Aussteuerung - Brief der KK

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Doppeloma
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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 12. Okt 2012, 22:30

Hallo Kicki, :smile:

scann das bitte mal als PDF-Datei ein was du da bekommen hast und schicke das per Anhang und mit den notwendigen Erklärungen per PN an @Vrori, sie wird dir erklären können wie das bei der MU-KI-Kur zählt mit den Diagnosen.

Denn irgendwie AU geschrieben warst du ja in der Zeit auch, wenn das schon über psychische Probleme bei der KK mit abgerechnet wurde, dann kann das durchaus hinkommen mit deiner Aussteuerung, da weiß @Vrori aber besser Bescheid als ich.

Was die Blockfristen insgesamt betrifft hat das durchaus auch mit der jeweiligen Diagnose /Krankheit was zu tun, man wird ja auch für eine bestimmte Krankheit "ausgesteuert" nach den 78 Wochen Krankengeld GENAU DAFÜR...treten während dieser AU-Zeit andere Krankheiten hinzu verlängert das den Zahlungs-Zeitraum leider NICHT.

Dafür beginnt aber trotzdem eine eigene NEUE Blockfrist, die aber erst später (bei erneuter Erkrankung an Krankheit Nr.2) eine Rolle spielen wird, nämlich dann wenn man zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat.

Bei mir hat man sogar Herz-OP und Psyche (Erschöpfungs-Depression nach Arbeitsversuch von fast 7 Monaten) versucht als EINE (die SELBE :Gruebeln: ) Krankheit für die 78 Wochen-Grenze zusammen zu rechnen (um mich vorzeitig auszusteuern), das hat dann mit MIR nicht so ganz geklappt... :Verwirrt: :Hilfe:

Mein Psychiater hat nur den Kopf geschüttelt als ich ihm das vorgelegt habe, dass die KK mir mitteilt, dass ich aktuell unter der SELBEN Krankheit leiden würde (direkter Zusammenhang /Folge der Herz-OP), er meinte NUR : "ich behandele Sie wegen der Psyche und NICHT wegen dem Herzen, dafür ist der Kardiologe zuständig", beim Kardiologen (also wegen Herz-Problemen) war ich aber NACH der OP und dem Arbeitsversuch GAR NICHT mehr AU-geschrieben... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Das war dann eine ziemlich deutliche Aussage von ihm, AUCH gegenüber der KK und die haben dann den Bescheid aufgehoben und die Aussteuerung auf den korrekten Termin (wegen der Psyche) fast 9 Monate später neu festgelegt. :ic_up:

Bei unterschiedlichen psychischen Problemen dürfte die korrekte Abgrenzung dessen was gesundheitlich (DIREKT) miteinander zu tun hat oder nicht aber deutlich schwieriger werden.
Da verlassen sich die KK ja gerade gerne darauf, dass die Betroffenen keine Ahnung haben, wie das Alles zusammenhängt und (von der KK) gewertet wird, unklare Angaben der Ärzte auf den AU-Bescheinigungen haben da natürlich auch ihre Tücken.

So stand auf meiner Erst-Bescheinigung wegen der Herzgeschichte von meiner Hausärztin auch drauf, "wegen totaler Erschöpfung", das war aber noch nicht die klare Diagnose (Herzklappen-Insuffizienz) sondern einfach erst mal eine (Haus-) ärztliche Feststellung, als Grund für die AU.
Die korrekte Diagnose wurde ja erst (ca. 3 Wochen später) vom Kardiologen festgestellt, die kannte sie ja bei meinem Erstbesuch noch gar nicht.

Später nach dem Arbeitsversuch schrieb sie WIEDER "totale Erschöpfung" auf die Erstbescheinigung, so friemelte sich dann wohl meine KK die "Aussteuerung" zurecht, "wegen angeblich der SELBEN Krankheit", die Diagnose der 2. Krankheit stellte aber auch erst gut 2 Wochen später der Psychiater fest und nannte es dann Erschöpfungsdepression mit X und Y kombiniert...

Eigentlich DARF erst ab tatsächlich gesicherter Diagnose (bei der KK) die konkrete Krankheit "festgelegt" werden, für die eine aktuelle Blockfrist mit der Ersten AU-Bescheinigung dann beginnt, bei der Erstvorstellung eines Patienten der die AU-Bescheinigung bekommt, fangen ja die Klärungen seiner Krankheiten (meist) überhaupt erst an, in den seltensten Fällen gibt es da schon eine endgültige Diagnose.

So KANN man eben auch wegen einer kaputten Herzklappe einfach erst mal "total erschöpft sein", das gilt aber durchaus auch für eine "totale (psychische) Erschöpfung" ...die gleiche (akute) Gesundheits-Störung auf dem (ERST-) Krankenschein MUSS also NICHT unbedingt auch später die SELBE Krankheits-Ursache (Diagnose) haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein weites Feld für Deutungen der KK, wenn es um die Einsparung von Krankengeld-Zahlungen geht, dagegen kommen die Patienten nur ganz selten mit eindeutigen eigenen Belegen an, mein Nachweis für den "Irrtum der KK" war dann auch dieser Ausdruck der AU-Zeiten und DIagnosen. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Fr 12. Okt 2012, 22:37

Hallo Kicki,

du prüfst, wann du dieselbe Krankheit hattest wie die jetzige bzw. die, die zur letzten Arbeitsunfähigkeit bzw. zur Krankengeld-Bewilligung geführt hat.

Um dieselbe Krankheit handelt es sich, wenn der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, auf ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden zurückzuführen ist. Dies kann z. B. bei wiederholt in unterschiedlicher Ausprägung auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fall sein. Dabei ist eine stark verfeinernde, eng fachmedizinisch-diagnostische Sichtweise zu vermeiden.

Der Begriff "dieselbe Krankheit" setzt nicht voraus, dass fortlaufende Behandlungsbedürftigkeit besteht. Bei wiederholter AU kommt es darauf an, ob die neue AU und die frühere(n) auf derselben Krankheitsursache beruhen oder zumindest in einem inneren Zusammenhang mit ihr stehen. Der innere Zusammenhang kann schon dadurch begründet sein, dass die Entstehung der Krankheit jedes Mal durch eine gemeinsame Bedingung begünstigt oder herbeigeführt wird.

Wenn du selbst nicht klarer siehst, müsste der behandelnde Arzt helfen können.

Offenbar liegen die Krankenkassen mit ihrem Aussteuerungsdatum immer mal wieder völlig falsch. Wer Glück (im Unglück) hat, kann bis zu knapp 3 Jahren Krankengeld beziehen. Also viel Glück!

Aber bis zur Klärung muss das Erforderliche bei der Arbeitsagentur getan werden (Meldung, Antrag, Obliegenheiten).

Gruß!
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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 12. Okt 2012, 22:40

@ doma: puh, das ist mal ein dicker Brocken! Wenn Vrori das für mich durchgucken würde, das wäre echt total lieb!
Leider haben mir verschiedene Ärzte (HA, Psych.1, Psych.2) gerne hinter ihre eigenen Diagnosen ein G für gesichert geschrieben, obwohl sie alle das selbe Bild von mir bekamen und dann aber anders codiert haben. Für mich ist das heute alles zu hoch. Bin irgendwie ziemlich neben der Spur. Naja, auch das wird vorbei gehen!

liebe Grüße
kicki

@machts sinn: danke für Deine Mühen, mir das so deutlich zu erklären. Leider verstehe ich nur bahnhof, ich werde da wohl nicht allein durchprüfen können. An Dienstag hab ich wieder Termin bei meinem Psychodoc, da kann ich ja die Liste mal mitnehmen, der sollte sich ja auch auskennen und dann erfahre ich hoffentlich auch gleich, wie weit er mit mir gehen würde, ob er mich im Kampf gegen die KK auch unterstützen wird!

lg

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Sa 13. Okt 2012, 08:19

Hallo Kicki,

"Bahnhof", ja das glaube ich gerne, das wird wohl den meisten so gehen.

Dabei steckt da noch vieles andere an rein rechtlicher Problematik drin.
Aber diese Botschaft geht eher an die Profis hier mit einem Link auf die Diskussion
an anderer Stelle, wo die Überlegungen naturgemäß nicht willkommen geheißen
wurden - vielleicht gerade wegen der damit verbundenen Chancen für Betroffene (?):

http://www.krankenkassenforum.de/1-vt5821.html?start=0

Gruß!
Machts Sinn

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 10:10

:Verwirrt: :Hilfe:

ich :Hilfe: bin grad aufgewacht, werde dann mal zusehen, ob ich die Zettel scannen kann :Hilfe:

das mit der mukikur ärgert mich. selbst wenn damals ne belastungssreaktion vorgelegen haben sollte, die depri ist definitiv KEINE Folgekrankheit, denn die kam schlagartig ohne ankündigung als mein sohn zum vater zog.
einzig denkbare tatsächliche vorerkrankung war 1996 und seither gab es aus dem grund keine AU Zeiten mehr.

BITTE, helft mir!

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Sa 13. Okt 2012, 10:57

Hallo Kicki,

ein Beispiel:

AU ab 01.11.1996
Blockfristen bis 31.10.1999, 2002, 2005, 2008, 2011, so dass in der Blockfrist ab 01.11.2011 die Anspruchsdauer von 78 Wochen noch nicht verbraucht sein könnte, sondern erst Ende Mai 2013.

Gruß!
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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 11:12

hab die auflistung genau für den zeitraum am aug 2010 bekommen, soll ich nochmal nachhaken nach dem zeitzraum davor

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Sa 13. Okt 2012, 11:21

ja, unbedingt, denn zunächst geht es ja darum, ob August 2010 überhaupt stimmt, bevor die Zeiten danach zusammengerechnet werden.

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 13:54

hab ein neues Thema aufgemacht, ich verliere grad nämlich den Überblick...

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