DRV-Begutachtung und Begleitperson

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Doppeloma
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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Mai 2013, 23:36

Liebe Hamburger Deern, :koepfchen: :troesten:
Das ich die Klage einreichen werde ist absolut klar, nur der Weg dahin noch nicht so ganz
Den Weg dahin werden wir gemeinsam finden, einige Infos hast du ja schon bekommen und findest du hier auch noch im Bereich "der Weg zum Sozial-Gericht", lass es erstmal sacken und dann wird weiter gekämpft. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Hamburger Deern
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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 3. Mai 2013, 00:01

aaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhh
da wirds einem ja ganz duselig nur vom Lesen :ic_down:
was ich noch nicht ganz verstehe ist:
Wenn man die Klage i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
und man auch gleichzeitig den Antrag auf PKH stellt
wie kann dann über den Antrag über PKH entschieden werden?
so ohne wirkliche Begründung?
Prüfen die nicht auch erst mal die Aussicht auf Erfolg?
oh mann, ich glaub ich muss wohl doch zur ÖRA denn den Beratungshilfeschein gibbet ja nicht in HH
also so weit bin ich zumindest schon mal gekommen :Angst:
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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Mai 2013, 01:37

Hallo Hamburger Deern, :smile:
Wenn man die Klage i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
und man auch gleichzeitig den Antrag auf PKH stellt
wie kann dann über den Antrag über PKH entschieden werden?
Ganz einfach, weil du gegen die DRV klagst, besteht schon mal die sichere Vermutung, dass du das besser MIT Anwalt machen solltest, da wird die PKH üblicherweise problemlos bewilligt.
so ohne wirkliche Begründung?
Die soll ja dann der Anwalt schreiben, die DRV lehnt ab (Antrag und Widerspruch) und du klagst auf Bewilligung der EM-Rente, das genügt erstmal, wichtig ist die Klagefrist einzuhalten, alles Weitere kommt danach.
Prüfen die nicht auch erst mal die Aussicht auf Erfolg?
Ja, "theoretisch" aber das ist in Rentenfällen wohl eher Formsache, eine Erfolgsgarantie hat man gegen die DRV sowieso nie aber für den Anwalt (der dir zusteht) brauchst du die PKH, damit deine Erfolgsaussichten besser werden. :ic_up:
oh mann, ich glaub ich muss wohl doch zur ÖRA denn den Beratungshilfeschein gibbet ja nicht in HH
Du brauchst aber keine Beratungshilfe mehr sondern einen Anwalt der dich am Gericht vertritt, dafür brauchst du PKH und keine Beratungshilfe.

Beim Dopa waren wir damals auch direkt bei der Anwältin, die hat sich dann schon um die notwendigen Anträge an das Gericht gekümmert, leider hat sie später vor Gericht dann komplett versagt ...

Sollten wir aber besser an anderer Stelle weiter diskutieren, passt hier nicht so ganz ins Thema... :Gruebeln:

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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 3. Mai 2013, 11:18

:Bussi: :umarm:

danke dir

aber stimmt, hier gehts ja um Begleitperson, soryyyyyyyyy

aber nun weiss man wenigstens wie es enden kann wenn man deren Spiel nicht so ganz mit spielt,
obwohl.....
das wäre vermutlich auch nicht anders ausgegangen wenn ichs getan hätte ;-)
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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Mai 2013, 16:36

Hallo Hamburger Deern,
das wäre vermutlich auch nicht anders ausgegangen wenn ichs getan hätte ;-)
genauso ist mir das auch schon durch den Kopf gegangen, du hättest vielleicht ein weiteres GA gegen dich "an der Backe", denn wenn die nur ein Mindestmaß an Verständnis (und psychologischem Einfühlungsvermögen) für deinen Wunsch aufgebracht hätte, dann wäre sie direkt entgegenkommender gewesen.

Sie hat ja noch nicht mal Hintergrundwissen zu deinem Gesamtzustand gehabt, das solltest du ja alles erst mitbringen, wie kann sie da auf dich losgehen "wie die Axt" im Walde, solche Psychiater müßten verboten werden :kotzen: ... das GA ohne Beistand wäre bestimmt auch in die Hose gegangen.

Letztlich hast du eine Begutachtung an sich niemals abgelehnt (und das hast du denen mehrfach schriftlich gegeben!!!), ein neuer GA-Termin wurde dir auch gar nicht erst angeboten, begründet wurde dir auch nicht verständlich, warum du zugunsten des GA, auf dein Recht einen Beistand dabei zu haben verzichten sollst, es geht doch nicht darum, dass sich der GA "in der Situation" einigermaßen "wohl" fühlen kann ... :Verwirrt: :Hilfe:

So leicht kommen die uns nicht davon ... :keule: :keule: :keule:

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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 3. Mai 2013, 21:25

die war doch gar keine Psychiaterin, an der Tür stand Neurologin :pfeif:
könne sich aber mit Beistand kein psychologisches Urteil bilden :confused:
dat muss man alles nicht mehr verstehen , oder?
Und nein natürlich habe ich zu keiner Zeit eine Begutachtung abgelehnt, aber wenn man auch vor Ort den Vorgesetzten nicht sprechen kann weil der angeblich gerade verhindert war, und die nächt höhere Instanz in Lübek sitzt dann kommt natürlich keine Untersuchung zustande :ic_down:
und stimmt schriftlich haben die es auch und das mehrfach :grinser:
Ich mag gar nicht dran denken was die "Tante" ohne Beistand nach der Untersuchung und Gespräch in den Bericht geschrieben hätte........ :kack:
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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Nixe » Fr 3. Mai 2013, 21:55

"Tante" hat Dir ja nun ne prima Begründung geliefert unbedingt auf nen Beistand zu bestehen.


Wer nämlich Beistände rechtswidrig ablehnt, der muss ja etwas vorhaben was das Licht scheut und wo ein Zeuge hinderlich ist.
Dir wurde nun bewiesen, dass in Sachen Begutachtung irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Also wirst Du Dich dem ganz sicher nicht ohne Beistand ausliefern!
Nicht zuletzt sind wir "psychisch Instabilen" ja immer wieder als mißtrauisch beschrieben - ergo steht uns das Mißtrauen ja als Krankheitssymptom zu.

Dass erst der Umgang mit dem "helfenden System" viele von uns destabilisiert hat ist ne andere Sache..... :schlecht:

LG

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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 3. Mai 2013, 23:13

ja genau so sehe ich das auch :jaa:
Was ich auch immer noch nicht wirklich verstehe
seit wann erstellen Neurologen eigentlich psychologische Gutachten?
Hallo Leute ich habe unter anderem eine komplexe Multiorgan Erkrankung da wäre doch wohl mal ein Infektologe o.ä. angesagt, oder?
Und nicht eine Neuro "Tante" :icon_e_wink:
Und solange ich es nicht MUSS werde ich keinen Gutachter Termin mehr OHNE Beistand war nehmen
ich habe im letzten Verfahren gesehen wohin das fühen kann :ic_down:

aber recht haste, wenn wir es nicht schon sind dann schaffen die es fast immer einen komplett
zu destabilisieren.
Und ich glaube nicht mehr das das ungewollt ist!
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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 4. Mai 2013, 02:18

seit wann erstellen Neurologen eigentlich psychologische Gutachten?
Mein Neuro ist auch Psychiater - aber bei dem steht das auch an der Tür :Gruebeln:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 4. Mai 2013, 11:11

bei der stand NUR Neurologin :Gruebeln:

Wenn sie tatsächlich auch Psychaterin wäre (was ich kaum glauben kann denn die war noch sehr jung)
DANN wäre ihr Verhalten mir und meinem Beistand gegenüber für mich noch viel weniger nachzuvollziehen :ic_down:
als es sowieso schon der Fall ist
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