DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

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Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 11. Okt 2010, 13:13

Ne er hat sich beömmelt, weil es längst nicht um das eigenliche "Meine Erkrankung" sondern rein ums juristische bzw. politische geht.

Ob jemand durch den Stress, die Verarschungen durch Behörden etc., lächerliche 5 Minuten Begutachtung und was noch alles in einem Sozialverfahren auf einen Kranke zukommt, immer noch weiter erkrankt, er evtl. ins soziale Abseits und finanzielle Not gerät interessiert doch in den verantwortlichen Positionen keinen.

Würde jeder Gutachter verpflichtet sein eine solche Haftungsübernahme zu unterzeichnen, dann würden viele Gutachten anders aussehen.....

Bin mal gespannt was hier jetzt weiter passiert, denn jetzt habe ich schon vorab einen Termin mit der Klinikleitung bekommen, bloss weil ich Akteneinsicht vor dem Sozialmedizinischen Gutachten beantragt habe :grinser:
Der behandelnde Arzt war ein wenig verstört als ich ihm sagte, das der Beistand zu diesem Gespräch doch wohl eher mein Schwiegervater sein wird, weil der Anwalt und der ärtzliche Spezialist für meine Erkrankung ja später Verfahrensbeteilige im evtl. folgenden Prozess sein werden.

Mal sehen was die Klinikleitung morgen sagt ^^

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Antonia
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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mo 11. Okt 2010, 14:31

Super! :applaus:
Und danke für die Rückmeldung bzgl. Deines beömmelten Anwaltes :grinser:
Bin auch gespannt wie Flitzebogen wie und wo das alles endet.

Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 12. Okt 2010, 10:23

Nachtrag:
Ich habe meine angeforderte Patientenakte heute morgen bekommen, der Artz war glaub ich völlig verstört, als er die Klinikleitung deswegen angerufen hat.
Es ging um das Vor-Gutachten das mir diese Reha beschwert hat, es soll laut dem Arzt ungefähr so lauten:
"Der Gutachter befürwortet EM-Rente, möchte dies aber durch die Reha abnklären lassen....."
Da ich ja wusste nach was ich schauen musste, war ich verwundert, das dieses Gutachten über das ich mit dem Arzt gesprochen hatte nicht drin ist.
Auf Nachfrage wurde das auf Anordnug der Klinikleitung aus der Akte entfernt und wird mir NICHT zugänglich gemacht.
Ich hoffe mein Anwalt ruft gleich zurück, denn ich erwäge die Klinikleitung wegen Unterschlagung anzuzeigen....
Zumindest habe ich schon erreicht das dokumentiert wurde das diese Akte unvollständig übergeben wurde.
Mal sehen wie es nach dem Mittag weitergeht.

So lecker gegessen und fast alles wieder "ausgekotzt" :kotzen:
Denn es kommt noch krasser, die Klinikleitung unterdrückt der Gutachten angeblich auf Anordnung der DRV und es gehört angeblich nicht zu meiner "örtlichen" Patientenakte.

Stellt sich die Frage, warum war es denn da drin???


Die ganze Sache liegt jetzt bei den juristischen Beratern der Klinik.
Denn ich habe auch verlangt das wenn eine Haftungsübernahme nicht unterschrieben wird, dieses auch vermerkt wird.

Da es bei mir auch darum geht, das ich eine Schmerztherapie nur dann bekomme wenn ich verrentet werde oder Hartz4 beziehe, habe ich auch angedeutet dann Schadensersatz/Schmerzensgeld gegen den Arzt einzuklagen. Wo dann gemeint wurde, es wäre ja meine Sache ob ich bei Rentenablehnung Klage erheben würde...... Also eine evtl. Verzögerung selbst zu verantworten hätte.

Ich steh kurz vor einem Tobsuchtsanfall

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 12. Okt 2010, 16:56

Das glaub ich dir gerne.... :koepfchen: :koepfchen: :koepfchen:
Gruß
Miko

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mi 13. Okt 2010, 09:59

Sie scheinen aber trotzdem ziemlich nervös geworden zu sein :lachen: und wollen Dich jetzt nur weiter einschüchtern. Laß es nicht zu :Bussi: :koepfchen: :koepfchen:

Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 2. Nov 2010, 04:44

Ich hab da was sehr nettes gefunden.

Opiate im Straßenverkehr
Ein generelles Fahrverbot für Schmerztherapiepatienten gibt es aber nicht. "Nach der Einstellungsphase dürfen sie ein Fahrzeug führen, müssen ihre Fahrtauglichkeit aber immer mit ihrem behandelnden Arzt klären", sagt Dr. Weimann-Schmitz. "Dieser ist verpflichtet, seine Patienten genau über die Opiatwirkung aufzuklärenund seine Zustimmung zum Auto fahren zu dokumentieren."

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 2. Nov 2010, 07:04

Fulgora hat geschrieben:Ich hab da was sehr nettes gefunden.

Opiate im Straßenverkehr
Wenn ich diesen Link lese, graut es mich.

Da wird von erlaubtem Fahren geschrieben, wenn, wenn, wenn......

Aber im Falle einer Blutentnahme, einem rechtsmedizinischen Gutachten nach einem selbst verschuldeten Unfall, kann der Versicherungsschutz erlöschen und ein Bußgeld drohe.

Was soll dieses DUMMGESCHWÄTZ???

Fahren unter Medikamenteneinfluss ist verboten, auch wenn nicht gesetzlich definiert - BASTA
Gruß
Miko

Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 2. Nov 2010, 07:20

nach einem selbst verschuldeten Unfall, kann der Versicherungsschutz erlöschen
Nicht nur bei einem selbstverschuldetem Unfall. Auch wenn du keine Schuld hast wird dir aufgrund einer evtl. verminderten Reaktionsfähigkeit eine Teilschuld angedichtet und du hast deinen eigenen Schaden wie im Falle eines selbstverchuldeten Unfalles selbst zu tragen....

Eigentlich pervers, aber Versicherungen, egal ob Sozial oder Privatwirtschaftlich versuchen sich eben immer zu drücken wenn es um Forderungen gegen Sie geht.

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