Abeitsplatzverlust bei voller EM-Rente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
be12
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Abeitsplatzverlust bei voller EM-Rente

Ungelesener Beitrag von be12 » Fr 27. Jan 2012, 09:48

nochmal mein Fall:

Bin jetzt 53J. seit 09/09 AU-geschrieben. Von Januar 2011 bis März habe ich eine Berufliche Wiedereingliederung gemacht. Die Eingliederung wurde ende März von meinem AG einseitig abgebrochen. Ende März ist auch mein Krankengeld abgelaufen. Anfang April habe ich mich, beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeldet da das Krankengeld abgelaufen ist, habe aber Immer noch meinen Arbeitsplatz, dass Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit.

Gleichzeitig habe ich Anfang April eine EM-Rente beantrag. Der Gutachter vom Arbeitsamt hat mich auf 3-6 Std. Täglich eingestuft. Da mein AG derzeit für mich keine Teilw. Beschäftigung anbietet, bekomme ich für diese Std. ALG 1.
Im Oktober kam endlich der Bescheid vom DRV, mit Genehmigung ab April 2011 einer Teilweisen EM-Rente befristet bis 9/2012, mit dem Vermerk: eine volle EM-Rente wird noch geprüft.
Vor 2Wo. kam der Bescheid, volle EM-Rente befristet bis 9/12. Verlängerung habe ich schon beantragt.

Jetzt kommt mein Arbeitgeber, und möchte das wegen der vollen EM-Rente ruhende Arbeitsverhältnis mit der Begründung: >bei Bezug von voller EM-Rente kann ich in kein ruhendes Arbeitsverhältnis haben<, es muss beendet werden, solange ich die volle EM-Rente bekomme. Er kann mir ein einmaliges Rückkehrrecht gewähren (Grosskonzern :smile: ).

Jetzt kommen meine Frage:

Ist die Aussage von meinem Arbeitgeber richtig?

Muss ich hier besondere Dinge (beim Termin bei der Pers.-Stelle ist mein BR mit anwesend) beachten ?

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Re: Abeitsplatzverlust bei voller EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 25. Feb 2012, 16:31

Hallo be12, :smile:

tut mir leid, dass dir noch niemand geantwortet hat, habe gerade mal so "umhergeschaut" und dabei deine Frage entdeckt, hoffendlich kannst du mit einer Antwort aktuell noch irgendwas anfangen... :amen:

Zur Vorgeschichte gibt es ja aktuell nicht mehr viel zu sagen, da lief ja alles soweit "relativ" problemlos, was MICH noch interessieren würde, wäre das Vorhandensein einer Schwerbehinderung /Gleichstellung ???
Jetzt kommt mein Arbeitgeber, und möchte das wegen der vollen EM-Rente ruhende Arbeitsverhältnis mit der Begründung: >bei Bezug von voller EM-Rente kann ich in kein ruhendes Arbeitsverhältnis haben<, es muss beendet werden, solange ich die volle EM-Rente bekomme. Er kann mir ein einmaliges Rückkehrrecht gewähren (Grosskonzern ).
JAAA SICHER KANNST du das haben, es handelt sich ja noch NICHT um eine dauerhafte EM-Rente, sondern um eine Zeitrente und in deinem Falle (vermute ich mal), um die sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente", da RUHT ein bestehendes Arbetsverhältnis generell erst mal weiter.

Es sei denn in deinem Arbeitsvertrag hast du mal was Anderes unterschrieben... :confused:

Solche Ideen kommen den AG aber üblicherweise NUR DANN, wenn sie eigentlich KEINE rechtlich saubere Möglichkeit haben den Zeitrentner "loszuwerden", wie z.B. den Schwerbehinderten-Status, darum auch meine Frage dazu.
Ist die Aussage von meinem Arbeitgeber richtig?
EINDEUTIG NEIN, du selber brauchst (DARFST) weder kündigen noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, auch eine "Wieder-Einstellungs-Zusage" ist Unsinn, da gehen dir zumindest die bisherigen Jahre der Betriebszugehörigkeit verloren, wo soll da der Vorteil FÜR DICH liegen... :Gruebeln:

Der AG KANN doch problemlos als Überbrückung jemanden einstellen, während deiner EM-Renten-Zeit, die AG haben doch sonst AUCH keine Probleme mit Zeitverträgen und/oder Zeitarbeitern, um "Engpässe" auszugleichen. :teufel:
Muss ich hier besondere Dinge (beim Termin bei der Pers.-Stelle ist mein BR mit anwesend) beachten ?
Hattest du denn jetzt schon einen entsprechenden Termin und was ist dabei rausgekommen, ich hoffe du hast NICHT gekündigt, da bekommst du vielleicht mal Schwierigkeiten mit der AfA, das sehen die GAR nicht gerne. :confused:

Ist denn euer BR zuverlässig auf der Seite der Mitarbeiter oder machen die auch nur was der Chef will, du hast IMMER und ÜBERALL das Recht (§ 13 SGB X) eine Person deines Vertrauens als Beistand mitzunehmen, es kann auch ein Kollege sein aber auch jemand der NICHT zum Betrieb gehört und das besser "von außen" betrachten kann...

Würde mich freuen, wenn du dich wieder meldest, in dringenden Fällen solltest du einfach noch einen weiteren Beitrag schreiben und/oder jemandem (von den Aktiven) eine PN schicken, damit er sich dein Problem (Link setzen zum Beitrag!) mal anschaut, leider sind wir ja auch ALLE krank und da passiert es schon mal, dass ein Beitrag "übersehen" wird.

Es ist in KEINEM FALLE böse Absicht, ich freue mich auf deine Antwort. :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Abeitsplatzverlust bei voller EM-Rente

Ungelesener Beitrag von be12 » So 26. Feb 2012, 00:32

Liebe Doppeloma,

Danke für deine Antwort. Es ist ja immer das gleiche, zuerst werden vom AG Aussagen getroffen, was Menschen mit meiner Erkrankung Sorgen verursacht. Nach langer Suche und Goooooglen hab ich habe ich die richtige Antwort gefunden:

>>Der AG kann das Arbeitsverhältnis bei einer befristeten EM-Rente nicht aufheben bzw. kündigen.<<

Bei einem Gespräch mit unserem BR stellte sich heraus, dass die Aussage von meinem AG so nicht richtig war. Da ich in einem Grosskonzern arbeite, bekomme ich eine EM-Zusatzrente, diese wird nur gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird (mit einem einmaligen Rückkehrrecht). Da dieser Zeitraum etwas kurz ist (EM-Rente bis 06/12), und das Rückkehrrecht bei eine Verlängerung nicht mit verlängert wird, ist mir das Risiko zu hoch, daher habe ich meinen Vertrag nicht beendet. Jetzt bekomme ich vorerst keine EM-Zusatzrente. Ich werde jedoch den Vertrag beenden wenn ich je eine Verlängerung der EM-Rente bekomme, da dann das Rückkehrrecht sich nach den Datum der Verlängerung richtet.

Eine Gleichstellung wegen GdB habe ich nicht beantragt. Hier spielt das Landratsamt auch mit den Kranken, ich fühle mich bei der Einstufung wie auf einem Basar.
Ich habe in 6/10 einen Antrag gestellt. In 03/11 erhielt ich einen Bescheid mit 20%, danach bin ich gleich 03/2011 zum VDK wegen Einspruch. Im Januar/12 kam ein Teil-Abhilfebescheid mit GdB 40 mit der Bemerkung: andere Erkrankungen werden wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt. Diesen Bescheid habe ich wieder über den VDK abgelehnt, mal sehen wie lange es jetzt dauert.

Gruß
be12 :grinser:

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Re: Abeitsplatzverlust bei voller EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 26. Feb 2012, 01:52

Hallo be12, :smile:

schön von dir zu lesen, dass du die Sachen wegen dem AG noch selber rausgefunden hast und deine Erklärung ist natürlich plausibel, deswegen verweise ich ja auch immer auf eventuelle Sonderregelungen in Arbeits- und/oder Tarifverträgen.

In meiner Firma (auch ein internationaler Großkonzern) gibt es z.B. so eine Art "Risiko-Absicherung", die bei einer Dauer-EM-Rente fällig werden würde, sozusagen als Ausgleich für den "Verdienstausfall" wegen der geringeren EM-Rente bis zur Altersrente.
Eine Gleichstellung wegen GdB habe ich nicht beantragt. Hier spielt das Landratsamt auch mit den Kranken, ich fühle mich bei der Einstufung wie auf einem Basar.
Die "Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten" bekommst du NICHT beim Landratsamt sondern NUR bei der Agentur für Arbeit, das solltest du vielleicht ruhig mal beantragen.

schau mal hier

viewtopic.php?f=3&t=1277

da steht eigentlich schon ALLES was man dazu wissen sollte und der Antrag ist auch schon dabei. :ic_up:

Mit der "Echten" Schwerbehinderung (GdB 50 und mehr) hat das NUR was im Bezug auf den höheren Kündigungsschutz zu tun, eine eigene Kündigung bleibt dir auch dabei unbenommen, NUR der AG hat es deutlich schwerer als OHNE die Gleichstellung.

Wenn du die verlinkten Hinweise beachtest funktioniert das üblicherweise direkt im ersten "Anlauf", denn die (bei der AfA) wollen ja möglichst auch, dass uns die (noch) vorhandenen Arbeitsplätze möglichst erhalten bleiben.
Kannst du alles auf dem Postwege machen, ist also nicht viel Aufwand und falls dein AG doch mal auf DUMME Gedanken kommen sollte, dann ziehst du dein Häschen aus dem Hut...
Ich habe in 6/10 einen Antrag gestellt. In 03/11 erhielt ich einen Bescheid mit 20%, danach bin ich gleich 03/2011 zum VDK wegen Einspruch. Im Januar/12 kam ein Teil-Abhilfebescheid mit GdB 40 mit der Bemerkung: andere Erkrankungen werden wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt. Diesen Bescheid habe ich wieder über den VDK abgelehnt, mal sehen wie lange es jetzt dauert.
Hier meinst du bestimmt den mühsamen Weg eine Erhöhung des GdB bis zum Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen, das kann ich dir nachfühlen, denn ich bin da auch immer noch am Kämpfen...
...bei uns ist da noch das "Versorgungs-Amt" zuständig, habe aktuell auch GdB 40..."man wehrt sich aber noch dagegen, mich mit der offiziellen Schwerbehinderung (Ausweis) zu versorgen"... :Heiss:

Aber im Moment hat mein Kampf um die EM-Rente Vorrang, damit bin ich schon am Sozialgericht und HOFFE endlich in diesem Jahr auf eine Entscheidung FÜR MICH...irgendwie reicht die Kraft nicht mehr für zu viele "Baustellen" auf einmal.
Die Gleichstellung von der AfA habe ich aber schon seit 2007, DAS war bei mir überhaupt KEIN Problem.

Dann erst mal VIEL Erfolg bei deiner Weiterbewilligung der EM-Rente, wir lesen uns. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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