Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

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Doppeloma
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 20. Aug 2012, 22:45

Erlaubt sei das Heranziehen des folgenden Vergleichs. Jeder Arbeitnehmer geht letztlich in Deutschland "freiwillig" zur Arbeit, denn kein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer dazu zwingen. Da die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer aber auf das Gehalt bzw. den Lohn angewiesen ist, gehen diese zu Arbeit - letztlich (un)freiwillig.!!"
AHAAAA, die sind doch wirklich nicht ganz dicht, ODER...aber AUCH meinem AG gegenüber brauche ich KEINE Angaben zu meinem Gesundheitszustand machen, bei AU bekommt der den Schein vom Arzt (DAS IST meine PFLICHT) und was mir gerade fehlt, geht NUR einen Arzt was an...

Bei Anspruch bekomme ich übrigens auch OHNE Informationen zu meinen Krankheiten die Lohnfortzahlung für 6 Wochen von meinem AG ...die AfA beruft sich doch immer so gerne darauf "unser AG" zu sein während des Leistungs-Bezuges... DER bekommt AUCH keine Gesundheitsfragebögen und Schweigepflicht-Entbindungen... :Gruebeln: :teufel:

DAS ist MEIN RECHT aus meinem Arbeitsvertrag und ALGI nach der Aussteuerung ist DEIN RECHT aus deinen gezahlten Beiträgen und der Lohnbescheinigung von deinem AG als Ermittlungsgrundlage für den Betrag des ALGI, naja und die Mühe machen den Antrag auszufüllen und zu unterschreiben muss man sich schon AUCH noch...WOOOO steht bitte geschrieben, dass man Gesundheitsunterlagen (noch dazu bei nichtmedizinischem Personal ???) vorlegen MUSS, damit man Anspruch auf ALG I hat...

Haben die eigentlich schon völlig vergessen von wessen Beiträgen ihr monatliches Einkommen bezahlt wird, vielleicht sollte man sie da mal öfter dran erinnern...bei dem Umgang mit ihren "Kunden"...in Zukunft möchte ICH den Arztbericht haben von JEDEM Sesselpfurzer der sich da KRANK meldet...sollen gefälligst arbeiten sonst NIX GELD MEHR...

Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun...
Insofern ist die Freiwilligkeit nicht so zu interpretieren, wie die Klägerin es gerne verstanden haben will.
ACH @Vrori schönen Gruß an die AfA, ich hätte gerne mal die verschiedenen Definitionen der AfA von FREIWILLIGKEIT, ich dachte immer wenigstens DAS wäre ein EINDEUTIGER Begriff, den man NICHT nach Belieben frei interpretieren kann ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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aggi61
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 21. Aug 2012, 00:56

die AfA beruft sich doch immer so gerne darauf "unser AG" zu sein während des Leistungs-Bezuges
Das vergessen die meisten "Kunden" - die denken da eher in Richtung - Versicherung? Folterkammer? :lachen: was auch immer man für Gefühle man mir dieser Art von Institution verbinden mag :schlecht:

Von wegen Arbeitgeber - ich hab mich gestern beim VDK München beworben :lachen:

LG Gabi
:umarm: Gabi

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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 21. Aug 2012, 08:17

"Erlaubt sei das Heranziehen des folgenden Vergleichs. Jeder Arbeitnehmer geht letztlich in Deutschland "freiwillig" zur Arbeit, denn kein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer dazu zwingen. Da die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer aber auf das Gehalt bzw. den Lohn angewiesen ist, gehen diese zu Arbeit - letztlich (un)freiwillig.!!"

Hallo,

das war die Begründung für das SG, warum Schweigepflichtentbindungen zwar freiwillig wären, aber man sie trotzdem abgeben muss...!!

Ich weiß nicht, wo die ihre Verwaltungslehrgänge machen....

Hoffentlich läßt sich der Richter nicht von so viel Dummheit und Ignoranz beeinflußen..
ich werde noch einmal die Info-Schrift des Landesdatenschutzes Brandenburg an meinen Anwalt senden...warum soll bei Hartz IV - Empfängern die Unterschrift freiwillig sein und ohne Folgen, während bei mir, die Verweigerung solche finanziellen Folgen hat..

Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln..
LG
Vrori

Gabi, viel Erfolg...ich drücke dir die Daumen..
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aggi61
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 21. Aug 2012, 10:08

Danke fürs Daumendrücken - ich hatte gestern durch die Hitze einen richtigen Blackout - hab keinen graden Satz in die Tastatur bekommen :Heiss:

Ist das denn normal, dass man neuerdings seine Gehaltsvorstellungen angeben soll? Mir kommt das immer so vor: "Wir nehmen den, der am billigsten / günstigsten arbeitet"

Aber dafür noch nicht mal reinschreiben, ob das eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle ist :ic_down:


LG Gabi
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von sicko » Do 23. Aug 2012, 10:09

Nachdem ich den Gesundheitsbogen abgegeben habe, fällt mir ein, dass dort irgendwo stand, dass die medizinischen Daten von der Afa auch an andere Sozialleistungsträger weitergegeben werden dürfen - es sei denn, man widerspricht (Weiß den Par. leider nicht mehr. 69? 79?) Fasse mich gerade an den Kopf, dass ich keinen Widerspruch mit abgegeben habe, aber kann das ja wahrscheinlich auch noch tun.

Habt ihr das gemacht? Auf welchen Paragraphen muss ich mich beziehen? Und dann einfach formlos dort abgeben und Empfang quittieren lassen? Bekommt das der ÄD oder der SB?

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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 23. Aug 2012, 10:26

hallo,

ich hab die DRV angeschrieben und noch einmal darauf hingewiesen, dass keinerlei Daten an irgendwen rausgehen dürfen, ohne meine Einwilligung...

ich denke, das reicht..
bin mir aber nicht sicher...

LG
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?

Ungelesener Beitrag von sicko » Do 23. Aug 2012, 11:00

Ja, der DRV habe ich schon beim Rehaantrag die Datenweitergabe verboten.

Nun geht es um die Afa.

Vrori, habe in dem von dir neulich hier geposteten "Praxisleitfaden" das Widerspruchsrecht gefunden.

"Ärztlich Gutachten sind von der Übermittlung (an andere Sozialleistungsträger) ausgenommen, wenn der Kunde dieser Übermittlung widerspricht (Par. 76 Abs. 2 Nr 1. SGB X)."

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