Hallo Hamburger Deern,
Wenn man die Klage i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
und man auch gleichzeitig den Antrag auf PKH stellt
wie kann dann über den Antrag über PKH entschieden werden?
Ganz einfach, weil du gegen die DRV klagst, besteht schon mal die sichere Vermutung, dass du das besser
MIT Anwalt machen solltest, da wird die PKH üblicherweise problemlos bewilligt.
so ohne wirkliche Begründung?
Die soll ja dann der Anwalt schreiben, die DRV lehnt ab (Antrag und Widerspruch) und du klagst auf Bewilligung der EM-Rente, das genügt erstmal,
wichtig ist die Klagefrist einzuhalten, alles Weitere kommt danach.
Prüfen die nicht auch erst mal die Aussicht auf Erfolg?
Ja, "theoretisch" aber das ist in Rentenfällen wohl eher Formsache, eine Erfolgsgarantie hat man gegen die DRV sowieso nie aber für den Anwalt (der dir zusteht) brauchst du die PKH, damit deine Erfolgsaussichten besser werden.
oh mann, ich glaub ich muss wohl doch zur ÖRA denn den Beratungshilfeschein gibbet ja nicht in HH
Du brauchst aber keine Beratungshilfe mehr sondern einen Anwalt der dich am Gericht vertritt, dafür brauchst du PKH und keine Beratungshilfe.
Beim Dopa waren wir damals auch direkt bei der Anwältin, die hat sich dann schon um die notwendigen Anträge an das Gericht gekümmert, leider hat sie später vor Gericht dann komplett versagt ...
Sollten wir aber besser an anderer Stelle weiter diskutieren, passt hier nicht so ganz ins Thema...
Liebe Grüße von der Doppeloma
