläuft, also KANN eine Verlängerung auch nicht davor schon verbindlich sein ... die schließt (mit den geänderten Regelungen) nahtlos an aber erst ab dem 01.05.2016 ..
.

Nein, das ist wohl so nicht richtig. Ich werde nachher nochmal mit der DRV telefoniern, ob die das auch so sehen.


Vermutlich war schon diese Forderung nicht zulässig, denn wenn du keinen Antrag stellst auf Verlängerung der Rente, dann ist die Rente "automatisch" beendet und das Sozial-AMT muss sowieso nicht mehr zahlen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Nun ja, die wollten natürlich wissen, wie es dann weitergeht. Von daher habe ich mir nichts weiter dabei gedacht


Das wird nichts werden, noch bin ich nicht soweit, zumal ja dauernd noch neue Informationen dazu kommen, von denen ich bisher nichts wusste.
Das JobCenter ist noch nicht für dich zuständig, mehr wird man dir dort auch aktuell nicht sagen, als dass du dein Geld beim Sozial-AMT einfordern musst bis Ende April ... warum also willst du denen schon unnötig die Bude einrennen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich war anschließend im Jobcenter und habe denen das auch mitgeteilt und sie befinden eine Einstellung der Leistung aus dem SGB 12 auch für richtig. Also wurde ich aufgenommen und habe nächste Woche einen Termin zur Antragsabgabe


Wenn ich so was mache, dann mache ich das richtig richtig oder gar nicht, wenn du das anschließend mit der Hand ab pinseln willst, bin ich gespannt wie du das mit den §§ und Rechtsgrundlagen fehlerfrei hinbekommen willst ... sorry aber so wird das nichts, wie ich mir das vorstellen würde, um auch Wirkung zu erzeugen beim Sozial-AMT und ich habe bisher auch noch nichts fertig, was du da morgen früh zum Amt bringen könntest. :confused: :Gruebeln:
Dein Text war schon sehr gut so. :smile: . Vielleicht hätte ein Paragraphentext mehr Eindruck geschindet, hätte aber evtl. an der Situation nichts geändert.
Ich lasse mich damit auch nicht gerne unter Druck setzen, tut mir leid ... dann fällt mir dazu nur eine spontanen "Kurz-Variante" ein ...
Das ist auch nicht mein Ansinnen. Ich weiß Deine Hilfe sehr zu schätzen


Dann viel Spaß beim Abschreiben und einen Drucker solltest du dir schnellstens zulegen, beim JC wirst du den bestimmt öfter benötigen ...
steht auf meiner must have Liste, gleich nach einer neuen Gleitsichtbrille

Lass dir dann bitte deinen Widerspruch unbedingt irgendwie schriftlich bestätigen, wie machst du denn Kopien, von irgendwelchen Unterlagen :Gruebeln: ... für den regelmäßigen "Umgang" mit Behörden bist du da nicht wirklich gut "ausgerüstet" ... handschriftlich ist wirklich nicht mehr "das Wahre" heutzutage ...
Kopie habe ich mir quittieren lassen. Aufrüstung eines Druckers folgt und bis dahin weiterhin der Gang in Copy Shop
Dann drücke ich mal kräftig meine Daumen und solltest du den Gang zum JC trotz meiner Warnung schon machen, dann lass dir unbedingt auch schriftlich geben was man dazu meint, mit was "Gesagtem" kannst du nicht viel anfangen, auch nicht als Argument beim Sozial-AMT ...
Im Nachhinein war meine Entscheidung heute gleich da aufzuschlagen gut, denn die Zeit läuft ( leider) Ich hätte gerne ein bisschen mehr Luft gehabt.




Schalte dein "Gedankenkarussell" mal ab, was das betrifft, man muss nicht mit bestimmten Umständen "zufrieden" sein, es reicht, dass man sie aktuell nicht ändern kann ... du schreibst selbst, dass du keine "besonderen" medizinischen Argumente bringen könntest für einen Widerspruch ... du weißt (bisher) nicht mal genau was dein eigener Arzt geschrieben hat (der muss dir das auch geben wenn du das verlangst) ...
Ich habe am Donnerstag einen Termin und werde das besprechen.


Was du dir da so vorstellst von wegen "die ist ja zufrieden" ... ist denen bei der DRV so was von egal, das ist wirklich aktuell nur "Kopfkino" bei dir ... ich denke mal mein Gedankengang ist gar nicht so verkehrt, wäre da nicht dieser "Gang nach Canossa" ( JC) mit verbunden, würde dich das vermutlich auch gar nicht weiter "aufregen", ob die dich aktuell nur (noch) für Teilweise EM halten oder nicht, Hauptsache die zahlen weiter die volle Rente ... :Gruebeln:
Mein Kopfkino wurde heute schon fast bestätigt.

Natürlich hast du Recht, dass es mich nicht wirklich interessieren würde, würde ich keine öffentlichen Gelder beziehen. Beziehe ich aber und fühlte mich heute auf dem Amt genauso wie vor 2 Jahren.

Dann war die Therapie tatsächlich noch nicht sehr wirksam, sonst solltest du schon gelernt haben mit solchen Situationen besonnener und ruhiger umzugehen ... aber du hast ja noch 3 Jahre Zeit das weiter therapieren zu lassen ... in manchen Situationen kann ich auch noch ziemlich "aus dem Gleis geraten" aber es geht inzwischen wieder ganz gut, völlig ohne je eine Therapie deswegen gemacht zu haben ... aber ich würde mir trotzdem keinen Arbeitstag mehr zutrauen, es geht weil mich Niemand mehr unter Druck setzen darf und ich das auch im privaten Bereich nicht mehr zulasse ...
Auch darum muss ich mich noch kümmern, denn meine Therapie läuft aus und mein Therapeut gibt seine halbe Kassenzulassung ab.
Ich muss überlegen, was ich weiter machen könnte.
Aber im Bezug auf den Bescheid zur Verlängerung der EM-Rente würde ich NICHTS weiter unternehmen, denn ein Erfolg ist da nicht zu erwarten (da werden die sich eher fragen was du eigentlich willst, wenn du doch bereits eine volle EM-Rente gezahlt bekommst für die nächsten 3 Jahre) und das JC ab Mai ist damit auch nicht zu verhindern.

Ich habe heute auch gleich eine Einladung zu einem Erstgespräch bekommen, indem meine berufliche Situation besprochen werden soll. Mitbringen soll ich einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen. Ich glaube dazu sollte ich in dem Bewerbungsunterforum noch mal ein gesondertes Thema eröffnen, denn ich weiß überhaupt nicht ob und wie ich meine Erwerbsminderung mit in dem Anschreiben einbringe, welchen Vermittlungsvorschlägen ich Folge leisten muss ect.
Mir war die Dame sehr unsympathisch, aber vielleicht trügt ja mein erster Eindruck auch.

Auf dem Erstantrag ist noch ein Bogen dabei, dass ich mit einer Aktivierungsmaßnahme einverstanden bin. Feinziel dieser Maßnahme soll sein eine Stärken/ Schwächenanalyse für eine verbesserte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt

Lehne ich diese Maßnahme ab, bin ich nicht bereit meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Der gestellte Antrag wird dann abgelehnt-. Rechtsgrundlage ist §§ 2 Abs.1, 3 in Verbindung mit § 9 des SGB II

Ich fühle mich heute richtig schlecht!

Heike47
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Registriert: Di 19. Mär 2013, 08:17
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 30 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 13:45

Grad mit der DRV telefoniert und der unhöfliche Herr meint, dass der alte Bescheid damit aufgehoben ist. Sehr, sehr seltsam alles

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