Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
bookie
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Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung ALGI

Ungelesener Beitrag von bookie » Mi 29. Aug 2012, 15:31

Hallo zusammen,

ich habe schon einige wertvolle Informationen herauslesen können, aber jetzt wird es bei mir dann doch etwas spezieller … (DANKE, dass es dieses Forumg gibt!!!)

Antrag auf Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt März 2011, abgelehnt und Anfang Juli 2011 direkt Widerspruch eingelegt (dank Euch).
Dann Aufforderung Krankenkasse Antrag auf med. Reha zu stellen, gemacht und leider mußte das noch in der 3 Monatsfrist des Widerspruchs sein, also wurde dieser auf Eis gelegt.
Über Weihnachten in der Reha und dann war mein Fall monatelang bei ärztlichen Dienst der DRV … … …
Aussteuerung der Krankenkasse 30.3.12
Bei AfA habe ich mich austricksen lassen, die haben nicht nach Nahtlosigkeit eingestuft, sondern arbeitsfähig … (Gutachten des ÄD nach Aktenlage)
Dann im Juli wieder Krankschreibung (gleiche Krankheit), dummerweise über die 6 Wochen raus und damit dann Aufhebungsbescheid und kein Geld mehr.
Inzwischen kam die DRV mit dem „Angebot“ der med.-berufl. Reha (Arbeitserprobung) und dann auch mit dem entsprechenden Bescheid (Termin erfahre ich hoffentlich noch diese Woche).
Nach dem Ende der Krankschreibung habe ich mich heute wieder beim AfA gemeldet und erfahren, da ja schon ein Bescheid zur Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ergangen ist und ich im Widerspruch bin, trifft §145 auf mich nicht zu. Ich habe darauf hingewiesen, dass besagter Antrag gestellt wurde und der ja eventuell auch umgewandelt werden könnte.

Stimmt das wirklich? Oder macht es Sinn wegen dem schwebenden Verfahren bei der DRV gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch einzulegen (Frist ist noch nicht vorbei!)? Morgen habe ich den Termin in der Leistungsabteilung …

Und eben habe ich noch gelesen, dass unter 6 Wochen Unterbrechung kein neuer Antrag beim AfA zu stellen ist … die „Pause“ bei mir ist sogar unter 4 Wochen???
Post vom 31.7.12 im Thread "Was ist nun richtig ?"
Doppeloma hat geschrieben: Während der Reha bekommst du außerdem dein Geld von der Renten-Kasse (Übergangsgeld) und erst danach läuft dann dein ALGI weiter.
Unter 6 Wochen Unterbrechung von ALGI erfordert KEINE neue Antragstellung UND, das ALGI läuft während der Reha-Zeit NICHT weiter ab...pass da hinterher auf, dass die dich da nicht "beschummeln"...das ist anders als beim Krankengeld.
Ich hoffe, dass Ihr mir einige Informationen und Ratschläge geben könnt und möchte mich schon im voraus dafür bedanken.

LG
bookie

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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Aug 2012, 17:13

Hallo bookie, :koepfchen:

und warum machst du solchen MIST, wenn du schon so lange bei uns bist, gerade zu AU nach Aussteuerung (bei der AfA) gibt es doch hier schon massig Beiträge und Warnungen weiterhin dort eine AU überhaupt vorzulegen. :confused: :Gruebeln:
Bei AfA habe ich mich austricksen lassen, die haben nicht nach Nahtlosigkeit eingestuft, sondern arbeitsfähig … (Gutachten des ÄD nach Aktenlage)
Wahrscheinlich hast du brav alle Gesundheitsunterlagen /Schweigepflichtentbindungen unterschrieben, sonst wäre KEIN GA nach "Aktenlage" möglich gewesen.
Hast du dir dieses GA mal beim Med. Dienst der AfA geholt (mit Ausweis hin und Kopie verlangen Teil A und Teil B)... :Gruebeln:

Der § 145 SGB III (ALT § 125) läuft IMMER im Hintergrund (bei der AfA) nach einer Aussteuerung, auch wenn die da meist was Anderse zu erzählen, es ist die einzige Rechtsgrundlage an dieser Stelle (nach der Aussteuerung) überhaupt ALGI zu erhalten.
Dann im Juli wieder Krankschreibung (gleiche Krankheit), dummerweise über die 6 Wochen raus und damit dann Aufhebungsbescheid und kein Geld mehr.
DAS wäre nämlich NICHT möglich gewesen, wenn man dir offiziell den § 145 "zuerkannt" hätte, du solltest "Überprüfungs-Antrag" (§ 44 SGB X) stellen wegen der Aufhebung deines ALGI, da die Widerspruchsfrist dafür ja bereits abgelaufen ist.
Man hat dich "ins offene Messer laufen lassen" mit deiner AU-Bescheinigung und NICHT zu den Konsquenzen informiert, da würde ich auch eine ausführliche Beschwerde nach Nürnberg drüber senden.
Nach dem Ende der Krankschreibung habe ich mich heute wieder beim AfA gemeldet und erfahren, da ja schon ein Bescheid zur Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ergangen ist und ich im Widerspruch bin, trifft §145 auf mich nicht zu. Ich habe darauf hingewiesen, dass besagter Antrag gestellt wurde und der ja eventuell auch umgewandelt werden könnte.
BLA, BLA, BLA... alles NUR Abwimmeltaktik der AfA, du hättest durchgehend Anspruch auf ALGI (nach § 145 SGB III) gehabt, BIS deine Teilhabe jetzt offiziell beginnt, sofern dein Anspruch soweit gereicht hätte.
Oder macht es Sinn wegen dem schwebenden Verfahren bei der DRV gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch einzulegen (Frist ist noch nicht vorbei!)? Morgen habe ich den Termin in der Leistungsabteilung …
Du meinst jetzt den Aufhebungsbescheid wegen der AU für das ALG I, da geht noch Widerspruch einzulegen ... :confused:

NA DANN, auf JEDEN Fall (erst mal fristwahrend, noch OHNE Begründung !!!) den Widerspruch einreichen, lass dir die Abgabe bei der AfA DIREKT auf einer Kopie abstempeln (notfalls am Empfang abgeben !!!) und dann melde dich hier wieder, wegen Begründung und eventueller Beschwerde nach Nürnberg...

Diskutiere NICHT mit den SB der Leistungsabteilung darüber, du begründest den Widerspruch schriftlich, es sei denn man bewilligt dir SOFORT dein ALGI wieder und zwar ab Zeitpunkt der Aufhebung, da deine Aussteuerung dort bekannt war und man dich gar nicht hätte zur KK verweisen dürfen.

MEHR sagst du denen NICHT, sonst bekommen wir Probleme mit einer schlagkräftigen Begründung.

Am Besten gehst du nicht alleine hin, nimm dir einen Beistand mit (§ 13 SGB X),ich melde mich dann wieder dazu.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von bookie » Mi 29. Aug 2012, 19:43

Liebe Doppeloma,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Ja, ich habe Mist gebaut. Aber es ist zu Hause vor dem Rechner viel einfacher als gegenüber einem Sachbearbeiter ... eines meiner Problem ist soziale Phobie. Und in dem Zeitraum war ich einfach auch nicht in der Lage mich da durchzusetzen bzw. hatte noch nicht den heutigen Blick darauf.

Ich bin schon mal stolz drauf, dass ich erfolgreich die Kürzung meines Arbeitslosengeldes wegen nur 20 Wochenstunden arbeiten per Überprüfung und Widerspruch rückwirkend richtigstellen konnte (letzter AG hatte da was falsch im System und damit Formular falsch ausgefüllt).

Aber jetzt zum Aktuellen:
Das Gutachten habe ich!

Was ich nicht verstehe, ich habe heute beim Wiedermelden explizit nach § 145 gefragt und es wurde verneint, weil ja da schon eine Grundsatzentscheidung getroffen worden sei - der eingelegte und offene Widerspruch interessierte den SB nicht.

Verstehe ich richtig, dass ich gegen die ganze Einstufung nicht als § 145 Fall Überprüfungsantrag stellen sollte, also in Bezug auf das Wiedermelden und in Bezug auf das ursprüngliche Melden direkt bei der Aussteuerung? Und das rechtlich Renten- und Rehaantrag gleich zu behandeln sind? Und das es rechtlich unerheblich ist, ob das Verfahren im Widerspruch ist oder noch keine Erstentscheidung getroffen wurde? Dafür hätte ich gerne einen § zum Argumentieren. Denn nach der Arbeitserprobung wird das selbe Spielchen wieder losgehen ...
Und der Aufhebungsbescheid wegen der AU ist eigentlich auch unzulässig (der Bescheid ist vom 7.8.12).

Tja, dann werde ich morgen (leider alleine) zunächst in der Rechtsbehelfsstelle auflaufen und den Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid aufnehmen lassen - die haben mir bislang schon gut geholfen (siehe oben). Und da bekomme ich dann direkt auch eine Kopie vom Eingereichten.
Mit der Leistungsabteilung werde ich da gar nicht diskutieren oder argumentieren, die bekommen einfach ihr Formular (die erneute Arbeitslosmeldung) und fertig. (Ich gehe zuerst in die Rechtsbehelfsstelle und dann zur Leistungsabteilung, weil ich bei letzterer einen festen Termin habe und anschließend privat noch eine Verabredung habe. Da das aber nicht in den Computer eingegeben wird, ist da meineserachten egal.)

Ich könnte dann in der Rechtsbehelfsstelle auch gleich den Überprüfungsantrag stellen, dass doch bitte geprüft werden soll, ob § 145 nicht doch zutreffend ist, da ja eine Entscheidung der DRV in Bezug auf meinen Antrag auf Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben noch aussteht und es da eigentlich ganz gut aussieht, da eine Arbeitserprobung schon bewilligt ist. Und das dann für alle in 2012 bei der AfA abgegebenen Anträge (also den vom März/April und den von morgen, wo ich mich ja wieder neu melden muß).


Ich fange an wieder etwas Licht am Ende des Tunnels zu sehen = den Mut zu finden, für meine Rechte einzutreten.

DANKE!
LG
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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 30. Aug 2012, 01:23

Hallo bookie, :smile:

falls du das noch liest bevor du zur AfA gehst...bitte NUR Widerspruch gegen die Aufhebung des ALGI-Bescheides (und noch OHNE Begründung) einlegen, es geht NUR um die Wahrung der Frist im Moment. :ic_up:
Und der Aufhebungsbescheid wegen der AU ist eigentlich auch unzulässig (der Bescheid ist vom 7.8.12).
Richtig, jedenfalls wenn du wegen der Aussteuerung ALGI bekommst, mit der Begründung müssen wir noch ein wenig "fummeln"...einen Überprüfungs-Antrag brauchst du dann NICHT mehr, ich hatte angenommen die Frist für den Widerspruch zum Aufhebungs-Bescheid wäre schon abgelaufen... :amen:

Es ist im Prinzip völlig EGAL unter welchem § die das nach der Aussteuerung führen, du hast (aus deinem Erwerbsleben und den Beiträgen) den Anspruch auf dein ALGI, auch während Maßnahmen zur Wiedereingliederung (sofern die DRV kein Übergangsgeld zahlt), auch bei Widerspruch und Klage wegen Anträgen an die DRV, die sollen nicht immer so tun, als wüßten sie das nicht... :keule: :keule: :keule:

Die passenden §§ für Beschwerde und Co. muss ich erst noch heraussuchen, aber wie sich das die AfA so vorstellt, funktioniert das NICHT...die hätten das ALGI GAR NICHT einstellen dürfen...
Du brauchst dir da nichts vorzuwerfen, auch das Amt hat Auskunfts- und Informations-Pflichten, die nur selten umfassend wahrgenommen werden, man hätte dich durchaus davor warnen können und sollen (eine AU über 6 Wochen abzugeben), wenn du danach kein Geld mehr von der KK bekommen wirst und DAS wußten die schließlich auch GENAU.

Was glaubst du wohl, wie schnell die den Anspruch nach § 145 SGB III "aufleben lassen", wenn da mal was in eine EM-Rente umgedeutet würde, weil das mit der ganzen Maßnahmegeschichte ( Teilhabe von der DRV) nicht funktioniert.
Im PC der AfA steht auf JEDEN FALL drin, dass du wegen der Aussteuerung dort dein ALGI in Anspruch nimmst, sonst hätten die ja später keinen Erstattungsanspruch an die DRV...

Ebenso ist deine Annahme richtig, dass ein (weiterhin) laufendes Verfahren bei der DRV diesen Anspruch aufrecht erhält, leider wird inzwischen SEHR oft versucht an den Ausgesteuerten zu sparen.

Bleib ruhig morgen und merke dir gut WER (Namen !!!) dir da WAS erzählt, was du nicht verstehst soll man dir erklären, am besten schriftlich geben, dafür werden die bezahlt (übrigens aus den Beiträgen der Arbeitnehmer) :ic_up:
Ich fange an wieder etwas Licht am Ende des Tunnels zu sehen = den Mut zu finden, für meine Rechte einzutreten.
Im Prinzip haben die deinen Bescheid sofort (OHNE erneute Antragstellung!!!) wieder auszustellen und zwar ab Tag NACH der Aufhebung, der Leistungsbetrag bis aktuell ist nachzuzahlen, deine AU bezog sich NICHT auf die festgestellte Restleistungsfähigkeit, daher war die Aufhebung nicht zulässig (die AU wegen der Ausgesteuerten Krankheit hätte die AfA gar nicht zählen dürfen, wie eine AU wegen einer anderen Krankheit).

Die hätten also dein ALG die ganze Zeit weiter zahlen MÜSSEN, eine endgültige Entscheidung zu deiner Teilhabe gibt es noch nicht...

Soviel für jetzt, wir lesen uns...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von bookie » Do 30. Aug 2012, 09:23

Hallo Doppeloma,

was ich jetzt gleich beim Amt machen werde, ist
1. den Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid
2. den erneuten Antrag auf AGLI abgeben (damit die mich wieder bei der Krankenkasse anmelden!, denn das mit dem Widerspruch dauert ja etwas)

Eine vermutlich dumme Sache ist, dass ich jetzt eben nicht durchgehend krankgeschrieben war (seit April) ... tja, ich habe hier etwas gelesen, aber nicht wirklich verstanden und umsetzen ging auch nicht. Und mein Arzt hat von diesen Verwaltungssachen keine Ahnung (wie er mir beim letzten Gespräch mitteilte).

Was hat das AfA eigentlich davon, wenn es § 145 nicht anwendet? Wenn die uns in Ruhe lassen würden, hätten die doch weniger Arbeit und Umstände.

LG
bookie


Nachtrag: ich bin zurück und völlig erledigt!
Beim Widerspruch hat mich der Sachbearbeiter gut unterstützt. Und beim Sb der Leistungsabteilung habe ich es gerade so geschafft, keine Panikattacke zu bekommen. Näheres später.
LG
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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von bookie » Do 30. Aug 2012, 20:16

So, glücklicherweise hatte ich einen angenehmen Nachmittag, an dem ich den ganzen Mist wenigstens zeitweise vergessen konnte. Jetzt kommt wieder Panik und Existenzangst hoch. Da bin ich dann doch froh, dass ich da eine Begründung des Widerspruchs abgegeben habe (die ich quasi zusammen mit dem Sb der Rechtsbehelfsstelle erarbeitet habe), denn ich kenne mich, dass ich ansonsten überhaupt keine Ruhe und Ablenkung finden könnte! Jetzt sollen die sich erstmal durch die verschiedenen Dinge durcharbeiten - dem Sb der Leistungsabteilung habe ich nichts von dem Widerspruch gesagt.

Den Inhalt des Widerspruch möchte ich aber nicht ins Forum schreiben - das ist mir dann doch zu privat.

LG
bookie

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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Do 30. Aug 2012, 20:31

Hallo Bookie,

mir geht es leider auch so. Bin Ende März 2012 von der KK ausgesteuert worden. Dank des "guten Rates" des Menschen vom VDK und meiner Unwissenheit (kannte dieses Forum noch nicht) habe ich treu und brav alle Schweigepflichtsentbindungen bei der AfA unterschrieben. Und es kam auch so: ich wurde als arbeitsfähig mit tausend Einschränkungen eingestuft. Bin in der Rehaabteilung, da ich 50 % Schwerbehinderung habe.

Jetzt war ich auch im KK und habe einen Krankenschein erhalten. Leider habe ich da auch erst jetzt gesehen, dass beides zusammen über 6 Wochen geht. Also werden sie mir auch einen Aufhebungsbescheid schicken. Und Krankengeld bekomme ich noch nicht wieder, da die 6 Monate seit März noch nicht um sind.
Ich bin zur Zeit auch völlig daneben und weiß nicht, was ich machen soll. :confused:

Ich hoffe, mir kann jemand einen Tip geben. Ich weiß ja nicht, ob es auch wie Dir gehen würden? so mit Widerspruch gegen Aufhebungsbescheid? :Angst:

LG

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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 30. Aug 2012, 20:36

Zu den Thema VDK kann ich n ur sagen..Der Vdk im mein Gebiet schafft es noch nicht mal die
richtige Uhrzeit zu sagen.
Strunzdumm, Eine Mitarbeiterin wie z.b Doppeloma wäre dort Königin.
Nur eben wie gesagt, meine Erfahrung, allgemein häufen sich aber die Beschwerden, bzw, sehr viele Austritte aus
den VDK-Bund, werden begründet von der VDK das ihre Kunden das Geld nicht mehr dafür haben :-)
lg
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Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Do 30. Aug 2012, 20:46

Ja, der Meinung bin ich mittlerweile auch. Leider habe ich dann im März über den VDK den Widerspruch an die DRV machen lassen. Im Mai habe ich dann das Gutachten von der AFA-Ärztin erhalten. Habe ich dem Mensch vom VDK mitgeteilt. Meinte er nur, sind sie doch froh, dass die Ärztin sie arbeitsfähig geschrieben hat, bekommen sie wenigstens noch ihr Restarbeitslosengeld. Dagegen könnte man sowieso nichts unternehmen und bräuchte ein Gegengutachten. :amen:

Wie gesagt, leider habe ich dieses Forum erst später entdeckt. Leider. :traurig: Da war leider jegliche Frist vorbei.

LG

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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von bookie » Sa 1. Sep 2012, 08:04

Hallo Locke13,

ich sehe gerade für Dich zwei Möglichkeiten:
entweder versuchst Du, den Krankenschein zurückzuziehen (muß aber meineserachtens Dein Arzt mitspielen und Dich "gesundschreiben" ... Dabei kommen dann aber wahrscheinlich viele blöde Fragen ...)
Oder gleich einen Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid ... tja, Begründung kann ich nicht sagen (ich mache meinen eigenen Mist, versuche aber noch ein psychologisches Gutachten einzufordern, da bei mir nur vom ärztlichen Dienst nach Aktenlage entschieden wurde).

Aber ich habe da weder Überblick über die Regeln noch Erfahrungen!!!


Bei mir gibt es keine extra Abteilung im AfA für Schwerbehinderte mehr - leider

LG
bookie

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