Hallo aidafan,
das mit den Erstattungen ist "eigentlich" ganz einfach ...die Vorleister bekommen NICHT mehr als die NETTO-Rente hergibt, denn du bekommst ja nicht das Brutto ausgezahlt... von Niemandem...
Wie
@Vrori schon geschrieben hat werden die Sozialversicherungs-Beiträge untereinander ausgeglichen, diese Beträge (K-Versicherung /Pflegeversicherung) kannst du also bei deiner Rechnung vernachlässigen.
Ja, es ist wirklich alles sehr verwirrend, wir haben das nun schon 2 Mal durch (beim Dopa und bei mir), darum bekomme ich das langsam etwas "sortiert".
Vom "Vorleister" (AfA z.B.) bekommst du üblicherweise eine Übersicht, was die von der DRV fordern werden für welchen Zeitraum genau, die Beträge für die Versicherungen werden nur "ausgetauscht", es geht nur um das, was dir auch tatsächlich ausgezahlt wurde (also NETTO-Beträge !!!) und um die NETTO-Rente, wenn da was Anderes steht, solltest du das hinterfragen.
Wenn die (Netto-) Rente (auf den entsprechenden Monat bezogen) nicht reicht zur Rückzahlung der Vorleistung (egal bei wem), dann bleibt der Verlust beim Vorleister ...
Ist es monatlich gesehen (!!!) mehr, als dir von KK /AfA/ JC Netto gezahlt wurde, dann bekommst du den überschüssigen Betrag als Nachzahlung am Ender der Abrechnungen.
Aus einer zusätzlichen privaten und/oder betrieblichen Rente dürfen da keine Beträge für entnommen werden, es geht nur um die öffentlichen Sozial-Leister.
Wenn alles erledigt ist, dann bekommst du von der DRV noch eine Abrechnung, welcher Vorleister genau welchen Betrag aus deiner (Netto-) Renten-Nachzahlung bekommen hat und welcher Betrag dir noch überwiesen wird.
Das dauerte bei uns so 2 - 3 Wochen und wenige Tage nach dieser Info (von der DRV) war auch die restliche Nachzahlung dann auf dem Konto.
Lass dich von den Zahlen für die Versicherungen nicht verwirren, damit hast du eigentlich überhaupt NICHTS zu tun, denn irgendwer hat ja die ganze Zeit deine Versicherungs-Beiträge gezahlt (das wird nur "umsortiert"), ab der ersten offiziellen (Netto-) Renten-Überweisung wird das ja auch von der DRV schon einbehalten, aus deiner Brutto-Rente.
Das läuft dann bei gesetzlicher Versicherung (KvdR) genauso wie früher beim AG, da hast du ja auch nur den Netto-Betrag ausgezahlt bekommen.
Von der AfA und vom JC bekam ich jedenfalls eine schriftliche Info dazu, welche Beträge sie für welche Zeiträume bei der DRV zurückverlangen werden, von der KK bekam ich beim Renten-Antrag schon kein Geld mehr, da war ich schon ausgesteuert.
Bei der AfA bekam ich etwas mehr ALGI, als später meine Rente war, die bekamen aber nur den entsprechenden Renten-Betrag erstattet und der Rest war ihr Verlust.
Das brauchte ich auch nicht selber erstatten, obwohl ja insgesamt noch ein hübsches Sümmchen als Nachzahlung übrig geblieben ist, aber eben NICHT für diese konkreten Monate bei der AfA.
Beim JC war die Leistung deutlich geringer als meine (Netto) Rente, trotzdem haben die sich mehr bei der DRV geholt, als ihnen zustehen würde, damit bin ich noch am Gericht, man sollte also wirklich prüfen, ob das stimmen kann, was die Vorleister haben wollen.
Denn die DRV KANN das nicht prüfen, die bekommen nur einen Betrag genannt (von KK /AfA/ JC) und einen Zeitraum wo dieser Betrag (angeblich) gezahlt wurde, ob das wirklich so stimmt, können die gar nicht feststellen.
Mach dir mal eine Liste ab Beginn deiner EM-Rente (lt. Renten-Bescheid) und zwar Monat für Monat, dann stellst du der (monatlichen !!!) Leistung (NETTO) der KK /AfA jeweils die entsprechende monatliche NETTO-Rente gegenüber, was da am Ende als PLUS über bleibt, ist deine restliche Nachzahlung.
Die angegebenen K-Beiträge brauchst du dabei nicht beachten, die werden jetzt einfach nur in die K-Versicherung der Rentner "überführt"...
Kommt ein MINUS raus bekommst du zwar keine Nachzahlung, den Fehlbetrag brauchst du aber auch nicht erstatten, auch NICHT aus deine Betriebsrente.
Vielleicht ist es ja jetzt ein wenig verständlicher geworden ...
LIebe Grüße von der Doppeloma
