4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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mutschekuh
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4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Mi 20. Jul 2011, 20:37

hallo ihr lieben...

ich hatte am 12.07.11 einen termin bei meiner sb der afa...da hab ich mir einen schein für die zahlung der fahrtkosten geben lassen...

der wurde jetzt schriftlich abgelehnt...Die Entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII)

4,- € sind zu gering, sie zahlen erst ab 6,- €...voriges jahr hab ich die kosten noch erstattet bekommen...

würdet ihr wegen 4 euro in widerspruch gehen...

mir geht es nicht um die 4 euro sondern ums prinzip...das ärgert mich...dummerweise hab ich die briefe, wo sie die kosten erstatte haben nicht aufgehoben...*mist*
LG Mutsche

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Vrori
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 20. Jul 2011, 21:14

Hallo Mutsche,

hatte Doma nicht irgendwo mal geschrieben, dass man dagegen auf jeden Fall vorgehen soll? Die Fahrkostenerstattung würde es auf jedenfall geben..

LG
vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Mi 20. Jul 2011, 21:20

hallo vrori...

ich hab hier über die suchfunktion schon mal geschaut, aber nichts gefunden...bin ja auch der meinung das ich dazu schon mal was gelesen hab...
LG Mutsche

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Miko
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 20. Jul 2011, 21:50

Stimmt:

DOMA schrieb, dass man sich NICHT einschüchtern lassen soll.

Wenn man bestellt wird, haben die auch zu zahlen.

Die hoffen nur, mit Paragrafennennerei sich vor Kosten drücken zu können.

Meines Wissens sind die ja angehalten eine 100% Auszahlung an alle Hartzler zu unterlassen und mit allen Mitteln versuchen Kosten einzusparen.

Da sind 4 Euro zwar nur ein kleiner Prozentsatz aber wenn man das mal 100 rechnet, kommt schon wieder zusammen, was der jeweilige Leiter der Agentur erwartet.

Eine FRECHHEIT SONDERSGLEICHEN, an den Armen der Ärmsten rumzusparen.

Vater Staat halt, das widerwärtigste Doppelwort der Geschichte.

Rotzenfrech mit dem Sozialgericht wegen 4 Euro drohen unter Beimischung der Kreiszeitung!!!

Die kommen schon in die Pötte, glaube mir!!!
Gruß
Miko

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 21. Jul 2011, 01:39

Liebe Mutsche, :umarm:
der wurde jetzt schriftlich abgelehnt...Die Entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII)
Na SUPER, da steht NUR drin, dass "Reisekosten" auf Antrag zu erstatten sind, von 6 € steht DA NIX drin :grinser: :groehl:
4,- € sind zu gering, sie zahlen erst ab 6,- €...voriges jahr hab ich die kosten noch erstattet bekommen...
Da gibt es bereits ein BSG-Urteil zu, das sollten die eigentlich kennen, da mußte Einem sogar knapp 2 € ersetzt werden, weil das Gesetz (SGB III) dafür KEINE Bagatellgrenze KENNT :ic_up:

Das hier ist ein Auszug aus unserer Beschwerde damals dazu, viel mehr braucht in deinen Widerspruch auch nicht rein. :ic_up:

Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.

Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!


Und hier ist das Urteil :ic_up:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=10392

Lass dich nicht beirren, dass es da um einen Empfänger von ALG II geht, der § 309 SGB III findet auch dort Anwendung im Bezug auf Meldetermine und Fahrkosten-Erstattung :ic_up:

Und da steht DAS drin, beachte den letzten Absatz, von 6 € steht da NIX, das hat sich mal irgendeiner bei der AfA ausgedacht, wahrscheinlich weil die überwiegenden Fahrtkosten in diesem Bereich liegen und man so gut sparen KANN auf Kosten der Arbeitslosen... :confused: :Gruebeln:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
würdet ihr wegen 4 euro in widerspruch gehen...
Na klar, und bitte die Quittung für die Porto-Kosten (Übergabe-Einschreiben!) gut aufheben,
die forderst du dir dann als Kosten-Erstattung für den Widerspruch ein, die MÜSSEN beschäftigt werden, bis sie solchen Unsinn bleiben lassen.

Hattest du denn weiter noch KEINE Termine dieses Jahr :confused: , schreib ruhig mit rein, dass du die Kosten sonst immer erstattet bekommen hast, das können die schließlich auch in ihrem PC sehen.

WAS DAS ALLES KOSTET :Gruebeln: , da wären deine Fahrkosten aber billiger gewesen, :teufel:

Beim Dopa waren es damals 5,50 €, wollten sie auch nicht zahlen, das heißt die wollten schon. seine SB meine nur die werden NICHT, wegen der 6 € -Grenze, das ist rechtswidrig, jeder Einzelfall ist zu prüfen, nach einer Beschwerde in Nürnberg waren sogar die rückwirkenden Fahrkosten wenig später auf dem Konto. :ic_up:
mir geht es nicht um die 4 euro sondern ums prinzip...das ärgert mich...dummerweise hab ich die briefe, wo sie die kosten erstatte haben nicht aufgehoben...*mist*
Richtig, dann ärgere zurück und gewöhne dir BITTE dringend an, NIX aber auch GAR NIX zu entsorgen, was mit solchen Sachen zu tun hat, zumindest NICHT solange du in dieser Mühle drin steckst, da hebt man ALLES auf, was nur nach Amt "riecht"... :groehl: :groehl: :groehl:

Aber für deinen Widerspruch hat das jetzt keine große Bedeutung (wäre aber GUT gewesen für eine Beschwerde in Nürnberg z.B. :ic_up: ), das ist ein neuer Antrag gewesen und du legst auf jeden Fall Widerspruch ein.

Wenn du da noch Formulierungshilfe brauchst, kein Problem, ist eine meiner leichtesten Übungen, den begründen wir DIREKT auch, "kurz und knackig", die wissen sehr gut, dass es so NICHT geht... :grinser: :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 21. Jul 2011, 07:29

Ich würde in Widerspruch gehen und zwar aus Prinzip.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Boo » Do 21. Jul 2011, 07:58

Jenau ! wie @Esuse schreibt, denn das nächstemal kommt bestimmt ! :jaa:
Liebe Grüße Boo Bild

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Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Do 21. Jul 2011, 08:18

huhu ihr lieben...

ich hab mal meinen widerspruch geschrieben...bitte nicht auf groß- und kleinschreibung achten....mach ich noch...
doma, speziell an dich...geht der so?


Muster musterfrau
Musterstr.
00000 musterhausen

Afa haste nicht gesehen
Blablastr.
00000 blabla

Widerspruch musterhausen, 21.07.2011
Sehr geehrte damen und herren,

hiermit lege ich widerspruch ein, gegen ihren bescheid vom 18.07.11. die Ablehnende entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII). da steht NUR drin, dass "Reisekosten" auf Antrag zu erstatten sind, von 6 € steht DA nichts drin.
Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!

Mit freundlichen grüßen

ich hatte diese jahr im juni schon einen termin bei der sb und bei der abgabe meines antrages...aber da hab ich keine fahrtkosten geltend gemacht...keine ahnung warum...könnte ich das im nachhinein noch?

doma...was meinst du mit
Na klar, und bitte die Quittung für die Porto-Kosten (Übergabe-Einschreiben!) gut aufheben,
die forderst du dir dann als Kosten-Erstattung für den Widerspruch ein, die MÜSSEN beschäftigt werden, bis sie solchen Unsinn bleiben lassen.
wie soll ich die geltend machen?...das hab ich ja noch nie gemacht...
LG Mutsche

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 21. Jul 2011, 23:29

Liebe Mutsche, :jaa:


Na denn "mäkel" ich mal ein wenig :groehl:

bis hierher (Briefkopf) OK

Ergänzungen /Korrekturen sind kursiv geschrieben!

Widerspruch zu Ihrem Ablehnungsbescheid (Fahrtkosten zum Meldetermin) vom XXX

Sehr geehrte damen und herren,

hiermit lege ich widerspruch ein, gegen ihren bescheid vom 18.07.11., bisher wurden mir die Fahrtkosten zu den Meldeterminen immer erstattet!
An meinen Einkommensverhältnissen und der Rechtslage hat sich nichts geändert, daher ist Ihre Entscheidung für mich nicht nachvollziehbar!


Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!
Der Anfang war "doppelt, gemoppelt", dass du die Fahrtkosten sonst IMMER bekommen hast, behaupten wir jetzt mal ganz frech :grinser:
Nachzahlung OHNE Antrag wird es wohl NICHT geben, bitte etwas mehr Konsequenz zeigen und die Fahrtkosten IMMER auch beantragen :ic_up:

Der Rest ist natürlich wieder OK (Grußformel, man weiß ja, was sich gehört) :ic_up:
wie soll ich die geltend machen?...das hab ich ja noch nie gemacht...
Ganz einfach, du bekommst dann einen Bescheid zu deinem Widerspruch und es sollte mich sehr wundern, wenn dem nicht VOLL stattgegeben wird, das heißt deine Forderung wird anerkannt und die Fahrtkosten werden erstattet.

Auf dem Widerspruchsbescheid steht dann drauf, dass du notwendige Kosten (für den Widerspruch, also z.B. das Porto!!!) auch erstattet bekommst, aber NUR wenn du das beantragst und beweisen kannst (Quittung fürs Porto /Fahrgeld zur Post und zurück (Fahrschein aufheben) !!!), dass dir dafür Kosten entstanden sind.

Jetzt verstanden :confused: , die wollten kein Fahrgeld zahlen, NUN wird es NOCH teurer, denn die Kosten für einen erfolgreichen Widerspruch MÜSSEN AUCH erstattet werden. :ic_up:

Hast du noch nie gemacht, kein Problem, einmal ist immer das erste Mal, warte dann einfach den Bescheid ab... :lachen: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 22. Jul 2011, 06:05

Sie will doch aber frühere ebenfalls nicht erstattete Fahrtkosten auch noch ausbezahlt bekommen.

Sollte man besser schreiben:

"Mir ist bekannt, dass andere Bedürftige mit gleich hohem Erstattungsgesuch eine problemlose Auszahlung erfahren durften".

"Insofern fordere ich rückwirkend zu meinen Einladungen vom xx.xx.xxxxx und xx.xx.xxxx ebenfalls die Erstattung der Fahrtkosten auf mein Ihnen bekanntes Girokonto."
Gruß
Miko

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