
scann das bitte mal als PDF-Datei ein was du da bekommen hast und schicke das per Anhang und mit den notwendigen Erklärungen per PN an @Vrori, sie wird dir erklären können wie das bei der MU-KI-Kur zählt mit den Diagnosen.
Denn irgendwie AU geschrieben warst du ja in der Zeit auch, wenn das schon über psychische Probleme bei der KK mit abgerechnet wurde, dann kann das durchaus hinkommen mit deiner Aussteuerung, da weiß @Vrori aber besser Bescheid als ich.
Was die Blockfristen insgesamt betrifft hat das durchaus auch mit der jeweiligen Diagnose /Krankheit was zu tun, man wird ja auch für eine bestimmte Krankheit "ausgesteuert" nach den 78 Wochen Krankengeld GENAU DAFÜR...treten während dieser AU-Zeit andere Krankheiten hinzu verlängert das den Zahlungs-Zeitraum leider NICHT.
Dafür beginnt aber trotzdem eine eigene NEUE Blockfrist, die aber erst später (bei erneuter Erkrankung an Krankheit Nr.2) eine Rolle spielen wird, nämlich dann wenn man zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat.
Bei mir hat man sogar Herz-OP und Psyche (Erschöpfungs-Depression nach Arbeitsversuch von fast 7 Monaten) versucht als EINE (die SELBE



Mein Psychiater hat nur den Kopf geschüttelt als ich ihm das vorgelegt habe, dass die KK mir mitteilt, dass ich aktuell unter der SELBEN Krankheit leiden würde (direkter Zusammenhang /Folge der Herz-OP), er meinte NUR : "ich behandele Sie wegen der Psyche und NICHT wegen dem Herzen, dafür ist der Kardiologe zuständig", beim Kardiologen (also wegen Herz-Problemen) war ich aber NACH der OP und dem Arbeitsversuch GAR NICHT mehr AU-geschrieben...



Das war dann eine ziemlich deutliche Aussage von ihm, AUCH gegenüber der KK und die haben dann den Bescheid aufgehoben und die Aussteuerung auf den korrekten Termin (wegen der Psyche) fast 9 Monate später neu festgelegt.

Bei unterschiedlichen psychischen Problemen dürfte die korrekte Abgrenzung dessen was gesundheitlich (DIREKT) miteinander zu tun hat oder nicht aber deutlich schwieriger werden.
Da verlassen sich die KK ja gerade gerne darauf, dass die Betroffenen keine Ahnung haben, wie das Alles zusammenhängt und (von der KK) gewertet wird, unklare Angaben der Ärzte auf den AU-Bescheinigungen haben da natürlich auch ihre Tücken.
So stand auf meiner Erst-Bescheinigung wegen der Herzgeschichte von meiner Hausärztin auch drauf, "wegen totaler Erschöpfung", das war aber noch nicht die klare Diagnose (Herzklappen-Insuffizienz) sondern einfach erst mal eine (Haus-) ärztliche Feststellung, als Grund für die AU.
Die korrekte Diagnose wurde ja erst (ca. 3 Wochen später) vom Kardiologen festgestellt, die kannte sie ja bei meinem Erstbesuch noch gar nicht.
Später nach dem Arbeitsversuch schrieb sie WIEDER "totale Erschöpfung" auf die Erstbescheinigung, so friemelte sich dann wohl meine KK die "Aussteuerung" zurecht, "wegen angeblich der SELBEN Krankheit", die Diagnose der 2. Krankheit stellte aber auch erst gut 2 Wochen später der Psychiater fest und nannte es dann Erschöpfungsdepression mit X und Y kombiniert...
Eigentlich DARF erst ab tatsächlich gesicherter Diagnose (bei der KK) die konkrete Krankheit "festgelegt" werden, für die eine aktuelle Blockfrist mit der Ersten AU-Bescheinigung dann beginnt, bei der Erstvorstellung eines Patienten der die AU-Bescheinigung bekommt, fangen ja die Klärungen seiner Krankheiten (meist) überhaupt erst an, in den seltensten Fällen gibt es da schon eine endgültige Diagnose.
So KANN man eben auch wegen einer kaputten Herzklappe einfach erst mal "total erschöpft sein", das gilt aber durchaus auch für eine "totale (psychische) Erschöpfung" ...die gleiche (akute) Gesundheits-Störung auf dem (ERST-) Krankenschein MUSS also NICHT unbedingt auch später die SELBE Krankheits-Ursache (Diagnose) haben.
Hier eröffnet sich natürlich ein weites Feld für Deutungen der KK, wenn es um die Einsparung von Krankengeld-Zahlungen geht, dagegen kommen die Patienten nur ganz selten mit eindeutigen eigenen Belegen an, mein Nachweis für den "Irrtum der KK" war dann auch dieser Ausdruck der AU-Zeiten und DIagnosen.

Liebe Grüße von der Doppeloma
