Hallo molly,
Was wäre dann der nächste Schritt, wenn die AfA nach GA der DRV entscheidet und mich auch so einstuft, daß ich nicht mehr als 6 Std. arbeitsfähig bin.
Dann musst du aufpassen, dass man dir KEINE "Verfügbarkeits-Erklärung" zur Unterschrift vorlegt, in der du bestätigst (unterschreibst), dass du dem Arbeitsmarkt NUR noch weniger als 6 Stunden (also NICHT mehr Vollzeit) zur Verfügung stehst.
Nach dieser Unterschrift kann dann dein ALGI auf die entsprechende Einschränkung (29,9999... Wochenstunden) gekürzt werden.
Im Klartext braucht die AfA dann kein ALG aus Vollzeitarbeit mehr weiterzuzahlen, weil du ja nicht mehr Vollzeit "vermittelt werden möchtest"...Also VORSICHT, absolut
NICHTS unterschreiben...
Ich hab mal gehört, daß mir der Teilzeitmarkt verschlossen bleibt und ich dann die EMR auf Zeit erhalten könnte...ist das richtig so, oder was kann im schlimmnsten Fall passieren?
Darüber ob du eine Teilweise EM-Rente bekommst oder nicht entscheidet immer noch NUR die DRV, hast du denn von denen dazu schon irgendwas gehört /bekommen, wenn das so in deinem Reha-Bericht geschrieben steht...
Das wäre nur dann der Fall, wenn sich aus einer
Erwerbsfähigkeit UNTER 6 Stunden auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", die "Umdeutung" der REHA in eine EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben sollte, darüber wirst du dann direkt von der DRV (einige Zeit nach der Reha) schriftlich informiert.
Was die AfA dazu feststellt, ist für diese Entscheidung der DRV unerheblich und der "verschlossene Teilzeit-Arbeitsmarkt" wirkt sich erst dann für dich aus, wenn dir bereits ein Bescheid (von der DRV) zu einer teilweisen EM-Rente vorliegt, was die VORHER alle (AB)schreiben und begutachten hat dafür keine Bedeutung.
Bis dahin bist du der AfA gegenüber verpflichtet, dich im Rahmen deiner (dort) festgestellten Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, nur unter dieser Bedingung bleibt dein Anspruch auf ALGI erhalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
