Hallo Ruffus
du kannst sicher deinen Arzt darauf ansprechen, dass du denkst, dass er es versäumte dir eine AU auszustellen und du nun resultierend daraus mit der KK und der Krankengeldzahlung Probleme hast.
Welche Antwort er dir darauf geben wird, bleibt für uns alle spannend.
Hatte dieser Psychoarzt dich zuvor bereits ständig/länger schon AU geschrieben, sodass nach langer AU-Zeit zunächst über eine Wiedereingliederung ein Arbeitsversuch probiert werden sollte, oder war es ein anderer Arzt, z.B. der Hausarzt?
Und hat auch dieser Psychoarzt mit dir den WE-Plan gemeinsam besprochen und erstellt/gestartet, oder war dies der Hausarzt und der Psychoarzt hat lediglich den Abruch in die Wege geleitet?
Von welchem Arzt warst du also die Zeit vor der Wiedereingliederung längere Zeit schon AU geschrieben worden?
Die KK hätte daraufhin ja auch nach der AU Bescheinigung fragen können
Klar, HÄTTE dies die KK tun können ... nur warum SOLLTE sie?
Kennst du die Begriffe "Bringschuld und Holschuld"?
Ich definiere sie anhand deines Beispiels einmal wie folgt:
Du als Arbeitnehmer und Krankenversichter bist in der "Bringschuld" deinem Arbeitgeber und der KK gegenüber, nämlich den Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest/einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu ERBRINGEN.
Weder dem Arbeitgeber noch der KK obliegt eine "Holschuld".
Sie sind demnach nicht verpflichtet, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei dem Bringschuldner EINZUHOLEN.
Im Allgemeinen ist bekannt, dass verspätete Einreichungen/Eingänge einer Krankmeldung bei der KK Sanktionen nach sich ziehen. Aus dem Grund sollte ein Arbeitsunfähiger seine AU Folgebescheinigung auch möglichst schon einen Tag früher (also vor Ablauf der zuvor erstellten AU-Bescheinigung) ausstellen lassen, um keine zeitliche Lücke aufkommen zu lassen.
Du warst jetzt leider einen Monat in Verzug mit deiner AU-Bescheinigung, was mich eh wundert, dass du jetzt eine erhalten hast und zuvor nicht.
Wie kam es denn, dass du gerade jetzt wieder eine AU-Bescheinigung erhalten hast und warum ist dir nicht aufgefallen, dass du die ganze letzte Zeit ohne Nachweis warst?
Keine AU-Bescheinigung = NICHT Arbeitsunfähig, im rechtlichen Sinn von daher ARBEITSFÄHIG ...
Dem gegenüber steht eine abgebrochene Wiedereingliederung "wegen Überforderung", aber NICHT AU geschrieben ...
Keine Arbeitsfähigkeit aufgrund von (laut Wiedereingliederungsabbruch-Diagnose) "Überforderung", aber keine AU-Bescheinigung ...
Was soll sich der Arbeitgeber oder die KK nun davon aussuchen, wenn ihnen keine genauen Statusdetails vorliegen?
Arbeitsfähig < arbeitsunfähig
Die KK muss dir nicht hinterherhecheln. Sie hat schließlich dadurch keinen finanziellen Schaden. Im Gegenteil, wie du nun erfahren musst.
Sie ist auch nicht in der "Bringschuld", dir Krankengeld zu zahlen, ohne einen Nachweis deinerseits, dass eine AU überhaupt vorliegt.
Hätte sie bei dir etwas finanziell zu holen, so läge ihrerseits eine "Holschuld" vor und sie HÄTTE sich ganz bestimmt auch zeitnah gemeldet und dich daran erinnert.
Wo liegt deiner Meinung nach nun der Fehler und auf wessen Seite eher das Recht?
Ist hier wirklich die KK schuld, die sich doch hätten bei dir melden und nach einer AU-Bescheinigung erkundigen können?
Hat die Schuld der Arzt, der es versäumte dir eine AU-Bescheinigung aufzudrücken/mitzugeben?
Hast du es etwa selber versäumt, dich gesetzkonform und arbeitsrechtlich gesehen bei deinem Arbeitgeber nach Abbruch der Wiedereingliederung mittels AU-Bescheinigung krank zu melden?
Einmal ganz spitz formuliert: Letzteres könnte deinen Arbeitgeber auch noch auf die Idee bringen dich zu kündigen, da du keine AU vorgelegt und deine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung auch nicht zur Verfügung gestellt hast, somit deinen Arbeitsvertrag nicht eingehalten hast.
Es wird wohl so nicht kommen, aber bedenke, auch dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir nachzurennen, wenn es um arbeitsvertragliche Regelungen geht.
Ob eine offizielle Beschwerde bei der KK hier fruchtet oder eine Wendung bringt, bezweifle ich.
Versuche am Montag mit den Beteiligten (KK) vernünftig eine Klärung herbeizuführen, indem du sachlich deine damalige Sachlage mit dem Abbruch der Wiedereingliederung schilderst und ggf. erklärst, dass du im Glauben warst, damit sei automatisch alles auf AU-Zustand wie zuvor gestellt.
Deinen Arzt kannst du befragen, ob er nicht eine AU-Meldung mit der Abbruchsbegründung an die KK eingereicht hat, sodass alle Beteiligten am Wiedereingliederungsplan auch darüber informiert waren, dass deine Arbeitsunfähigkeit weiter Fortbestand hat.
Viel Glück und Erfolg, mehr bleibt mir nicht zu wünschen.
Und als letzten Tipp: sieh ab sofort zu, dass du für die Zukunft NAHTLOS deine AU-Dokumentationen bekommst, ohne auch nur einen Tag eine Lücke zu haben, und dir auch davon eine Kopie für deine Akten machst und zwar so lange, bis du entweder arbeitsfähig bist oder einen positiven Rentenbescheid in Händen hältst, der dann keine AU-Bescheinigung mehr bedingt.
Gruß agnes