ich habe schon einige wertvolle Informationen herauslesen können, aber jetzt wird es bei mir dann doch etwas spezieller … (DANKE, dass es dieses Forumg gibt!!!)
Antrag auf Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt März 2011, abgelehnt und Anfang Juli 2011 direkt Widerspruch eingelegt (dank Euch).
Dann Aufforderung Krankenkasse Antrag auf med. Reha zu stellen, gemacht und leider mußte das noch in der 3 Monatsfrist des Widerspruchs sein, also wurde dieser auf Eis gelegt.
Über Weihnachten in der Reha und dann war mein Fall monatelang bei ärztlichen Dienst der DRV … … …
Aussteuerung der Krankenkasse 30.3.12
Bei AfA habe ich mich austricksen lassen, die haben nicht nach Nahtlosigkeit eingestuft, sondern arbeitsfähig … (Gutachten des ÄD nach Aktenlage)
Dann im Juli wieder Krankschreibung (gleiche Krankheit), dummerweise über die 6 Wochen raus und damit dann Aufhebungsbescheid und kein Geld mehr.
Inzwischen kam die DRV mit dem „Angebot“ der med.-berufl. Reha (Arbeitserprobung) und dann auch mit dem entsprechenden Bescheid (Termin erfahre ich hoffentlich noch diese Woche).
Nach dem Ende der Krankschreibung habe ich mich heute wieder beim AfA gemeldet und erfahren, da ja schon ein Bescheid zur Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ergangen ist und ich im Widerspruch bin, trifft §145 auf mich nicht zu. Ich habe darauf hingewiesen, dass besagter Antrag gestellt wurde und der ja eventuell auch umgewandelt werden könnte.
Stimmt das wirklich? Oder macht es Sinn wegen dem schwebenden Verfahren bei der DRV gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch einzulegen (Frist ist noch nicht vorbei!)? Morgen habe ich den Termin in der Leistungsabteilung …
Und eben habe ich noch gelesen, dass unter 6 Wochen Unterbrechung kein neuer Antrag beim AfA zu stellen ist … die „Pause“ bei mir ist sogar unter 4 Wochen???
Post vom 31.7.12 im Thread "Was ist nun richtig ?"
Ich hoffe, dass Ihr mir einige Informationen und Ratschläge geben könnt und möchte mich schon im voraus dafür bedanken.Doppeloma hat geschrieben: Während der Reha bekommst du außerdem dein Geld von der Renten-Kasse (Übergangsgeld) und erst danach läuft dann dein ALGI weiter.
Unter 6 Wochen Unterbrechung von ALGI erfordert KEINE neue Antragstellung UND, das ALGI läuft während der Reha-Zeit NICHT weiter ab...pass da hinterher auf, dass die dich da nicht "beschummeln"...das ist anders als beim Krankengeld.
LG
bookie