Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Dieter
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Dieter » Do 7. Jul 2011, 18:16

hallo maaboo, :winke:

ich an deiner Stelle würde, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, zu deinem Rathaus/Bürgerbüro gehen und da einen Termin mit der Rentenberatungsstelle machen.
Dort gibts dann auch alle nötigen Vordrucke und du füllst gemeinsam mit der/dem Berater/in den Antrag aus und bist dir auch sicher, dass da nichts fehlt beim Antrag.
Ansonsten gibts wieder ein hin und her geschreibsel zwischen dir und der DRV, weil noch Sachen unklar sind.

Du brauchst ja nicht nur den Antrag.

Da kommt noch dazu: alte Schulzeugnisse ab dem 17.ten Lebensjahr, andere schulische Weiterbildungen, ich musste sogar die Geburtsurkunde dabei haben^^,
der Ausbildungsvertrag der Lehre ist wichtig, der Gesellenbrief, Personalausweis und alles über Krankheiten und Ärzte wollen die haben.
Das wird vor Ort alles kopiert und ist somit auch gleich beglaubigt.

Den ganzen Kram würd ich nicht alleine machen...

LG Dieter :smile:
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

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Doppeloma
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Jul 2011, 18:40

Hallo maaboo, :smile:
Welche Formualre muss ich da ausfüllen?
kann ich dir gerne verlinken ABER, ich gebe @Dieter recht, mach dir einen Termin bei einer öffentlichen DRV-Renten-Beratungsstelle, die gibt es bestimmt auch bei dir in der Nähe und die sagen dir auch gleich was du noch alles mitbringen musst für die Antragstellung :ic_up:

Dort macht der SB den Antrag direkt am DRV-PC fertig (du bekommst auch eine Kopie davon!) und schickt das direkt an die zuständige Abteilung zur Bearbeitung weiter, dem brauchst du die Formulare NICHT mitbringen, der hat genug davon :grinser: , diese Mitarbeiter sind auch immer sehr nett und hilfsbereit :ic_up:

Das ist alles sehr umfangreich und man kann schnell was übersehen und/oder vergessen, ich habe das bisher NUR einmal selber gemacht für den Dopa letztes Jahr (habe 3 Tage dran gesessen :Heiss: ) und da hatte ich seinen ersten Antrag (Kopie von der Beratungsstelle) als Vorlage, zum Abschreiben zur Verfügung auf meinem PC, TU dir das nicht an, wenn du mit sowas keine "Übung" hast :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn du es trotzdem alleine schaffen willst sind hier die Formulare zu finden

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=49992

Du brauchst mindestens den R100 / R210 und den Antrag für die Krankenversicherung der Rentner :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 8. Jul 2011, 08:13

Hallo Doppeloma, Hallo Dieter

Termin steht Anfang August. :grinser:

Werd berichten, was daraus geworden ist.

Danke. :umarm:

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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 3. Sep 2011, 09:16

Hallo,

hab noch mal eine Frage. Nächste Woche gebe ich meinen EM-Rentenantrag ab.

Vorgestern bekam ich ein Schreiben :lesen: von der DRV, das ich keine "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" mehr bekomme.
Das was die in diesem Widerspruch aufgeführt wurde, entspricht nicht der Wahrheit. Das mal so nebenbei gesagt! :schimpfen:
Gegen den Widerspruch kann ich Klage erheben, aber das Sozialgericht, ob es Absicht ist :Gruebeln: , werden das Urteil nicht zu meinem Gunsten sprechen und weitergehen kann ich nicht, da ich die Gerichtskosten etc. selber bezahlen muss. :Wut:

Also, Umschulungen, Weiterbildungen kommen für mich also nicht mehr in Frage!

Zur meiner Frage:
Ich stelle ja eine EM-Rentenantrag, weil für mich der Arbeitsmarkt verschlossen ist, nicht wegen Krankheit.Seit 2006 bin ich auf der Suche nach Arbeit, sei es auf 400 €/Basis, TZ oder VZ. Nichts als Absagen!

Wenn der Antrag bewilligt werden sollte, müsste ich in die Reha? Ich meine, die in der Reha können mir ja keine Arbeit geben :Gruebeln: und wegen Krankheit stelle ich keinen EM-Antrag.
Es heißt ja immer Reha vor Rente, und bei mir ist es, wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. :confused:

Werde ich überhaupt EM-Rente bekommen? Wenn nicht, was dann ? :Wut: :depri:

Wünsche schönes sonniges Wochenende.

maaboo

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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 3. Sep 2011, 15:50

Hallo maaboo, :smile:
Vorgestern bekam ich ein Schreiben von der DRV, das ich keine "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" mehr bekomme. Das was die in diesem Widerspruch aufgeführt wurde, entspricht nicht der Wahrheit. Das mal so nebenbei gesagt! .
Wie GENAU wurde denn die Ablehnung begründet, es reicht ja nicht einfach nur zu schreiben "Abgelehnt, Sie bekommen NIX", es MÜSSEN ja konkrete Gründe genannt werden!

Bist du "zu gesund" für eine Teilhabe oder glaubt man, dass es dir NICHT mehr helfen wird/kann...weil es an deiner aktuellen Situation (auch für die Zukunft) nichts ändern wird... :confused:
Gegen den Widerspruch kann ich Klage erheben, aber das Sozialgericht, ob es Absicht ist , werden das Urteil nicht zu meinem Gunsten sprechen und weitergehen kann ich nicht, da ich die Gerichtskosten etc. selber bezahlen muss
Woher willst du WISSEN wie das Sozialgericht entscheiden wird :confused: , das Verfahren dort ist für den privaten Kläger kostenfrei, in ALLEN Instanzen, erst in der übernächsten Stufe (also Nach dem Landes-Sozial-Gericht) ist Anwaltpflicht und dafür kann man PKH beantragen /bekommen, wenn man keine eigenen finanziellen Mittel dafür hat.

Das ist auch von Beginn an möglich einen Anwalt (auf PKH) an die Seite zu nehmen, ich habe ja auch einen in meinem Renten-Verfahren gegen die DRV, den bezahlt dann später das Gericht (der Staat), egal ob ich gewinne oder verliere.
Also, Umschulungen, Weiterbildungen kommen für mich also nicht mehr in Frage!
WIE wird das begründet ???, die DRV ist allerdings NUR für solche Sachen zuständig, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird, ab einem bestimmten Alter wird das aber auch gerne abgelehnt (natürlich ANDERS begründet!), weil die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt dadurch NICHT unbedingt besser werden.

Diese Begründung halte ich allerdings für zu allgemein, ich denke NICHT, dass sich ein Gericht damit zufrieden geben würde... :confused: :Gruebeln:
Ich stelle ja eine EM-Rentenantrag, weil für mich der Arbeitsmarkt verschlossen ist, nicht wegen Krankheit.Seit 2006 bin ich auf der Suche nach Arbeit, sei es auf 400 €/Basis, TZ oder VZ. Nichts als Absagen!
Dann wirst du auch KEINE EM-Rente bekommen, die wird NUR gezahlt/bewilligt (wenn überhaupt!) weil man aus gesundheitlichen Gründen NICHT mehr arbeiten KANN, GENAU DAFÜR ist die auch gedacht.

Wie wenig selbst erhebliche gesundheitliche Einschränkungen (von der DRV) bei dieser Entscheidung tatsächlich beachtet werden, kannst du ja hier massenhaft nachlesen... :Gruebeln:

Für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt ist die Agentur für Arbeit /Jobcenter zuständig und NICHT die Rentenkasse, lange Arbeitslosigkeit alleine und schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergeben KEINE EM-Renten-Berechtigung, es heißt ja nicht ohne Grund Rente wegen Erwerbsminderung.

Mit dieser Begründung im Antrag wird die Rente garantiert abgelehnt, das "Risiko" irgendwann keinen Job mehr zu finden ist bei der DRV leider NICHT versichert, deswegen gibt es ja Hartz 4, damit diese Leute nicht ganz verhungern, sofern sie sonst völlig "mittellos" wären.
Eventuell notwendige Schulungen und Weiterbildungen MUSST du in diesem Fall (schriftlich!!!) bei deiner Arbeitsagentur aus dem "Vermittlungsbudget" beantragen, die bekommen solche Mittel ja genau dafür zur Verfügung gestellt, den Anspruch darauf hat AUCH ein Nichtleistungsemfänger :ic_up:

Was glaubst DU denn welche Weiterbildung dir helfen könnte, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen... :confused: :Gruebeln:
Such dir was Konkretes aus (Zeitungen /Internet), da steht meist bei, dass eine Übernahme der Kosten (Föderung) bei Arbeitslosigkeit durch die AfA möglich ist und dann stelle einen schriftlichen Antrag auf GENAU diese Weiterbildung.

Dazu MUSST du dann auch einen schriftlichen Bescheid (von der AfA) bekommen, auch mit Ablehnungen von dort braucht man sich NICHT zufrieden geben, das geht dann notfalls AUCH bis vor das Sozialgericht, HIER kannst du dann den (für dich) aktuell verschlossenen Arbeitsmarkt und die fehlende Unterstützung (von der AfA) anprangern, die DRV ist da für dich, in deiner Situation, die falsche Adresse.

Hier spielt DAS NUR eine Rolle, wenn man (aus gesundheitlichen Gründen) bereits eine EM-Teilrente bekommt und die Vermittlung auf einen "leidensgerechten/versicherungspflichtigen" Teilzeitarbeitsplatz (durch die AfA) nicht realisiert werden kann.

Eine "Arbeitsmarktrente FÜR ALLE" wegen langjähriger, vergeblicher Bewerbungen gibt es leider NICHT, dann gäbe es KEIN HARTZ 4 und KEINE Langzeitarbeitslosen mehr, die bekämen ja ALLE eine Rente wegen dem "verschlossenem Arbeitsmarkt". :Verwirrt: :Hilfe:

Tut mir leid, aber so sind nun mal die Realitäten...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von maaboo » So 4. Sep 2011, 14:53

Hallo Doppeloma,

danke für die Antwort, aber warum lese ich selbst hier im Forum über "verschlossenen Arbeitsmarkt" und das bei gewissen Forumsteilnehmer die EM-Rente auf Grund dessen bewilligt wurden ist :confused:

Dieser Widerspruch beruht auf das Integrationsfachdienst. :Veraergert:
Beim IFD war mein GöGa dabei und er wird vor Gericht vortragen, wie es sich wirklich beim IFD abgelaufen ist. :Miko:

Ich habe mich durchgerungen, Klage beim Sozialgericht einzureichen und werde beim VDK mir einen Termin einholen.

Denn der Widerspruchbescheid basiert auf Lügen! :Veraergert: Man hat mir das Wort im Munde quasi verdreht. Die DRV hat mit dem IFD nichts zu tun gehabt, denn ich hab alles alleine bewirkt, mit der Gleichstellung etc..


Vor ca. zwei Jahren habe ich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meinen "Leidensweg" mit der DRV beschrieben, (waren mehr als 10 Seiten) und ich muss sagen, ich habe Post bekommen, positive Post! :ic_up:

Die damalige zuständige "Dame/Mitarbeiterin" hat sich mit der DRV und mit dem Rehaberater von Oldenburg in Verbindung gesetzt und die haben "mächtig einen auf die Finger" bekommen! :ic_up: Ab da wurden meine Belange sofort bearbeitet und mit Respekt.

Ich schrieb die "Gute" im letzten Juni wieder an, aufgrund eines Schreiben vom DRV. Sie darauf hin, weil das wohl langsam nicht korrekt beim DRV abläuft, - die DRV steht wohl über die Gesetzte - :Laber: wurde mein Anliegen der Bundesversicherungsanstalt weitergeleitet. Jetzt warte ich jeden Tag auf Post und hoffe, das bald eine Entscheidung gefällt wird.

Danke für`s Zuhören.

Gruss
maaboo

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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Sep 2011, 16:40

Hallo maaboo, :smile:
danke für die Antwort, aber warum lese ich selbst hier im Forum über "verschlossenen Arbeitsmarkt" und das bei gewissen Forumsteilnehmer die EM-Rente auf Grund dessen bewilligt wurden ist
Das geht NUR wenn bereits eine EM-Teil-Rente bewilligt wurde von der DRV, das ist UNBEDINGTE Voraussetzung dafür, diese Foren-Mitglieder bekamen diese Teilrente auf Grund gesundheitlicher Probleme zugesprochen (Erwerbsfähig 3 - UNTER 6 Stunden = Teil-EM-Rente) :ic_up:

Wegen der Krankheiten wurde die HALBE EM-Rente bereits bewilligt und gezahlt, um leben zu können reicht diese Halbe Rente aber NICHT aus, darum ist die AfA (NUR in diesen Fällen!!!) verpflichtet dem Teil-Rentner einen geeigneten (also NICHT irgendeinen, sondern einen der zu den festgestellten/anerkannten Krankheiten PASST) Teilzeitarbeitsplatz zu verschaffen.

KANN die AfA das innerhalb eines Jahres NICHT realisieren, MUSS sie das der DRV melden (damit hat der Renten-Empfänger dann GAR nichts mehr zu tun), dass der "Teilzeit-Arbeitsmarkt" für den Teil-Rentner aktuell verschlossen ist, deswegen zahlt die DRV dann zeitbegrenzt eine volle EM-Rente, weil man eben von der HALBEN Rente nicht leben KANN.

Die (tatsächlichen) Einzelfälle, wo mal vom Sozialgericht, der "komplett verschlossene Arbeitsmarkt" für einen EM-Renten-Antragsteller festgelegt wurde, die sind tatsächlich SOOO selten und da geht es dann aber vom Grundsatz her AUCH um gesundheitliche Einschränkungen.

In den DRV-Gutachten wird ja immer geschrieben, WAS man so ALLES (aus gesundheitlichen Gründen!!!) NICHT mehr machen soll in der beruflichen Tätigkeit, diese Aufzählungen KÖNNEN dazu führen, dass es einen Arbeitsplatz wo DAS ALLES beachtet werden könnte GAR NICHT gibt und in solchen Fällen haben dann auch schon vereinzelt Leute eine volle EM-Rente wegen des "verschlossenen Arbeitsmarktes" (vom Gericht) zugesprochen bekommen.

Das KANN man aber wirklich nicht verallgemeinern und auch DAS ist/war dann von gesundheitlichen Einschränkungen abhängig und nicht NUR von der Tatsache, dass man sich jahrelang vergeblich um Arbeit beworben hat... :Verwirrt: :Hilfe:

Dieses Problem hat tatsächlich GANZ alleine die AfA zu lösen, dafür ist die Rentenkasse NICHT zuständig, eine offizielle "Arbeitsmarktrente" gibt es von der Bezeichnung her gar nicht, darauf hat niemand einen Rechtsanspruch bei der Rentenkasse.

Ich weiß, das ist schwer zu verstehen aber eine EM-Rente hat IMMER was mit Krankheit und gesundheitlichen Einschränkungen zu tun, die einen hindern überhaupt einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen :ic_up:
Ob das so ist, stellt die DRV (vielleicht) nach Antragstellung durch ihre GA und/oder auf Grund von vorliegenden Reha-Berichten /Arzt- und Klinikberichten fest, der "verschlossene Arbeitsmarkt" spielt da eher eine untergeordnete Rolle und wird (wenn überhaupt) auch NUR im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Einschränkungen relevant.

Dass man trotz ALLER Bemühungen keine Arbeit findet, weil es einfach nicht genug Arbeitsplätze gibt und/oder die passende Ausbildung /Weiterbildung dafür fehlt, ist KEIN Grund für eine EM-Rente... :Verwirrt: :Hilfe:

Hier im Forum hat (meines Wissens) noch niemand OHNE vorherigen Teil-EM-Renten-Bescheid eine VOLLE EM-Rente bekommen, NUR unter dieser Voraussetzung wird nach einem Jahr "Teilzeit-Arbeitslosigkeit" die sogenannte "Arbeitsmarktrente" zeitbegrenzt gezahlt, denn die HALBE EM-Rente bekommt er/sie ja dann schon.

Die Vorstellung einzelner User, dass die DRV auch OHNE Teil-Rente den (verschlossenen) Arbeitsmarkt als Begründung anerkennen müßte, ist leider reines "Wunschdenken"... :Ohnmacht:

Meine Einschränkungen lassen im Prinzip auch nicht mehr ernsthaft eine regelmäßige Berufs-Tätigkeit (Vollzeit unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen lt. DRV! :cool: ), bin weder körperlich noch psychisch ausreichend belastbar dafür, soll DIES NICHT und soll DAS NICHT, z.B. keine Stressbelastungen, kein Zeit- und Leistungsdruck, keine Kundenkontakte (da NICHT konfliktfähig im Umgang mit anderen Menschen), Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen /Anpassungs- und Umstellungsstörungen, vielleicht fällt dir ja eine Tätigkeit ein, die ich noch ausüben könnte???

Einen Job als Telefonistin habe ich noch (DAS geht lt. DRV NICHT mehr!!!), es MUSS also was ANDERES sein, aber bitte unter Beachtung aller geschilderten Einschränkungen, laut darf es auch nicht sein (Tinnitus) und Verletzungsgefahr ist auch NICHT (Marcumar-Patient) und übermäßige Herz-/ Kreislaufbelastungen sind sowieso tabu (Herz-OP), JAAA, die AG warten auf so Leute wie mich und ICH warte auf die Enscheidung des Sozialgerichtes zu meinem Antrag auf EM-Rente... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von maaboo » So 4. Sep 2011, 18:59

Hallo Doppeloma,

manoman, das soll noch einer begreifen :confused: Ich verstehe die Welt einfach nicht mehr, ich könnte :kotzen:

Naja, gesundheitliche Einschränkungen habe ich! Blind auf dem re. Auge seit Geburt, chronische Rückenleiden, Schilddrüsenunterfunktion, Konzentrationschwierigkeiten, darf nicht mehr schwer heben (Altenpflege war mal).

Meine Kur liegt 11 Jahre zurück, ich denke nicht, das was da drin steht, kann man heute noch verwenden.

Vom AA bekomme ich keinerlei Unterstützung auch keine Finanzielle, seit 2006 nicht. Sie fühlen sich für mich nicht "verantwortlich". :confused:

Zum Arzt gehe ich schon lange nicht mehr, weil 1. gegen meine chronischen Rückenschmerzen kann er nichts machen, ausser Tabletten. 2. gegen meine zusehende Sehschwäche = Tagtägliche Kopfschmerzen = Tabletten; tränende Augen = Ruhe . Was soll da noch ein Arzt machen können?

Wenn ich mal ein Vorstellungsgespräch hab, wer stellt heute noch einen Schwer behinderten mit Gleichstellung noch ein :Gruebeln:

Ich werde alles dran setzen, eine EM-Rente zu bekommen! :Sturkopf: Ich kann doch nicht bis 66 Jahre ohne Geld da stehn :Veraergert:

Dann wird wohl auf mich noch eine Reha zukommen und ich darf sämtliche Gutachter die Hand schütteln. :ic_down:

Schönen Abend noch

ich gehe :Bier: :Essen:

was bleibt einem noch vom Leben, wenn nicht das....

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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Sep 2011, 20:59

Hallo maaboo, :koepfchen:
Ich werde alles dran setzen, eine EM-Rente zu bekommen!
das SOLLST du ja auch machen, doch beginne nicht schon beim Antrag mit den falschen Argumenten, sondern weise GENAU auf ALLE deine gesundheitlichen Probleme hin, DIE sind (wenn überhaupt) DAFÜR maßgeblich. :ic_up:

So gar keine Ärzte zu haben ist allerdings auch nicht gut, WO soll sich die DRV da Unterlagen zu deinem Gesundheitszustand herholen... :confused: :Gruebeln:

Möglicherweise schickt man dich wirklich VORHER noch zur medizinischen Reha, das KÖNNTE dir eventuell was bringen in Richtung EM-Rente, hängt dann ganz von der konkreten Klinik und den Ärzten dort ab, meine Güte so besonders "rosig" ist deine Ausgangsbasis aber auch nicht, trotz deiner gesundheitlichen Probleme... :Gruebeln:

Die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bringt dich da nicht wirklich weiter, welchen GdB hast du eigentlich???
Ja, jetzt käme eigentlich der Vorschlag eine Verschlimmerung beim Versorgungsamt zu beantragen, um eventuell die ECHTE Schwerbehinderung (GdB) zu erreichen...AAABER da fehlen dir wieder die notwendigen Arztbesuche / Arztberichte, um dort einen höheren GdB zu erreichen... :Ohnmacht:

Du tust dir damit KEINEN Gefallen, wenn die Ärzte auch nicht viel (oder GAR NICHTS) BESSERN KÖNNEN, GENAU DAS KÖNNEN sie dir aber bescheinigen (für den EM-Renten-Antrag /für das Versorgungsamt), wenn du da regelmäßig hingehst, für ALLES was du in Richtung EM-Rente vor hast, brauchst du Arztberichte, sonst machen die DRV GA erst recht was sie wollen.

Mir / uns geht es von den Arztbesuchen auch NICHT mehr besser, aber wir brauchen lebensnotwendige, rezeptpflichtige Medikamente, sonst würde es uns NOCH SCHLECHTER gehen, meine künstliche Herzklappe MUSS auch regelmäßig kontrolliert werden, möchte ja möglichst NICHT überraschend tot umfallen, weil da irgendwas (vielleicht schon länger) nicht so ganz in Ordnung ist.

Kann zwar trotzdem passieren, aber durch die Kontrollen werden auch viele (mögliche) negative Veränderungen rechtzeitig festgestellt und "das Schlimmste" kann dann vielleicht noch verhindert werden.

Was die von der AfA SAGEN ist egal, hast du denn dort schon mal schriftlich eine Weiterbildung beantragt ???, klar möchten die für dich lieber KEIN Geld ausgeben, das heißt aber NICHT, dass du dort keine Ansprüche stellen darfst, du hast GENAUSO den Anspruch auf Förderung aus dem Vermittlungstopf, wie andere Arbeitslose auch... :keule: :keule: :keule:

Du MUSST das natürlich auch schriftlich einfordern, mündlich wimmeln die IMMER ab, das Integrationsamt kannst du wohl "vergessen", da wurde uns auch noch NIE wirklich geholfen.

Ich drücke dir die Daumen für deinen Renten-Antrag :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von maaboo » Mo 5. Sep 2011, 09:13

Hallo Doppeloma,

danke für den Zuspruch.

1. Die AA, auch wenn ich es schriftlich mach, wird abgewirkt. Bekomme keine finanzielle Leistungen seit 2006! Ich bekomme rein gar nichts, das hab ich schon versucht. Für "NUR" Arbeitssuchende wird keinen Aufwand gemacht. :ic_down:

2. Hab einen GdB von 30%. Nächstes Jahr Anfang werde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen.

3. Vielleicht sollte ich tatsächlich mind. 1 x in der Woche/Monat :Gruebeln: zum Arzt und den nerven..., nein, es ist richtig, ich sollte zum Arzt gehen.

Ich lass von mir hören, wenn ich etwas Neues hab und Euren Rat benötige.

Danke und liebe Grüße von
maaboo :smile:

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