Hallo Mashie,
Also muß die Firma nach der Entlassung auch den restl. Urlaub bezahlen, trotz er weiter krank geschrieben ist.
Ja sicher, das ist ja der Hintergrund dafür, dass die Urlaubstage in Geld "abgegolten" werden müssen, wäre er gesund könnte er den Urlaub (bei ihm aktuell 9 Tage) noch während der Kündigungsfrist nehmen, darauf hätte er dann auch einen Rechtsanspruch, weil die Abgeltung NUR dann erfolgen soll, wenn der Urlaub nicht mehr regulär (dem Erholungzwecke dienend) genommen werden KANN, bevor das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Wir hatten d. Fall schon einmal im Bekanntenkreis. Sie war auch nach d. ltz. Arbeitstag weiterhin krank und der AG hat erst nach der Gesundschreibung den restl. Urlaub bezahlt. Die Geschichte liegt aber schon einige Jahre zurück und es ändern sich immer einiges im Rechtssystem.
Schon richtig, das Rechtssystem ändert sich öfter mal über die Jahre, trotzdem ist das für mich mal wieder schon "logisch" nicht nachvollziebar, dass man erst nach Genesung einen Anspruch auf die Auszahlung haben soll, da hat man doch mit dem alten AG gar nichts mehr zu tun, der würde doch auch keinen "normalen" Urlaub mehr bezahlen ...
Ich bekam schon vor gut 15 Jahren meine U-Tage ausgezahlt weil ich sie (aus betrieblichen Gründen) vor dem Übergang (aus einer Zeitarbeits-Firma) in meine aktuelle Firma nicht mehr nehmen konnte.
In der ZAF war ich noch nicht 6 Monate beschäftigt, "durfte" also noch keinen Urlaub nehmen und in meiner "neuen" Firma war es die Übernahme in Festanstellung, da konnte ich also auch während der Kündigungsfrist nicht einfach mal Urlaub machen.
War damals SOOO FROH, dass die mich unbedingt übernehmen wollten, so hatte ich dann in dem Jahr nur noch einige wenige U-Tage (ab September bis Jahresende) die ich wirklich zur Erholung nutzen konnte, sollte dann aber (auf Wunsch der Firma) meinen Resturlaub noch bis zum Jahresende "verplanen", damit der nicht ins folgende Jahr mitgeschleppt wird.
Bei dieser Firma bin ich aktuell immer noch fest angestellt, im Moment ruht mein Arbeitsverhältnis weiter, wegen der Zeitrente.
Auf der AfA war er schon. Das ist schon erledigt. Krankengeld von der KK erhält er noch nicht, dass würde er erst ab 3.12.2012 erhalten, denn bis dahin muß noch der AG zahlen.
Ist ja auch korrekt so, wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht abgelaufen sind, ab dem 03.12. besteht ja dann auch kein Anspruch mehr auf Zahlungen vom AG, also unbedingt kurz schriftlich den Anspruch auf die Urlaubsabgeltung geltend machen, das sollte er dann eigentlich mit der restlichen Lohnzahlung zusammen erhalten oder sehr bald danach.
Bei Krankengeld von der Krankenkasse haben solche Zahlungen zum Glück noch keinen Einfluß auf die Krankengeldzahlungen, bei der AfA würde das z.B. schon ganz anders aussehen, die können Urlaubsabgeltungen auch schon "anrechnen", aber nicht mehr nachträglich, wenn die Zahlung schon einige Zeit zurückliegt (z.B. nach der Aussteuerung).
Doma, eine Besserung wird es bei meinem Mann (53 Jahre) leider nicht geben, ganz im Gegenteil Er hat eine schwere Lungenerkrankung mit schwerer Luftnot, die sich immer weiter verschlechtert. Jobmäßig immer nur körperl. schwere Arbeit, denn andere Arbeit würde er nicht erhalten. Ärzte hatten ihm schon gesagt, seine Tätigkeit darf er nicht mehr ausführen. Tja, ist immer so leicht daher gesagt, denn einen anderen Job würde er niemals finden. Hatten auch schon überlegt BU-Rente zu beantragen.
Das tut mir leid, dass es für deinen Mann nur wenig Aussichten auf Besserung gibt

, ich denke mal er sollte trotzdem die Entwicklungen bei der KK abwarten, vermutlich wird man ihn sehr bald auffordern, eine med. Reha-Maßnahme zu beantragen.
Daraus könnten sich schon Weichenstellungen Richtung EM-Rente ergeben, den Antrag auf EM-Rente wird er spätestens nach der Aussteuerung stellen müssen, ob es dann eventuell (wenigstens) eine BU-Rente geben wird, das liegt im Entscheidungsbereich der DRV.
Die BU-Rente (von der DRV) kann man nicht separat beantragen, das prüft die DRV aber bei den berechtigten Jahrgängen (geb. VOR dem 02.01.1961) sowieso automatisch, natürlich steht es ihm frei auch schon früher (ohne irgendeine Aufforderung dazu) med. Reha oder eine EM-Rente zu beantragen.
Alles Gute für euch
Liebe Grüße von der Doppeloma
