EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
aidafan301286
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EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mi 2. Jan 2013, 06:40

Hallo,

und ein frohes neues Jahr an Alle. :Yeah:

Mittlerweile habe ich ja meinen Rentenbescheid erhalten, aus dem ich nur zum Teil schlau werde. Bislang fehlt ja leider noch die Erstattungsansprüche der KK und der AA. Die DRV hat ihren Anspruch für das Übergangsgeld während der Reha geltend gemacht. Sie haben einen Betrag festgesetzt (mein monatlicher Brutto-Rentenbetrag), haben davon das Übergangsgeld, welches ich erhalten habe abgezogen. So blieben 58,-- €, von denen noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wurde - bliebe für mich 51,-- € übrig.

Jetzt habe ich gedacht, dass das mit dem Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld ebenso gemacht wird. Diese Gelder waren ebenso hoch, wie mein Übergangsgeld. Würde also heißen: Von meinem Brutto Rentenbetrag wird das ALG/Krankengeld abgezogen, blieben wieder knapp 60,-- € übrig, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung - blieben zu meinen Gunsten wieder 50,-- €.

Nun habe ich jetzt aber wieder gehört, dass nicht das Netto-Krankengeld bzw. Netto-Arbeitslosengeld zugrunde gelegt wird. Ist das richtig? Hatte mich schon über diese Nachzahlung gefreut - Pustekuchen.

Danke Euch im Voraus.

LG
Gaby

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Manfred1951
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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Mi 2. Jan 2013, 10:34

Hallo Gaby,

das Ganze klingt für mich (noch) ziemlich verwirrend, :confused: :confused: :confused: weil wir mit dem Fall meiner Frau noch "ganz am Anfang" stehen. :Gruebeln:
Ich werde "DEINEN Fall" aber aufmerksam verfolgen.

Da kommen sicher gleich noch gute Meinungen von den ERFAHRENEN. :ic_up:
Herzliche Grüße,
Manfred


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Vrori
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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 2. Jan 2013, 11:16

Hallo,

die KK fordert von der DRV dein Bruttokrankengeld zurück und die Beiträge werden intern verrechnet...

wenn deine Rente niedriger ist, als das KG, dann behälst du den überschießenden Betrag...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mi 2. Jan 2013, 12:00

Hallo Vrori,

Du meinst wahrscheinlich, wenn das KK niedriger ist oder verstehe ich wieder etwas nicht?

LG
Gaby

aidafan301286
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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mi 2. Jan 2013, 12:17

Ach schade, dann bleibt natürlich nichts mehr übrig, wenn das Brutto-Krankengeld zugrunde gelegt wird.

Wenn die Netto-Rente und das Netto-Krankengeld verrechnet worden wäre, wären ungefähr 50,-- € übrig geblieben.

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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 2. Jan 2013, 13:52

Huhu,

nee,....wenn das KG höher war, als die Rente jetzt ist..(täglicher Satz)...dann darf man den übrig gebliebenen Teil behalten..

die KK darf nur in Höhe der Rente max. zurückfordern...

also z.B. KG 80 Euro täglich
Rente 50 Euro täglich...dann bekommt die KK nur 50 Euro täglich zurück...
LG
Vrori

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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Mi 2. Jan 2013, 15:23

:confused: :confused: :confused: :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:

... ganz schön verwirrend, aber ich glaube, jetzt kann man es - wieder -verstehen. :applaus:
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mi 2. Jan 2013, 15:49

Ach, ich finde es irgendwie schade, dass man selbst bei der KK keine konkrete Auskunft bekommt. Bei mir sitzen überall so junge Mädchen, die im Prinzip nur Anträge o. ä. entgegennehmen. Auskünfte bekommt man hier nicht.

Ich weiß auch, dass die KK nur den Satz in Höhe der Rentenzahlung bekomme, so wie Vrori es auch schreibt. Darüber hinaus hat die KK keinen Anspruch. Aber wie sieht es bei einer Zusatzrente (Betriebsrente) aus? Dürfen sie sich die Differenz dort holen? Ich habe habe nämlich Anspruch auf eine VBL-Rente und auch ein Formular erhalten, das die KK ausfüllen muss. Bei der VBL heißt es, dass es keine Betriebsrente gibt, solange man Krankengeld bekommt. Diese ruht dann. Hat die DRV aber das Krankengeld erstattet, wird die Betriebsrente dochgezahlt. Alles sehr verwirrend.

LG
Gaby

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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 2. Jan 2013, 17:04

Hallo aidafan, :smile:

das mit den Erstattungen ist "eigentlich" ganz einfach ...die Vorleister bekommen NICHT mehr als die NETTO-Rente hergibt, denn du bekommst ja nicht das Brutto ausgezahlt... von Niemandem...

Wie @Vrori schon geschrieben hat werden die Sozialversicherungs-Beiträge untereinander ausgeglichen, diese Beträge (K-Versicherung /Pflegeversicherung) kannst du also bei deiner Rechnung vernachlässigen.
Ja, es ist wirklich alles sehr verwirrend, wir haben das nun schon 2 Mal durch (beim Dopa und bei mir), darum bekomme ich das langsam etwas "sortiert".

Vom "Vorleister" (AfA z.B.) bekommst du üblicherweise eine Übersicht, was die von der DRV fordern werden für welchen Zeitraum genau, die Beträge für die Versicherungen werden nur "ausgetauscht", es geht nur um das, was dir auch tatsächlich ausgezahlt wurde (also NETTO-Beträge !!!) und um die NETTO-Rente, wenn da was Anderes steht, solltest du das hinterfragen.

Wenn die (Netto-) Rente (auf den entsprechenden Monat bezogen) nicht reicht zur Rückzahlung der Vorleistung (egal bei wem), dann bleibt der Verlust beim Vorleister ...
Ist es monatlich gesehen (!!!) mehr, als dir von KK /AfA/ JC Netto gezahlt wurde, dann bekommst du den überschüssigen Betrag als Nachzahlung am Ender der Abrechnungen.
Aus einer zusätzlichen privaten und/oder betrieblichen Rente dürfen da keine Beträge für entnommen werden, es geht nur um die öffentlichen Sozial-Leister.

Wenn alles erledigt ist, dann bekommst du von der DRV noch eine Abrechnung, welcher Vorleister genau welchen Betrag aus deiner (Netto-) Renten-Nachzahlung bekommen hat und welcher Betrag dir noch überwiesen wird.
Das dauerte bei uns so 2 - 3 Wochen und wenige Tage nach dieser Info (von der DRV) war auch die restliche Nachzahlung dann auf dem Konto.

Lass dich von den Zahlen für die Versicherungen nicht verwirren, damit hast du eigentlich überhaupt NICHTS zu tun, denn irgendwer hat ja die ganze Zeit deine Versicherungs-Beiträge gezahlt (das wird nur "umsortiert"), ab der ersten offiziellen (Netto-) Renten-Überweisung wird das ja auch von der DRV schon einbehalten, aus deiner Brutto-Rente.
Das läuft dann bei gesetzlicher Versicherung (KvdR) genauso wie früher beim AG, da hast du ja auch nur den Netto-Betrag ausgezahlt bekommen.

Von der AfA und vom JC bekam ich jedenfalls eine schriftliche Info dazu, welche Beträge sie für welche Zeiträume bei der DRV zurückverlangen werden, von der KK bekam ich beim Renten-Antrag schon kein Geld mehr, da war ich schon ausgesteuert.
Bei der AfA bekam ich etwas mehr ALGI, als später meine Rente war, die bekamen aber nur den entsprechenden Renten-Betrag erstattet und der Rest war ihr Verlust.

Das brauchte ich auch nicht selber erstatten, obwohl ja insgesamt noch ein hübsches Sümmchen als Nachzahlung übrig geblieben ist, aber eben NICHT für diese konkreten Monate bei der AfA.
Beim JC war die Leistung deutlich geringer als meine (Netto) Rente, trotzdem haben die sich mehr bei der DRV geholt, als ihnen zustehen würde, damit bin ich noch am Gericht, man sollte also wirklich prüfen, ob das stimmen kann, was die Vorleister haben wollen.

Denn die DRV KANN das nicht prüfen, die bekommen nur einen Betrag genannt (von KK /AfA/ JC) und einen Zeitraum wo dieser Betrag (angeblich) gezahlt wurde, ob das wirklich so stimmt, können die gar nicht feststellen.

Mach dir mal eine Liste ab Beginn deiner EM-Rente (lt. Renten-Bescheid) und zwar Monat für Monat, dann stellst du der (monatlichen !!!) Leistung (NETTO) der KK /AfA jeweils die entsprechende monatliche NETTO-Rente gegenüber, was da am Ende als PLUS über bleibt, ist deine restliche Nachzahlung.

Die angegebenen K-Beiträge brauchst du dabei nicht beachten, die werden jetzt einfach nur in die K-Versicherung der Rentner "überführt"...
Kommt ein MINUS raus bekommst du zwar keine Nachzahlung, den Fehlbetrag brauchst du aber auch nicht erstatten, auch NICHT aus deine Betriebsrente.

Vielleicht ist es ja jetzt ein wenig verständlicher geworden ... :aha:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EM-Rente und Erstattungsansprüche der KK

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Mi 2. Jan 2013, 17:25

Hallo Gaby,

eines hat sich offensichtlich auch im neuen Jahr nicht geändert: Die Doma ist einfach schneller als ich (Schnecken-Smiley). :groehl: Dafür hab ich als selbst Betroffener noch ein paar kurze Anmerkungen in Sachen VBL für Dich. :Laber:

Das mit der VBL ist in der Tat etwas verwirrend. Wenn Dir also rückwirkend Deine Rente bewilligt wird für eine Zeit, in der Du tatsächlich noch Krankengeld erhalten hast, wird zunächst die KK mit der DRV verrechnen. Sollten die Ansprüche der KK damit abgegolten sein ist alles gut und Du erhältst die volle VBL-Rente.

Wenn allerdings die KK mehr zurückfordert, als die DRV erstattet, dann kann die KK auf die VBL zukommen und dort den Rest, der ihr noch zusteht, abgreifen. Die VBL verrechnet das dann und Deine Nachzahlung wird entsprechend gemindert.

Das gehört leider zu den „vielen Vorteilen, Vorzügen und Sonderbehandlungen“, die wir im öffentlichen Dienst haben. Außerdem kriegen wir als Staatsangestellte die Rente sowieso „nachgeschmissen“. :glotzen: So der Originalton, den ich mir aus dem Bekanntenkreis anhören durfte. *Sarkasmus off*
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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