Hallo be12,
tut mir leid, dass dir noch niemand geantwortet hat, habe gerade mal so "umhergeschaut" und dabei deine Frage entdeckt, hoffendlich kannst du mit einer Antwort aktuell noch irgendwas anfangen...
Zur Vorgeschichte gibt es ja aktuell nicht mehr viel zu sagen, da lief ja alles soweit "relativ" problemlos, was MICH noch interessieren würde, wäre das Vorhandensein einer Schwerbehinderung /Gleichstellung ???
Jetzt kommt mein Arbeitgeber, und möchte das wegen der vollen EM-Rente ruhende Arbeitsverhältnis mit der Begründung: >bei Bezug von voller EM-Rente kann ich in kein ruhendes Arbeitsverhältnis haben<, es muss beendet werden, solange ich die volle EM-Rente bekomme. Er kann mir ein einmaliges Rückkehrrecht gewähren (Grosskonzern ).
JAAA SICHER KANNST du das haben, es handelt sich ja noch NICHT um eine dauerhafte EM-Rente, sondern um eine Zeitrente und in deinem Falle (vermute ich mal), um die sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente", da RUHT ein bestehendes Arbetsverhältnis generell erst mal weiter.
Es sei denn in deinem Arbeitsvertrag hast du mal was Anderes unterschrieben...
Solche Ideen kommen den AG aber üblicherweise NUR DANN, wenn sie eigentlich KEINE rechtlich saubere Möglichkeit haben den Zeitrentner "loszuwerden", wie z.B. den Schwerbehinderten-Status, darum auch meine Frage dazu.
Ist die Aussage von meinem Arbeitgeber richtig?
EINDEUTIG NEIN, du selber brauchst (DARFST) weder kündigen noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, auch eine "Wieder-Einstellungs-Zusage" ist Unsinn, da gehen dir zumindest die bisherigen Jahre der Betriebszugehörigkeit verloren, wo soll da der Vorteil FÜR DICH liegen...
Der AG KANN doch problemlos als Überbrückung jemanden einstellen, während deiner EM-Renten-Zeit, die AG haben doch sonst AUCH keine Probleme mit Zeitverträgen und/oder Zeitarbeitern, um "Engpässe" auszugleichen.
Muss ich hier besondere Dinge (beim Termin bei der Pers.-Stelle ist mein BR mit anwesend) beachten ?
Hattest du denn jetzt schon einen entsprechenden Termin und was ist dabei rausgekommen, ich hoffe du hast NICHT gekündigt, da bekommst du vielleicht mal Schwierigkeiten mit der AfA, das sehen die GAR nicht gerne.
Ist denn euer BR zuverlässig auf der Seite der Mitarbeiter oder machen die auch nur was der Chef will, du hast IMMER und ÜBERALL das Recht (§ 13 SGB X) eine Person deines Vertrauens als
Beistand mitzunehmen, es kann auch ein Kollege sein aber auch jemand der NICHT zum Betrieb gehört und das besser "von außen" betrachten kann...
Würde mich freuen, wenn du dich wieder meldest, in dringenden Fällen solltest du einfach noch einen weiteren Beitrag schreiben und/oder jemandem (von den Aktiven) eine PN schicken, damit er sich dein Problem (Link setzen zum Beitrag!) mal anschaut, leider sind wir ja auch ALLE krank und da passiert es schon mal, dass ein Beitrag "übersehen" wird.
Es ist in KEINEM FALLE böse Absicht, ich freue mich auf deine Antwort.
Liebe Grüße von der Doppeloma
