MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
NeueWege
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MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Di 17. Sep 2013, 13:07

Hallo

Nun bin ich also auf MiniJob-Suche - weil es anders absolut wirtschaftlich nicht geht.

Nebst dem es so einfach gar nicht ist, einen solchen Job zu finden, der möglichst auch wirklich € 450,-- abwirft, nicht zu viele Stunden pro Tag beansprucht, geht es noch um die inhaltlichen Anforderungen.

Wie weit darf der MiniJob vom positiven Leistungsprofil im Sozialmedizinischen Gutachten abweichen ?

Es ist ja nun nicht so, dass man sich die MiniJobs einfach mal eben aussuchen kann.

Muss ich auch mit einer Streichung der Rente rechnen, wenn ich einen MiniJob ausübe, der vom Leistungsprofil abweicht ? Eigentlich sollte ich nur noch Tagesdienst und überwiegend leichte bis mittelschwere Arbeiten im Gehen/Stehen/Sitzen verrichten.

Was ist, wenn ich aber 2 - 3 Stunden Frühmorgens oder Abends arbeite ? :Gruebeln:
Was ist, wenn ich auch mal schwere Arbeiten verrichten muss ? :Gruebeln:


Wie überprüft der RVTr, welchen Job ich ausübe und wie ich ihn ausübe ? :Gruebeln:

Wie rasch wird in welchem Umfang die Voll- in eine Teil-Rente zwangsgewandelt oder ganz gestrichen ? :Gruebeln:
Ist es dann sofort vorbei oder kann man noch dagegeben angehen ?


Die Stamm-Leser hier wissen, dass ich nie eine Rente wollte, diese aber nun letztlich angenommen habe, in der Hoffnung, dass es mich weiterbringt.

Je länger die weiteren Abklärungen dauern, desto mehr Fussangeln entdecke ich - insbesondere ich ja erst hinterher erfuhr, dass mir letztlich nur noch die Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bleibt, was mich den grössten Teil der minimalen Deutschen anteiligen Voll-Rente kostet.

Ich will aus der befristeten Renten-Zeit gerne was Positives für mich machen - aber ich bin auch nicht bereit, mich für 20 Monate Voll-Rente mich finanziell für den Rest des Lebens zu ruinieren. Den RVTr interessiert mit Sicherheit nicht, wie ich die Zeit bis zur Altersrente verbringe und wie ich die drohende Langzeit-Armut verhindere. Vermutlich auch nicht, ob mich das alles hier nicht viel mehr Gesundheit raubt als bringt.

Ich würde mich also sehr freuen, von Betroffenen Rückmeldungen zu bekommen, damit ich die Risiken besser einschätzen und abwägen kann.

Danke Euch allen wieder, die sich beteiligen. :smile:

Bis später

NeueWege

NeueWege
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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mi 18. Sep 2013, 18:25

Hallöchen

Nanu :confused: - keine Antwort ? :Gruebeln:

Bin jetzt gerade etwas irritiert..... - habe ich was falsches gefragt ???

Guck später nochmals vorbei....

Bis bald

NeueWege

maday
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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von maday » Do 19. Sep 2013, 10:45

Hallo Neue Wege,

deine Fragen sind nicht falsch, aber hier im Forum sind nur sehr wenige die eine Erwerbsminderungsrente erhalten und gleichzeitig im Rahmen ihrer Möglichkeiten einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Kann ich auch verstehen, die meisten fühlen sich gesundheitlich nicht in der Lage regelmäßig sich einer Belastung auszusetzen. Du und ich sind da schon die Ausnahme. Ich glaube Amethyst hat auch eine geringfügige Beschäftigung und irgend jemand führt eine Computerarbeit von zu Hause aus durch (da bin ich mir aber nicht sicher).

Neue Wege, mir ist es so ergangen wie dir. Ich habe eigentlich keinen Rentenantrag gestellt, ich hatte nur einen REHA-Antrag aus dem Krankenhaus heraus gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung ich wäre zu krank, ich solle mich im Krankenhaus behandeln lassen. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt, denn die Krankenhausbehandlung war abgeschlossen. Die RV schickte mich zum Gutachter und dieser stellte fest, dass bereits eine Erwerbsminderung vorliegt und teilte es der RV mit. Nun wurde mein REHA-Antrag in eine EMR umgedeutet. Zunächst war meine Rente befristet. Ich habe dann nach und nach eingesehen, dass der Gutachter wohl Recht hat, denn ich bin nach wie vor auf keinen Fall 6 h und mehr belastbar, deshalb habe ich dieses Jahr dann die Verlängerung der Rente beantragt. Dies ging mit der aktuellen Bescheinigung meines Facharztes komplikationslos über die Bühne. Nun bin ich bis zur Altersrente ohne Befristung gerentet. Aber ganz möchte ich noch nicht meine regelmäßige Beschäftigung aufgeben, dass würde meine Depressionen noch verstärken.

Meine geringfügige Beschäftigung übe ich erst seit August 2013 aus, deshalb kann ich deine Fragen nur wage beantworten. Mein Wissen habe ich mir angelesen. 450 Euro mit den wenigen Stunden, die man arbeiten darf, erreicht man nur in sehr gut bezahlten Branchen. Die unter 3 h Arbeitszeit mußt du unbedingt einhalten, ansonsten bist du verpflichtet, sofort eine Meldung an die RV zu machen. Auch die 450 Euro Grenze darfst du nur 2 x im Jahr überschreiten. Zweimal jährlich darfst du bis zu 900 Euro verdienen, dabei darfst du aber nicht deine Arbeitsstunden erhöhen. Dies ist für Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gedacht. Ich habe gerade ein Gerichtsurteil gelesen, welches zwar schon älter war, aber trotzdem sehr interessant. Nur kurz dazu, ein EM-Rentner, der geringfügig als Taxifahrer arbeitete, hat regelmäßig (fast jeden Monat) ca. 7 bis 9 Euro mehr verdient, als er durfte. Bei einem Abgleich Jahre später hat die RV davon Wind bekommen und hat einen Großteil der EMR zurück gefordert. Bei Gericht wurde der RV Recht gegeben und der Erwerbsminderungsrentner mußte einige Tausend Euro der Rente zurückzahlen.

Soweit ich informiert bin, fragt die RV einmal jährlich beim AG nach, wieviel Stunden du täglich gearbeitet hat und was für Tätigkeiten du ausübst. Oft kommt diese Anfrage das 1. Mal bei Bekanntwerden der Arbeitsaufnahme. Dies kann ich jedoch so nicht bestätigen. Ich habe jedoch gleich meinen Arbeitsvertrag in Kopie mitgeschickt und daraus ist meine tägliche Arbeitszeit und mein Tätigkeitsfeld zu entnehmen. Daraufhin habe ich gleich einen neuen Rentenbescheid erhalten, der nun die Anlage 21 enthält. In dieser Anlage hat man meinen voraussichtlichen Lohn berechnet und somit festgestellt, dass meine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe weiter zu zahlen ist.

Wenn in deinem medizinischen Gutachten steht, dass du nur am Tag arbeiten darfst und nicht in Schichten, sollte deine Arbeitszeit immer zur gleichen Zeit stattfinden. Ob du nun die Tätigkeit am frühen Morgen, mittags oder am späten Nachmittag ausübst, ist dabei uninteressant, Hauptsache du gehst nicht nachts oder im Schichtdienst.

Die Rentenversicherung hat auch die Möglichkeit rückwirkend einen Rentenbescheid aufzuheben, wenn sie nachweisen kann, dass du durchaus in der Lage gewesen bist, 3h und länger zu arbeiten. Sicherlich kommen für einen EMR auch nur leichte bis mittelschwere Beschäftigungen in Frage. Bei mittelschweren Arbeiten wird sicherlich gefragt, wie oft und wie lange übt man diese Tätigkeit aus. Schwere Arbeiten fallen sicherlich gleich weg, ich bezweifle sogar, dass ich mittelschwere Arbeiten ausführen könnte. Selbst 20 min Staubsaugen fällt mir als körperliche Arbeit schon schwer.

Meine Tätigkeit über die 2 Stunden Arbeitszeit ist zum Glück sehr vielfältig und die meiste Zeit arbeite ich als Aufsicht mit anderen Kollegen zusammen. Allein arbeite ich nie und ich bin die Hilfsperson, die den Arbeitsgruppenleiter unterstützt.
Welche Tätigkeit man als EM-Rentner noch ausüben kann, richtet sich mit Sicherheit nach seinen persönlichen Einschränkungen. Taxifahren z.B. wäre für mich überhaupt nicht in Frage gekommen, seit meiner Erkrankung meide ich das Autofahren so weit es mir möglich ist. Ich bin froh wieder kurze Strecken zum Einkaufen zu fahren, nachdem ich 4 Jahre mich geweigert habe, überhaupt in ein Auto zu steigen.

Neue Wege, vielleicht meldet sich Amethyst noch auf deinen Beitrag, denn sie hat ihre geringfügige Beschäftigung schon länger.

Ach da fällt mir noch ein, Aufwandsentschädigungen, wie sie bei Übungsleitertätigkeiten oder der gleichen anfallen, werden bis monatlich 175 Euro nicht als Zusatzverdienst auf die Rente angerechnet. Solltest du so etwas ausüben, kannst du 450 Euro in einer geringfügigen Tätigkeit erhalten plus zusätzlich 175 Euro Aufwandsentschädigung als Übungsleiter.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mo 23. Sep 2013, 09:25

Hallo Maday

Habe mich mal wieder mit anderen Dingen abgelenkt von diesem Thema - danke für Deinen ausführlichen Beitrag mit sehr interessanten Details.

Du schreibst, dass ich die unter 3 Std. unbedingt einhalten muss, da ich sonst sofort der RV Meldung erstatten muss.

Ich dachte, man müsse in jedem Fall Meldung erstatten ?? Nicht ?? Aber die erfahren das doch so oder so, dass man auf MiniJob-Basis arbeitet, oder nicht ??

Übungsleiter-Jobs ? Okay. Habe ich ja gar nicht auf dem Zettel. Und wo gibt es solche Jobs ? Was macht man da genau ?
Gibt es noch mehr solcher Jobs, die nicht als Zusatzverdienst an die Rente angerechnet werden ?

Ich finde es schon heftig, wie hochkomplex die Thematik ist. Ich muss wirklich zugeben, dass es mir in den Monaten vor dem Rentenbescheid wesentlich besser ging als jetzt. Die EMR ist für mich Last und nicht gesundheitsförderlich. Das Thema frisst mich auf, weil man auf so viele Details achten muss, um nichts falsch zu machen und doch Ansprüche kaputt zu machen, die ich nun eher aus der Verzweiflung heraus akzeptierte und genau wie Du, hin und hergerissen bin, zwischen: ich will noch arbeiten und ich bin eigentlich so ganz dazu auch nicht mehr in der Lage und wenn ich nicht mal mehr einen MiniJob machen kann, dann gehn wir hier finanziell vor die Hunde. Was dann nicht nur mich, sondern auch die Beziehung belastet, da man in einer Beziehung nun mal nicht alleine finanziell abstürzt. Das belastet mich alles bald mehr als alles in den Monaten davor.

Irgendwie sind nun nicht nur meine Flügel gestutzt, sondern mir droht gerade auch noch der Besen abhanden zu kommen :-(

Fahr nun zur Therapie - bis später....

Lieben Gruss

NeueWege

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Amethyst
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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 23. Sep 2013, 09:45

NeueWege hat geschrieben: Ich dachte, man müsse in jedem Fall Meldung erstatten ?? Nicht ?? Aber die erfahren das doch so oder so, dass man auf MiniJob-Basis arbeitet, oder nicht ??
Es steht im Rentenbescheid, dass man jede Aufnahme einer Tätigkeit melden muss und das gilt auch für Minijobs.
Außerdem, auch Minijobs müssen angemeldet werden, weil der Arbeitgeber Pauschalabgaben zahlen muss, so dass sie aktenkundig sind und wenn man es der DRV nicht meldet und die kriegt es auf anderem Weg raus, dann hat man ein Problem...
Übungsleiter-Jobs ? Okay. Habe ich ja gar nicht auf dem Zettel. Und wo gibt es solche Jobs ? Was macht man da genau ?
Gibt es noch mehr solcher Jobs, die nicht als Zusatzverdienst an die Rente angerechnet werden ?
Ich arbeite seit einem Jahr in einer Grundschule in der Schülerbetreuung,insgesamt 10 Stunden pro Woche. Je 2 Stunden an 4 Wochentagen, die übrigen 2 Stunden kann ich flexibel durchführen (Vorbereitungszeit und Leitungstätigkeit) , bekommt dafür 400 € (auch in den Ferien, in denen ich freigestellt bin) und die Hälfte davon läuft über die Übungsleiterpauschale und die darf nirgendwo angerechnet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... chale.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

26.
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 400 Euro im Jahr. 2


http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Soweit ich informiert bin, fragt die RV einmal jährlich beim AG nach, wieviel Stunden du täglich gearbeitet hat und was für Tätigkeiten du ausübst
Ja.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 23. Sep 2013, 10:20

NeueWege hat geschrieben:Du schreibst, dass ich die unter 3 Std. unbedingt einhalten muss, da ich sonst sofort der RV Meldung erstatten muss. Ich dachte, man müsse in jedem Fall Meldung erstatten ?? Nicht ?? Aber die erfahren das doch so oder so, dass man auf MiniJob-Basis arbeitet, oder nicht ??
Hallo,
klar mußt du eine geringfügige Beschäftigung mit Beginn der Tätigkeit sofort der RV melden. Da du die volle Erwerbsminderungsrente beziehst, darfst du ja nur unter 3h täglich arbeiten. Solltest du mehr als 3 h arbeiten, hast du wieder eine Meldepflicht, denn dann trifft für dich die volle Erwerbsminderung ja nicht mehr zu. Wenn du 3 h und mehr (aber weniger als 6h) täglich arbeiten kannst, kommt dann max. die halbe Erwerbsminderungsrente in Betracht. Ich weiß, es ist alles kompliziert.

Neue Wege, sag Bescheid, wenn dein Besen verschwunden ist, hier im Forum lässt dich niemand allein. Ich schicke dir dann einen neuen Besen, ich brauche mindestens jeden Tag einen neuen, deshalb habe ich sie im Großpack. :groehl:

Ich weiß, ich habe gut lachen, meine Rente reicht auch ohne geringfügige Beschäftigung.

Lieben Gruß maday
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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mo 23. Sep 2013, 15:02

Hallo Maday

Doch eine Frage ist schon aufgetaucht:

Ich habe im DRV-Lexikom mal nachgelesen - es wird unterschieden zwischen

Tagesschichtzeitrahmen: 6-18 Uhr
Nachtschicht: über Std. in der Zeit 23-6 Uhr bzw. 22-5 Uhr
Früh-/Spätdienst: kontinuierliche oder diskontinuieriche Schichtzeiten ausserhalb des Tagesschichtzeitrahmens

Toll. Was ist wenn ich regelmässig eine Arbeit irgendwo in der Zeit von 17 - 20 Uhr annehmen könnte ?

Gilt das nun als Schichtarbeit oder könnte das noch toleriert werden, da es sowohl den Tagesschichtzeitrahmen berührt als auch den Spätdienstzeitrahmen, dafür aber regelmässig ist (also keine Wechselschicht Früh/Spät) ? :confused:

Geh jetzt mit dem Hundi Gassi

Bis nachher

NeueWege

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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 23. Sep 2013, 16:19

NeueWege hat geschrieben: Was ist wenn ich regelmässig eine Arbeit irgendwo in der Zeit von 17 - 20 Uhr annehmen könnte ?
Eine regelmäßige Arbeitszeit zwischen 17-20 Uhr ist keine Schichtarbeit und wird mit Sicherheit toleriert. Es ist doch bekannt, dass besonders depressive Leute früh morgens gar nicht oder nur schwer in die Gänge kommen. Am späten Nachmittag oder am frühen Abend sieht es doch für diese Erkrankten viel besser aus. Und von mir kann ich sagen noch aktiver werde ich nach Mitternacht.
Bei den jährlichen Kontrollen wird nur die Stundenzahl kontrolliert, aber man will nicht wissen, um welche Uhrzeit du arbeitest.

Gruß maday
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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mo 23. Sep 2013, 20:13

Nanu, hier hat es meine Erst-Antwort auf die super Beiträge von Maday und Amethyst aus dem Threat "gefressen".

Da war doch meine Dankes-Antwort und meine Freude bezüglich des Besen-Spruchs von Maday. Hey, wo ist denn meine Antwort mit den vielen Smileys hingekommen ?

Das ist ja doof - hoffentlich frisst es hier im Forum nicht öfters einfach Beiträge weg.

Technischer Fehler ? Ob das andere heute auch erlebten. War ja jetzt nicht lebenswichtig, aber lustig (was in meinem Fall heute schon essentiell war) - aber vielleicht verschwinden so doch mal fachlich wichtige Beiträge aus dem Forum.

Bis bald

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Re: MiniJob = Leistungsprofil Gutachten ?

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 23. Sep 2013, 20:19

Hallo Neue Wege,

habe deine lustige Antwort noch lesen können und habe darüber sehr geschmunzelt. Danke dafür. Habe mich auch gewundert, wo die Antwort hin ist. Es war ja absolut nichts Böses.

Gruß maday
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