Hallo Passerelle,
Macht es Sinn, gegen dieses nunmehr verabschiedete Gesetz Klage einzureichen ? (Gleichbehandlung etc. ...)
Für mich
NICHT ... denn das ist
ALLES schon seit 2001 bekannt und die ersten "Rentenverbesserungen" gingen schon 2014 an den EM-Bestandsrentnern
VORBEI ... der erhoffte "Aufschrei" von den Sozialverbänden ist aber ausgeblieben oder wurde im Keim mit alten Urteilen dazu (betreffs der Abschläge auf EM-Renten) erstickt.
Hier ein paar interessante Gedanken dazu vom Sommer 2018, beschlossen wurde nun trotzdem was (angeblich) Keiner wollte ...
https://blog.eu-schwerbehinderung.eu/
Besonders interessant auch die Diskussionen auf "Ihre Vorsorge" dazu, man merkt doch direkt, dass dieses Forum "ein Kind der DRV ist" ... man beachte die undifferenzierte Beurteilung des Users
@Modi1969 (besonders im Beitrag 7) , der ganz allgemein von Bestandsrentnern schreibt und nicht auf die speziellen Probleme der EM-Bestandsrentner (seit der "Reform"- EM-Rente ab 2001) wirklich eingeht.
https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/ ... -2019.html
Mir ist bisher
NICHT bekannt, dass irgendeine gesetzliche Regelung zur EM-Rente ab 2001 den Bestands-EM-Rentnern (bei Gleichbehandlung auch rückwirkend) "geschadet" hätte wie es hier suggeriert wird.
Ist bekannt, ob ein Sozialverband Klage einreichen wird ?
VDK / SovD sind schon mit Klagen gegen die Renten-Abschläge mehrfach gescheitert, die Schlagkraft dieser Verbände ähnelt in diesem Bereich eher einer "toten Katze", nicht mal in EM-Renten-Verfahren sind sie noch besonders "gefürchtet" bei der DRV.
Es mag einzelne Ortsverbände geben wo das noch anders ist aber inzwischen kassieren die auch Vorrangig Beiträge und möchten nicht viel dafür tun müssen ... raten von Anträgen auf EM-Rente (oder von Widersprüchen bei Ablehnung) sogar ab ...
Welcher Aufwand und Risiko besteht, wenn man als Einzelperson (mit Sozialrechtschutzsversicherung) Klage einreicht ?
Der Aufwand dürfte unermeßlich werden, eine Rechtsschutz-Versicherung braucht man dafür nicht unbedingt,
NUR wenn man einen Anwalt finden sollte der sich darauf einlassen möchte ...
ICH KENNE KEINEN ... und habe auch keine Versicherung dafür ...
Zudem fehlen mir die Gesundheit, die Kraft und das Durchhaltevermögen dafür, mir haben die Gerichtsverfahren wegen EM-Rente und gegen das JC schon
ZU VIEL davon gekostet, ich habe noch was Anderes vor mit meinem Restleben ...
SORRY ...
Können sich einer Einzelklage weitere Personen anschließen ?
So was wie "Sammelklagen" gibt es in Deutschland nicht und ich denke mal die gesundheitlichen Grenzen halten nicht nur mich davon zurück, mich auf so ein Jahrelanges Justiz-Abenteuer mit ungewissem Ausgang einzulassen ...
Mich macht das auch verdammt
WÜTEND aber ich habe nicht wirklich mit anderen Entscheidungen gerechnet

...
Die schon bestehende Ungerechtigkeit bei der EM-Rente wird noch vergrößert ab dem 01.01.2019 und die Betroffenen sind zu krank, um sich ernsthaft dagegen zu wehren ... was zählen schon 1,7 Millionen EM-Rentner (die Neuzugänge seit 2001) bei 80 Millionen Einwohnern ...
Das "Mütterrente-Bröckchen" können die sich meinetwegen auch "sonst wo hin stecken" ... 6 Monate für Kinder die
VOR 1992 geboren wurden ... das ist einfach nur lächerlich ... wozu habe ich eigentlich fast 40 Jahre gearbeitet und (dummerweise) 1972 /1982 auch noch Kinder in diese Welt gesetzt und zu anständigen Menschen erzogen "so ganz nebenbei" ...
Komisch, dass es da wieder für
ALLE Mütter reichen wird, auch wenn sie keinen einzigen Tag im Leben berufstätig waren (also auch
NIX in die Rentenkasse eingezahlt haben) ... aber Einige sind ja inzwischen auch schon "weggestorben" ... manche staatlichen Finanz-Probleme lösen sich durch "Politisches Abwarten" von ganz alleine ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
