Rentenwiderspruch

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Doppeloma
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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 27. Okt 2010, 22:47

Hallo bagghira, :troesten:

jetzt sehe ich etwas besser durch, Danke :smile:

Hat man dir einen Termin gesetzt für die Begründung?

Den Widerspruch zurücknehmen brauchst du auch OHNE Begründung NICHT, dann MÜSSEN die alles nochmal "nach Aktenlage" überprüfen", das macht natürlich ARBEIT und die würdest du der DRV durch eine Rücknahme des Widerspruches ersparen.
Kann aber auch sein, dass die dann ohne größere Aktionen, auch den Widerspruch einfach ablehnen "weil sich keine neuen Erkentnisse ergeben haben"!
Wenn ich das jetzt richtig sehe ist der VDK komplett raus aus der Sache und du schlägst dich damit im Moment ganz alleine rum?

Wäre gut wenn du einen Anwalt für Sozialrecht finden würdest, der die Begründung schreibt für dich!
Wenn du "arm dran bist" kann er dich auf Beratungsschein vertreten (das kostet nur einmalig 10 €!), mußt du nur direkt sagen BEVOR ihr groß was anderes besprecht.
Mein Anwalt hat mir den Beratunsschein sogar direkt selber besorgt, ansonsten kannst du den auch direkt am Amtsgericht bekommen und suchst dir dann damit einen Anwalt.

Ist aber oft schon ein gutes Kriterium, ob der Anwalt dir wirklich HELFEN will oder NUR auf Geld aus ist, wenn man ihn bittet, das für dich zu erledigen.
Ich such mal den Antrag raus und verlinke dir den dann hier, das ist gar nicht soviel auszufüllen, mein Anwalt hat sich dann gefreut, dass ich den schon vorbereitet mitgebracht habe, um den Rest hat er sich gekümmert.

Dazu Einkommensnachweis, ev. letzten Konto-Auszug, mehr brauchst du dafür fast nicht, nur den VDK solltest du in dem Antrag NICHT angeben, sonst wird der Antrag wahrscheinlich abgelehnt.
Habe ich auch nicht gemacht, bin auch (noch) Mitglied, aber die Zusammenarbeit verlief ähnlich "schleppend" wie bei dir und deshalb der Gang zum Anwalt.
Nicht, dass ich dir das nicht zutraue, aber Tipps zum Inhalt der Begründung kann man von hier aus, ohne genaue Kenntnis des Bescheides und des Gutachtens nicht wirklich geben.

Schade, dass du niemanden dabei hattest, das Gedächtnisprotokoll kannst du auch jetzt noch erstellen, als "Gegendarstellung" zu den Inhalten des Gutachtens und das Wichtigste in die Begründung übernehmen.

Mach dir am Besten eine Art Liste der Sachen wie du sie erlebt hast und wie es nun im Gutachten steht, beschreibe (erst mal nur für dich!) was da aus deiner Sicht nicht passt.
Das kann auch für einen Anwalt sehr hilfreich sein, der ist ja auch nicht beim Gutachter mit dabei gewesen und ist auf deine Informationen dazu angewiesen.
Macht aber bei der DRV oft mehr Eindruck, wenn die Begründung von einem Anwalt kommt, außerdem kann der besser beuteilen, WAS man da reinschreibt und WAS besser NICHT.

Wegen der medizinischen Sachen in dem Gutachten würde ich noch mal intensiver mit meinem Arzt sprechen, der kann dir da sicher auch noch Hinweise geben.

Du schaffst das schon und soweit es uns möglich ist helfen wir dir gerne dabei!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von bagghira » Do 28. Okt 2010, 20:26

hallo doppeloma,

erst mal vielen vielen dank für die schnelle hilfe und antwort...

ich werde dann mal nach einem anwalt suchen.....habe den brief vorgestern bekommen und habe 3 wochen zeit...

bis dann lg heike

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von bagghira » Mi 10. Nov 2010, 12:00

hallo,
habe ein neues schreiben von der vdk bekommen und sollte eine bestätigung oder atest von einer hausärztin schreiben lassen das zum wiederspruch dazukommt...meine hä. meinte sie könne mir keine bestätigung schreiben da in dem bericht der drv steht das ich mindestens 6 std arbeiten gehen kann... :depri:
sollte mir aber einen neuen psychologen suchen und meine terapie weiter machen...mein letzter gibt keine termine mehr und hat somit die terapie abgebrochen...
auch sollte ich dann einen neuen antrag stellen für prozente wegen verschlechterung....aber geht das so ohne neue ärztliche berichte..??? :Gruebeln:

lg bagghira

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 10. Nov 2010, 13:30

Wenn Du Verschlimmerung beim GdB beantragst, sind die ärztlichen Befunde nicht Dein Problem, Du stellst den Antrag, fügst bei was Du hast und idealerweise eine Beschreibung Deiner Einschränkungen und Schmerzen und gibts das Ganze ab. Den Rest macht dann das Versorgungsamt!
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von bagghira » Mi 10. Nov 2010, 13:33

danke esuse,
das werde ich dann mal so probieren und hoffe das es diesmal klappt.....

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 11. Nov 2010, 21:09

Hallo bagghira!
bagghira hat geschrieben: das werde ich dann mal so probieren und hoffe das es diesmal klappt.....
Dazu auch mal hier reinschauen, falls ich Dir das nicht schon anderswo verlinkt habe:

viewtopic.php?f=3&t=635&start=0+

Liebe Grüße

Annette
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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Dummy » Fr 12. Nov 2010, 08:39

Also - meinen Widerspruch hat der vdk geschrieben, war aber nur ein Satz, das hätte ich selber auch noch hin gekriegt :grinser:

Was sehr wichtig war, war ein aktuelles Attest meines Arztes - das wurde mit eingereicht.
Auf dem Attest standen meine Beschwerden, seine Diagnosen (eine davon fett markiert, da diese im ersten Gutachten gar nicht berücksichtigt wurde) und seine subjektive Meinung zu meinem Befinden.

Zum Schluss hat er rein geschrieben, dass es ein schwerwiegender chronischer Verlauf der Krankheit ist und, dass ich auf absehbare Zeit nicht erwerbsfähig bin.

Die Einsatzbegründung (ein Anwalt für Sozialrecht sagte mir, dass man keine Romane als Begründung schreiben soll) und das Attest meines Arztes haben gereicht um eine zweite Begutachtung zu bekommen.
lg Dummy

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 12. Nov 2010, 08:43

Wir hatten mit dem Widerspruch die Kopie eines FA für ein Versicherung eingereicht, die hat überhaupt keiner angeschaut, eine neue Begutachtung (die erste war die mit dem falschen Alter durch einen Neurologen) durch einen Orthopäden hat GG nur bekommen, weil er beim Arzt der DRV angerufen hat und die orthopädischen Probleme neu dazu gekommen sind. Wegen der neurologischen Probleme wurde weder das Gutachten des behandelnden Neurologen berücksichtigt, noch ein neues erstellt, sondern einfach das über 1 Jahr alte als Grundlage für die Ablehnung des Widerspruches genommen.

VdK sagt, für das Sozialgericht ist das Gutachten des Neurologen eindeutig zu alt, ist ja im Oktober 2009 erstellt worden.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Dummy » Fr 12. Nov 2010, 09:19

Übrigens hat der zweite Gutachter alles da gehabt, Von meinem Rentenantrag, über Berichte von Ärzten und Klinken, den Widerspruch, die Begründung und das erste Gutachten.
Meine komplette Akte.
lg Dummy

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Re: Rentenwiderspruch

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 12. Nov 2010, 11:10

Ja, das ist wohl Standart, war bei GG auch so.
Liebe Grüße

Esuse

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