Gesundheitsfragebogen

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 22. Jun 2012, 21:04

Hallo Vrori, :smile:

bitte zu Begleitung, Namen und Adressen von GA PN-Austausch nutzen, es ist auch im Interesse deiner Anonymität... :ic_up:

Es ist nicht erlaubt die Namen von Personen ohne deren Einverständnis in Foren zu veröffentlichen, das gilt auch für Ärzte und GA, wir wollen doch ALLE keinen Ärger haben.

Ansonsten bin ich begeistert von der spontanen Soidarität und Hilfsbereitschaft. :umarm:

Auch von Dopa und Doma ALLES GUTE für dein (hoffendlich letztes) Gutachten :ic_up:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

molly44
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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von molly44 » Mo 25. Jun 2012, 10:38

Hallo,

warum sollte ich das GA der berufl. Reha nicht mit zum ÄD der AfA mitnehmen? Es wäre doch für mich nur von Vorteil, wenn die sich nach dem GA der DRV richten, oder nicht?
Was würde denn passieren, wenn ich ohne GA der DRV zur Untersuchung gehen würde und der Arzt vom ÄD entscheidet, daß ich zu 100% arbeitsfähig bin, obwohl mir im GA eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Std. bescheinigt wird?

Bin jetzt ein wenig verunsichert....

LG Molly
- Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist -

Vrori
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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 25. Jun 2012, 11:08

Hallo,

wenn in deinem DRV-Gutachten bereits die Erwerbsunfähigkeit oder wenigstens teil-Unfähigkeit bescheinigt ist, dann bestehen eigentlich keine Bedenken, dass DRV-Gutachten mitzunehmen...
ich selber habe leider ein Gutachten der dRV vorliegen, welches meinen Beruf in 2 Hälften teilt...in meinem Beruf im Außendienst kann ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten..in meinem Beruf im Innendienst (die tatsächliche Ausführung als Außendienstler im Innendienst ist verdammt schwierig bis unmöglich)..vollzeitig...

von daher lege ich mein DRV - Gutachten nicht der Afa vor..sollen die selber ihre Erkenntnisse treffen..

..Doppeloma..Danke schön..

das ist eigentlich gar nicht mein Art, da öffentlich sowas zu schreiben..Danke, dass du das geändert hast...

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von molly44 » Mo 2. Jul 2012, 15:31

Hallo,

habe mich dazu entschlossen, denen mein GA der DRV in Kopie auszuhändigen....ich glaube, ich hab da ganz gute Aussichten, daß die nicht anders entscheiden werden, als das es die DRV getan hat...

Was wäre dann der nächste Schritt, wenn die AfA nach GA der DRV entscheidet und mich auch so einstuft, daß ich nicht mehr als 6 Std. arbeitsfähig bin.
Ich hab mal gehört, daß mir der Teilzeitmarkt verschlossen bleibt und ich dann die EMR auf Zeit erhalten könnte...ist das richtig so, oder was kann im schlimmnsten Fall passieren?

Noch hab ich nichts in die Wege geleitet, wäre also schön, wenn ich von euch noch etwas Feedback bekommen könnte.

Bis dahin
Molly
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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 2. Jul 2012, 16:52

Hallo molly, :smile:
Was wäre dann der nächste Schritt, wenn die AfA nach GA der DRV entscheidet und mich auch so einstuft, daß ich nicht mehr als 6 Std. arbeitsfähig bin.
Dann musst du aufpassen, dass man dir KEINE "Verfügbarkeits-Erklärung" zur Unterschrift vorlegt, in der du bestätigst (unterschreibst), dass du dem Arbeitsmarkt NUR noch weniger als 6 Stunden (also NICHT mehr Vollzeit) zur Verfügung stehst.

Nach dieser Unterschrift kann dann dein ALGI auf die entsprechende Einschränkung (29,9999... Wochenstunden) gekürzt werden.
Im Klartext braucht die AfA dann kein ALG aus Vollzeitarbeit mehr weiterzuzahlen, weil du ja nicht mehr Vollzeit "vermittelt werden möchtest"...Also VORSICHT, absolut NICHTS unterschreiben... :Angst:
Ich hab mal gehört, daß mir der Teilzeitmarkt verschlossen bleibt und ich dann die EMR auf Zeit erhalten könnte...ist das richtig so, oder was kann im schlimmnsten Fall passieren?
Darüber ob du eine Teilweise EM-Rente bekommst oder nicht entscheidet immer noch NUR die DRV, hast du denn von denen dazu schon irgendwas gehört /bekommen, wenn das so in deinem Reha-Bericht geschrieben steht... :confused: :Gruebeln:

Das wäre nur dann der Fall, wenn sich aus einer Erwerbsfähigkeit UNTER 6 Stunden auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", die "Umdeutung" der REHA in eine EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben sollte, darüber wirst du dann direkt von der DRV (einige Zeit nach der Reha) schriftlich informiert.

Was die AfA dazu feststellt, ist für diese Entscheidung der DRV unerheblich und der "verschlossene Teilzeit-Arbeitsmarkt" wirkt sich erst dann für dich aus, wenn dir bereits ein Bescheid (von der DRV) zu einer teilweisen EM-Rente vorliegt, was die VORHER alle (AB)schreiben und begutachten hat dafür keine Bedeutung.

Bis dahin bist du der AfA gegenüber verpflichtet, dich im Rahmen deiner (dort) festgestellten Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, nur unter dieser Bedingung bleibt dein Anspruch auf ALGI erhalten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Mo 2. Jul 2012, 17:03

W O W
ich ziehe meinen hut und wie,
liebe doppeloma

lg rosenresli

molly44
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Re: Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von molly44 » Fr 6. Jul 2012, 09:58

Hallo,

mittlerweile bin ich ja ganz gut informiert, wenn es darum geht, "mal eben" noch was zu unterschreiben. Da werde ich genau aufpassen.

Ich habe also vor etwa 1 Woche die Kopie meines GA an den ÄD der AfA geschickt. Die hatten mir ja geschrieben, daß für mich ein Termin zur Untersuchung vorgesehen sei und sie gern noch Unterlagen von mir hätten.
Kann es passieren, daß die mich jetzt gar nicht mehr untersuchen wollen, weil das GA der DRV schon ziemlich deutlich macht, wie mein derzeitiger Gesundheitszustand ist und die sich genau daran orientieren werden?

Ich war auch schon beim SoVB, die haben mir geraten, einen Antrag auf volle EMRente zu stellen, da mir der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen bleibt. Ich habe denen aber gesagt, daß ich dies erst in Angriff nehme, wenn mich die AfA dazu auffordert.

Ich werde mich in der nächsten Woche auch nocheinmal mit dem SB der DRV in Verbindug setzen, auch dort wurde mir gesagt, ich solle über einen Antrag auf EMRente nachdenken.

LG Molly
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