Rente bzw. Arbeitslosengeld

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
sonni1956
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von sonni1956 » So 30. Okt 2011, 00:02

Hallo Zusammen.

Hab meinen EMR Antrag Anfang September gestellt. Erhalte noch Verletztengeld bis längstens Ende März. Arbeitsvertältnis besteht noch.Bin noch wegen meines Kniees und BSV AU auch aber im Moment zahlt noch die BG.
Sollte die Rente erst nach März bewilligt werden ,währe es besser Krankengeld zu beantragen oder ALG 1 .
Bei der Krankenkasse hab ich noch Anspruch sowie beim Arbeitsamt.

Habe aber meine Papiere von der RV schon zurück erhalten und denke das es wohl dieses Jahr noch . Die BG hat schon Anspruch auf die Rente erhoben wenn die rück wirkend gezahlt wird.
Bekomme ich aber KG wird es sicherlich auch zurück gefordert werden.
Währe besser wenn ich KG oder ALG 1 erhalte da die Rente grad mal 400 Euro ist und die anderen Geldleistungen höher sind.
BG REnte wurde abgelehnt da die unfallunabhängigen Erkrankungen überwiegen .Könnte ich über das OEG dann nen Ausgleich erhalten obwohl laut Gutachten kaum Restschäden vorhanden sind? ES war ein Raubüberfall auf der Arbeit und mir wurde bescheinigt das ich in der Spielhalle oder ähnliches nicht mehr arbeiten darf.
Die BG hat mir aber ne Berufsfindung in Aussicht gestellt falls ich dazu körperlich in der Lage bin auch noch nach der Einstellung des VG .
LG SONJA

:krank:

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 30. Okt 2011, 17:38

Im Normalfall solltest du solange du Anspruch auf Krankengeld haben, gar keine Leistungen der AfA genehmingt bekommen.
Mir ist auch nichts bekannt das man sich das in irgendeiner Art und Weise aussuchen kann.

Selbst wenn du Arbeitslos werden solltest, kommt da nach einer 6 wöchigen AU ja auch erstmal die KK bis zur Aussteuerung als Leistungsträger.

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 30. Okt 2011, 18:05

Hallo Sonja, :smile:
Sollte die Rente erst nach März bewilligt werden ,währe es besser Krankengeld zu beantragen oder ALG 1 .
Bei der Krankenkasse hab ich noch Anspruch sowie beim Arbeitsamt.
Da du noch im Arbeitsverhältnis bist, hat die Zahlung von Krankengeld üblicherweise VORRANG, solange dort noch ein Anspruch besteht. AAABER so ganz üblich ist ja deine Konstellation nicht... :Gruebeln:

ALG würde in diesem Falle erst NACH der Aussteuerung aus dem Krankengeld greifen (können), außerdem ist der Leistungsbetrag bei Krankengeld normalerweise HÖHER als dein ALG-Betrag.
Der wäre NUR dann gleich ALGI wenn du aus diesem Bezug heraus über 6 Wochen AU bist, das kommt aber SOOO nach einer Aussteuerung auch nicht mehr in Frage, weil du von der KK ja dann GAR NIX mehr bekommen würdest.

Da musst du vielleicht noch froh sein, dass du deinen AG noch hast, denn ich glaube nicht, dass eine Verletzten-Rente den Krankengeld-Beitrag enthält, aus Renten-Zahlungen hat man allgemein KEINEN Anspruch mehr auf Krankengeld.

In der Hinsicht (VR und OEG) kenne ich mich aber überhaupt NICHT aus, kläre am Besten deine Ansprüche noch rechtzeitig direkt bei der KK, denn aus deinem Arbeitsverhältnis werden ja aktuell auch KEINE Beiträge an deine KK gezahlt, da wäre ich mir deshalb nicht sicher mit dem Krankengeld-Anspruch.

Der bleibt OHNE entsprechnde Beiträge für die Leistung Krankengeld NICHT unbedingt bestehen, NUR weil man da mal noch was "übrig hatte" vor der Aussteuerung, maßgeblich ist IMMER der Versicherten-Status bei Beginn der Erkrankung (Erst-Bescheinigung der AU) und aus Renten erwirbt man da (meines Wissens) keinen Anspruch auf Krankengeld... :Gruebeln:

Vielleicht kann dir @Vrori da noch weiterhelfen... :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 30. Okt 2011, 23:39

Hallo, wenn der Grad der Schädigung dauerhaft über 25% liegt, besteht u.U. ein Anspruch auf eine Grundrente nach dem OEG: Bei dieser Grundrente kommt es hinsichtlich der Höhe auf den Grad der Schädigungsfolgen an. Die Höhe beträgt gestaffelt von aktuell € 123,- (30%) bis zu € 646,- (100%).

Ein Problem kann hier werden das man evtl. eine Entschädigung versagt, wenn der Geschädigte die Schädigung selbst mitverursacht hat.

Ist es denn nicht möglich Schadensersatzansprüche gegen den Täter zu stellen? Denn der muss nach allgemein zivilrechtlichen Vorschriften vollen Schadensersatz leisten, d. h., Schmerzensgeld, Übernahme von Krankenbehandlungskosten, Ersatz für beruflich entgangene Verdienste, verminderte Haushaltsführungsfähigkeit, ggf. Rente u.s.w.

sonni1956
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von sonni1956 » Di 1. Nov 2011, 18:20

Hallo.

Ich erhalte im Moment nur VG die Unfallrente wird nicht von der BG gezahlt da ich unter 20% eingestuft wurde obwohl es mir seid September 2010 schlechter geht ,seiddem hab ich ein Bild vom Überfall.Die BG will nicht zahlen da die unfallunabhängigen Krankheiten überwiegen.Aber meine Arbeit darf ich seiddem nicht machen müßte die BG doch dafür einsringen da es ein Arbeitsunfall war.
Den Täter hat man nicht gefunden also kann ich nichts davon erhalten.Bekomme ich nur vom OEG was wenn mir laut Gutachten von der BG über 20% zustehen würden?
Mir gehts im Moment garnicht gut. Medikamente wurden reduziert nachdem ich im KH war wegen des Kniees weil keine regelrechte Streckung vorliegt ,was durch die Zehenheberschwäche auch nicht zustande kommen kann.
Träume schlecht rede im Schlaf das mein Mann kaum Schlafen kann.
Im KH wollte ich Nachts aufstehen und zum Rauchen da hat die Bettnachbarin die Schwester gerufen ,die hatte Mühe gehabt mich zu überzeugen das ich schlafen muß.Nächsten Morgen wurden mir meine Medikamente von den Schwestern abgenommen und zugeteilt damit sicher war das ich die geregelt nehme.Hatte 2 Tage nach der OP sowas auch gemacht weil ich genervt war von den Mitpatienten da bin ich natürlich gestürzt . Mir sind solche Ausraster nicht mehr Morgens klar das weiß ich meistens nicht mehr.
Aber ich hab ja nichts mehr vom Trauma ist alles in Ordnung kommt von den Unfallunabhängigen Erkrankungen.
Das VA weiß das Rente beantragt wurde und wird mich zum Gutachter schicken wegen der Beurteilung nach den OEG.
Es ist im Moment nicht einfach mit den Schmerzen und den ganzen Ärger klar zukommen weil man nicht weiß wie es weiter geht.
Ich habe nur kurz KG erhalten wo mein BSV gemacht wurde und dann Übergangsgeld von der RV .Danach bis September wieder Arbeiten gegangen und seidem AU und da erhalte ich noch VG.

LG SONJA

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