
dann ist schon mal klar, dass die SB NICHT sagen KANN du sollst weiter in der Pflege arbeiten, dann sollte sie doch bitte in dem Amtsarzt-Bericht noch mal nachlesen, was dazu geschrieben wurde!
Das hat sie zu beachten, auch wenn ihr das nicht in den Kram passt.
Ob der Amtsarzt der AfA (oder deine SB) meint du solltest in Rente gehen "oder ob in China ein Sack Reis umfällt" hat ungefähr die selbe Wirkung, nämlich überhaupt KEINE.
Die Entscheidung über eine EM-Rente fällt bei der DRV und da die eher NICHT damit einverstanden ist kranken Leuten eine EM-Rente zu zahlen, deshalb gibt es dieses Forum.
Nach meiner Einschätzung durch die AfA-Ärztin müßte ich dann schon längst die EM-Rente haben, leider waren die Gutachter der DRV bisher nicht dieser Meinung.
Interessanterweise darf ich aber auch nach deren Begutachtung meine aktuelle Tätigkeit NICHT mehr ausüben, "für eine andere berufliche Vermittlung sei aber die AfA zuständig und nicht die DRV!!!".

Ja, so kann man den "Ball" schön hin- und herwerfen, denn die AfA sieht offenbar KEINE Vermittlungsmöglichkeiten mehr, sonst würden die mich sicher nicht in Ruhe lassen und beim H4-Amt wird man sich das dann sicher auch wieder "passend" zurechtbiegen.
Habe übrigens die letzten rund 10 Jahre im Call-Center gearbeitet und mir fällt inzwischen ehrlich auch NIX mehr ein, was ich nun statt dessen ANDERES machen soll, schon bei dem Gedanken bekomme ich Panikanfälle

Mit dieser Masche wird man restlos "kaputtgespielt", denn der "allgemeine Arbeitsmarkt" wartet nicht auf gesundheitlich stark eingeschränkte Leute, da finden ja aktuell nicht mal junge Gesunde einen vernünftigen Job.
Lass dich von der SB nicht unterkriegen, SIE wird dafür bezahlt dich in einen geeigneten Job zu vermitteln und mit dir zusammen erst mal herauszufinden WAS das denn sein könnte.
Solange du ALG I bekommst brauchst du ohnehin keinen Job anzunehmen, der im Netto-Einkommen UNTER deinem aktuellen ALG liegt, da sind die Grenzen der Zumutbarkeit noch deutlich höher als im SGB II.
Da hatte ich vorhin noch gar nicht dran gedacht, da kann sie Minijobs oder Nebenverdienste (wahrscheinlich auch ZAF) ganz schnell vergessen, darauf brauchst du dich überhaupt nicht bewerben!
Schau mal hier
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312100
Liebe Grüße von der Doppeloma
