Kündigung während AU (GdB 50)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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esoiloks
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Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Sa 18. Feb 2012, 14:46

Hallo Ihr,

was ich schon länger befürchte, ist nun eingetreten :traurig:

Mein Arbeitgeber hat beim Integrationsamt die Zustimmung zu meiner Kündigung beantragt.

Ich muss bis zum 27.2. Stellung nehmen zu den Kündigungsgründen und einen Fragebogen ausfüllen

Meiner Meinung nach sind die Kündigungsgründe relativ leicht zu widerlegen. Im mitgesandten Flyer des Integrationsamtes steht, dass bei Nichteinverständnis des behinderten Arbeitnehmers mit der Kündigung seitens des Integrationsamtes versucht wird, im gemeinsamen Gespräch eine Einigung herbeizuführen.

Was aber, wenn diese nicht erzielt werden kann? Muss das I-Amt dann die Zustimmung verweigern und darf der AG dann nicht oder nur nicht mit den genannten Gründen kündigen?

Was, wenn das I-Amt trotz meiner Einwände der Kündigung zustimmt? Ich bin seit 8 Monaten arbeitsunfähig und hätte, wenn ich weiter im Arbeitsverhältnis bleiben würde, noch 10 Monate Krankengeldanspruch, während dem ja vielleicht doch noch eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gelingen könnte. Wenn ich nun also gekündigt werden darf, wie sieht dann die finanzielle Seite aus? Auf welcher Grundlage wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Und wie ist das in dem Fall mit meiner Arbeitsunfähigkeit? Die besteht ja weiter. Spielt das irgendeine Rolle bei Höhe oder Dauer von ALG I?

Ach Mensch, bin total durch den Wind... :traurig:
Lieben Gruß
esoiloks
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Fatbob
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Re: Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 18. Feb 2012, 16:24

Du hast auch wenn du gekündigt wirst weiterhin Anspruch auf krankengeld. Läuft normal weiter bis zur höchstanspruchsdauer
von 78 wochen.
Also bleibt erstmal solltest du weiterhin krank bleiben, 10 Monate alles beim alten obwohl gekündigt.
Danach wie bei allen ALG1 $125 Rentenantrag, oder vorher gesund und Arbeitslos.
Das I-Amt stimmt heute schneller zu als du schauen kannst, kommt aber auf deine Prognose drauf an, es müssen
eh alle 3 faktoren für die Kündigung vorhanden sein.
http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html
lg, und mach dir erstmal kein kopf
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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esoiloks
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Re: Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Sa 18. Feb 2012, 18:18

Danke, Fatbob :umarm:

Fatbob hat geschrieben:Also bleibt erstmal solltest du weiterhin krank bleiben, 10 Monate alles beim alten obwohl gekündigt.
Danach wie bei allen ALG1 $125 Rentenantrag, oder vorher gesund und Arbeitslos.
Heißt, ich würde mein Krankengeld in bisheriger Höhe weiter bekommen und ganz normal danach, bei Stellung eines Rentenantrages ALG 1 nach § 125 für ein Jahr?

Fatbob hat geschrieben:Das I-Amt stimmt heute schneller zu als du schauen kannst, kommt aber auf deine Prognose drauf an, es müssen
eh alle 3 faktoren für die Kündigung vorhanden sein.
http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html
Danke für den Link, der ist sehr informativ Allerdings finde ich da nicht die 3 Faktoren für eine Kündigung. Welche sind das denn?
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 18. Feb 2012, 19:18

Hallo esoiloks, :smile:

ja, so sind sie, wir sind NUR solange "brauchbar" wie wir funktionieren, wie es nun GENAU läuft über das I-Amt weiß ich leider auch nicht, aber die Zustimmung wird letztendlich gegeben, wenn es KEINE vernünftige Gesamt-Prognose (auch auf längere Sicht!) für eine weitere Tätigkeit in deiner Firma gibt.

Ich denke mal GENAU da liegt dein Ansatzpunkt, wenn DU selbst noch Interesse hast nach Besserung wieder dort zu arbeiten, auch WENN sich das noch eine Weile hinziehen KÖNNTE.

Hast du solche Prognosen bereits schriftlich (auch machbar von deinem Arzt, Diagnose-Neutral für deinen AG oder sogar von deinem Betriebsarzt ??? :ic_up: ), dass die Wahrscheinlichkeit DAFÜR sehr hoch wäre, dann stimmt das I-Amt möglicherweise NICHT zu, weil das EIN sehr wichtiges Kriterium ist, DASS man dich überhaupt entlassen DARF.

Besteht eine berechtigte Aussicht auf Arbeitsfähigkeit /Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit für deinen Job, DANN sieht es für deinen AG schlecht aus, zumindest mit KÜ wegen deiner Krankheit.

Vielleicht schaust du hier mal rein, da sind die Kriterien für die Personenbedingte Kündigung konkret aufgeführt, die gelten im Prinzip auch für NICHT-Behinderte Mitarbeiter, wenn wegen Krankheit gekündigt wird, NUR braucht dann das I-Amt NICHT zuzustimmen, es wird also NICHT geprüft, ob das nun wirklich NICHT anders geht.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeits ... igung.html

Zum Bereich Krankengeld wurde dir ja schon geantwortet, im Falle der rechtmäßigen KÜ besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld in der bisherigen Höhe (also entsprechend deinem letzten Einkommen), nötigenfalles bis zur Aussteuerung nach insgesamt 78 Wochen.

Leider sind die KK darüber auch nicht immer so besonderrs "glücklich", dass sie nach einer erfolgten KÜ, gerne versuchen die Kranken, in die Arbeitsvermittlung der AfA abzudrängen, man sei ja eigentlich NUR AU für die letzte Tätigkeit und KÖNNE /MÜSSE ja JETZT sowieso was Anderes machen. :Gruebeln:
Daher ist es in diesem Falle besonders WICHTIG KEINE Lücke in der AU-Bescheinigung eintreten zu lassen, also IMMER nahlos verlängern lassen, IMMER Freitag zum Arzt und NICHT erst am Montag wenn die AU bis zum Freitag geht.

Bereits EIN Tag (auch Wochenende) KANN die KK dazu anregen, eine Lücke /Unterbrechung in der AU zu sehen und die weitere Zahlung abzulehnen.

Warst du erst bei der AfA und hast dort Leistungen bezogen, bekommst du später NUR noch Krankengeld (bei Restanspruch bis zur Aussteuerung) in Höhe der ALGI-Zahlung.
Dies gilt für weitere Krankengeldzahlungen VOR der Aussteuerung, DANACH bekommst du von der KK NICHTS mehr.
Dein ALGI wird (später) übrigens erneut aus deinem letzten Einkommen berechnet und NICHT aus dem Krankengeld, liegt aber allgemein trotzdem niedriger als der bisherige Krankengeld-Betrag, darum sehen die KK auch in diesem Falle "Sparpotenzial", wenn jemand während der laufenden AU die KÜ bekommt.
Heißt, ich würde mein Krankengeld in bisheriger Höhe weiter bekommen und ganz normal danach, bei Stellung eines Rentenantrages ALG 1 nach § 125 für ein Jahr?
KURZ gefasst VOLLKOMMEN RICHTIG. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Di 21. Feb 2012, 09:52

Ich habe morgen nachmittag einen Termin beim Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht).

Nun ist ja auch noch der üble Rehabericht gekommen, den will das Integrationsamt ja haben. Aber dieses Machwerk werde ich denen nicht weiter geben. Das einzige, was mir aus diesem Bericht jetzt wohl nutzen könnte (in diesem Fall) ist ja die Einschätzung, dass ich über 6 Stunden in meinem Beruf (und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) arbeiten kann. Also die von meinem Arbeitgeber angeführte schlechte Prognose wohl nicht so schlecht ist. Auch, wenn ICH das völlig anders sehe und die Rehaklinik diese Einschätzung nie und nimmer nach objektiven Gesichtspunkten getroffen hat. :traurig: So gesehen konnte der Rehabericht kaum zu einem ungünstigeren Zeitpunkt kommen..
Lieben Gruß
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Re: Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 21. Feb 2012, 10:01

Bei mir wollte das IA den Rehabericht nicht haben :Gruebeln:

Es kommt beim IA sehr drauf an, wie groß die Firma ist, in der du arbeitest und wie du dir die Weiterarbeit dort vorstellen könntest (weitere Einsatzmöglichkeiten - mal darüber Gedanken machen!!!)

Darauf begründet das IA dann seine Empfehlung, dich auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz umzusetzen oder stimmt dem Antrag des Arbeitgebers zu deiner Kündigung zu.

Je nachdem, ob du in der Firma bleiben möchtest könnte der doch für dich (wenn auch in der Sache falsche) Rehabericht günstig sein :smile:

Alles Gute für dich :umarm:

LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Kündigung während AU (GdB 50)

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 21. Feb 2012, 10:14

Hallo,

ich möchte das Gesagte zum Thema AU bei Arbeitslosigkeit noch einmal unterstreichen, niemals..wirklich niemals. eine Lücke in den Krankschreibungen bzw. in den Auszahlungsscheinen eintreten lassen..

wenn der Doc dich bis einschl. Sonntag krank schreiben sollte...dann bitte freitags zum Doc, nicht erst montags....
oder bis einen Tag vor einen Feiertag..nicht erst am Tag danach zum Doc, sondern dann am Tag vor dem Feiertag...
man versucht jedem einzelnen Erkrankten das Krankengeld daraufhin zu streichen...
du wärest nicht der 1. Fall wo das dann passieren würde...die gehen tatsächlich über "Leichen" wenn es sein muss..
da gilt dann auch die langjährige Mitgliedschaft plötzlich nichts mehr....und wenn man dann mit Kündigung drohen will, dann grinsen die nur müde, weil eine Kranken, wollen sie ja gerne loswerden...
also bitte unbedingt auf die von Doma gemachten Hinweise achten..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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