Vielleicht doch eine "dumme Frage"
- Fichtenlaus
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Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Hallo an alle,
ist vielleicht doch eine "dumme Frage".
Wo ist der Unterschied zwischen ALG1 und §125 bzw. §117.
Ich habe mich mal so durchgelesen und wollte mich informieren, bin jetzt aber umso mehr verwirrt.
Vielleicht hat irgend jemand doch Erbarmen mit mir und erklärt es ganz knapp nochmal.
Liebe Grüße
sendet Fichtenlaus
ist vielleicht doch eine "dumme Frage".
Wo ist der Unterschied zwischen ALG1 und §125 bzw. §117.
Ich habe mich mal so durchgelesen und wollte mich informieren, bin jetzt aber umso mehr verwirrt.
Vielleicht hat irgend jemand doch Erbarmen mit mir und erklärt es ganz knapp nochmal.
Liebe Grüße
sendet Fichtenlaus
- k@lle
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
iss in arbeit
mach mich mal schlau
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Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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- Miko
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Das ist doch die Nahtlosigkeitsregelung.
Doppeloma hat das, soweit ich mich erinnere, das mal gut beschrieben.
Mal gucken geh.....
Doppeloma hat das, soweit ich mich erinnere, das mal gut beschrieben.
Mal gucken geh.....
Gruß
Miko
Miko
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Hallo Fichtenlaus,
zunächst auch von mir ein herzliches Willkommen!
Bei und gibt es ganz sicher keine "dummen Fragen"
Ich versuch jetzt mal den Beitrag hier zu verlinken wo ich (aus meiner Erfahrung) versucht habe das halbwegs verständlich zu erklären (das heißt nicht, dass die Leser zu doof sind, sondern dass die Regelungen sehr kompliziert sind und die AfA oft nicht nach dieser "Nahtlosigkeitsregelung" handelt)
viewtopic.php?f=7&t=224
Wenn Fragen offen sind werden wir natürlich auch darauf weiter eingehen.
Kurz und knapp gesagt gehören die § 125 und 117 zum SGBIII (Sozialgesetzbuch III)
Dieses SGB beinhaltet die Gesetze im Bezug auf das Arbeitslosengeld I (ALGI), da es sich hier um eine Versicherungsleistung handelt (aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Hier ist alles festgelegt, was mit Anspruch/Zahlung des ArbeitslosengeldesI zu tun hat.
Ne, ich schreib nicht immer so geschraubt, versuch dich da mal ein wenig einzulesen und wie schon geschrieben, bei Fragen einfach fragen. Nur so werden wir hier alle noch schlauer und mit der Zeit wohl auch gefährlicher (weil wir Bescheid wissen!)
Liebe Grüße von Doppeloma
zunächst auch von mir ein herzliches Willkommen!
Bei und gibt es ganz sicher keine "dummen Fragen"
Ich versuch jetzt mal den Beitrag hier zu verlinken wo ich (aus meiner Erfahrung) versucht habe das halbwegs verständlich zu erklären (das heißt nicht, dass die Leser zu doof sind, sondern dass die Regelungen sehr kompliziert sind und die AfA oft nicht nach dieser "Nahtlosigkeitsregelung" handelt)
viewtopic.php?f=7&t=224
Wenn Fragen offen sind werden wir natürlich auch darauf weiter eingehen.
Kurz und knapp gesagt gehören die § 125 und 117 zum SGBIII (Sozialgesetzbuch III)
Dieses SGB beinhaltet die Gesetze im Bezug auf das Arbeitslosengeld I (ALGI), da es sich hier um eine Versicherungsleistung handelt (aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Hier ist alles festgelegt, was mit Anspruch/Zahlung des ArbeitslosengeldesI zu tun hat.
Ne, ich schreib nicht immer so geschraubt, versuch dich da mal ein wenig einzulesen und wie schon geschrieben, bei Fragen einfach fragen. Nur so werden wir hier alle noch schlauer und mit der Zeit wohl auch gefährlicher (weil wir Bescheid wissen!)
Liebe Grüße von Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Fichtenlaus
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Guten Morgen, bzw. Mittag,
an K@lle, Miko und Doppeloma.
Danke für eure schnellen Antworten.
Ich werde mich noch mal in Ruhe durchlesen, denn mir ist wichtig, dass wenn ich kommende Woche um Rente eingebe, auf Dauer noch AU bin und demnächst ausgesteuert werde, was mir dann so zusteht und wie es weitergeht.
Momentan habe ich auch nicht viel KG aber ich muß damit auskommen. Wenn aber das Geld dann noch weniger wird, na dann "Gute Nacht".
Ist da viel Unterschied vom finanziellen 1. KG - 2. ALG1 - 3. §125 - 4. § 117 ???? Und was bekomme ich zuerst?
Wenn die mir vom Amt wegen irgendwelchen "Sparmaßnahmen" irgendwas reindrücken wollen weil ich mich nicht auskenne, ich will momentan gar nicht dran denken.
lg
Fichtenlaus
Noch eine Nachricht an Miko,
immer wenn ich eingelockt bin und mich angemeldet habe, einen Beitrag geschrieben und den dann absenden will,
geht es nicht weiter. Es kommt immer eine Meldung daß ich mich noch registrieren und anmelden muss was ich doch alles gemacht habe.????????
an K@lle, Miko und Doppeloma.
Danke für eure schnellen Antworten.
Ich werde mich noch mal in Ruhe durchlesen, denn mir ist wichtig, dass wenn ich kommende Woche um Rente eingebe, auf Dauer noch AU bin und demnächst ausgesteuert werde, was mir dann so zusteht und wie es weitergeht.
Momentan habe ich auch nicht viel KG aber ich muß damit auskommen. Wenn aber das Geld dann noch weniger wird, na dann "Gute Nacht".
Ist da viel Unterschied vom finanziellen 1. KG - 2. ALG1 - 3. §125 - 4. § 117 ???? Und was bekomme ich zuerst?
Wenn die mir vom Amt wegen irgendwelchen "Sparmaßnahmen" irgendwas reindrücken wollen weil ich mich nicht auskenne, ich will momentan gar nicht dran denken.
lg
Fichtenlaus
Noch eine Nachricht an Miko,
immer wenn ich eingelockt bin und mich angemeldet habe, einen Beitrag geschrieben und den dann absenden will,
geht es nicht weiter. Es kommt immer eine Meldung daß ich mich noch registrieren und anmelden muss was ich doch alles gemacht habe.????????
- Esuse
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Hallo und herzlich willkommen,
wenn Du ausgesteuert wirst, ist Dein Krankengeldanspruch aufgebraucht, Du gehst dann zur Agentur für Arbeit. Dort beantragst Du AlG 1, das wird weniger sein, als das Krankengeld, die Höhe ist von von Deinem Verdienst vor der Erkrankung abhängig und davon, ob Du unterhaltsberechtigte Kinder hast. Das wird anhand der Kindergeldnummer geprüft. Da Du gesundheitliche Einschränkungen hast, wirst Du wohl den enstprechenden Fragebogen ausfüllen müssen und der Amtsarzt der AfA entscheidet dann, ob Du ein Fall nach § 125 bist oder seiner Meinung nach doch arbeiten kannst und Du nach §117 behandlet wirst. Sollte der Arzt festestellen, daß Du zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kannst, kann es sein, daß Deine Leistungen gekürzt werden. Falls Du nicht §125 bist, mußt Du Dich mit Deinem, vom Arzt der AfA festgestellten Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen, sonst gibts nichts. Falls Du noch ein Arbeitsverhältnis hast, muß der AG auf sein Direktionsrecht verzichten, damit bist Du erwerbslos. Wenn Du zu wenig Alg bekommst, kannst ergänzend Hartz 4 beantragen. Und für alles gilt, Dein vorhandener Anspruch auf AlG.
wenn Du ausgesteuert wirst, ist Dein Krankengeldanspruch aufgebraucht, Du gehst dann zur Agentur für Arbeit. Dort beantragst Du AlG 1, das wird weniger sein, als das Krankengeld, die Höhe ist von von Deinem Verdienst vor der Erkrankung abhängig und davon, ob Du unterhaltsberechtigte Kinder hast. Das wird anhand der Kindergeldnummer geprüft. Da Du gesundheitliche Einschränkungen hast, wirst Du wohl den enstprechenden Fragebogen ausfüllen müssen und der Amtsarzt der AfA entscheidet dann, ob Du ein Fall nach § 125 bist oder seiner Meinung nach doch arbeiten kannst und Du nach §117 behandlet wirst. Sollte der Arzt festestellen, daß Du zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kannst, kann es sein, daß Deine Leistungen gekürzt werden. Falls Du nicht §125 bist, mußt Du Dich mit Deinem, vom Arzt der AfA festgestellten Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen, sonst gibts nichts. Falls Du noch ein Arbeitsverhältnis hast, muß der AG auf sein Direktionsrecht verzichten, damit bist Du erwerbslos. Wenn Du zu wenig Alg bekommst, kannst ergänzend Hartz 4 beantragen. Und für alles gilt, Dein vorhandener Anspruch auf AlG.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
na da war ich mal wieder zu langsam selbst die oma (ups doppeloma)war schneller.
kannst aber trotzdem da mal reinlurchen.
http://www.dystonie-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=770
kannst aber trotzdem da mal reinlurchen.
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Eigentlich ist das ganz einfach:
§ 125 tritt immer dann in Kraft, wenn ein Arbeitsloser einen Rentenantrag gestellt hat und über den noch nicht entschieden worden ist (Nahtlosigkeitsregelung).
§ 117 tritt immer dann in Kraft, wenn ein Arbeitsloser einen Rentenantrag gestellt hat; dieser abgelehnt wurde und der Arbeitslose sich im Widerspruchsverfahren befindet (keine Nahtlosigkeitsregelung, weil die RV bereits eine Entscheidung getroffen hat -Ablehnung-)
Vorteil bei §125: der arbeitslose Rentenantragsteller bekommt keine Stellen angeboten, er muss sich nicht der Willkür der AA unterziehen und wird auch nicht regelmäßig zum Gespräch eingeladen.
Votreil bei §117: keine, es gibt nur Nachteile:
Nachteil bei §117: Trotz Renten-Widerspruch kann und wird der Arbeitslose regelmäßig zur AA vorgeladen, wo über seine berufliche Zukunft gesprochen werden soll (grotesk, finde ich).
LG
Schalentierchen, die dafür plädiert, auch Arbeitslose im Rentenwiderspruchsverfahren in den § 125 einzustufen
§ 125 tritt immer dann in Kraft, wenn ein Arbeitsloser einen Rentenantrag gestellt hat und über den noch nicht entschieden worden ist (Nahtlosigkeitsregelung).
§ 117 tritt immer dann in Kraft, wenn ein Arbeitsloser einen Rentenantrag gestellt hat; dieser abgelehnt wurde und der Arbeitslose sich im Widerspruchsverfahren befindet (keine Nahtlosigkeitsregelung, weil die RV bereits eine Entscheidung getroffen hat -Ablehnung-)
Vorteil bei §125: der arbeitslose Rentenantragsteller bekommt keine Stellen angeboten, er muss sich nicht der Willkür der AA unterziehen und wird auch nicht regelmäßig zum Gespräch eingeladen.
Votreil bei §117: keine, es gibt nur Nachteile:
Nachteil bei §117: Trotz Renten-Widerspruch kann und wird der Arbeitslose regelmäßig zur AA vorgeladen, wo über seine berufliche Zukunft gesprochen werden soll (grotesk, finde ich).
LG
Schalentierchen, die dafür plädiert, auch Arbeitslose im Rentenwiderspruchsverfahren in den § 125 einzustufen
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
- Doppeloma
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Hallo Liebes Schalentierchen,
so einfach ist eben leider nicht und so wie du es schreibst wird es zwar teilweise gemacht, aber eben auch nicht überall.
Bin ja selber immer noch in diesem Stadium und habe erst nach Aussteuerung/Antrag ALGI und Begutachtung durch die AfA einen EM-Rentenantrag gestellt (bis dahin habe ich schon ALG erhalten). Nur in dieser Aufforderung steht drin, dass ich ALGI nach §125 bekomme, in meinem Bescheid steht auch der §117.
Ich hatte noch keinen einzigen Termin (außer Antragsabgabe und Med. Dienst der AfA), bisher habe ich noch nicht mal einen zuständigen Arbeitsvermittler und erhalte pünktlich seit inzwischen 9 Monaten mein ALG.
Nach der Renten-Ablehnung im Januar und meiner Info, dass ich Widerspruch einlege bekam ich einen Brief (vom Med. Dienst), dass ich bitte die Gutachten der DRV freigeben soll (habe ich auf Anraten meines Anwaltes getan, obwohl es mir nicht so recht war), damit ein neues Gutachten (nach Aktenlage?) erstellt werden kann.
Seitdem habe ich von der AfA nichts mehr gehört und weiter pünktlich mein ALG bekommen.
Ich hatte schon ziemlichen Bammel, dass mir jetzt genau das blüht was du beschreibst -Schalentierchen- und so richtig beruhigend ist die aktuelle Situation für mich irgendwie auch nicht
Aber ich werde mich hüten nachzufragen, warum man mich nicht zu sehen wünscht
Werde dann später mal (wenn ALG-Ende oder Rente vielleicht doch mit Widerspruch durch?) das neue Gutachten anfordern.
Im Moment mach ich mich für die AfA einfach nur ganz, ganz winzig und hoffe, dass sie mich nicht doch noch zur Vermittlung entdeckt. Was passieren würde, wenn ich Klagen müßte bevor mein ALG ausläuft, darüber möchte ich heute lieber noch gar nicht nachdenken.
Mein Männe war mit seiner Rente schon im Klageverfahren beim ALGI-Antrag und er wurde von Anfang an nach §117 behandelt, genau wie du es beschreibst. Es ist ihm nicht gut bekommen, darum hat er sich nach Leistungsende abgemeldet. Wir leben aktuell von meinem ALGI und Wohngeld und hoffen auf bessere Zeiten.
Liebe Grüße von Doppeloma
so einfach ist eben leider nicht und so wie du es schreibst wird es zwar teilweise gemacht, aber eben auch nicht überall.
Bin ja selber immer noch in diesem Stadium und habe erst nach Aussteuerung/Antrag ALGI und Begutachtung durch die AfA einen EM-Rentenantrag gestellt (bis dahin habe ich schon ALG erhalten). Nur in dieser Aufforderung steht drin, dass ich ALGI nach §125 bekomme, in meinem Bescheid steht auch der §117.
Ich hatte noch keinen einzigen Termin (außer Antragsabgabe und Med. Dienst der AfA), bisher habe ich noch nicht mal einen zuständigen Arbeitsvermittler und erhalte pünktlich seit inzwischen 9 Monaten mein ALG.
Nach der Renten-Ablehnung im Januar und meiner Info, dass ich Widerspruch einlege bekam ich einen Brief (vom Med. Dienst), dass ich bitte die Gutachten der DRV freigeben soll (habe ich auf Anraten meines Anwaltes getan, obwohl es mir nicht so recht war), damit ein neues Gutachten (nach Aktenlage?) erstellt werden kann.
Seitdem habe ich von der AfA nichts mehr gehört und weiter pünktlich mein ALG bekommen.
Ich hatte schon ziemlichen Bammel, dass mir jetzt genau das blüht was du beschreibst -Schalentierchen- und so richtig beruhigend ist die aktuelle Situation für mich irgendwie auch nicht
Aber ich werde mich hüten nachzufragen, warum man mich nicht zu sehen wünscht
Werde dann später mal (wenn ALG-Ende oder Rente vielleicht doch mit Widerspruch durch?) das neue Gutachten anfordern.
Im Moment mach ich mich für die AfA einfach nur ganz, ganz winzig und hoffe, dass sie mich nicht doch noch zur Vermittlung entdeckt. Was passieren würde, wenn ich Klagen müßte bevor mein ALG ausläuft, darüber möchte ich heute lieber noch gar nicht nachdenken.
Mein Männe war mit seiner Rente schon im Klageverfahren beim ALGI-Antrag und er wurde von Anfang an nach §117 behandelt, genau wie du es beschreibst. Es ist ihm nicht gut bekommen, darum hat er sich nach Leistungsende abgemeldet. Wir leben aktuell von meinem ALGI und Wohngeld und hoffen auf bessere Zeiten.
Liebe Grüße von Doppeloma
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"
Hallo,
da bekommt man ja richtig Angst. Mein Mann hat morgen einen Termin bei seinem SB. Nun hat die AfA ja endlich seinen GdB von 50 anerkannt, anfangs hieß es ja, für sie gilt nur 30-40. Ich werde auf jeden Fall mitgehen. Aber, wie verhält man sich richtig, der Termin ist bei einem Rahasachbearbeiter? Mein Mann wurde nach § 117 eingestuft, da ja bereits das Widerspruchsverfahren läuft.
da bekommt man ja richtig Angst. Mein Mann hat morgen einen Termin bei seinem SB. Nun hat die AfA ja endlich seinen GdB von 50 anerkannt, anfangs hieß es ja, für sie gilt nur 30-40. Ich werde auf jeden Fall mitgehen. Aber, wie verhält man sich richtig, der Termin ist bei einem Rahasachbearbeiter? Mein Mann wurde nach § 117 eingestuft, da ja bereits das Widerspruchsverfahren läuft.
Liebe Grüße
Esuse
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