4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
- mutschekuh
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4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
hallo ihr lieben...
ich hatte am 12.07.11 einen termin bei meiner sb der afa...da hab ich mir einen schein für die zahlung der fahrtkosten geben lassen...
der wurde jetzt schriftlich abgelehnt...Die Entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII)
4,- € sind zu gering, sie zahlen erst ab 6,- €...voriges jahr hab ich die kosten noch erstattet bekommen...
würdet ihr wegen 4 euro in widerspruch gehen...
mir geht es nicht um die 4 euro sondern ums prinzip...das ärgert mich...dummerweise hab ich die briefe, wo sie die kosten erstatte haben nicht aufgehoben...*mist*
ich hatte am 12.07.11 einen termin bei meiner sb der afa...da hab ich mir einen schein für die zahlung der fahrtkosten geben lassen...
der wurde jetzt schriftlich abgelehnt...Die Entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII)
4,- € sind zu gering, sie zahlen erst ab 6,- €...voriges jahr hab ich die kosten noch erstattet bekommen...
würdet ihr wegen 4 euro in widerspruch gehen...
mir geht es nicht um die 4 euro sondern ums prinzip...das ärgert mich...dummerweise hab ich die briefe, wo sie die kosten erstatte haben nicht aufgehoben...*mist*
LG Mutsche
Erwartung ist der Ursprung jeder Enttäuschung!
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Hallo Mutsche,
hatte Doma nicht irgendwo mal geschrieben, dass man dagegen auf jeden Fall vorgehen soll? Die Fahrkostenerstattung würde es auf jedenfall geben..
LG
vrori
hatte Doma nicht irgendwo mal geschrieben, dass man dagegen auf jeden Fall vorgehen soll? Die Fahrkostenerstattung würde es auf jedenfall geben..
LG
vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
hallo vrori...
ich hab hier über die suchfunktion schon mal geschaut, aber nichts gefunden...bin ja auch der meinung das ich dazu schon mal was gelesen hab...
ich hab hier über die suchfunktion schon mal geschaut, aber nichts gefunden...bin ja auch der meinung das ich dazu schon mal was gelesen hab...
LG Mutsche
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- Miko
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Stimmt:
DOMA schrieb, dass man sich NICHT einschüchtern lassen soll.
Wenn man bestellt wird, haben die auch zu zahlen.
Die hoffen nur, mit Paragrafennennerei sich vor Kosten drücken zu können.
Meines Wissens sind die ja angehalten eine 100% Auszahlung an alle Hartzler zu unterlassen und mit allen Mitteln versuchen Kosten einzusparen.
Da sind 4 Euro zwar nur ein kleiner Prozentsatz aber wenn man das mal 100 rechnet, kommt schon wieder zusammen, was der jeweilige Leiter der Agentur erwartet.
Eine FRECHHEIT SONDERSGLEICHEN, an den Armen der Ärmsten rumzusparen.
Vater Staat halt, das widerwärtigste Doppelwort der Geschichte.
Rotzenfrech mit dem Sozialgericht wegen 4 Euro drohen unter Beimischung der Kreiszeitung!!!
Die kommen schon in die Pötte, glaube mir!!!
DOMA schrieb, dass man sich NICHT einschüchtern lassen soll.
Wenn man bestellt wird, haben die auch zu zahlen.
Die hoffen nur, mit Paragrafennennerei sich vor Kosten drücken zu können.
Meines Wissens sind die ja angehalten eine 100% Auszahlung an alle Hartzler zu unterlassen und mit allen Mitteln versuchen Kosten einzusparen.
Da sind 4 Euro zwar nur ein kleiner Prozentsatz aber wenn man das mal 100 rechnet, kommt schon wieder zusammen, was der jeweilige Leiter der Agentur erwartet.
Eine FRECHHEIT SONDERSGLEICHEN, an den Armen der Ärmsten rumzusparen.
Vater Staat halt, das widerwärtigste Doppelwort der Geschichte.
Rotzenfrech mit dem Sozialgericht wegen 4 Euro drohen unter Beimischung der Kreiszeitung!!!
Die kommen schon in die Pötte, glaube mir!!!
Gruß
Miko
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Liebe Mutsche,
Das hier ist ein Auszug aus unserer Beschwerde damals dazu, viel mehr braucht in deinen Widerspruch auch nicht rein.
Und hier ist das Urteil
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=10392
Lass dich nicht beirren, dass es da um einen Empfänger von ALG II geht, der § 309 SGB III findet auch dort Anwendung im Bezug auf Meldetermine und Fahrkosten-Erstattung
Und da steht DAS drin, beachte den letzten Absatz, von 6 € steht da NIX, das hat sich mal irgendeiner bei der AfA ausgedacht, wahrscheinlich weil die überwiegenden Fahrtkosten in diesem Bereich liegen und man so gut sparen KANN auf Kosten der Arbeitslosen...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
die forderst du dir dann als Kosten-Erstattung für den Widerspruch ein, die MÜSSEN beschäftigt werden, bis sie solchen Unsinn bleiben lassen.
Hattest du denn weiter noch KEINE Termine dieses Jahr
, schreib ruhig mit rein, dass du die Kosten sonst immer erstattet bekommen hast, das können die schließlich auch in ihrem PC sehen.
WAS DAS ALLES KOSTET
, da wären deine Fahrkosten aber billiger gewesen,
Beim Dopa waren es damals 5,50 €, wollten sie auch nicht zahlen, das heißt die wollten schon. seine SB meine nur die werden NICHT, wegen der 6 € -Grenze, das ist rechtswidrig, jeder Einzelfall ist zu prüfen, nach einer Beschwerde in Nürnberg waren sogar die rückwirkenden Fahrkosten wenig später auf dem Konto.
Aber für deinen Widerspruch hat das jetzt keine große Bedeutung (wäre aber GUT gewesen für eine Beschwerde in Nürnberg z.B.
), das ist ein neuer Antrag gewesen und du legst auf jeden Fall Widerspruch ein.
Wenn du da noch Formulierungshilfe brauchst, kein Problem, ist eine meiner leichtesten Übungen, den begründen wir DIREKT auch, "kurz und knackig", die wissen sehr gut, dass es so NICHT geht...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Na SUPER, da steht NUR drin, dass "Reisekosten" auf Antrag zu erstatten sind, von 6 € steht DA NIX drinder wurde jetzt schriftlich abgelehnt...Die Entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII)


Da gibt es bereits ein BSG-Urteil zu, das sollten die eigentlich kennen, da mußte Einem sogar knapp 2 € ersetzt werden, weil das Gesetz (SGB III) dafür KEINE Bagatellgrenze KENNT4,- € sind zu gering, sie zahlen erst ab 6,- €...voriges jahr hab ich die kosten noch erstattet bekommen...

Das hier ist ein Auszug aus unserer Beschwerde damals dazu, viel mehr braucht in deinen Widerspruch auch nicht rein.

Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!
Und hier ist das Urteil

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=10392
Lass dich nicht beirren, dass es da um einen Empfänger von ALG II geht, der § 309 SGB III findet auch dort Anwendung im Bezug auf Meldetermine und Fahrkosten-Erstattung

Und da steht DAS drin, beachte den letzten Absatz, von 6 € steht da NIX, das hat sich mal irgendeiner bei der AfA ausgedacht, wahrscheinlich weil die überwiegenden Fahrtkosten in diesem Bereich liegen und man so gut sparen KANN auf Kosten der Arbeitslosen...


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
Na klar, und bitte die Quittung für die Porto-Kosten (Übergabe-Einschreiben!) gut aufheben,würdet ihr wegen 4 euro in widerspruch gehen...
die forderst du dir dann als Kosten-Erstattung für den Widerspruch ein, die MÜSSEN beschäftigt werden, bis sie solchen Unsinn bleiben lassen.
Hattest du denn weiter noch KEINE Termine dieses Jahr

WAS DAS ALLES KOSTET


Beim Dopa waren es damals 5,50 €, wollten sie auch nicht zahlen, das heißt die wollten schon. seine SB meine nur die werden NICHT, wegen der 6 € -Grenze, das ist rechtswidrig, jeder Einzelfall ist zu prüfen, nach einer Beschwerde in Nürnberg waren sogar die rückwirkenden Fahrkosten wenig später auf dem Konto.

Richtig, dann ärgere zurück und gewöhne dir BITTE dringend an, NIX aber auch GAR NIX zu entsorgen, was mit solchen Sachen zu tun hat, zumindest NICHT solange du in dieser Mühle drin steckst, da hebt man ALLES auf, was nur nach Amt "riecht"...mir geht es nicht um die 4 euro sondern ums prinzip...das ärgert mich...dummerweise hab ich die briefe, wo sie die kosten erstatte haben nicht aufgehoben...*mist*



Aber für deinen Widerspruch hat das jetzt keine große Bedeutung (wäre aber GUT gewesen für eine Beschwerde in Nürnberg z.B.

Wenn du da noch Formulierungshilfe brauchst, kein Problem, ist eine meiner leichtesten Übungen, den begründen wir DIREKT auch, "kurz und knackig", die wissen sehr gut, dass es so NICHT geht...


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Ich würde in Widerspruch gehen und zwar aus Prinzip.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Jenau ! wie @Esuse schreibt, denn das nächstemal kommt bestimmt ! 

Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
huhu ihr lieben...
ich hab mal meinen widerspruch geschrieben...bitte nicht auf groß- und kleinschreibung achten....mach ich noch...
doma, speziell an dich...geht der so?
Muster musterfrau
Musterstr.
00000 musterhausen
Afa haste nicht gesehen
Blablastr.
00000 blabla
Widerspruch musterhausen, 21.07.2011
Sehr geehrte damen und herren,
hiermit lege ich widerspruch ein, gegen ihren bescheid vom 18.07.11. die Ablehnende entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII). da steht NUR drin, dass "Reisekosten" auf Antrag zu erstatten sind, von 6 € steht DA nichts drin.
Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!
Mit freundlichen grüßen
ich hatte diese jahr im juni schon einen termin bei der sb und bei der abgabe meines antrages...aber da hab ich keine fahrtkosten geltend gemacht...keine ahnung warum...könnte ich das im nachhinein noch?
doma...was meinst du mit
ich hab mal meinen widerspruch geschrieben...bitte nicht auf groß- und kleinschreibung achten....mach ich noch...
doma, speziell an dich...geht der so?
Muster musterfrau
Musterstr.
00000 musterhausen
Afa haste nicht gesehen
Blablastr.
00000 blabla
Widerspruch musterhausen, 21.07.2011
Sehr geehrte damen und herren,
hiermit lege ich widerspruch ein, gegen ihren bescheid vom 18.07.11. die Ablehnende entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII). da steht NUR drin, dass "Reisekosten" auf Antrag zu erstatten sind, von 6 € steht DA nichts drin.
Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!
Mit freundlichen grüßen
ich hatte diese jahr im juni schon einen termin bei der sb und bei der abgabe meines antrages...aber da hab ich keine fahrtkosten geltend gemacht...keine ahnung warum...könnte ich das im nachhinein noch?
doma...was meinst du mit
wie soll ich die geltend machen?...das hab ich ja noch nie gemacht...Na klar, und bitte die Quittung für die Porto-Kosten (Übergabe-Einschreiben!) gut aufheben,
die forderst du dir dann als Kosten-Erstattung für den Widerspruch ein, die MÜSSEN beschäftigt werden, bis sie solchen Unsinn bleiben lassen.
LG Mutsche
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Liebe Mutsche,
Na denn "mäkel" ich mal ein wenig
bis hierher (Briefkopf) OK
Ergänzungen /Korrekturen sind kursiv geschrieben!
Nachzahlung OHNE Antrag wird es wohl NICHT geben, bitte etwas mehr Konsequenz zeigen und die Fahrtkosten IMMER auch beantragen
Der Rest ist natürlich wieder OK (Grußformel, man weiß ja, was sich gehört)
Auf dem Widerspruchsbescheid steht dann drauf, dass du notwendige Kosten (für den Widerspruch, also z.B. das Porto!!!) auch erstattet bekommst, aber NUR wenn du das beantragst und beweisen kannst (Quittung fürs Porto /Fahrgeld zur Post und zurück (Fahrschein aufheben) !!!), dass dir dafür Kosten entstanden sind.
Jetzt verstanden
, die wollten kein Fahrgeld zahlen, NUN wird es NOCH teurer, denn die Kosten für einen erfolgreichen Widerspruch MÜSSEN AUCH erstattet werden.
Hast du noch nie gemacht, kein Problem, einmal ist immer das erste Mal, warte dann einfach den Bescheid ab...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Na denn "mäkel" ich mal ein wenig

bis hierher (Briefkopf) OK
Ergänzungen /Korrekturen sind kursiv geschrieben!
Der Anfang war "doppelt, gemoppelt", dass du die Fahrtkosten sonst IMMER bekommen hast, behaupten wir jetzt mal ganz frech
Widerspruch zu Ihrem Ablehnungsbescheid (Fahrtkosten zum Meldetermin) vom XXX
Sehr geehrte damen und herren,
hiermit lege ich widerspruch ein, gegen ihren bescheid vom 18.07.11., bisher wurden mir die Fahrtkosten zu den Meldeterminen immer erstattet!
An meinen Einkommensverhältnissen und der Rechtslage hat sich nichts geändert, daher ist Ihre Entscheidung für mich nicht nachvollziehbar!
Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!

Nachzahlung OHNE Antrag wird es wohl NICHT geben, bitte etwas mehr Konsequenz zeigen und die Fahrtkosten IMMER auch beantragen

Der Rest ist natürlich wieder OK (Grußformel, man weiß ja, was sich gehört)

Ganz einfach, du bekommst dann einen Bescheid zu deinem Widerspruch und es sollte mich sehr wundern, wenn dem nicht VOLL stattgegeben wird, das heißt deine Forderung wird anerkannt und die Fahrtkosten werden erstattet.wie soll ich die geltend machen?...das hab ich ja noch nie gemacht...
Auf dem Widerspruchsbescheid steht dann drauf, dass du notwendige Kosten (für den Widerspruch, also z.B. das Porto!!!) auch erstattet bekommst, aber NUR wenn du das beantragst und beweisen kannst (Quittung fürs Porto /Fahrgeld zur Post und zurück (Fahrschein aufheben) !!!), dass dir dafür Kosten entstanden sind.
Jetzt verstanden


Hast du noch nie gemacht, kein Problem, einmal ist immer das erste Mal, warte dann einfach den Bescheid ab...


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d
Sie will doch aber frühere ebenfalls nicht erstattete Fahrtkosten auch noch ausbezahlt bekommen.
Sollte man besser schreiben:
"Mir ist bekannt, dass andere Bedürftige mit gleich hohem Erstattungsgesuch eine problemlose Auszahlung erfahren durften".
"Insofern fordere ich rückwirkend zu meinen Einladungen vom xx.xx.xxxxx und xx.xx.xxxx ebenfalls die Erstattung der Fahrtkosten auf mein Ihnen bekanntes Girokonto."
Sollte man besser schreiben:
"Mir ist bekannt, dass andere Bedürftige mit gleich hohem Erstattungsgesuch eine problemlose Auszahlung erfahren durften".
"Insofern fordere ich rückwirkend zu meinen Einladungen vom xx.xx.xxxxx und xx.xx.xxxx ebenfalls die Erstattung der Fahrtkosten auf mein Ihnen bekanntes Girokonto."
Gruß
Miko
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