AHAAAA, die sind doch wirklich nicht ganz dicht, ODER...aber AUCH meinem AG gegenüber brauche ich KEINE Angaben zu meinem Gesundheitszustand machen, bei AU bekommt der den Schein vom Arzt (DAS IST meine PFLICHT) und was mir gerade fehlt, geht NUR einen Arzt was an...Erlaubt sei das Heranziehen des folgenden Vergleichs. Jeder Arbeitnehmer geht letztlich in Deutschland "freiwillig" zur Arbeit, denn kein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer dazu zwingen. Da die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer aber auf das Gehalt bzw. den Lohn angewiesen ist, gehen diese zu Arbeit - letztlich (un)freiwillig.!!"
Bei Anspruch bekomme ich übrigens auch OHNE Informationen zu meinen Krankheiten die Lohnfortzahlung für 6 Wochen von meinem AG ...die AfA beruft sich doch immer so gerne darauf "unser AG" zu sein während des Leistungs-Bezuges... DER bekommt AUCH keine Gesundheitsfragebögen und Schweigepflicht-Entbindungen...


DAS ist MEIN RECHT aus meinem Arbeitsvertrag und ALGI nach der Aussteuerung ist DEIN RECHT aus deinen gezahlten Beiträgen und der Lohnbescheinigung von deinem AG als Ermittlungsgrundlage für den Betrag des ALGI, naja und die Mühe machen den Antrag auszufüllen und zu unterschreiben muss man sich schon AUCH noch...WOOOO steht bitte geschrieben, dass man Gesundheitsunterlagen (noch dazu bei nichtmedizinischem Personal ???) vorlegen MUSS, damit man Anspruch auf ALG I hat...
Haben die eigentlich schon völlig vergessen von wessen Beiträgen ihr monatliches Einkommen bezahlt wird, vielleicht sollte man sie da mal öfter dran erinnern...bei dem Umgang mit ihren "Kunden"...in Zukunft möchte ICH den Arztbericht haben von JEDEM Sesselpfurzer der sich da KRANK meldet...sollen gefälligst arbeiten sonst NIX GELD MEHR...
Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun...
ACH @Vrori schönen Gruß an die AfA, ich hätte gerne mal die verschiedenen Definitionen der AfA von FREIWILLIGKEIT, ich dachte immer wenigstens DAS wäre ein EINDEUTIGER Begriff, den man NICHT nach Belieben frei interpretieren kann ...Insofern ist die Freiwilligkeit nicht so zu interpretieren, wie die Klägerin es gerne verstanden haben will.


Liebe Grüße von der Doppeloma
