Aussteuerung der KK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
deJ.Ulla
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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Mi 23. Feb 2011, 18:34

Engelchen und Peja :umarm:

ich werde schon im März noch ausgesteuert. :nein:

Freitag hab ich Termin bei meinem HA und am Montag werde ich den Schritt wagen und zum AA gehn und mich Arbeitslos melden.
Was dann auf mich zukommt, weiß ich nicht.
Aber ich werde berichten......

LG Ulla

Fulgora

Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 23. Feb 2011, 19:10

Der Anwalt teilte mir folgendes mit, berufsunfähigkeit seht ja fest, aber da ich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollzeit tätig sein kann ....ist die Regelung mit dem Verweisberuf rechtlich abgesichert ( auch für vor 61 geborene)
Eine Vertrauensschutzregelung gilt für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Du genießt noch nach dem alten Recht Berufschutz und deshalb könnte bei verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Frage kommen.

Sie wird aber nur an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder täglich nur weniger als drei Stunden ausüben können, auf dem Arbeitsmarkt aber noch mindenstens sechs Stungen täglich einsetzbar sind.

Der Rentenversicherungsträger prüft jedoch, ob die Versicherten ausgehend von der erreichten beruflichen Qualifikation noch zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Der Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit liegt hier nur dann vor, wenn der Versicherte über ein Leistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich verfügt.

Daher winden die sich wie ein Aal auch bei vor dem 2.1.1961 geborenen zu zahlen.
wenn ich nach der Aussteuerung mit meinen Unterlagen zum AA gehe, werden die sich den Aussagen der DRV anschliessen und mich nicht Arbeitslos weiter führen. ....heisst kein Geld , die brauchen nicht zahlen.
Genau das ist inzwischen das Problem was man hat wenn man kein ALG1 nach §125 SBG III bekommt, es steht einem kein ALG1 nach §117 zu, da man ja ungekündigt ist. Daher kann ich jedem nur raten trotdem beantragen und Widerspruch bzw. Klage nach dem Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999 B 11 AL 13/99 R einzulegen.
Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.

mit meinem Arbeitgeber reden und mich kündigen lassen
Hast du einen GdB ist das gar nicht so einfach mit einfach mal kündigen lassen. Wenn doch auf KEINEN FALL einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Bekommt man mit GdB wirklich einen besonders ausgebildeten Sachbearbeiter ?
Ja es gibt "Sachbearbeiter für Menschen mit Behinderung" die sollten sich angeblich besser mit §125 und so auskennen :groehl:
Der Rentenmann beim VDK sagte mir 14 Tage vor Aussteuerung sei ausreichend ?!
Ich denke hier ist ein Fehler passiert:
Bei Erhalt der Meldung sollte man sich umgehend bei der AfA melden das man Ausgesteuert wird, deren MD fordert dann ja auch die Arztbriefe etc. nach Abgabe der Entbindung von der Schweigepflicht an.

14 Tage ist der Termin an dem man die eigentliche Arbeitslosenmeldung abholt und einreicht. Denn inzwischen bekommt man ja sogar einen Termin für die Abgabe.
- Bescheid der KK !
- Letzter Auszahlschein !
- Bescheinigung VDK über Rentenantragstellung !

- Bescheid des GdB ???
- ??????
Es gibt dann noch Formulare die der Arbeitgeber ausfüllen muss.
Welches dann auch "stillschweigend" als Übergabe des Direktionsrechtes angesehen wird.

Und ganz wichtig, eigene Bankverbindung

Es scheint echt langsam System zu werden das die AfA kein ALG1 mehr nach §125 SGB III zahlen will.

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Doppeloma
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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 23. Feb 2011, 19:33

Hallo Fulgora, :smile:
Weißt du wie man so etwas nennt, wenn das raus kommt. SOZIALBETRUG,
So ein Quatsch, AUCH DAS haben wir bereits ausgiebig an anderer Stelle ausdiskutiert, ALLE WISSEN BESCHEID, WAS SACHE IST und ich lass mich (auch von dir) nicht in irgendeine "Sozialbetrugs-Ecke" schieben, NUR um DAS mal klar zu stellen :ic_down:

Schriftlich bekommst du in diesem Land so manche "halbseidene" Sache NICHT... :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :icon_e_wink:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 23. Feb 2011, 19:52

So ein Quatsch, AUCH DAS haben wir bereits ausgiebig an anderer Stelle ausdiskutiert, ALLE WISSEN BESCHEID, WAS SACHE IST und ich lass mich (auch von dir) nicht in irgendeine "Sozialbetrugs-Ecke" schieben, NUR um DAS mal klar zu stellen
Hallo Doma:
Das ist in keinster weise gegen DICH gerichtet, es geht nur darum was es eben ist.
Und es ist KEIN Quatsch das einem dem Gesetz nach kein Arbeitslosengeld EINS zusteht wenn er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, mit EINER Ausnahme das ist nach §125 SGB III.

Bei ALG2 ist das ganze ja noch viel vertrackter. Aber das kommt eben nicht gleich nach der Aussteuerung.
ALLE WISSEN BESCHEID, WAS SACHE IST
Ja, das die DRV, die AfA und die KK bescheissen, aber darum stelle ich mich mit denen doch nicht auf eine Stufe.
Es wissen alle das es nicht koscher ist, trotzdem wird es von fast allen billigend in Kauf genommen, anstatt da anzusetzten und diesem Betrug entgegen zu wirken.


Das schlimme und fatale an der Sache ist ja, das die AfA-Sachbearbeiter genau wissen das es nicht legal ist und manche sogar sagen "Ich will den Gelben Schein icht sehen, denn sonst muss ich die Leistung einstellen lassen".

Ich habe genau aus diesem Grunde ein halbes Jahr keinerlei Bezüge gehabt, weil ich mich auf diesen Besciss nicht eingelassen habe, also ich weiß wovon ich schreibe.
Das Problem ist das sich das finanziell fast kein Kranker leisten kann und darum bei diesem Spiel mitspielt.
Normalerweise müsste Aussteuerung bedeuten: ALG1 nach §125 SGB III ohne wenn und aber bis zur ENDGÜLTIGEN also rechtskräftigen Klärung durch die DRV und wenn eine Rentenantrag bereits gestellt wurde, dann hat auch der MD der AfA da nicht mehr mitzumischen.

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Peja » Do 24. Feb 2011, 07:24

Hallo Doppelomo , Hallo fulgora ....ich danke euch beiden für eure Hilfe ....wie es ausschaut sind wir hier zu dritt ,ulla ,ich und Engelchen ..wir brauchen Rat....ihr seit beide fit ,aber denkt daran wir haben uns mit dem Thema noch nicht so beschäftigt und werde ganz verunsichert durch eure kontroverse Diskussion, jede Münze hat zwei Seiten und die rechtlichen Seiten sind noch viel weiter verstrickt , was wir brauchen von euch ,sind Ratschläge und Hilfe.
Macht es uns nicht so schwer mit eure verschiedenen Ansichten....uns rauscht der Kopf ..wir brauchen in erster Linie Hilfe und Tipps die möglich sind , ob Einwandfrei oder auch nicht muss jeder selber Abwegen

Berufschutz wird laut RA immer ausgehebelt ..bin ja auch vor 61 geboren....und das was mein RA mir alles geraten hat ob das so sozial verträglich ist ??? aber für mich wäre es finanziell das beste.... :Laber:

Ich denke :aha:

Peja ...danke

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 24. Feb 2011, 08:58

Also GG mußte den Verzicht aufs Direktionsrecht vom AG extra bringen.
Liebe Grüße

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Peja » Do 24. Feb 2011, 09:35

....bitte was ist das ...Direktionsrecht...? :confused:

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Boo » Do 24. Feb 2011, 09:55

Schau mal hier rein, liebe Peja, :smile:

http://www.juraforum.de/lexikon/direktionsrecht

http://www.arbeitsratgeber.com/direktio ... -0296.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Direktionsrecht

Im ersten Link - juraforum - ist es recht anschaulich beschrieben ... :jaa:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Peja » Do 24. Feb 2011, 09:59

:umarm:

hier werden sie geholfen ....
danke ...

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von verelda » Do 24. Feb 2011, 10:28

hallo Peja

Ich schließe mich euerem Club an. Werde Anfang April ausgesteuert, zu etwa diesem Termin soll auch meine Reha beginnen.
Beim AFA habe ich mich letzte Woche gemeldet.

liebe Grüße
Verelda

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