Hallo maaboo,
Vorgestern bekam ich ein Schreiben von der DRV, das ich keine "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" mehr bekomme. Das was die in diesem Widerspruch aufgeführt wurde, entspricht nicht der Wahrheit. Das mal so nebenbei gesagt! .
Wie GENAU wurde denn die Ablehnung begründet, es reicht ja nicht einfach nur zu schreiben "Abgelehnt, Sie bekommen NIX", es MÜSSEN ja konkrete Gründe genannt werden!
Bist du "zu gesund" für eine Teilhabe oder glaubt man, dass es dir NICHT mehr helfen wird/kann...weil es an deiner aktuellen Situation (auch für die Zukunft) nichts ändern wird...
Gegen den Widerspruch kann ich Klage erheben, aber das Sozialgericht, ob es Absicht ist , werden das Urteil nicht zu meinem Gunsten sprechen und weitergehen kann ich nicht, da ich die Gerichtskosten etc. selber bezahlen muss
Woher willst du WISSEN wie das Sozialgericht entscheiden wird

, das Verfahren dort ist für den privaten Kläger kostenfrei, in ALLEN Instanzen, erst in der übernächsten Stufe (also Nach dem Landes-Sozial-Gericht) ist Anwaltpflicht und dafür kann man PKH beantragen /bekommen, wenn man keine eigenen finanziellen Mittel dafür hat.
Das ist auch von Beginn an möglich einen Anwalt (auf PKH) an die Seite zu nehmen, ich habe ja auch einen in meinem Renten-Verfahren gegen die DRV, den bezahlt dann später das Gericht (der Staat), egal ob ich gewinne oder verliere.
Also, Umschulungen, Weiterbildungen kommen für mich also nicht mehr in Frage!
WIE wird das begründet ???, die DRV ist allerdings NUR für solche Sachen zuständig, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird, ab einem bestimmten Alter wird das aber auch gerne abgelehnt (natürlich ANDERS begründet!), weil die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt dadurch NICHT unbedingt besser werden.
Diese Begründung halte ich allerdings für zu allgemein, ich denke NICHT, dass sich ein Gericht damit zufrieden geben würde...
Ich stelle ja eine EM-Rentenantrag, weil für mich der Arbeitsmarkt verschlossen ist, nicht wegen Krankheit.Seit 2006 bin ich auf der Suche nach Arbeit, sei es auf 400 €/Basis, TZ oder VZ. Nichts als Absagen!
Dann wirst du auch KEINE EM-Rente bekommen, die wird NUR gezahlt/bewilligt (wenn überhaupt!) weil man aus gesundheitlichen Gründen NICHT mehr arbeiten KANN, GENAU DAFÜR ist die auch gedacht.
Wie wenig selbst erhebliche gesundheitliche Einschränkungen (von der DRV) bei dieser Entscheidung tatsächlich beachtet werden, kannst du ja hier massenhaft nachlesen...
Für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt ist die Agentur für Arbeit /Jobcenter zuständig und NICHT die Rentenkasse, lange Arbeitslosigkeit alleine und schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergeben KEINE EM-Renten-Berechtigung, es heißt ja nicht ohne Grund Rente wegen Erwerbsminderung.
Mit dieser Begründung im Antrag wird die Rente garantiert abgelehnt, das "Risiko" irgendwann keinen Job mehr zu finden ist bei der DRV leider NICHT versichert, deswegen gibt es ja Hartz 4, damit diese Leute nicht ganz verhungern, sofern sie sonst völlig "mittellos" wären.
Eventuell notwendige Schulungen und Weiterbildungen MUSST du in diesem Fall (schriftlich!!!) bei deiner Arbeitsagentur aus dem "Vermittlungsbudget" beantragen, die bekommen solche Mittel ja genau dafür zur Verfügung gestellt, den Anspruch darauf hat AUCH ein Nichtleistungsemfänger
Was glaubst DU denn welche Weiterbildung dir helfen könnte, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen...
Such dir was Konkretes aus (Zeitungen /Internet), da steht meist bei, dass eine Übernahme der Kosten (Föderung) bei Arbeitslosigkeit durch die AfA möglich ist und dann stelle einen schriftlichen Antrag auf GENAU diese Weiterbildung.
Dazu MUSST du dann auch einen schriftlichen Bescheid (von der AfA) bekommen, auch mit Ablehnungen von dort braucht man sich NICHT zufrieden geben, das geht dann notfalls AUCH bis vor das Sozialgericht, HIER kannst du dann den (für dich) aktuell verschlossenen Arbeitsmarkt und die fehlende Unterstützung (von der AfA) anprangern, die DRV ist da für dich, in deiner Situation, die falsche Adresse.
Hier spielt DAS NUR eine Rolle, wenn man (aus gesundheitlichen Gründen) bereits eine EM-Teilrente bekommt und die Vermittlung auf einen "leidensgerechten/versicherungspflichtigen" Teilzeitarbeitsplatz (durch die AfA) nicht realisiert werden kann.
Eine "Arbeitsmarktrente FÜR ALLE" wegen langjähriger, vergeblicher Bewerbungen gibt es leider NICHT, dann gäbe es KEIN HARTZ 4 und KEINE Langzeitarbeitslosen mehr, die bekämen ja ALLE eine Rente wegen dem "verschlossenem Arbeitsmarkt".
Tut mir leid, aber so sind nun mal die Realitäten...
Liebe Grüße von der Doppeloma
