Hallo Heike,
konntest du die hochgeladenen Dateien einigermaßen gut lesen?
Ja die Dateien waren soweit gut zu lesen ... im Bescheid steht doch zumindest drin, dass die aktuelle Bewilligung zum 30.04.2019 enden wird, Befristung geht nur für höchstens 3 Jahre am Stück, also
WANN kann da frühestens der neue Bescheid in Kraft treten ???
Ich hatte es in deiner ersten Antwort so verstanden, dass im Bewilligungszeitraum der Beginn der neuen Rente drin steht
Eine Verlängerung beginnt üblicherweise nahtlos im Anschluss eines bereits vorliegenden Bescheides (Rentenbescheid Nr. 1 endet regulär am 30.04.2016) und danach (ab dem 01.05.2016) gelten die Bedingungen /Inhalte des neuen Bescheides ...
Für den Widerspruch soll ich den Bescheid des Amtes kopieren? Sorry, ich steh auf der Leitung
NEIN, natürlich nicht, ich meine die erste Seite des bisherigen Bescheides zur vollen EM-Rente von der DRV ... aber du kannst natürlich statt dessen auch an das Schreiben des Amtes (die Rückfrage zur Antragstellung auf Weiterbewilligung) ansprechen, da bestätigen die ja selber dass ihnen durchaus bekannt ist wann die Rente ausläuft, also
KANN eine Verlängerung auch nicht davor schon verbindlich sein ... die schließt (mit den geänderten Regelungen) nahtlos an aber erst ab dem 01.05.2016 ...
Zumal ich eine Woche vor Weihnachten ein Schreiben von denen bekam, in dem Sie mir mitteilten, dass die Rente bis 30.04.2016 ausläuft und man einen Nachweis über einen Weiterbewilligungsantrag anfordert.
Vermutlich war schon diese Forderung nicht zulässig, denn wenn du keinen Antrag stellst auf Verlängerung der Rente, dann ist die Rente "automatisch" beendet und das Sozial-AMT muss sowieso nicht mehr zahlen ...
Ich wollte gleich morgen früh zum Sozialamt gehen und das persönlich abgeben. Wahrscheinlich werde ich dann auch noch mal ins Jobcenter gehen ( ist im gleichen Haus)
Das wird nichts werden, noch bin ich nicht soweit, zumal ja dauernd noch neue Informationen dazu kommen, von denen ich bisher nichts wusste.
Das JobCenter ist noch nicht für dich zuständig, mehr wird man dir dort auch aktuell nicht sagen, als dass du dein Geld beim Sozial-AMT einfordern musst bis Ende April ... warum also willst du denen schon unnötig die Bude einrennen ...
Du brauchst das nicht professionell aufsetzen, denn ich habe eh keinen Drucker und schreibe den Text per Hand ab.
Wenn ich so was mache, dann mache ich das richtig richtig oder gar nicht, wenn du das anschließend mit der Hand ab pinseln willst, bin ich gespannt wie du das mit den §§ und Rechtsgrundlagen fehlerfrei hinbekommen willst ... sorry aber so wird das nichts, wie ich mir das vorstellen würde, um auch Wirkung zu erzeugen beim Sozial-AMT und ich habe bisher auch noch nichts fertig, was du da morgen früh zum Amt bringen könntest.
Ich lasse mich damit auch nicht gerne unter Druck setzen, tut mir leid ... dann fällt mir dazu nur eine spontanen "Kurz-Variante" ein ...
Von Hand schreibe einfach, dass du Widerspruch einlegst gegen die Einstellung deiner Leistungen vor dem 30.05.2016 (gemäß Bescheid vom XX), weil das gesetzlich so nicht zulässig ist, der (im Bescheid vom XX) genannte § ist dafür nicht relevant.
Es ist beim Sozial-AMT bekannt, dass der aktuelle Bescheid zur vollen EM-Rente (aus gesundheitlichen Gründen) bis zum 30.04.2016 befristet wurde und das JobCenter mit ALG II noch nicht zuständig ist vor Ablaufdatum der ersten Befristung.
Eine Aufhebung deines Leistungsbescheides (wegen Änderung der Verhältnisse) ist nur nach § 48 SGB X Abs. 1 zum 30.04.2016 möglich und zulässig, bis dahin besteht weiterhin VOLLE Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen.
Der neue Bescheid der DRV ist erst ab dem 01.05.2016 verbindlich dafür gültig beim JC Ansprüche anzumelden, dass der Bescheid der DRV dafür bereits seit dem XX vorliegt, ist dafür unerheblich (denn erst zum 01.05.2016 tritt die Änderung der Verhältnisse tatsächlich ein) und somit hat man bis dahin deinen Lebensunterhalt weiter ohne Unterbrechung bis einschließlich April 2016 aus dem SGB XII / Kapitel 3 zu sichern.
Die Einstellung der laufenden Leistung ist daher rechtswidrig und umgehend (mit Zugang bei dir spätestens 25.01.2016) schriftlich zu korrigieren, damit es keine Zahlungslücke für dich gibt, ansonsten siehst du dich gezwungen nach Ablauf der genannten Frist das zuständige Sozialgericht zur Klärung und Unterstützung einzuschalten.
Mit freundlichem Gruß
Heike
Dann viel Spaß beim Abschreiben und einen Drucker solltest du dir schnellstens zulegen, beim JC wirst du den bestimmt öfter benötigen ...
Widersprüche schreibt man allgemein an "Sehr geehrte Damen und Herren" (des Amtes), nicht an eine bestimmte Person, wenn die dann grade krank ist oder Urlaub hat kümmert sich da vielleicht gar keiner drum.
Ich wollte gleich morgen früh zum Sozialamt gehen und das persönlich abgeben.
Lass dir dann bitte deinen Widerspruch unbedingt irgendwie schriftlich bestätigen, wie machst du denn Kopien, von irgendwelchen Unterlagen

... für den regelmäßigen "Umgang" mit Behörden bist du da nicht wirklich gut "ausgerüstet" ... handschriftlich ist wirklich nicht mehr "das Wahre" heutzutage ...
Dann drücke ich mal kräftig meine Daumen und solltest du den Gang zum JC trotz meiner Warnung schon machen, dann lass dir unbedingt auch schriftlich geben was man dazu meint, mit was "Gesagtem" kannst du nicht viel anfangen, auch nicht als Argument beim Sozial-
AMT ...
Ja, das hatte ich auch vor. Ich will nur gleich morgen tätig werden, weil ich das aussitzen hier nicht aushalten kann. Auf dem Postweg dauert es dann auch zwei Tage und bis die Sachbearbeiterin den Brief öffnet nochmal x Tage. Nein, das kann ich so nicht.
Kann ich soweit schon verstehen aber mit "kopfloser /planloser Eile" geht es meist auch "in die Hose", die SB werden sich auch bei persönlichem Erscheinen nicht sofort um deinen Widerspruch kümmern (wollen) ... da kannst du froh sein, wenn du noch rechtzeitig vor dem nächsten Zahltag was schriftlich dazu bekommst oder wenigstens das Geld überwiesen wird ...
Ich habe denen nur die Kopie des Bescheides mit den Worten: beiliegend sende ich ....zu. Ich hatte ja die Stille Hoffnung, dass sie das mit der Arbeitsmarktrente übersieht.
Solche vergeblichen Hoffnungen solltest du gar nicht erst aufbauen, das "übersehen" die nicht und beim JC "übersehen" die auch nicht, dass es noch zu früh ist dort für dich, weil der erste Bescheid noch nicht abgelaufen ist ... falls doch, dann mach lieber selbst darauf aufmerksam, denn irgendein JC-SB bei der Bearbeitung deines Antrages wird bestimmt darüber "stolpern" ...
Mein Gedankenkarusell sagt mir, wenn Frau Heike jetzt schon mit der Hälfte zufrieden ist und es als gegeben hinnimmt, stellen wir das ganze doch ganz ein.
Schalte dein "Gedankenkarussell" mal ab, was das betrifft, man muss nicht mit bestimmten Umständen "zufrieden" sein, es reicht, dass man sie aktuell nicht ändern kann ... du schreibst selbst, dass du keine "besonderen" medizinischen Argumente bringen könntest für einen Widerspruch ... du weißt (bisher) nicht mal genau was dein eigener Arzt geschrieben hat (der muss dir das auch geben wenn du das verlangst) ...
die habe ich wie gesagt nicht. Leider wurde bei meinem Therapeuten gar nichts angefordert.
Von Psychotherapeuten wird nur ganz selten was angefordert, letztlich ist bekannt, dass du eine solche Therapie machst ... in Ordnung denkt sich die DRV, da kann es ja nur besser werden mit ihr ... und den Rest sehen wir beim nächsten Verlängerungsantrag ...
Was du dir da so vorstellst von wegen "die ist ja zufrieden" ... ist denen bei der DRV so was von egal, das ist wirklich aktuell nur "Kopfkino" bei dir ... ich denke mal mein Gedankengang ist gar nicht so verkehrt, wäre da nicht dieser "Gang nach Canossa" ( JC) mit verbunden, würde dich das vermutlich auch gar nicht weiter "aufregen", ob die dich aktuell nur (noch) für Teilweise EM halten oder nicht, Hauptsache die zahlen weiter die volle Rente ...
Ich kann da gar nichts nachweisen. Ich merke nur immer wieder, dass Situationen wie diese mich dermaßen aus dem Konzept bringen und ich das Gefühl habe, ich stehe genau da, wo ich vor zwei Jahren schon mal stand. Als hätte ich nie im Leben eine Therapie gemacht. Alle an die Hand gelegten Werkzeuge waren wie weggeblasen.

Dann war die Therapie tatsächlich noch nicht sehr wirksam, sonst solltest du schon gelernt haben mit solchen Situationen besonnener und ruhiger umzugehen ... aber du hast ja noch 3 Jahre Zeit das weiter therapieren zu lassen ... in manchen Situationen kann ich auch noch ziemlich "aus dem Gleis geraten" aber es geht inzwischen wieder ganz gut, völlig ohne je eine Therapie deswegen gemacht zu haben ... aber ich würde mir trotzdem keinen Arbeitstag mehr zutrauen, es geht weil mich Niemand mehr unter Druck setzen darf und ich das auch im privaten Bereich nicht mehr zulasse ...
Seither "schlafe ich erst mal eine Nacht über Probleme" und überlege dann genau was ich dagegen tun werde /könnte und ob das
FÜR MICH einen Sinn ergeben kann mich damit zu belasten, so sehe ich deinen Widerspruch an das Sozial-AMT als sehr wichtig an (hätte das aber lieber in Ruhe und professioneller gemacht).
Aber im Bezug auf den Bescheid zur Verlängerung der EM-Rente würde ich
NICHTS weiter unternehmen, denn ein Erfolg ist da nicht zu erwarten (da werden die sich eher fragen was du eigentlich willst, wenn du doch bereits eine volle EM-Rente gezahlt bekommst für die nächsten 3 Jahre) und das JC ab Mai ist damit auch nicht zu verhindern.
Nun erst mal viel Erfolg beim Amt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
