Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
harlekin57
Beiträge: 19
Registriert: Sa 21. Jul 2012, 14:15
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von harlekin57 » Sa 8. Sep 2012, 17:57

Hallo Doppeloma und alle anderen,
heute kamm der Superbrief der KK, nach viel Blabla wie leid ihr meine Erkrankung tut geht es dann los :
"Im Moment müssen wir davon ausgehen, das sie wohl länger arbeitsunfähig sein werdewn. Voraussichtlich können jedoch Rehabilitatinsmaßnahmen, die in die Aufgabe des Rentenversicherungsträgers fallen, eine Besserung ihres Gesundheitszustans erreichen.
Damit diese Masnahmen eingeleitet werden können, ist es erforderlich ,das sie einen Antrag stellen.
Dieser Antrag wird in einen Rentenantrag umgedeutet wenn nicht zu erwarten ist, das ihre Arbeitsfähigkeit wesentlich gebessert oder hergestellt werden kann.
Sollte nach der Rehabilitationsmaßnahme Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegen,gilt dieser Antrag ebenfals als Rentenantrag. :Schwindelig:
Ich glaube jezt wird es spannend: :Angst: :Wut: :Verwirrt:
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen und unter Abwägung der von ihnen in der Anhöhrung :confused: vom 06.09.2012 vorgetragenen Argumente :Verwirrt: forden wir sie auf ,einen Antrag auf medizinische Rehabilitation gemäß §51SGB V zu stellen."
Dann folgt ein Absatz der zum Schmunzeln oder laut lachen ist "man hat verständnis das mir der Antrag schwer fällt, aber es nimmt mir auch Zukunftssorgen :kotzen:
Nächster Absatz, wieder wichtig für mich :
Wir erwarten ihren Antrag zum 02.10.2012 ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Leider müßen wir das Krankengeld mit dem 02.10.2012 einstellen, wenn sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen.
Dies tritt u.a. auch dann ein wenn der gestellte Antrag zurückgenommen wird bzw. wenn sie die Unterlagen, die demnächst eventuell angefordert werden, nicht beibringen. :Verwirrt:
Der folgende Absatz weisst darauf hin das meine Befugnis hinsichtlich der Reha eingeschränkt ist und nur mit Zustimmung der KK etwas geändert werden kann.
Der folgende Abschnitt macht mich dann aber doch ganz nervös :
Wird der Antrag nicht innerhalb der Frist gestellt, endet der Krankengeldanspruch UND IHRE BEITRAGSFREIE MITGLIEDSHAFT.
Wird der Antrag verspätet gestellt, lebt der Krankengeldanspruch mit dem Tag der Antragstellung wieder auf, DIE BEITRAGSFREIE MITGLIEDSCHAFT JEDOCH NICHT :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Hilfe: :Verwirrt:
Es folgen dann noch drei Absätze mit viel ,für mich und ich glaube auch für euch, unrelevanten Blabla. Zu der oben aufgeführten ANHÖRUNG kann ich nur das Lachewn griegen , wo ich euch allerdings absolut recht geben muß man sollte sofort ohne wenn und aber auflegen,die Sb hat sich bei mir erkundigt wie die Reha gelaufen sei und wann ich denn gedenke wieder arbeiten zu gehen. Woraufhin ich sie auf das Schreiben der Reha hingewiesen habe das weiterhin Au besteht.
Also Doppeloma und alle anderen ist es doch sehr lange geworden was ich so geschrieben habe, ich hoffe es ist für euch nicht zu langwierig zu lesen.
Hoffe ihr könnt mir hier erste Tips geben oder macht es Sinn ihr den Weg nach VDK und Anwalt anzutreten. Vielen lieben Dank schon mal für eure Tipps.
Liebe Grüße harlekin57 :depri: :Hilfe:

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 8. Sep 2012, 18:49

Hallo,

das ist ja mal wieder typisch für einige KK'n.....

wie ich schon im anderen Thread schrieb, haben die KK das Recht zu einer REHA aufzufordern...

wenn anhand der ärztlichen Begutachtung (per Aktenlagen und Arztbefragung) sich herausgestellt hat, dass eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegen könnte..

die KK darf dann nach § 51, Abs 1 SGB V unter einer Fristsetzung von 10 !!! Wochen zu einer REHA auffordern...
dieser Aufforderung muss man folgeleisten, wenn man das kG nicht verlieren will.

Hier in deinem Fall können die SB deiner KK wohl nicht rechnen...von heute bis zum 1.10. 2012 sind es auf gar keinen Fall 10 Wochen...

hier kannst du es noch einmal nachlesen:

http://www.kv-media.de/kg_rehaaufforderung.php

in den Ausführungsbestimmungen zum § 51 steht drin, dass die KK auffordern darf, ohne Terminsetzung...oder eben die 10 Wochen als Frist festsetzen....diese 10 Wochen dürfen nicht unterschritten werden...

deine KK versucht gerade, dich ein bisschen zu verarschen...

wenn du taff genug bist, dann lege Widerspruch gegen dieses Schreiben ein und fordere die Verlängerung der Frist auf 10 Wochen...
diese 10 Wochen kannst du dann voll ausnutzen...es reicht, wenn du den Antrag dann am vorletzten Tag stellst...wegen des Postweges...
vorher dürfen sie dir das KG nicht einstellen....

aber das wiederum machen etliche KK zu gern...um eben nicht mehr zahlen zu müssen..

wie ich dir schon im anderen Thread mitteilte, wäre es hier in deinem Fall für dich auch sinnvoll, wenn du dich mal im www.krankenkassenforum.de
umschauen würdest...da gibt es etliche solcher Fälle, wie deiner...

zur 3-Jahres-Frist habe ich dir ja auch schon ein Angebot gemacht....wenn es stimmt, wie ich es mir denke, dann könnte evtl. dein KG-Anspruch länger als 78 Wochen sein...dafür benötige ich aber die Daten deiner Arbeitsunfähigkeiten...die Zeiten, an denen du wegen der gleichen Erkrankung au warst...

Den SoVD oder VDK ins Boot holen finde ich auch nicht schlecht....hast du eine Rechtsschutzversicherung? dann ggf. einen RA einschalten..bist du in einer Gewerkschaft? dann hast du auch dort Rechtsschutz.....
m.E. müssen die gewaltig einen Warnschuß von dir bekommen....damit die wissen, dass sie bei dir mit diesen Mätzchen an der falschen Adresse waren...

achja...auch das Telefonat..Frechheit von denen, aber wie du siehst, telefonieren bringt nichts, da wird einem das Wort im Mund verdreht...
ich würde ein Gesprächsprotokoll von denen fordern und auch fragen, wieso mit nicht gesagt wurde, dass es eine Anhörung sei....so leicht würde ich es denen nicht machen, mit mir umzuspringen...wir sind doch nicht deren Hansel...

ich denke, die Doppeloma wird sich auch noch melden...

aber schau dir erst einmal den Link an...der sagt eigentlich alles dazu...und schau dich mal im genannten Forum auch noch um...

alles Gute
LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 8. Sep 2012, 18:53

Hallo,

hier als Nachsatz noch einmal ein Aufsatz zur Aufforderung: die KK muss stringent den Einzelfall berücksichtigen...und die Aufforderung nach § 51 ist keine Muß- sondern eine Kann-Möglichkeit....die KK kann...muss aber nicht...
die 10 Wochen sind immer einzuhalten...kürzere Zeiträume verstoßen gegen die gesetzliche Grundlage..

auch hier noch einmal....zur Info....

ggf. als Munition für einen Widerspruch zu verwenden..

http://www.schaedel-hirnpatienten.de/in ... index.html


und hier ganz spannend...aus dem Krebsforum...


18.03.2008, 20:31
Ute K.
Registrierter Benutzer

Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 71
AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hallo ELE,
wenn die KK ein ärztliches Gutachten hat ( hat sie bestimmt vom MdK ), dann kann sie Dich auffordern, den Reha-Antrag zu stellen. Allerdings hast Du vom Gesetz her dazu 10 Wochen Zeit. Die machen das, um Zeit zu sparen, weil 1. sie die Reha nicht bezahlen müssen und 2. wenn Du arbeitsunfähig entlassen wirst, könnte es sein, das je nachdem der Rentenversicherungstäger den Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandelt. Du musst in keinem Fall den Antrag schon nach 2 Wochen stellen, wenn Du nicht willst. Glaube mir, ich arbeite bei einer KK und mache das auch. Nur meistens wollen die Leute ja schnell in Reha. Aber lass Dich nicht zwingen, wenn Du noch nicht willst. Wenn Du Fragen hast, melde Dich
Liebe Grüsse Ute
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Cirillo
Beiträge: 232
Registriert: Do 28. Jun 2012, 18:16
Hat sich bedankt: 1031 Mal
Danksagung erhalten: 179 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Cirillo » Sa 8. Sep 2012, 19:13

Hallo Harlekin, :smile:

Original denselben Schrieb bekam ich von meiner KK auch schon mal.( Ist aber schon fast 2 Jahre her).
Wortwörtlich dieselben Sätze....... :applaus:

Und......, auch bei mir war die 10 Wochenfrist falsch angegeben.
Ich habs gemacht, wie Vrori es auch geschrieben hatte...
Widerspruch eingelegt, und eine Einhaltung der 10 Wochenfrist gefordert.

Ich habe den Widerspruch selber formuliert, aber sicherheitshalber über den VDK zusenden lassen. ( War schon Mitglied)
Die 10 Wochenfrist wurde von meiner KK korrigiert.
Die Reha musste ich trotzdem antreten, ohne Mitspracherecht bei der Auswahl der Klinik.

War wirklich genauso geschrieben wie bei Dir....
Hätte ich die Reha nicht angetreten, wäre ich zum Soundsovielten aus dem Krangengeldbezug gefallen und damit auch aus der beitragsfreien Mitgliedschaft.
Allerdings habe ich es genauso gemacht wie Dir von Vrori vorgeschlagen wurde:
Ich habe diese Rehaantrag erst einen Tag vor Ablauf der 10 Wochenfrist gestellt!

Also zu diesen Machenschaften fällt einem langsam wirklich nichts mehr ein..... :schimpfen:

L.g.Cirillo

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 8. Sep 2012, 21:15

Hallo Cirillo,

ist unglaublich oder?

Man muss sich nicht nur gegen JC und Co. mit einem Studium von einschlägigen §§ zur Abwehr rüsten, sogar bei den Krankenkassen muss man fast ein Studium im Sozialversicherungsrecht absolviert haben, um zu seinem Recht zu kommen..

solche Briefe und solche Machenschaften sollte man mal an das Bundesversicherungsamt als aufsichtsbehörde und auch an das Bundesgesundheitsministerium schicken...
damit die einfach nur sehen, was im Namen von "sozial und menschlich..und Gesundheitskasse und Mensch steht im Mittelpunkt" usw. passiert...
ausgetrickst, verarscht und jeglicher Recht beraubt ...so sieht es aus...

bin gespannt, wie Harlekin reagiert...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 8. Sep 2012, 22:46

Hallo Vrori, :smile:

lieben Dank schon mal für deine Wortmeldung, genau darauf (10-Wochenfrist gemäß § 51 SGB V) wollte ich auch schon aufmerksam machen, ich empfinde aber ganz was Anderes in diesem Falle als besonders merkwürdig.

Harlekin hat im anderen Thema folgendes geschrieben:
Seit 21.Nov.2011 bin ich nun krankgeschrieben. Im Mai habe ich eine 5wöchige Reha gemacht, wurde von dort Au. entlassen, mit dem Hinweis, auf die Frage wie lange noch, kann man nicht sagen wahrscheinlich noch lange und arbeitsfähig in meinem Beruf nur noch 3-4Stunden.
Hervorhebung in ROT von Doppeloma

Quelle

viewtopic.php?p=39555#p39555

Welchen SINN ergibt denn da bitte eine Aufforderung kaum 6 Monate später wieder eine med. Reha bei der DRV zu beantragen, angeblich mit der "Hoffnung der KK" verbunden, dass diese (so sie überhaupt bewilligt wird ???) nun in eine EM-Rente umgedeutet werden könnte...

Da ist doch der Wunsch der KK der "Vater des Gedanken", wenn die DRV das beabsichtigen würde, hätte sie das sicher im Zuge der letzten Reha schon getan, ODER...

Harlekin wurde zwar weiterhin AU (auf unbestimmte Zeit), aber eben NICHT erwerbsgemindert aus der Reha entlassen, da ist doch die Forderung im Gesamten in Frage zu stellen, mich würde mal interessieren, ob diese Reha AUCH schon von der KK (nach § 51 SGB V) verlangt wurde, WIE OFT DARF denn die KK sowas verlangen, während der selben AU-Zeit... :Verwirrt: :Hilfe:

Und WAS bitte hat es mit dieser ominösen "Anhörung" auf sich, wollen die etwa ihren merkwürdigen Anruf dazu machen :Gruebeln: , eine Anhörung (§ 24 SGB X) gibt es üblicherweise vor einer Kürzung / Streichung von Leistungen, wenn eine Behörde meint, dass man eine Pflichtverletzung begangen habe...für welche vermeintliche "Verfehlung", folgte denn hier eine Anhörung (bitte schriftliches Protokoll anfordern :ic_up: ), OHNE, dass der "Angehörte" davon überhaupt informiert wurde, dass und warum (telefonisch ???) eine Anhörung erfolgt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/24.html

Ich halte dieses Schreiben für mehr als unverschämt, ob da der VDK und der SovD die richtigen Partner sind wage ich allerdings zu bezweifeln (die werden wohl nur dazu raten "brav" den Reha -Antrag schnellstens bei der KK abzuliefern und machen damit alles nur noch schlimmer), ich würde den Kontakt zur UPD (unabhängige Patienten-Beratung) empfehlen, die haben wirklich Ahnung von diesen ganzen Machenschaften der KKs inzwischen.

Telefon: 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr / Do bis 20 Uhr

Da gibt es bestimmt auch die Möglichkeit denen das Schreiben mal als Fax /oder Mail-Anhang zu schicken, denn bis auf den § 51 gibt es ja zu den weiteren Androhungen überhaupt KEINE Rechtsgrundlagen, was heißt hier die "kostenfreie Versicherung ist dann beendet"...ein Mitglied ist NICHT "kostenfrei" versichert und eine (tatsächlich kostenfreie) Familienversicherung bestünde trotzdem weiter, daraus ergibt sich aber kein Anspruch auf Krankengeld..., wird Krankengeld gezahlt, dann ist man daraus auch (automatisch) SELBER Krankenversichert...das passt doch alles vorne und hinten nicht... :Gruebeln:

Das ist doch alles gequirlter MÜLL :glotzen: was die da schreiben, wenn es ein entsprechendes (neues) GA des MDK gibt, das die erneute Reha notwendig macht, dann sollte der behandelnde Arzt das umgehend anfordern, nach Aktenlage DARF Krankengeld GAR NICHT eingestellt werden, dazu gab es schon mehrere Anweisungen vom Bundesversicherungsamt (übrigens auch eine sehr gut Stelle für solche Beschwerden :ic_up: ).

Falls die Reha -Beantragung nicht verhindert werden kann, dann würde ICH den Antrag NUR direkt an die DRV senden und mir gleichzeitig (schriftlich BEI der DRV !!!) MEIN Dispositionsrecht sichern...ich denke nämlich NICHT, dass die KK das schon gemacht hat (machen kann), da müssen die ja sicher auch erst den Antrag in die Finger bekommen...selbstverständlich kann sich @ harlekin dann auch die Klinik aussuchen, dieses Wahlrecht darf ihr auch die KK nicht streitig machen...aber ich denke mal ein Reha-Antrag würde von der DRV wohl sowieso abgelehnt werden, da sie ja gerade erst zur Reha gewesen ist...

Du könntest schon Recht haben @Vrori, dass die noch weit länger Krankengeld zahlen müssen, wegen Ablauf einer Blockfrist OHNE Aussteuerung (weil die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft wurden), da versuchen sie jetzt mit Allen, auch unerlaubten und unfairen Mitteln, das Krankengeld irgendwie beenden zu können.

@harlekin sollte sich unbedingt die Auflistung der AU-Zeiten /Diagnosen für die letzten 4 - 5 JAHRE bei der KK anfordern, daraus kannst du das ja sicher leicht herauslesen.

Dann sollte sie Kontakt zum UPD aufnehmen und hören was die zu der Geschichte zu sagen haben, einen "netten" Antwortbrief kann man dann die nächsten Tage immer noch verfassen, da sollte man schon sehr genau darauf achten, was man da rein schreibt und womit man die vielleicht einfach noch "auflaufen läßt", z.B. mit Sicherung des EIGENEN Dispositionsrechtes bei der DRV, da gilt nämlich WER zuerst kommt hat das auch, darum wollen die nämlich die Anträge immer selber weiterleiten. :jaa: :cool: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 8. Sep 2012, 23:01

Ich weiss nicht wie es heute ist, aber auf mein Reha-Antrag von 2011 stand drauf "nur vom Versicherten Auszufüllen"
Nicht der ganze Antrag war gemeint, sonderen einzelne Seiten..
Der KK Mensch hat alles ausgefüllt und ich sollte nur noch unterschreiben, er wollte den dann sofort per Fax absenden.
Naja, hab gesacht wenn er den ausfüllt soll er den unterschreiben, ich mach es nich.
Aber da ich auch in die Reha schnell wollte habe ich den zuhause ausgefüllt und sofort abgesendet, ich hatte von der
KK allerdings auch Nur 9 Tage ! zeit bekommen, da angeblich Eilantrag, das mit den Eilantrag stand auch so im MDK Gutachten...
Ansonsten habe ich hier auch erstmal nichts geschrieben weil mir es spanisch vorkam so schnell schon wieder eine
Reha beantragen zu müssen.
Eine AHB-Reha hätte ich ja verstanden, aber die Krankenkasse bewilligt nur alle 4 Jahre eine Reha, die DRV nur alle 3 Jahre.
Nur AHB geht so oft wie benötigt.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

maday
Beiträge: 1475
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von maday » So 9. Sep 2012, 04:16

Fatbob hat geschrieben:...ich hatte von der KK allerdings auch Nur 9 Tage ! zeit bekommen, da angeblich Eilantrag, das mit den Eilantrag stand auch so im MDK Gutachten...
Ansonsten habe ich hier auch erstmal nichts geschrieben weil mir es spanisch vorkam so schnell schon wieder eine
Reha beantragen zu müssen. Eine AHB-Reha hätte ich ja verstanden, aber die Krankenkasse bewilligt nur alle 4 Jahre eine Reha, die DRV nur alle 3 Jahre. Nur AHB geht so oft wie benötigt.
Auch ich bin per Eilantrag (mit MDK Gutachten) zur REHA gewesen. Trotzdem habe ich von der KK die 10 Wochenfrist zur Antragstellung gewährt bekommen. War kein Problem.
Fatbob, meines Erachtens bekommt man von der DRV auch nur alle 4 Jahre eine REHA genehmigt, zumindest im Normalfall.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 9. Sep 2012, 10:52

hm, KBS zahlt alle 3 Jahre eine Reha bei gefährdung der Erwerbsminderung.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

maday
Beiträge: 1475
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Post von der KK, siehe auch probleme mit der KK

Ungelesener Beitrag von maday » So 9. Sep 2012, 11:02

Bei Gefährdung der Erwerbsminderung kann man jedes Jahr eine REHA bekommen. Ich habe in der REHA Leute kennen gelernt, die tatsächlich jährlich zur REHA fahren, wie die das anstellen ist mir allerdings nicht bewußt. Es handelt sich auch nicht um Leute mit Krebserkrankungen. Bin absolut nicht neidisch, aber ich wäre auch noch einmal gern zur REHA gefahren, weil ich mir immer noch Chancen für den Arbeitsmarkt ausgerechnet habe.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste