erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 19. Jun 2011, 22:02

Liebe Mutsche,
wo soll ich mich denn dann bewerben...überall steht dieser blöde schein drin...
dann beantrage doch bei deiner Afa erst mal den Vermittlungsgutschein, wenn du dich bei solchen Personalvermittlern bewerben sollst, dann MUSS die AfA dir den geben.

Wenn NICHT, dann KANNST du dich da NICHT bewerben, die machen NIX für dich OHNE Geld, das weiß auch die AfA ganz genau (das ist sozusagen private "AfA" gegen Bezahlung).

Als WAS bewirbst du dich denn da, bieten die konkrete Stellen an, diese Stellen gibt es meistens überhaupt NICHT, die WOLLEN NUR diesen Vermittlungsgutschein von dir einkassieren, das Geld für eine schriftliche Bewerbung bei denen kannst du dir wirklich sparen.

Die laden dich wahrscheinlich sogar zum "Beratungs- /Vorstellungsgespräch" ein, dann hast du noch Fahrt- und Reisekosten NUR einen Job, den hast du dann immer noch nicht.

Ganz ehrlich verstehe ich deine Ärzte überhaupt NICHT, wieso schreibt dein Psychiater dich nicht krank, findet der das OK wenn du von der AfA so unter Druck gesetzt wirst :Verwirrt: :Hilfe:
Ist doch Quatsch für Krankheit das ALG zu verpulvern, wenn man GAR NICHT wirklich arbeiten KANN, was sind denn das alles für Pfeifen, diese Ärzte, das geht den DOC doch gar nichts an, wie lange du noch Anspruch auf ALG hast, bei AU bekommst du doch genauso viel Geld und dein Rest bei der AfA bleibt dir erhalten.

Und von diesem Psychiater soll deine Hausärztin den Befund anfordern (???) WARUM forderst du nicht direkt bei ihm eine Kopie ein, das steht dir doch zu, tut mir leid aber irgendwie verstehe ich gerade deine Ärzte-Welt nicht.

Da zögerst du noch in eine Klinik zu gehen, das ist doch das BESTE was du tun kannst, DANN bist du AU und wenn du dort einen Bericht bekommst, dass du weiterhin nicht arbeitsfähig bist (dann bist du auch für die AfA NICHT vermittelbar!!!), dann sollten doch deine Ärzte mal die AU-Bescheinigung weiter ausschreiben ODER du solltest dir andere Ärzte suchen. :keule:

Was stellen die sich denn vor wenn dein ALG zu Ende ist, was soll nach Meinung deiner Ärzte DANN passieren :confused: :Gruebeln:

Uns geht es soweit LALA, dem Dopa tun alle Knochen weh weil es wieder mal so naßkalt ist und ich habe irgendwie auch zu NIX richtig Lust, aber wenigstens brauche ich mich nicht irgendwo bewerben, ich wüßte auch gar nicht WO und als WAS... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » So 19. Jun 2011, 22:31

huhu doma... :umarm:

mensch...was du alles weisst...da komm ich mir gleich noch dümmer vor...aber da ich dich/euch jetzt hier hab, ist das ja nicht so schlimm...

meinste die afa rückt einfach so einen schein raus...kann ich mir fast gar nicht vorstellen...im juli muss ich wieder hin und dann frag ich die sb und lass mich überraschen...

ich hab den psychiater gefragt ob er mir was für meine hausärztin mitgibt...macht er nicht, sie müsse das anfordern...für mich hab ich gar nicht gefragt...ich trau mich auch nicht zu fragen warum er mich nicht krank schreibt...hab im juli wieder termin...dann frag ich nach...nehme es mir fest vor... :Heiss:

neue ärzte wäre ne möglichkeit...aber hier sind gute ärzte eher rar...den ersten psychiater den ich hatte, der hat mich ausgelacht...das war nicht wirklich schön...

kann man bei dopa nicht ein bißchen mit wärme arbeiten?...das tut mir immer gut...und gegen deine lustlosigkeit müssen wir auch was tun...ich weiss nur nicht was...denn mir geht es nicht anders...
LG Mutsche

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 20. Jun 2011, 00:13

Liebe Mutsche, :koepfchen:
meinste die afa rückt einfach so einen schein raus...kann ich mir fast gar nicht vorstellen...im juli muss ich wieder hin und dann frag ich die sb und lass mich überraschen...
Sowas fragt man NICHT, da stellt man einen schriftlichen Antrag oder man bewirbt sich eben gar nicht erst auf solche Angebote (was ICH für die bessere Lösung halte!), das ist sowieso NUR Beschiss, die HABEN keine vernünftigen Jobs :ic_down:

Und wenn die AfA dir KEINEN Vermittlungsgutschein gibt (den schriftlichen Antrag ablehnt), damit du dir diese (sinnlose) Dienstleistung "einkaufen" kannst, dann eben NICHT, aus der eigenen Tasche brauchst du sowas nicht bezahlen, dazu bist du NICHT verpflichtet
ich hab den psychiater gefragt ob er mir was für meine hausärztin mitgibt...macht er nicht, sie müsse das anfordern...für mich hab ich gar nicht gefragt...ich trau mich auch nicht zu fragen warum er mich nicht krank schreibt...hab im juli wieder termin...dann frag ich nach...nehme es mir fest vor...
Und was macht der Psychiater sonst so für dich, NUR Rezepte ausschreiben ???, wenn es dir gerade so schlecht ging/geht, dann würde ich doch nicht bis zum Termin im Juli warten, da würde ich bei dem zur Sprechzeit "auf der Matte stehen" und die SOFORTIGE AU-Bescheinigung einfordern, dann brauchst du auch keine Bewerbungen mehr schreiben. :confused: :Gruebeln:
neue ärzte wäre ne möglichkeit...aber hier sind gute ärzte eher rar...den ersten psychiater den ich hatte, der hat mich ausgelacht...das war nicht wirklich schön...
NE, NE, das ist wirklich nicht schön was du da über deine Ärzte schreibst, dabei KANN es einem ja nicht besser gehen, habe manchmal den Eindruck, der Dopa und ich haben die letzten gescheiten Ärzte in Deutschland erwischt und sonst gibt es nur noch Idioten mit Dr.-Titel... :confused: ... :Ohnmacht:

Ich kriege mich schon wieder ein, da mach dir mal keine Gedanken und dem Dopa geht es auch wieder besser, wenn das Wetter besser wird, mit Wärme ist bei ihm nicht viel zu machen, das mag dann sein Kreislauf nicht, der hat schon so zuviel Hitze. :grinser:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 20. Jun 2011, 09:10

Hallo Mutsche,

als ich gerade gelesen habe, dass du noch bis Mitte Juli warten willst...hab ich mich geärgert....bitte lass nicht zu, dass ich mich ärgere...;)
geh einfach direkt zum Doc, genau wie Doma schreibt...
lass dir nicht alles gefallen, fordere ein...!! auch halt die Au-Bescheinigungen und wenn du tatsächlich ins Krankenhaus gehen solltest, dann wäre das der Grundstein für eine AU...
ich versteh deine Ärzte ehrlich gesagt, auch nicht...

Tue was, lass dich wenigstens krank schreiben...und such dir notfalls nen neuen doc und steh heute noch bei dem auf der Matte...

alles Gute
LG
Vrori
LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Mo 20. Jun 2011, 11:09

hallo ihr zwei hübschen...

ich hab morgen einen termin bei meiner hä...heute ist sie nicht da...psychiater hat urlaub bis 08.07.11...ein anfang ist getan...

Und was macht der Psychiater sonst so für dich, NUR Rezepte ausschreiben ???, wenn es dir gerade so schlecht ging/geht, dann würde ich doch nicht bis zum Termin im Juli warten, da würde ich bei dem zur Sprechzeit "auf der Matte stehen" und die SOFORTIGE AU-Bescheinigung einfordern, dann brauchst du auch keine Bewerbungen mehr schreiben

gar nichts...ich seh den nicht oft...mich wunderts das ich ende juli schon wieder hin muss zu ihm...

NE, NE, das ist wirklich nicht schön was du da über deine Ärzte schreibst, dabei KANN es einem ja nicht besser gehen, habe manchmal den Eindruck, der Dopa und ich haben die letzten gescheiten Ärzte in Deutschland erwischt und sonst gibt es nur noch Idioten mit Dr.-Titel...

meine hä sitzt im rollstuhl...vllt liegt es daran das sie mir nicht weiterhelfen kann...

Sowas fragt man NICHT, da stellt man einen schriftlichen Antrag oder man bewirbt sich eben gar nicht erst auf solche Angebote (was ICH für die bessere Lösung halte!), das ist sowieso NUR Beschiss, die HABEN keine vernünftigen Jobs

Und wenn die AfA dir KEINEN Vermittlungsgutschein gibt (den schriftlichen Antrag ablehnt), damit du dir diese (sinnlose) Dienstleistung "einkaufen" kannst, dann eben NICHT, aus der eigenen Tasche brauchst du sowas nicht bezahlen, dazu bist du NICHT verpflichtet

wenn ich in der jobbörse gucke, dann sind da nur stellen mit diesem schein drin...irwie nervt mich das grad...

ich danke euch ihr süßen und drück euch ganz lieb...
LG Mutsche

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von lottekind » Mo 20. Jun 2011, 11:48

huhu mutsche

gibt nicht auf, such weiter :umarm:

deine lotte
Kein Problem ist so groß, dass man es nicht ändern kann

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Mo 20. Jun 2011, 14:56

huhu lotteschatz...

aber wofür geb ich geld aus und lasse nerven...mich nimmt doch keiner mehr...wenn die lesen 1 jahr krankschreibung...und noch nicht gesund...bin ich weg vom fenster

ausser:

überlege schon ob ich mich nicht wieder als call-center-agent bewerbe...obwohl ich dafür ja gleich mal gar keinen nerv mehr habe...und bei meinem glück nehmen die mich vllt noch... da die ja immer händeringend suchen und jeden nehmen...

naja...morgen geh ich zur hä und dann sehen wir weiter...jetzt such mal noch ein bißchen im netzt nach arbeit... :Ohnmacht:
LG Mutsche

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 20. Jun 2011, 18:24

Liebe Mutsche, :koepfchen:
gar nichts...ich seh den nicht oft...mich wunderts das ich ende juli schon wieder hin muss zu ihm...
WOZU ist der dann überhaupt GUT, ich SEHE meinen zwar auch nicht immer beim Termin (der wartet inzwischen mit mir gemeinsam auf den EM-Renten-Bescheid :grinser: ), ABER der unterschreibt alle 3-4 Wochen die Verlängerung meiner AU-Bescheinigung, wir sprechen uns NUR, wenn es was NEUES gibt oder ICH das Bedürfnis danach habe.

FÜR MICH ist das OK so, denn meine Probleme lassen sich eben NICHT durch Quatschen darüber lösen, sondern NUR durch den Renten-Bescheid, trotzdem könnte ich JEDERZEIT bei ihm "auf der Matte stehen" und ein Gespräch mit ihm einfordern, wenn ICH glaube, dass ICH das gerade brauche :ic_up:
meine hä sitzt im rollstuhl...vllt liegt es daran das sie mir nicht weiterhelfen kann...
Entschuldigung wenn DAS jetzt gemein klingt, aber wenn deine HÄ ihrem Job selber gesundheitlich NICHT mehr gewachsen ist, dann sollte sie die Praxis zumachen, DAS HILFT DOCH KEINEM, wenn der Patient auch noch Verständnis für die gesundheitlichen Einschränkungen seines Arztes aufbringen soll/muss... :Ohnmacht:
wenn ich in der jobbörse gucke, dann sind da nur stellen mit diesem schein drin...irwie nervt mich das grad...
Da "tummeln" die sich ja auch alle PAV und ZAF, weil sie genau wissen, dass solche "Schaafe" wie du da nach Arbeit suchen, die AfA kontrolliert übrigens die Angebote in der JobBörse NICHT auf Seriösität, da kann sich JEDER als Arbeitgeber eintragen und ausgeben, VERGISS DIE AfA-JOBBÖRSE. :ic_down:

Kauf dir ne Tageszeitung in der Arbeitsangebote sind und dann schau da rein, da gibt es auch genug MÜLL, aber manchmal auch was Seriöses, du hast ja noch immer nicht verraten nach welcher Art "Traumjob" du überhaupt suchen willst /sollst, dann KANN man dir schlecht konkretere Tipps geben.

Es gibt auch noch andere Internetseiten wo man nach Jobs schauen KANN, CallCenter-Angebote sind AUCH mit Vorsicht zu genießen, da wo JEDER eingestellt wird, da ruft man auch oft genug gesetzwidrig Leute (aus Telefonlisten /Telefonbüchern) an (um was zu verkaufen) was VERBOTEN ist und bestraft werden kann.

Seriöse CallCenter stellen auch nicht JEDEN ein, da wird sogar meist ein kaufmännischer Berufsabschluß erwartet, den REST gibt dir so ein Job in JEDEM Falle, wenn du sowieso schon psychisch "am Boden schleifst"... :Verwirrt: :Hilfe:

Darfst du der Doma glauben, die ist ein CallCenter-Opfer und ich habe (immer noch!!!) einen Arbeitsvertrag (seit fast 10 Jahren!) mit einem SEHR seriösen CallCenter, mit SEHR guter Bezahlung, leider KANN ich trotzdem (oder erst Recht???) NICHT mehr dort (oder wo anders) arbeiten... :Ohnmacht:

Dann würde ich mir diese ganze :kack: mit der EM-Rente sicher nicht antun und wir hätten SOFORT monatlich doppelt soviel Geld wie JETZT, aber wer sich das leisten kann verzichtet darauf eben, AUS ARBEITS-FAULHEIT und geht lieber zum H4-Amt "betteln", oder... :Ohnmacht: :kotzen:

Ehe ich noch weiter vom Thema abkomme...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Mo 20. Jun 2011, 19:15

huhu doma...

ich weiss nicht wozu ich den psychiater hab...letztendlich steh ich alleine da...

den hab ich mir damals gesucht weil es so bei mir nicht weitergehen konnte...bin nicht mehr auf die strasse, kein auto mehr gefahren, bin von jetzt auf gleich nicht mehr in den zug eingestiegen...hab nur noch auf der couch gesessen und schokolade in mich reingestopft...agoraphopie?...

der psychiater hat mir nach unserem gespräch einen platz in der klinik besorgt wo er jahrelang tätig war...diese klinik hat mich nach 4 wochen als stabil und gesund entlassen...meine hä hat es anders gesehen...denn ich saß bei ihr und wusste nicht wie es weitergehen soll...

nun denn...jetzt bin ich bei ihm...

ich hab bewerbe mich als fachkraft für lagerwirtschaft und lagerhelfer und bürohilfe...zumindest steht das bei der afa so drin...ich bewerbe mich auch bei der afa...aber die wollen mich nicht... :lachen:

man gut das ich die fachkraft mit drin stehen habe...wenn man nur helfer drin stehen hat, dann bekommt man auch nur so alg...hat mir meine sb nicht erzählt...nur der typ der das ganze dann berechnet hat... :Veraergert:

doma...hab ich alles beantwortet oder wieder die hälfte vergessen... :Ohnmacht:
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 20. Jun 2011, 20:58

Liebe Mutsche, :koepfchen:
man gut das ich die fachkraft mit drin stehen habe...wenn man nur helfer drin stehen hat, dann bekommt man auch nur so alg...hat mir meine sb nicht erzählt...nur der typ der das ganze dann berechnet hat...
Und wie kommt der da drauf sowas zu erzählen, für dein ALGI ist zunächst mal das Einkommen ausschlaggebende Berechnungsgrundlage was du in den letzten 1-2 Jahren vor deiner Arbeitslosmeldung hattest, da spielt es gar keine Rolle ob das für einen gelernten oder ungelernten Beruf gezahlt wurde... :Verwirrt: :Hilfe:

Das ist erst wichtig, wenn es so wie bei @Vrori keine Lohnabrechnungen mehr gibt aus den letzten höchstens 2 Jahren, dann wird ein "fiktives" Einkommen entsprechend deiner vorhandenen Ausbildung genommen, da KANN also auch der SB der AfA nicht einfach sagen du bekommst weniger, wenn du einen Fachabschluß vorweisen kannst.

Da ist es auch egal ob du zuletzt in diesem Beruf gearbeitet hast oder nicht, die erzählen auch viel Unsinn, wenn der Tag lang genug dafür ist :confused: :schimpfen:

Wenn deine HÄ der Meinung ist, dass du NICHT stabil genug bist für den Arbeitsmarkt, dann KANN ich ihre Entscheidung dich NICHT mehr AU zu schreiben schon gar nicht nachvollziehen, für die Vermittlung bei der AfA MUSS man auch arbeitsfähig /leistungsfähig sein, DAS sollte sie doch als Ärztin WISSEN... :confused: :Gruebeln:

Wer solche Ärzte hat wie du, der braucht eigentlich auch GAR KEINE, tut mir leid, aber such dir Ärzte, die DIR HELFEN WOLLEN und KÖNNEN, die du aktuell hast kannst du "in der Pfeife rauchen", da wird es dir NIEMALS besser gehen KÖNNEN, die TUN doch GAR NICHTS DAFÜR... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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