Hallo esoiloks,
ja, so sind sie, wir sind NUR solange "brauchbar" wie wir funktionieren, wie es nun GENAU läuft über das I-Amt weiß ich leider auch nicht, aber die Zustimmung wird letztendlich gegeben, wenn es KEINE vernünftige Gesamt-Prognose (auch auf längere Sicht!) für eine weitere Tätigkeit in deiner Firma gibt.
Ich denke mal GENAU da liegt dein Ansatzpunkt, wenn DU selbst noch Interesse hast nach Besserung wieder dort zu arbeiten, auch WENN sich das noch eine Weile hinziehen KÖNNTE.
Hast du solche Prognosen bereits schriftlich (auch machbar von deinem Arzt, Diagnose-Neutral für deinen AG oder sogar von deinem Betriebsarzt ???

), dass die Wahrscheinlichkeit DAFÜR sehr hoch wäre, dann stimmt das I-Amt möglicherweise NICHT zu, weil das EIN sehr wichtiges Kriterium ist, DASS man dich überhaupt entlassen DARF.
Besteht eine berechtigte Aussicht auf Arbeitsfähigkeit /Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit für deinen Job, DANN sieht es für deinen AG schlecht aus, zumindest mit KÜ wegen deiner Krankheit.
Vielleicht schaust du hier mal rein, da sind die Kriterien für die Personenbedingte Kündigung konkret aufgeführt, die gelten im Prinzip auch für NICHT-Behinderte Mitarbeiter, wenn wegen Krankheit gekündigt wird, NUR braucht dann das I-Amt NICHT zuzustimmen, es wird also NICHT geprüft, ob das nun wirklich NICHT anders geht.
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeits ... igung.html
Zum Bereich Krankengeld wurde dir ja schon geantwortet, im Falle der rechtmäßigen KÜ besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld in der bisherigen Höhe (also entsprechend deinem letzten Einkommen), nötigenfalles bis zur Aussteuerung nach insgesamt 78 Wochen.
Leider sind die KK darüber auch nicht immer so besonderrs "glücklich", dass sie nach einer erfolgten KÜ, gerne versuchen die Kranken, in die Arbeitsvermittlung der AfA abzudrängen, man sei ja
eigentlich NUR AU für die letzte Tätigkeit und KÖNNE /MÜSSE ja JETZT sowieso was Anderes machen.
Daher ist es in diesem Falle besonders WICHTIG KEINE Lücke in der AU-Bescheinigung eintreten zu lassen, also IMMER nahlos verlängern lassen, IMMER Freitag zum Arzt und NICHT erst am Montag wenn die AU bis zum Freitag geht.
Bereits EIN Tag (auch Wochenende) KANN die KK dazu anregen, eine Lücke /Unterbrechung in der AU zu sehen und die weitere Zahlung abzulehnen.
Warst du erst bei der AfA und hast dort Leistungen bezogen, bekommst du später NUR noch Krankengeld (bei Restanspruch bis zur Aussteuerung) in Höhe der ALGI-Zahlung.
Dies gilt für weitere Krankengeldzahlungen VOR der Aussteuerung, DANACH bekommst du von der KK NICHTS mehr.
Dein ALGI wird (später) übrigens erneut aus deinem letzten Einkommen berechnet und NICHT aus dem Krankengeld, liegt aber allgemein trotzdem niedriger als der bisherige Krankengeld-Betrag, darum sehen die KK auch in diesem Falle "Sparpotenzial", wenn jemand während der laufenden AU die KÜ bekommt.
Heißt, ich würde mein Krankengeld in bisheriger Höhe weiter bekommen und ganz normal danach, bei Stellung eines Rentenantrages ALG 1 nach § 125 für ein Jahr?
KURZ gefasst VOLLKOMMEN RICHTIG.
Liebe Grüße von der Doppeloma
