Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Dann ist doch meine Vermutung richtig. Da die Absenkung des Krankenkassenbeitrages erst ab März 2019 greift, hebt sich die Teilung des Zusatzbeitrages der KK mit der Erhöhung der Pflegeversicherung auf und dein Zahlbetrag der Rente ist Ende 2018 und Anfang 2019 gleich.
Gruss maday
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Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Hallo
Meine EMR Rente fand zu 2/2006 Anerkenntnis und mir wurde ein neuer Bescheid mit Neuberechnung (ein minimales Plus) meiner Rente aufgrund des geänderten Zusatzbeitrags zugesandt.
Warten wir mal ab, ob andere User sich Ende des Monats dazu melden und berichten, wenn sie ihre Kontoauszüge anschauen.
Gruß agnes
https://rentenbescheid24.de/rentenversi ... tzbeitrag/Rentenversicherung zahlt die Hälfte zum Zusatzbeitrag: Kein gesonderter Antrag notwendig
Für die Änderungen der Beitragssätze und Zuschüsse ist kein gesonderter Antrag notwendig. Wer seine Rente schon vor dem 01.04.2004 bezog, bekommt schon Ende Dezember 2018 seine geänderte Rente. Dazu muss auch ein neuer Bescheid erfolgen, aus dem sich die Änderung des KV-Beitrages und Pflegebeitrages ergibt.
Wer seine Rente ab dem 01.04.2004 bezogen hat, bekommt die geänderte Rente erst Ende Januar 2019 mit dem neuen Bescheid oder mit dem Hinweis auf seinen Kontoauszügen.
Meine EMR Rente fand zu 2/2006 Anerkenntnis und mir wurde ein neuer Bescheid mit Neuberechnung (ein minimales Plus) meiner Rente aufgrund des geänderten Zusatzbeitrags zugesandt.
Warten wir mal ab, ob andere User sich Ende des Monats dazu melden und berichten, wenn sie ihre Kontoauszüge anschauen.
Gruß agnes

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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Von der DRV kam nichts, kein Schreiben, kein Bescheid.
Aber ich habe nun eine ganzen Cent mehr
!
Aber ich habe nun eine ganzen Cent mehr

Gruß
Schnecke
Schnecke
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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Ich freue mich mit dir, liebe Schnecke 123
Gruß agnes



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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Ich habe auch einen anderen Betrag als im Januar und Februar, 1,02 € mehr. Warum ich im Januar und Februar 50 Cent weniger hatte als in den Vormonaten, weiß ich nicht.
Einen Bescheid bei Beitragsänderungen habe ich noch nie bekommen.
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Bei mir ist die gleiche Höhe meiner Rente überwiesen worden.
Hm, verstehe jetzt den Sinn nicht warum ihr keine Bescheide erhaltet und vielleicht bekommt ihr die Erhöhung aufgrund der Mütterrente .
Ich gehöre dazu nicht.
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deines Lebens hängt
von der Beschaffenheit
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Marc Aurel
Guter Rat ist teuer
aber schlechter Rat
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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse ab 1.1.2019
Die Erklärung ist doch ganz einfach. Seit Januar 2019 mußte die Rentenversicherung den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu 50% übernehmen. War der Zusatzbetrag 1% hat sich zu Januar nichts verändert, weil bei 1% sich das genau mit der Erhöhung der Pflegeversicherung ausgeglichen hat.
War der Zusatzbetrag 2018 unter 1% (z.B. 0,9%) war der Überweisungsbetrag seit Januar 2019 um einen Betrag kleiner als im Dezember 2018, weil in dem Beispiel mit 0,9% Zusatzbeitrag der KK, die RV nur 0,45% übernommen hat, aber die Pflegeversicherung mit der Erhöhung von 0,5% größer war, also bedeutet dies weniger auf dem Konto.
War der Zusatzbetrag der KK 2018 größer als 1,0% (wie z.B. bei mir 1,5%) mußte die RV in meinem Beispiel 0,75% übernehmen, die Erhöhung der Pflegeversicherung betrug aber nur 0,5% und somit habe ich seit Januar 2019 einen höheren Auszahlbetrag der EMR.
Die Veränderungen zum März 2019 auf eurem Konto ist ein veränderter Betragssatz eurer Krankenkasse zum Januar 2019. Dies könnt ihr z.B. hier nachschauen (https://www.krankenkassen.de/gesetzlich ... tzbeitrag/). Bei Rentner kommen diese Beitragssatzveränderungen immer erst 2 Monate später zur Durchführung. Also wenn die Krankenkassen ihren Satz zum Januar 2019 geändert haben, zeigt sich die Auswirkung bei Rentner mit der Auszahlung der Rente für Monat März 2019.
Mit der Erhöhung der Mütterrente hat dies nichts zu tun.
Gruß maday
War der Zusatzbetrag 2018 unter 1% (z.B. 0,9%) war der Überweisungsbetrag seit Januar 2019 um einen Betrag kleiner als im Dezember 2018, weil in dem Beispiel mit 0,9% Zusatzbeitrag der KK, die RV nur 0,45% übernommen hat, aber die Pflegeversicherung mit der Erhöhung von 0,5% größer war, also bedeutet dies weniger auf dem Konto.
War der Zusatzbetrag der KK 2018 größer als 1,0% (wie z.B. bei mir 1,5%) mußte die RV in meinem Beispiel 0,75% übernehmen, die Erhöhung der Pflegeversicherung betrug aber nur 0,5% und somit habe ich seit Januar 2019 einen höheren Auszahlbetrag der EMR.
Die Veränderungen zum März 2019 auf eurem Konto ist ein veränderter Betragssatz eurer Krankenkasse zum Januar 2019. Dies könnt ihr z.B. hier nachschauen (https://www.krankenkassen.de/gesetzlich ... tzbeitrag/). Bei Rentner kommen diese Beitragssatzveränderungen immer erst 2 Monate später zur Durchführung. Also wenn die Krankenkassen ihren Satz zum Januar 2019 geändert haben, zeigt sich die Auswirkung bei Rentner mit der Auszahlung der Rente für Monat März 2019.
Mit der Erhöhung der Mütterrente hat dies nichts zu tun.
Gruß maday
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