Hallo Agnes,
Einzig wie es mit der Einhaltung der Stundenzahl (3 bis unter 6 Std) aussieht, ist mir noch unklar.
Da kann ich auch nur Vermutungen anstellen, das spielt üblicherweise
NUR bei teilweiser EM-Rente eine Rolle und da bekommt man ja im Rentenbescheid eine persönliche (individuell errechnete) Zuverdienst-Grenze benannt.
Solange dieser Bereich nicht überschritten wird, kann man arbeiten wie man will, allerdings immer nur knapp
UNTER 6 Stunden an einem Arbeitstag ... in meinem Bescheid zur teilweisen EM-Rente den ich zuerst bekam, war das auch konkret angegeben, das richtet sich nach dem letzten Einkommen vor dem Rentenbescheid (meines Wissens) ... es soll ja den Verdienstausfall durch eine Teilzeit-Tätigkeit ungefähr ausgleichen.
Ansonsten ist es sicher einfacher eine (volle/teilweise) EM-Rente (durch entsprechende Erwerbstätigkeit/Einkommenshöhe) wieder "loszuwerden", als sie später (wenn es schief gehen sollte) erneut bewilligt zu bekommen ...
Nicht nachvollziehbar ist dieser Gedankengang für mich, wenn die volle EM-Rente sowieso befristet ist, dann kann man sich doch einen Job suchen (oder als Minijob beginnen) und stellt dann einfach keinen Verlängerungsantrag mehr, so endet die Rentenzahlung doch automatisch, wenn man meint wieder fitt zu sein für den normalen Arbeitsalltag ...
Was dazu auf dieser Rentenseite steht kann ich auch nicht wirklich glauben, wer sich die Gesundheit "gerne" restlos ruinieren möchte, darf natürlich auch
ALLES Vollzeit arbeiten, daneben wird aber ganz sicher nicht die volle /teilweise EM-Rente weitergezahlt, sobald die Zuverdienst-Grenzen überschritten werden, wird die Rentenleistung gekürzt ... letztlich bis auf
NULL Rente.
Die EM-Rente gibt es nun mal weil man seinen Lebensunterhalt (wegen Erwerbsminderung)
NICHT mehr selbst (vollständig) erarbeiten kann und nicht als "Zubrot" zum Vollzeiteinkommen.
Bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit (50 % der EM-Rente für die Jahrgänge
VOR dem 02.01.1961) ist /war das anders, die gab es "zusätzlich", weil man im ungelernten Verweisbereich meist weniger verdienen konnte, als vorher im erlernten/ausgeübten Beruf, das hat aber mit den Regelungen zur EM-Rente
NICHTS zu tun.
Wie viele Stunden zwischen 3 und
UNTER 6 Stunden man bei Bewilligung einer teilweisen EM-Rente arbeitet /arbeiten kann/will, das kann der Rentner dann selber entscheiden ... oberste Grenze ist hier wieder der erzielte Zuverdienst lt. persönlichem Bescheid ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
