DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

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Miko
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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Miko » So 10. Okt 2010, 10:42

@ Fulgora

Das sieht ja schonmal gut aus.

Ich glaube sogar, aufgrund einer schnelleren Abwicklung, dass der Beitrag noch viel niedriger angesetzt werden kann.

Wieviele Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsleben, viell. auch die Nichtarbeitnehmer, jemals einen Gutachter brauchen werden, weiß ich nicht, deshalb ist es schwierig einen Beitrag festzusetzen.

Nächste Frage:

Die Ärzte, zu denen kein Patient mehr geht, machen häufig Gutachten, damit sie überhaupt überleben können.

Wer darf denn nun in dieser neu ins Leben gerufenen Institution nun arbeiten / begutachten?
Gruß
Miko

Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 10. Okt 2010, 11:36

Mahlzeit, genau hier ist ein guter Ansatzpunkt mal zu klären, ob ein Arzt denn für ein Gutachten von maximal wenigen Stunden, denn das Monatsgehalt eines normalen Arbeiters erhalten darf/muss.

Denn gerade dieses hat ja teilweise dazu geführt, das Ärzte Pro Auftraggeber begutachten, damit man weiter "bedacht" wird.

Was mir ganz stark aufgefallen ist das es häufig pensionierte Ärzte sind die sich dadurch ihre Pension aufbessern, das darf im Normalfall auch nicht sein.

Der begutachtende Arzt muss zufällig aus einen Pool der für die Krankengeschichte des Antragstellers ausgewählt werden und es dürfen nur Ärzte sein die noch eine Zulassung haben.

Mir kam gerade noch in den Kopf inwieweit eine anonymisierung des Arztes gegenüber dem Autraggeber sogar evtl. von Vorteil wäre.

Sprich die "Begutachtungsgesellschaft" bekommt den Auftrag und randomisiert den Gutachter, der erstellt das Gutachten und nur das Ergebniss wird an den Auftraggeber weitergeleitet, denn einen Sachbearbeiter gehen meine Diagnosen nun mal gar nix an.
Z.B. für die DRV würde ja reichen: Herr A ist laut Gutachten für x Jahre zu berenten. Danach erfolgt eine erneute Begutachtung.

Im Klagefall muss dann natürlich der Gutachter namentlich genannt werden und ggf. erklären warum er so begutachtet hat.
Aber wenn ich sehe, was für Leute teilweise alles über meine Erkrankungen bescheid weiß, dann wird mir :kotzen: übel

Denn was geht den Sachbearbeiter der Arge meine Erkrankungen an, oder den normalen SB der DRV?

Auch dürfte die Örtlichkeit der Begutachtung nicht in den Örtlichkeiten des Auftraggebers stattfinden um eine Neutralität zu gewährleisten.

Evtl. später mehr, muss zum Essen....

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Miko » So 10. Okt 2010, 12:17

Habe eben gemahltzeit.... :grinser:

Also wenn ich das richtig gelesen habe, dann bekommen privat beauftragte Gutachter schonmal so um die 1.500 - 3.000 Euro, je nach Begutachtungsaufwand.

Ein von der DRV oder Gericht beauftragter bekommt um die 200,- Euro´s.

Ob letzteres stimmt, weiß ich nicht.

Aber ich sehe, dass dieses Thema sehr vielseitig ist und wir da noch eine menge abklären müssen.

Ich mach jetzt mal "Sonntag" und lehne mich etwas zurück.

Bis später....

Grüße von

Miko
Gruß
Miko

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 10. Okt 2010, 12:30

Also wenn ich zu Eurer Ideensammlung noch was beitragen darf: ich würde diese "Begutachtungsgesellschaft" aus dem Soli (oder der Hälfte davon) finanzieren - der gehört sowieso längst abgeschafft. Damit wäre genug Geld vorhanden (lt. Wikipedia fast 12 Mrd. Euro im Jahr 2009). Die Einnahmen daraus sind ja derzeit schon nicht zweckgebunden. Dann laßt sie uns doch einfach mal in die richtigen Bahnen lenken - für soziale Dinge.

@fulgora: hast Du denn vor, das von Dir entworfene Schreiben mit einem Anwalt zu besprechen? Ich meine, wir sind hier letztendlich alle Laien. Und an so was vertracktes wie die Arzthaftung würde ich niemals nicht ohne rechtlichen Beistand herangehen. Schon von Anfang an nicht. Es würde mich sehr interessieren, was ein spezialisierter Anwalt (also Fach- und nicht irgendein Feld-und-Wiesen-Anwalt) zu Deinem Entwurf sagt.

Ich hatte im Laufe meiner eigenen Krankheitskarriere mal Kontakt zu einer Fachanwältin für Medizinrecht (?) aufgenommen, weil ich eine Nichtbehandlung (ergo Leistungs- bzw. Abrechnungsbetrug) durch einen Operateur vermutete (die BS-Vorwölbung war nach der OP noch genau so vorhanden wie nach der OP; den Operationsbericht mußte ich dem Arzt extra abringen, klar). Die Anwältin hat mir abgeraten - viel zu hohe Kosten bei geringster Aussicht auf Erfolg. Allein diese einmalige Auskunft der Anwältin hat mich damals mehrere Hundert DM gekostet...

Viel Glück bei Deinem Vorhaben

Antonia

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 10. Okt 2010, 15:04

Hallo,

ich gebe zu Bedenken....wer wird denn diese "Begutachtungsgesellschaft" am meisten "füttern"? Das wird doch die DRV, gefolgt von den KK sein...
und es gibt doch den schönen spruch "wes Brot ich ess, des Lied ich sing".....diese Begutachtungsgesellschaft würde doch den Teufel tun und sich die Auftraggeber verärgern......???

schönen Sonntag noch
LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 10. Okt 2010, 17:20

Wenn diese Gesellschaft z.B. dem jeweiligen Sozialgericht untersteht, sehe ich da nicht so das Problem.

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Miko » So 10. Okt 2010, 17:23

Vrori hat geschrieben:Hallo,

ich gebe zu Bedenken....wer wird denn diese "Begutachtungsgesellschaft" am meisten "füttern"? Das wird doch die DRV, gefolgt von den KK sein...
und es gibt doch den schönen spruch "wes Brot ich ess, des Lied ich sing".....diese Begutachtungsgesellschaft würde doch den Teufel tun und sich die Auftraggeber verärgern......???

schönen Sonntag noch
LG
Vrori
Bitte les dir´s nochmal durch!!!! :icon_e_wink:

Das wurde bereits besprochen. :koepfchen: :koepfchen: :koepfchen:

:Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen:
Gruß
Miko

Fulgora

Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 11. Okt 2010, 11:27

Nachtrag zum eigentlichen Thema:

Ich habe gerade mit meinem Anwalt die Sache durchgesprochen, der vertritt mich zwar bisher nur in der Angelenheit gegen die AfA, wird aber im Klagefall ebenfalls die DRV-Sache machen.

Er hat sich beömmelt und findet die Sache sehr gut, denn zum einen muss das in der Akte vermerkt werden und selbst wenn der Gutachter die Haftungsübernahme nicht unterschreibt, dann muss dieses zumindest im Reha-Entlassungsbericht vermerkt werden.

Also entweder er übernimmt die Haftung, dann ist es ok, solange bis was passiert. Was bei Sehausetzern ja schnell gehen kann. :groehl:
Oder, da ich auf jedenfall einen Beistand mit in die Begutachtung nehmen werde, muss aktenkundig gemacht werden, das der Arzt eine Übernahme der Haftung verweigert.... Was das in der folgenden Klage für eine Auswirkung hat kann man sich an 5 Fingern abzählen.

Gruss
Fulgora

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 11. Okt 2010, 11:54

Tja,.... soweit ist es schon.
"Er hat sich beömmelt...."

Wahrscheinlich weil du der Erste bist, die da mal Nägel mit Köpfen machen will und nicht, wie alle anderen eingschüchterten Patienten nur kuschen.

Die Unterwanderung des "GOTT ÜBER DEM / DEN PATIENTEN" = GUTACHTER" wurde bislang nur wenig oder gar nicht verfolgt.

Der Anfang ist mal gemacht, was auch gut und wichtig ist.
Gruß
Miko

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Re: DRV-Gutachter in Haftung nehmen?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 11. Okt 2010, 12:59

Ich find´s echt klasse.

Berichte bitte weiter. :ic_up:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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