Gutachten nach § 109 SGB

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k@lle
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 15. Aug 2012, 07:09

Wer kann mir einen neutralen Gutachter benennen?
angeblich sind/sollen/müssen alle Gutachter neutral sein...... :pfeif:

die einzige Möglichkeit sehe ich darin dass dir entweder dein Anwalt od deine behandelten Ärzte einen benennen...

vielleicht bringt es dir ein wenig "Vitamin B" wenn deren Name beim Ga bekannt ist....
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Melly
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Melly » Mi 15. Aug 2012, 09:51

Hallo liebe Anja,

bei mir war es so ,das die RV alle von mir angebenen Ärzte angeschrieben hat , nur meinen ,, Hauptbehandler'' nicht , welcher aber eigentlich der Wichtigste war.
Mein AW meinte dann ,wir belassen das erstmal so,dann haben wir einen ,,Joker'' im Ärmel :applaus:

Und weil es nicht anders ging wurde genau von diesem Arzt ein GA nach § 109 SGB angefordert .Gut für mich, weil er tatsächlich die Krankheit und wie es mir mit der Krankheit geht und gehen wird ,bis ins kleinste Detail und sehr ausführlich beschreiben konnte und auch wissenschaftlich begründen konnte .

Dies führte dann vorm SG zu einem Erfolg und das nach 3 Jahren Kampf , allerdings bei weitem nicht mit dir zu vergleichen,was mich schon sehr erschüttert.

Wünsch dir alles Gute und das du bald zu deinem Recht kommst :umarm:
Liebe Grüsse...Melly Bild

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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 15. Aug 2012, 16:58

@ melly
meinen ,, Hauptbehandler''
der wurde dann als Ga benannt ?.....das dürfte nach meinen Infos nicht sein.... :confused:

denn das wäre ja schön dass die DRV mal auf das hört was ein Behandelter Arzt sagt/schreibt....

mein Doc als mein Ga..... :Yeah: davon träumen hier viele :pfeif:
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 15. Aug 2012, 18:08

Hallo,

das interessiert mich auch, wie das wohl zustande gekommen ist....der Gutachter muss nämlich kund tun, wenn er den Patienten kennt, bzw. ihn in den letzten 2 Jahren behandelt hat.

Mein Orthopäde ist übrigens auch als Gutachter für das Sozialgericht tätig..den hätten wir liebend gern als Gutachter vorgeschlagen...ging aber nicht...

LG
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Melly » Mi 15. Aug 2012, 21:06

Hallo ,

ich kann nur sagen das es so gemacht wurde.All meine Ärzte die ich angegeben habe wurden angeschrieben nur eben der wichtigste Arzt ,der Überhaupt Ahnung von der Krankheit , Behandlung etc. hat nicht. Warum weiß ich nicht.

Die Weitergewährung der EM-Rente wurde abgelehnt .

Was würdet ihr denn tun ,wenn der Arzt ,der seit 2005 mein behandelnder Arzt in dieser Krankheit ist,nicht befragt wurde ????

Es wurde ein Parteigutachten gem.§ 109 SGG beantragt .

§ 109 SGG

[Anhörung eines bestimmten Arztes]

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.


Wo bitte liegt denn nun das Problem :Gruebeln: Das SG hätte doch ablehnen können . Ich seh es aber doch als groben Fehler an ,den Arzt der die eigentliche Behandlung führt ,nicht zu befragen ....

Sehr wohl wurde das SG und die RV auch mehrmals darauf hingeweisen doch eben diesen Arzt zu befragen ,was allerdings ignoriert wurde :Heiss:


Hab hierzu noch etwas gefunden :

Als Instrument der Waffengleichheit kommt dem Antrag nach § 109 SGG zusätzlich eine
Befriedigungsfunktion zu. Die Beklagte sucht ihrerseits die Ärzte aus (nur vereinzelt gibt es
bislang ein Wahlrecht, vgl. z. B. § 14 Abs. 5 Sätze 2 und 3 SGB IX), das Gericht bestimmt
von sich aus die Sachverständigen und für den Kläger ist es durchaus von Bedeutung, dass
er einen Arzt selbst benennen kann.


Die Waffengleichheit als Element eines fairen Verfahrens bekommt in jüngerer Zeit eine
größere Bedeutung. Sozialleistungsträger gehen vermehrt dazu über, bereits im Verwaltungs-
und Widerspruchsverfahren so genannte Gutachteninstitute zu beauftragen. Diese
Praxis stößt auf Kritik, kritisiert wird vor allem die einseitige Auftraggeberschaft. Es mehren
sich daher Zweifel an der Objektivität und Qualität dieser Gutachten. Gleichwohl werden
solche Gutachten von Sozialgerichten als schlüssig angesehen bzw. selbst Gutachteninstitute
beauftragt. Durch ein Gutachten nach § 109 SGG erhalten die Kläger jedoch die Chance
eines Ausgleichs gegenüber den Gutachten, die der Sozialversicherungsträger veranlasst
hat. Diese Möglichkeit des Ausgleichs darf nicht verloren gehen.


Der ganze Beitrag unter :

Stellungnahme des DGB zu den Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialprozessrechtes
http://www.dgb.de/.../++co++54844e4a-be ... 188b4dc422
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 15. Aug 2012, 21:59

Hallo Melly,

das ist ja dann besonders gut für dich gelaufen..

ich überlege gerade, ob ich meine Anwältin nicht anrufe und frage, ob wir meinen Orthopäden, der ja sonst für das Sozialgericht Gutachten schreibt (ausschließlich Sozialgericht, keine DRV oder KK-Gutachten)..beauftragen sollten..
das eröffnet ganz neue Perspektiven..
Danke schön..

LG
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Melly » Do 16. Aug 2012, 09:56

Hallo Vrori,

wenn du das gut gelaufen nennst :Gruebeln:

3 Jahre Kampf und das nur weil einer meiner behandelnden Ärzte vergessen wurde ???????

Du hast doch sicher auch bei der Beantragung deiner EM-Rente deinen behandelnden Orthopäden angegeben oder nicht ??? Da spielt es doch keine Rolle das er GA fürs SG schreibt.Er ist und bleibt dein Arzt :jaa:
Zuletzt geändert von Melly am Do 16. Aug 2012, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 16. Aug 2012, 10:33

Hallo,

naja 3 Jahre läuft das bei auch schon fast....und es ist noch kein Ende in Sicht...

LG
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Melly » Do 16. Aug 2012, 16:12

Liebe Anja ,

entschuldige bitte ,das wir hier deinen Thread etwas durcheinander gebracht haben ,aber manchmal ergibt sich das halt so. Also bitte entschuldige !!!!!!


@ Vrori

Das tut mir ehrlich leid und jede KG die ich hier lese und das Unverständnis der GA und auch zum Teil mancher Ärzte macht mich wütend .
Deshalb sollten wir zusammenhalten und uns nicht unterkriegen lassen.

Ist besagter Orthopäde dein ,,Hauptbehandler '' ???

Wurdest du an der WS operiert ?
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Re: Gutachten nach § 109 SGB

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 16. Aug 2012, 17:25

Hallo,

nein, ich wurde nicht operiert...zuerst wollte der Neurorchirurg mir eine künstliche Bandscheibe einsetzen.."Sie sind die ideale Patientin dafür"....auf mein näheres Nachfragen bot er mir dann an: wenn sie sich operieren lassen wollen, dann jetzt, ich muss alle künstlichen Bandscheiben, die noch nicht einoperiert wurden, aus Patentrechlichen Gründen an den Hersteller zurücksenden und das muss bis Datum erfolgt sein....
da hab ich zu ihm gesagt: Moment mal..kommen sie mir jetzt nicht mit ihrem Supersonderangebot, dass nur bis zum Datum gültig ist...das mache ich nicht so schnell..

darauf seine Antwort: wieso? sie sollen sich ja auch gar nicht entscheiden, für sie kommt eine solche Operation ja auch nicht infrage..

Zack,...das saß..
da bin ich aufgestanden und hab gedacht...das wird eine natürlich Versteifung..auch wenn es ein langer und schmerzhafter Weg ist..

mein Hauptbehandler ist neben dem Orthopäden auch eine Schmerzärztin, die bereits eine 3seitige Stellungnahme an die DRV geschickt hat, sowie ein Gutachten eines anderen Orthopäden...aber das hat die DRV alles nicht interssiert..

LG
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