
Ich schreibe dir jetzt noch einmal und hoffe, du hast unsere Beiträge weiter oben auch alle schon gelesen und den Sinn und die Dringlichkeit verstanden, dass du deinen Arbeitgeber bis zum Ende des Monats schreiben mssst, um das Urlaubsabgeltungsgeld einzufordern!
Überlesen hatte ich, dass du anscheinend auch einen Betriebsrentenanspruch hast.
Was für eine ist das, bei wem bist du da zusatzversichert?
Arbeitest du im öffentlichen Dienst und bekämst eine VBL-Zusatzrente?
Bei einer 32 jährigen Betriebszugehörigkeit, kommt da sicher eine schöne Summe einer zweiten/zusätzlichen Rente zusammen.

Da du schon seit 2011 volle EMR beziehst, hättest du eventuell diesen Betriebsrentenanspruch auch schon in Anspruch nehmen können.
Hast du diese Versicherung darüber informiert, von der du diese Betriebsrente bei Renteneintritt bekommen wirst, dass du EMR seit 2011 bekommst und jetzt auch die EMR auf Dauer weiterhin behältst?
Zumindest konnte ich dies sofort tun. Auch als ich die 3,5 Jahre Zeitrente erhielt zählte diese EMR schon, um die Zusatzrente ebenfalls monatlich ausgezahlt zu bekommen und ich musste nur den Rentenbescheid, als ich anschließend die EMR auf Dauer zugesprochen bekam, neu hinschicken, sodass die Betriebsrente (Zusatzrente über die VBL) weiterhin in vollem Anspruchsumfang gezahlt wurde/wird.
Erkundige dich bitte direkt bei der Versicherung, die für diese Betriebsrente zuständig ist!
Mir scheint, die Leute um dich herum wollen dir nicht wirklich helfen, sonst würden sie dich nicht so unaufgeklärt lassen und dir z.T. auch nicht so viel Schwachsinn erzählen.
Wobei, selbst ich musste das so erfahren, dass weder die Personalabteilung, noch der Personalrat/Schwerbehindertenbeauftragte mich richtig informieren konnte (oder wollte) und ich von daher gegen meinen Arbeitgeber letztendlich Klage erheben musste.
Traurig, aber wahr! Und das in einem Betrieb des öffentlichen Dienst!
Mit Tausenden von Mitarbeitern, war ich sicher kein Einzelfall von EMR.
Wie @Doppeloma es auch schreibt, so kann ich dir gerne anbieten, so gut es geht dir Ratschläge/Informationen zu geben.
Du jedoch musst aber letztendlich selber diesen nachgehen und herausfinden, ob die bereits von uns gemachten Erfahrungen auch in deinem Fall Anwendung finden und du ebenfalls bei deinem Arbeitgeber und bei der Betriebskasse diese Forderungen geltend machen kannst.
Dazu musst du schriftlich die Mitteilung und Forderung jeweils an Sie stellen.
Lieben Gruß sendet agnes
