Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

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Camper1955
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 2. Dez 2012, 21:50

@Doppeloma

Danke für Dein Feadback.

Mein Ziel ist nach wie vor den Mediator zu machen.

Die Klage wird nicht zurück genommen. Die Begründung hat ja Zeit bis 23.12.2012.

Hier versucht das Gericht, zwei Dinge zu vermischen. Grad der Behinderung und Erwerbsfähigkeit.

Der Grad der Behinderung hat mit der Erwerbsfähigkeit nichts zu tun. Auch mit 100 + Merkzeichen aG kann man zum Beispiel Finanzminister werden, wenn die Voraussetzungen dafür stimmen.

Genauso ergeht es mir in wesentlich kleinerem Rahmen.

Es liegen Befundberichte meines Kardiologen und meines Angiologen vor. Wenn das Gericht diese Befundberichte nicht aktzeptiert, dann sollen fachärztliche Gutachten ran.

Was das Taxifahren betrifft, so bin ich einfach deshalb so gut drauf, weil ich eben nur 2 x 7 Stunden Taxi fahre. Hätte der Gutachter mit mir gesprochen, als ich noch 5 x 7 Stunden Taxi gefahren bin, wäre er zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen. Antidepressiva nehme ich keine, weil ich auch im privaten Bereich zwingend auf einen PKW angewiesen bin, aufgrund meiner Klaustrophobie.

Es wird noch ein heisser Tanz werden mit dem Gericht. Aber notfalls gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ich bin ja schließlich paranoid und querulatorisch. :grinser:

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 9. Dez 2012, 04:46

Nun bin ich schon so weit, dass die Agentur für Arbeit schriftlich zugesagt hat, dass aufgrund meiner Klaustrobophie (PLatzangst) die Fahrtkosten für ein Taxi zur Agentur für Arbeit und zurück zu übernehmen, sofern ich von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter zum Zweck der Abklärung meiner beruflichen Situation eingeladen werde.

Denselben Antrag, wenn es um Fahrtkosten zu den Ärzten geht habe ich auch bei der Krankenkasse gestellt. Auf deren Antwort warte ich zurzeit noch.

Im Grunde genommen, geht es mir aber in diesem Fall auch um ein trägerübergreifendes persönliches Budget nach § 17 des SGB IX.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Fr 11. Jan 2013, 17:04

So hier geht es jetzt weiter.

Zunächst einmal hat mein Anwalt um Terminverlegung für die Frist zur Stellungnahme gebeten und diese auch gewährt bekommen.
Für den Fall gegen die Rentenversicherung bis 11.01.2013, für den Fall gegen das Versorgungsamt bis 14.01.2013

Heute nun hat er seine Stellungnahme gegen die Rentenversicherung abgegeben.

Dabei hat er sich aber nicht auf meine Langeweile als Hinderungsgrund bezogen, sondern auf ein Gesetz für das Taxigewerbe.

Demnach besteht nach § 13BOKraft Beförderungspflicht und ich dürfte trotz Klaustrophobie, die der Erstgutachter ja auch festgestellt hat gar keine Fahrten ablehnen, auch dann nicht, wenn ich mehr als zwei Personen befördern muss.

Er hat auch ausgeführt, dass die Reha-Klinik, wenn auch aus einem anderen Grund, eine Möglichkeit als Taxifahrer weiter zu arbeiten unter 3 Stunden für geboten hielt, nach 8-wöchiger 24 Stunden Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Er schätzte somit, ohne es genau auszuführen den Befund der Reha-Klinik höher ein als die Ausführungen des Gutachters nach einer 3-stündigen persönlichen Untersuchung.

Er hat nach § 109 SGG beantragt, dass dazu eine Anhörung und eine ergänzende Begutachtung durch einen, von ihm genannten Sachverständigen vorgenommen wird.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 14. Jan 2013, 17:58

So, auch im zweiten Fall ist nun die Stellungnahme meines Rechtsanwaltes raus.

Er beantragt den Gutachter, den er im Verfahren gegen die Rentenversicherung schon genannt hat auch in dieses Verfahren mit einzubeziehen.

Er beantragt ebenso, ein eigenständiges internistisches Gutachten bezüglich meiner periphären arteriellen Verschlusskrankheit, wie es der Erstgutachter ja auch dem Gericht überlassen hat, hier ein eigenständiges Gutachten einzuholen, da er nur den neurologischen Aspekt feststellen konnte.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Fr 25. Jan 2013, 16:01

Hallo zusammen

Heute nun habe ich über meinen Anwalt ein Schreiben in meiner Klage gegen die Rentenversicherung bekommen.

Zunächst ist es mir gar nicht aufgefallen, aber das Aktenzeichen wurde gewechselt, ohne dass mir bisher eine Begründung dafür vorliegt.

Da ich glaube mich im Sozialrecht a bisserl auszukennen schätze ich, dass es darauf zurückzuführen ist, dass gegen die Rentenversicherung ja zum ersten die Klage auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zugleich aber auch ein Widerspruch wegen Verweigerung einer Erwerbsminderungsrente läuft.

Offenbar hat nun das Gericht entschieden, dass aus meinem Widerspruch gegen die Verweigerung einer Erwerbsminderungsrente eine Klage zu machen, obwohl über den Widerspruch noch gar nicht entscheiden wurde.

Die Beweisfragen jedenfalls lauten wie folgt:

1. Gesundheitsstörungen:

Welche Gesundheitsstörungen liegen beim Kläger vor.

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

Ist die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit als Taxifahrer durch diese Gesundheitsstörungen
a) erheblich gefährdet oder
b) bereits gemindert?

Geben sie an welche qualitativen und quantitativen Einschränkungen bestehen.

3. Ausschlussgründe

Ist eine ambulante Heilbehandlung, insbesondere eine haus- oder fachärztliche Behandlung, ausreichend? Ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich?

4. Erfolgsaussichten

Diese Frage ist zu beantworten, wenn Frage 2 (Einschränkung der Erwerbsfähigkeit) bejaht und Frage 3 (Ausschlussgründe) verneint wurde

Kann durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulungsmaßnahmen, Berufsfindungsmaßnahmen, Belastungserprobungen, Vorbereitungskurse für schulische Grundlagen, Mobilitätsbeihilfe, technische Arbeitshilfen)

- bei verminderter Erwerbsfähigkeit diese voraussichtlich längerfristig wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden

- bzw. bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit voraussichtlich längerfristig eine drohende Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden?

Können sie Hinweise geben, welche Leistungen eventuell geeignet wären?

Nun bin ich gespannt, wann die Untersuchung statt findet.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Sa 21. Dez 2013, 10:17

Hallo zusammen

ich habe lange nichts mehr von mir hören lassen, aber Sozialgerichtsfälle dauern halt nun mal etwas länger.

Die Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung ist immer noch in der ersten Instanz. Am 21.11.2013 wurde durch das Sozialgericht ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben, nachdem der von meinem Anwalt benannte Gutachter im Mai 2013 eine Begutachtung abgelehnt hatte, da es nicht sein Fachgebiet sei. Ich habe daraufhin meinem Anwalt einen möglichen Gutachter mit dem Fachgebiet psychiatrische Erkrankungen genannt und dieser wurde nun mit dem Zweitgutachten beauftragt.

Derselbe Zweitgutachter wurde auch vom Landessozialgericht beauftragt, über den Grad meiner Behinderung ein Gutachten zu erstellen. Das war am 04.012.2013. Das Landessozialgericht musste tätig werden, da meine Rechtschutzversicherung den Betrag für den Gutachterauftrag nicht rechtzeitig überwiesen hat. Daraufhin schmetterte die erste Instanz meine Klage ab.

Der Einfachheit halber, verweise ich auf diesen Link

http://www.trennungsfaq.de/forum/showth ... ialgericht

Dort stehen unter # 21 die Beweisfragen bezüglich meiner Erwerbsfähigkeit als Taxifahrer

und hier

http://www.trennungsfaq.de/forum/showth ... ialgericht

stehen unter # 43 die Beweisfragen, die das Landessozialgericht beantwortet haben will

Die Begutachtung muß bis in das Jahr 2003 rückwirkend erfolgen.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 13. Mai 2014, 03:57

Das erste Gutachten ist da. Das Gutachten für meine Klage gegen die Rentenversicherung.

Tenor des Gutachtens ist, dass mir keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zustehen, weil ich schon mindestens 10 Jahre Ansprüche auf volle Erwerbsminderungsrente hätte.

Die Vorgutachter haben komischer Weise immer volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt.

Nun die Frage an die Profis. Kann man, basierend auf dieses Gutachten, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit rückwirkend für die letzten 10 Jahre bekommen? Selbstverständlich unter Abzug eventueller Einnahmen aus Erwerbstätigkeit bzw. mit den Leistungen der anderen Sozialträger gegengerechnet?

lg

Robert

maday
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von maday » Di 13. Mai 2014, 06:51

Lohnforderungen verjähren nach 4 Jahren. Könnte mir vorstellen, dass es bei der Rente ebenso ist. Aber alles ohne Gewähr. Anwalt fragen, hilft vielleicht.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 13. Mai 2014, 07:19

Schon geschehen, warte auf Antwort des Anwaltes.

Danke!

Vrori
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 13. Mai 2014, 10:55

Rente beginnt frühestens mit der Antragstellung...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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