Hallo Pater Papas,
Es geht hier nicht um Lüge oder Wahrheit, es geht schlicht "nur noch darum die finanzielle Existenz zu sichern"...
Nun muss man nicht nur um die Rente kämpfen sondern auch um das Krankengeld nach Aussteuerung.
Krankengeld NACH der Austeuerung gibt es NICHT mehr...das ist ja die Wirkung der Aussteuerung (der Höchstanspruch von 78 an die Krankenkasse ist ausgeschöpft), von der AfA bekommst du KEIN (Ersatz-) Krankengeld sondern ALGI (gemäß Nahtlosigkeit § 145 SGB III) sofern du aus deinen (im aktiven Arbeitsleben) gezahlten Beiträgen einen Anspruch darauf hast.
Soviel zur Theorie, denn für diesen Anspruch MUSST du dich trotzdem mit deinem "Restleistungs-Vermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen...das heißt, wenn du betonst, dass du gar nicht arbeiten KANNST wegen Krankheit...dann bekommst du auch GAR NICHTS von der AfA ...hier kann ich
@Fatbob nur voll zustimmen.
Ich werde diesen Monat ausgesteuert. Habe heute einen Anruf bekommen vom Arbeitsamt mir wurde mitgeteilt das der Medizinische Dienst der Krankenkasse der Meinung ist das ich bedingt arbeitsfähig bin dies hat er beschlossen anhand von dem Reha Bericht der Rentenversicherung.
Lass bitte deine Telefon-Nummer bei der AfA wieder löschen, diese Angabe ist freiwillig und welchem Zweck das dient hast du ja gerade erfahren müssen, man erzählt dir am Telefon irgendwelchen MIST, ohne dir dafür auch schriftliche Informationen in die Hand zu geben...
Das zweite Problem was mich hier stört ist die Vermutung, dass du bereits Schweigepflicht-Entbindungen (WEM genau ???, SB oder Med. Dienst???) für diverse Institutionen ((weißt du überhaupt noch FÜR WEN genau ???) erteilt hast oder wie sonst KANN die AfA (WER bitte von der AfA ???, hast du dir den Namen und die Abteilung notiert ???) WISSEN was der MDK für eine Meinung hat zu deiner Leistungsfähigkeit...
Das nächste Problem kommt da gleich hinterher, WARUM hat die KK überhaupt deinen Reha-Bericht bekommen, kennst DU den denn schon SELBER...die KK /MDK hat keinen Anspruch darauf, wann hat man dir denn dafür die Unterschrift abgeluchst...
Dass du NUR "eingeschränkt leistungsfähig bist" (nach Ansicht des Anrufers) sagt zunächst mal NICHTS Konkretes aus, welche Konsequenzen sollen sich denn daraus für dich jetzt (bei der AfA) ergeben, wurde dir dazu auch was gesagt am Telefon....oder welchem Zweck diente dieser Anruf sonst noch...
In der Reha hatte ich einen totalen Kampf die Psychologen wollten dass ich berentet werde die Ärzte dort sagen ich sei zu Jung dafür ( kann man sich aussuchen in welchem alter man krank wird ?)
Nein, das kann man sich NICHT aussuchen, es ist aber Aufgabe der med. Reha-Maßnahmen (und natürlich auch der Reha-Kliniken) die leute wieder FITT für den Arbeitsmarkt zu machen, dabei spielt das Alter im Prinzip KEINE Rolle...bist du dem Renten-Alter schon näher (ab Mitte/Ende 50) dann erzählt man dir "das bischen schaffst du auch noch OHNE EM-Rente"...
Diese Kliniken sollen Erfolge vorweisen und die Leute mit einer "Empfehlung zur Berentung" zu entlassen...das ist KEIN Erfolg für diese Kliniken...da können sich die wenigen Mediziner/Therapeuten die dort vielleicht mal anderer Meinung sind, dann meist nicht durchsetzen.
Wir weisen ja NICHT ohne Grund immer wieder darauf hin, dass man sich die Berichte erst mal zu einem Arzt des Vertrauens schicken lassen soll, damit man dann prüfen kann, was da nun wirklich drin steht, ganz sicher sollte man das nicht schon ungeprüft für KK/AfA und CO. freigeben...
Also war der Abschlussbericht der Klinik ( die Berichte schreiben immer die Ärzte nicht die Psychologen) ich bin voll arbeitsfähig jedoch weiterhin krank entlassen auf unbestimmte zeit na toll welch ein Widerspruch in sich.
Nein, das ist KEIN Widerspruch, weitere AU (Arbeits-Unfähigkeit) bedeutet nicht automatisch auch Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne, das ist die übliche Entlassung wenn man KEINE Berentung empfehlen will, aber trotzdem nich weiß wie es mit dir (oder anderen) weitergehen soll...die billigste Lösung für die DRV und es erzeugt keinen unnötigen Ärger mit denen, die Zuweisung weiterer Rehabilitanden (durch die DRV) ist gesichert...
Die Abschlußberichte werden IMMER von Ärzten geschrieben und IMMER vom Leiter der Klinik entsprechend geprüft, bevor sie überhaupt rausgegeben werden...
Nun hat meine Frau die Unterlagen beim arbeitsamt abgegeben mit neuen berichten von meinen Ärzten und auch Attesten ich kann aufgrund meiner Erkrankung das Haus nicht mehr verlassen im Höchstfall nur mit starken beruhigungsmitteln Benzos. ( habe starke Depressionen, eine Angststöhrung mit panikatacken und Todesangst deshalb kann ich das Haus nicht verlassen, dazu eine chronische Borreliose, Asthma, Migräne und somatophorme Störungen
Welche Unterlagen (konkret / Reha-Bericht /MDK-GA...was noch) hat deine Frau abgegeben und WO GENAU, beim SB oder DIREKT beim ärztlichen DIENST (oder zumindest in einem Umschlag mit dieser Aufschrift
Nun sagt das Arbeitsamt wen ich weiterhin krankschreiben lasse steht mir kein Arbeitslosengeld zu weil ja ihr medizinischer Dienst sagt ich bin wenigstens bedingt arbeitsfähig.
Was die so alles SAGEN ist uninteressant, wie willst du bitte beweisen, was dir so alles GESAGT wurde...mit diesen Behörden korrespondiert man NUR schriftlich...
Nun war die Dame sehr net und hat sich meine Geschichte angehört sie meinte das sie jetzt in Eigenregie alle Ärzte anschreibt und dann ein neues Gutachten machen lässt das sich nicht nur auf einen Reha Bericht stützt.
Denn auch der Sachbearbeiterin ist es komisch vorgekommen das ich attestiert bekommen habe das ich nicht einmal das Haus in meinem Zustand verlassen kann und dann ihr medizinischer Dienst aber sagt ich bin bedingt einsetzbar
HILFE, du unterhältst dich am Telefon mit einer "netten Sachbearbeiterin" über deinen Gesundheitszustand... mit welcher Berechtigung will die jetzt ALLE Ärzte anschreiben...es wird ja immer verrückter...
Was der gerade "komisch" vorkommt kann dir "das Genick brechen", über Krankheiten redet man NUR mit einem Arzt und nicht mit einer SB der AfA...klar war die NETT, so kann man die Leute ja auch am Besten "aushorchen" und zu Dingen ausfragen, die einen gar nichts angehen...was glaubst du wohl WIE NETT ich sein kann, wenn ich bei jemandem was Bestimmtes erreichen will...
Sollte das Arbeitsamt/ ihr medizinischer dienst wieder entscheiden das ich arbeitsfähig bin dann darf ich keine Krankmeldung dem Arbeitsamt schicken sagte mir die liebe Frau am Telefon die Krankmeldung nur dem Arbeitgeber weiterhin und der Krankenkasse.
ES ist WURSCHT was der medizinische Dienst feststellen wird, du MUSST dich der Vermittlung zur Verfügung halten und
DARFST überhaupt KEINE AU mehr abgeben bei der AfA...EGAL was passiert...nach 6 Wochen schicken die dich sonst zur KK zurück und dort bist du ausgesteuert und bekommst AUCH NICHTS MEHR...
DAS hat dir die "liebe Dame" SOOO deutlich aber nicht gesagt, dass nach 6 Wochen generell Schluß ist mit ALGI, wenn du eine AU-Bescheinigung abgibst..stimmts...
Es gibt doch wirklich schon sehr viele Infos hier zu diesem Thema, hatte ich dir da nicht schon mal was verlinkt ???
Das ist doch alles total irre Gott sei dank war das so einen liebe Frau am Telefon die mir sagte wie man es machen muss aber ist das rechtens dann wenn ich die Krankmeldungen dem Arbeitsamt nicht vorlege wie die Mitarbeiterin es mir geraten hat um dann Geld zu bekommen ?
Ja, es IST total IRRE aber es wird so gemacht, IMMER und überall nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld...sonst bekommst du von der AfA AUCH NIX...das kannst du HIER schon überlall nachlesen, dafür hättest du einer Mitarbeiterin der AfA NICHT deine ganze Lebens- und Krankheitsgeschichte erzählen brauchen...
Nicht das ich in Teufels Küche komme?
Da BIST du doch schon und hast bisher schon fleißig Munition geliefert...
Sind die Gesetze so bescheuert das man solche Dinge tun muss ?
JAAA, so bescheuert sind die Gesetze, tut man es NICHT so, dann steht man eben OHNE Geld da, weil man krank ist und nicht arbeiten kann...
Nun gehe ich davon aus das auch dieser Reha Bericht mir bestimmt Schwierigkeiten bereiten wird im Bereich der Rente denn ich habe ja vor 3 Wochen die volle Erwerbsminderungs Rente eingereicht.
Wenn du Vollzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst (lt.Reha-Bericht) dann ist das anzunehmen, trotzdem ist es nicht unmöglich sich die EM-Rente zu erkämpfen, denn genau das steht auch in den meisten unserer Reha-Berichte drin, allerdings wäre es besser gewesen den Bericht VORHER erst mal zu lesen...
Die EM-Rente KANN man nur allgemein beantragen, ob es dann mal eine Volle oder nur eine Teilweise EM-Rente gibt oder gar keine EM-Rente, das entscheidet die DRV...ein so frischer Reha-Bericht gilt da allerdings als wichtige gutachterliche Grundlage, da kann die Entscheidung auch mal SEHR schnell fallen...
Habe gerade deinen letzten Beitrag dazu gelesen, bist du denn NUR von ...umgeben...
Den Teil für die Krankenkasse einfach wegwerfen dann ist es erledigt.
Ja sicher, dann bist DU irgendwann erledigt, wenn du (z.B. beim DRV-GA) deine AU-Zeiten von der Krankenkasse bestätigen lassen sollst, GENAU dieser Schein MUSS zur KK geschickt werden, damit deine AU dort weiter dokumentiert wird...das mit dem AG ist Quatsch. wenn der was will meldet der sich schon...
Liebe Grüße von der Doppeloma
