Während der Krankheit Kündigung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Mashie
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Während der Krankheit Kündigung

Ungelesener Beitrag von Mashie » Do 29. Nov 2012, 01:54

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage: Mein Mann ist jetzt während der Probezeit erkrankt (chron. krank) und erhielt darauf hin die Kündigung :lesen: . Nun hat er noch 9 Tage Resturlaub. Muß er d. Resturlaub beim AG schriftl. geltend machen (Ausschlußfristen lt. Tarifvertrag, 2 Monate). Sein letzter Arbeitstag wäre der 2.12.2012, aber wie gesagt, er ist immer noch krank geschrieben (z.Zt. bis zum 5.12.). Oder hat er erst nach der Gesundschreibung, Anspruch auf Auszahlung seines Resturlaub?

2. Frage wäre: Ist er jetzt weiterhin versichert, wenn die Krankschreibung noch länger dauert (was voraussichtlich der Fall sein wird) und hat somit Anspruch auf Krankengeld von der KK? Oder ist der Anspruch auf Krankengeld nur begrenzt auf wenige Woche, da er jetzt nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht? :confused:

Wäre schön, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte :Hilfe:

LG
Mashie

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Doppeloma
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Re: Während der Krankheit Kündigung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 29. Nov 2012, 02:33

Hallo Mashie, :koepfchen:
Nun hat er noch 9 Tage Resturlaub. Muß er d. Resturlaub beim AG schriftl. geltend machen (Ausschlußfristen lt. Tarifvertrag, 2 Monate). Sein letzter Arbeitstag wäre der 2.12.2012, aber wie gesagt, er ist immer noch krank geschrieben (z.Zt. bis zum 5.12.). Oder hat er erst nach der Gesundschreibung, Anspruch auf Auszahlung seines Resturlaub?
Wann bekäme er denn planmäßig seinen Restlohn ausgezahlt oder bekommt er schon Krankengeld von der KK ???

Anspruch auf die Urlaubsabgeltung hat er DIREKT nach dem Ende des Arbeitsvertrages also praktisch ab dem 03.12. denn ab dem Tag KANN er ja keinen (von dieser Firma) bezahlten Urlaub mehr nehmen, wegen Krankheit bis zum letztmöglichen Arbeitstag.
Erhält er keinen Lohn mehr (Lohnfortzahlung) sollte er seinen Anspruch auf die Urlaubsabgeltung ruhig mit einem "Dreizeiler" geltend machen, gegen Eingangsbestätigung auf Kopie oder per Übergabe -Einschreiben an die Personal-Abteilung senden, direkt nach Ablauf der Kündigungsfrist, denn vorher besteht dieser Anspruch noch nicht.
2. Frage wäre: Ist er jetzt weiterhin versichert, wenn die Krankschreibung noch länger dauert (was voraussichtlich der Fall sein wird) und hat somit Anspruch auf Krankengeld von der KK? Oder ist der Anspruch auf Krankengeld nur begrenzt auf wenige Woche, da er jetzt nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht?
Nein, sein Anspruch auf Krankengeld besteht weiter solange er OHNE Unterbrechung weiterhin AU geschrieben wird, über diese Zahlungen von der KK bleibt er auch krankenversichert.
Am Anspruch auf Krankengeld bis zu 78 Wochen ändert sich NICHTS wegen der Kündigung, allerdings kaommen die KK dann öfter mal auf merkwürdige Ideen um die (dann arbeitslosen) Leute an die AfA "abschieben" zu können, also unbedingt auf absolut lückenlose AU-Bescheinigungen achten, bereits EIN Tag (auch Wochenenden /Feiertage MÜSSEN duch die AU-Bescheinigung abgedeckt sein!!!) der fehlt kann verheerende Auswirkungen haben.

Solange dein Mann noch NICHT zur AfA musste (nur die Entlassung muss er dort trotzdem melden, falls noch nicht geschehen bitte umgehend erledigen und auf aktuell bestehende/fortdauernde AU hinweisen !!!), steht ihm nämlich weiterhin das Krankengeld entsprechend dem letzten Arbeitseinkommen zu.
Das ist ja im Regelfall höher als das ALGI aus dem gleichen Lohn, sobald er nur EINEN Tag ALGI bezogen hat, braucht die KK bei erneuter AU (nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung durch die AfA) auch NUR NOCH in Höhe des ALGI Krankengeld zu zahlen.

Das ist für die KK also schon eine kleine Ersparnis wenn sie versucht die Kranken, die entlassen wurden möglichst schnell an die AfA "weiterzureichen" selbst auf die Gefahr, dass sie demnächst wieder zurückkehren werden, weil sie doch noch nicht gesund waren.

Also schön aufpassen und immer spätestens am letzten bescheinigten AU-Tag die Verlängerung beim Onkel Doktor holen, der KG-Anspruchs-Zeitraum an sich, ist NUR durch die gesetzlichen 78 Wochen begrenzt, darauf hat die Entlassung jetzt keinen Einfluß.

Gute Besserung für deinen Mann :umarm:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Während der Krankheit Kündigung

Ungelesener Beitrag von Mashie » Do 29. Nov 2012, 03:00

Danke liebe Doma für Deine schnelle Antwort.
Also muß die Firma nach der Entlassung auch den restl. Urlaub bezahlen, trotz er weiter krank geschrieben ist. Wir hatten d. Fall schon einmal im Bekanntenkreis. Sie war auch nach d. ltz. Arbeitstag weiterhin krank und der AG hat erst nach der Gesundschreibung den restl. Urlaub bezahlt. Die Geschichte liegt aber schon einige Jahre zurück und es ändern sich immer einiges im Rechtssystem.

Auf der AfA war er schon. Das ist schon erledigt. Krankengeld von der KK erhält er noch nicht, dass würde er erst ab 3.12.2012 erhalten, denn bis dahin muß noch der AG zahlen.

Doma, eine Besserung wird es bei meinem Mann (53 Jahre) leider nicht geben, ganz im Gegenteil :traurig: Er hat eine schwere Lungenerkrankung mit schwerer Luftnot, die sich immer weiter verschlechtert. Jobmäßig immer nur körperl. schwere Arbeit, denn andere Arbeit würde er nicht erhalten. Ärzte hatten ihm schon gesagt, seine Tätigkeit darf er nicht mehr ausführen. Tja, ist immer so leicht daher gesagt, denn einen anderen Job würde er niemals finden. Hatten auch schon überlegt BU-Rente zu beantragen.

LG
Mashie

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Re: Während der Krankheit Kündigung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 30. Nov 2012, 02:42

Hallo Mashie, :Bussi:
Also muß die Firma nach der Entlassung auch den restl. Urlaub bezahlen, trotz er weiter krank geschrieben ist.


Ja sicher, das ist ja der Hintergrund dafür, dass die Urlaubstage in Geld "abgegolten" werden müssen, wäre er gesund könnte er den Urlaub (bei ihm aktuell 9 Tage) noch während der Kündigungsfrist nehmen, darauf hätte er dann auch einen Rechtsanspruch, weil die Abgeltung NUR dann erfolgen soll, wenn der Urlaub nicht mehr regulär (dem Erholungzwecke dienend) genommen werden KANN, bevor das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Wir hatten d. Fall schon einmal im Bekanntenkreis. Sie war auch nach d. ltz. Arbeitstag weiterhin krank und der AG hat erst nach der Gesundschreibung den restl. Urlaub bezahlt. Die Geschichte liegt aber schon einige Jahre zurück und es ändern sich immer einiges im Rechtssystem.
Schon richtig, das Rechtssystem ändert sich öfter mal über die Jahre, trotzdem ist das für mich mal wieder schon "logisch" nicht nachvollziebar, dass man erst nach Genesung einen Anspruch auf die Auszahlung haben soll, da hat man doch mit dem alten AG gar nichts mehr zu tun, der würde doch auch keinen "normalen" Urlaub mehr bezahlen ... :confused: :Gruebeln:

Ich bekam schon vor gut 15 Jahren meine U-Tage ausgezahlt weil ich sie (aus betrieblichen Gründen) vor dem Übergang (aus einer Zeitarbeits-Firma) in meine aktuelle Firma nicht mehr nehmen konnte.
In der ZAF war ich noch nicht 6 Monate beschäftigt, "durfte" also noch keinen Urlaub nehmen und in meiner "neuen" Firma war es die Übernahme in Festanstellung, da konnte ich also auch während der Kündigungsfrist nicht einfach mal Urlaub machen.

War damals SOOO FROH, dass die mich unbedingt übernehmen wollten, so hatte ich dann in dem Jahr nur noch einige wenige U-Tage (ab September bis Jahresende) die ich wirklich zur Erholung nutzen konnte, sollte dann aber (auf Wunsch der Firma) meinen Resturlaub noch bis zum Jahresende "verplanen", damit der nicht ins folgende Jahr mitgeschleppt wird.
Bei dieser Firma bin ich aktuell immer noch fest angestellt, im Moment ruht mein Arbeitsverhältnis weiter, wegen der Zeitrente.
Auf der AfA war er schon. Das ist schon erledigt. Krankengeld von der KK erhält er noch nicht, dass würde er erst ab 3.12.2012 erhalten, denn bis dahin muß noch der AG zahlen.
Ist ja auch korrekt so, wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht abgelaufen sind, ab dem 03.12. besteht ja dann auch kein Anspruch mehr auf Zahlungen vom AG, also unbedingt kurz schriftlich den Anspruch auf die Urlaubsabgeltung geltend machen, das sollte er dann eigentlich mit der restlichen Lohnzahlung zusammen erhalten oder sehr bald danach.

Bei Krankengeld von der Krankenkasse haben solche Zahlungen zum Glück noch keinen Einfluß auf die Krankengeldzahlungen, bei der AfA würde das z.B. schon ganz anders aussehen, die können Urlaubsabgeltungen auch schon "anrechnen", aber nicht mehr nachträglich, wenn die Zahlung schon einige Zeit zurückliegt (z.B. nach der Aussteuerung).
Doma, eine Besserung wird es bei meinem Mann (53 Jahre) leider nicht geben, ganz im Gegenteil Er hat eine schwere Lungenerkrankung mit schwerer Luftnot, die sich immer weiter verschlechtert. Jobmäßig immer nur körperl. schwere Arbeit, denn andere Arbeit würde er nicht erhalten. Ärzte hatten ihm schon gesagt, seine Tätigkeit darf er nicht mehr ausführen. Tja, ist immer so leicht daher gesagt, denn einen anderen Job würde er niemals finden. Hatten auch schon überlegt BU-Rente zu beantragen.
Das tut mir leid, dass es für deinen Mann nur wenig Aussichten auf Besserung gibt :troesten: , ich denke mal er sollte trotzdem die Entwicklungen bei der KK abwarten, vermutlich wird man ihn sehr bald auffordern, eine med. Reha-Maßnahme zu beantragen.

Daraus könnten sich schon Weichenstellungen Richtung EM-Rente ergeben, den Antrag auf EM-Rente wird er spätestens nach der Aussteuerung stellen müssen, ob es dann eventuell (wenigstens) eine BU-Rente geben wird, das liegt im Entscheidungsbereich der DRV.
Die BU-Rente (von der DRV) kann man nicht separat beantragen, das prüft die DRV aber bei den berechtigten Jahrgängen (geb. VOR dem 02.01.1961) sowieso automatisch, natürlich steht es ihm frei auch schon früher (ohne irgendeine Aufforderung dazu) med. Reha oder eine EM-Rente zu beantragen.

Alles Gute für euch :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Während der Krankheit Kündigung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 30. Nov 2012, 10:14

Hallo

und immer darauf achten, dass die Krankschreibung nahtlos weitergeführt wird...wenn der Doc bis zu einem Freitag au schreibt, dann unbedingt an dem Freitag zum Arzt und die weitere AU abholen...keineswegs erst am Montag...dann ist die AU unterbrochen...er ist dann nicht sozialversicherungspflichtig versichert...weder als Arbeitnehmer, noch als Arbeitloser oder Leistungsbezieher und schwupp hat er weder Anspruch auf KG noch auf ALG I..
bitte immer auch die Informationen in der Praxis lesen, auf Praxisurlaub usw. achten..damit da nichts in die Hose geht...
auch jetzt gerade an den Feiertag...dann unbedingt darauf achten....
sonst fehlt euch nachher ein Haufen Geld...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Während der Krankheit Kündigung

Ungelesener Beitrag von Mashie » Mo 3. Dez 2012, 00:27

Vielen Dank Doma und Vrori. Jetzt ist auch alles klar für uns :jaa:

LG
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