Hab meinen EMR Antrag Anfang September gestellt. Erhalte noch Verletztengeld bis längstens Ende März. Arbeitsvertältnis besteht noch.Bin noch wegen meines Kniees und BSV AU auch aber im Moment zahlt noch die BG.
Sollte die Rente erst nach März bewilligt werden ,währe es besser Krankengeld zu beantragen oder ALG 1 .
Bei der Krankenkasse hab ich noch Anspruch sowie beim Arbeitsamt.
Habe aber meine Papiere von der RV schon zurück erhalten und denke das es wohl dieses Jahr noch . Die BG hat schon Anspruch auf die Rente erhoben wenn die rück wirkend gezahlt wird.
Bekomme ich aber KG wird es sicherlich auch zurück gefordert werden.
Währe besser wenn ich KG oder ALG 1 erhalte da die Rente grad mal 400 Euro ist und die anderen Geldleistungen höher sind.
BG REnte wurde abgelehnt da die unfallunabhängigen Erkrankungen überwiegen .Könnte ich über das OEG dann nen Ausgleich erhalten obwohl laut Gutachten kaum Restschäden vorhanden sind? ES war ein Raubüberfall auf der Arbeit und mir wurde bescheinigt das ich in der Spielhalle oder ähnliches nicht mehr arbeiten darf.
Die BG hat mir aber ne Berufsfindung in Aussicht gestellt falls ich dazu körperlich in der Lage bin auch noch nach der Einstellung des VG .
LG SONJA
