Hallo Schnuppelchen,
Der GA Termin war am 2.5. ,,, mir ging es zwischenzeitlich sehr schlecht, Nach dem GA termin waralles vorbei habe da beim GA nur geheult und noch 3Tage später, meine Psychologin brachte mich dann letzendlich in die Notaufnahme. Dort blieb ich 10 Tage ,sie wollten mich noch dabehalten,ich hatte aber einen termin wegen meinem Magentumor. Da sind eigentlich nur Kontrollen angesagt,ich habe aber auf eigene Faust einen Bluttest machen lassen.
Da stellte sich raus dass meine Werte erhöht sind ,also irgendwo im Körper ein Tumor sein soll.
Dann hast du ja wieder Einiges hinter dich gebracht, zudem auch weitere Befunde, die ja klar die psychischen Probleme bestätigen, besorge dir davon unbedingt auch Kopien der Klinik, sofern noch nicht erfolgt.
Hast du denn selbst das gerichtliche Gutachten auch bekommen, ich habe meine damals direkt bekommen zusammen mit dem "Vergleichs-Angebot" der DRV (an das Gericht) mir eine EM-Rente geben zu wollen.
Heute abend rief meine Anwältin an, die RV sollte Stellung nehmen zun Gutachten das besagt dass ich lt psych Krankheit voll erwerbsgemindert sei.
Das war bei mir damals auch so und das Gericht hatte wohl der DRV schon aufgezeigt wo der "Hase" hin zu gehen hat, leider haben die in gewissen Grenzen immer noch die Möglichkeit zu "taktieren", um möglichst gut da raus zu kommen.
Die RV will aber nun mit mir einen Vergleich schliessen . Ich soll ab Juli 14 wo der Magentumor festgestellt wurde ,erwerbsgemindert sein bis 31.1 2018,
Dann wäre allesbeendet.
Ich nehme an der Antrag wurde auch deutlich früher gestellt (als Juli 2014) und die DRV sucht sich nun was aus, damit sie noch befristet berenten kann, das geht ja nur für höchstens 3 Jahre am Stück ... bei mir hat man dann sinniger Weise den Monat "gewählt", wo die DRV mir die Ablehnung meines Antrages geschickt hatte, weil ich ja nicht EM sein sollte.
Nun war ich es plötzlich doch, damit man nicht direkt "unbefristet" EM-Rente geben musste ... das wird also auch bei dir der "Aufhänger" sein (bei mir gab es ja nicht mal einen, was gesundheitlich Spezielles hat da nicht stattgefunden), das passt nämlich mit den 6 Monaten ohne Geldanspruch und ab 01.02.2015 dann der reguläre Anspruch auf Zahlung der EM-Rente bis 31.01.2018 sind genau die möglichen 3 Jahre bei einer EM-Rente mit Befristung bei dir.
ABER : es ging doch um meine Psyche, was auch im Gutachten erörtert wurde und nicht mein Tumor,der mich ja nicht mal arbeitsunfähig gemacht hätte und auch nicht macht.
Es ist einfach eine schnöde "Rechenaufgabe für die DRV" (die müsste sonst direkt unbefristet bewilligen und das wollen die natürlich nicht), im Grunde ist es egal wegen welcher konkreten Krankheiten man dich für EM erklärt, die EM-Rente gibt es nicht für bestimmte Krankheiten sondern weil man aus gesundheitlichen Gründen (welchen auch immer) nicht Erwerbstätig sein kann ...
Nun soll ich mir überlegen wie weiter, auf den Vergleich eingehen ??? oder weitermachen ? wo ist da der Haken ??
Du solltest unbedingt auf den Vergleich eingehen, es wird kein "besseres" Angebot mehr geben und der Richter wird sich (und dich) fragen was du eigentlich willst, wenn du das ablehnst, weil man sich "auf die falsche Krankheit" bezieht ... bei der Verlängerung werden "die Karten in jedem Falle neu gemischt", da wird wichtig sein, was bis zum Antrag (Herbst 2017) weiter gewesen ist bei dir.
Mein Anwalt hat damals auch noch versucht eine EM-Rente unbefristet (ab Antragstellung) als Gegenvorschlag durch zu bekommen, das hat die DRV abgelehnt und vom "weiter machen" hat er mir dringend abgeraten, denn das muss der Richter nicht hin nehmen und wird die Klage dann abweisen ... dann hast du weiter
GAR NICHTS und ob es am LSG mal besser für dich laufen wird (und
WANN) steht in den Sternen ...
Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass diese Verfahren letztlich mit einem solchen Vergleich enden, wenn die gerichtlichen Gutachten zu Gunsten des Antragstellers ausgefallen sind, kleine "Kompromisse" sind dann meist nötig, wenn man das endlich mal abschließen und die hart erkämpfte EM-Rente bald bekommen will.
Ich selbst hatte nur noch knapp ein Jahr Rente (fast 2 Jahre waren rückwirkend) bis zur notwendigen Verlängerung, das ging dann aber problemlos durch und bei mir wurde dann ohne erneute Befristung verlängert (aber ich war ja auch schon fast 60 Jahre alt inzwischen), so bekam ich rund 1 Jahr später das bewilligt, was die DRV mir am Gericht noch nicht geben wollte ...
meine Anwältin sagte mir dass bei einem Verlängerungsantrag nach der 1.Berentung aufPsyche alles von vorn beginnt (weil der magen wird ja ruhig bleiben ) wenn ich jetzt weiter mache gehts um die Psyche und ich kann noch einmal verlängern, und dann beikeiner Besserung danach unbefristet EM , Ich weiß ich kann auch gesund werden aber was wenn nicht ,,
Was deine Anwältin dazu sagt ist aber nicht korrekt, wie ich schon geschrieben habe bekommt man die EM
NICHT auf eine bestimmte Krankheit ... die wissen durchaus warum du die EM-Rente bekommst, die musst du dann nicht wegen "Psyche" komplett von vorne durchkämpfen, die haben doch auch
ALLE Kranken-Unterlagen von dir und vom Gericht zur Einsicht erhalten, denen liegt das gerichtliche Gutachten doch auch vor.
Die haben nur einen (möglichst medizinischen) Grund gesucht aktuell noch nicht "unbefristet" anbieten zu müssen, dazu kann sie auch der Richter nicht zwingen, es besteht kein Rechts-Anspruch die EM-Rente direkt ohne Befristung zu bekommen ...
Wenn du jetzt weiter machst wird das kein Richter mehr verstehen und du wirst weiter
KEINE EM-Rente bekommen, wenn du den Vergleich jetzt ablehnst ... auch Anwälte wollen Geld verdienen und sie verdient nur weiter an deinem Verfahren, wenn du es jetzt nicht beendest, aber wenn du das aktuelle Angebot ablehnst muss die DRV keine weiteren Vorschläge machen.
Ich hoffe ihr versteht mich ,es ist so verworren ,weiß nicht was ich machen soll,
Da ist nicht viel "verworren", du kannst in wenigen Wochen den Bescheid zur EM-Rente in den Händen haben, so wie es dir jetzt vorgeschlagen wurde und das Verfahren ist damit beendet (du nimmst die Klage dann zurück) oder du bekommst vorerst weiter
KEINE Rente, in der Hoffnung es könne noch was "Besseres" dabei raus kommen wenn du weiter machst ... das wird aber nicht passieren, weil du dann den Prozess verlieren wirst ...
Vielleicht gabs schon ähnliche Fälle und ihr könnt mir einen Rat geben ,wobei ich tendiere zum Weiermachen , weil ich da auf was eingehe was so nicht stimmt und ich meine eigentliche Krankheit "verleugne "....
Es gibt schon viele ähnliche Fälle hier, die meisten Gerichts-Verfahren enden mit einem solchen Vergleich, du "verleugnest" keine Krankheiten, du "verschenkst" deine EM-Rente wenn du nur darauf pochen willst, die für Krankheit X oder Y zu bekommen, das ist so was von unwichtig ... deine Krankheiten beurteilen deine Ärzte und nur das ist wichtig.
Es stimmt auch nicht, dass nach einer ersten (erfolgreichen) Verlängerung dann "automatisch" unbefristet EM-Rente bewilligt werden muss, es kann auch kürzere Verlängerungen geben als 3 Jahre und erst nach insgesamt 9 Jahren EM-Rente auf Zeit (durchgehend) wäre die DRV verpflichtet
OHNE Befristung zu verlängern, vorher "
KANN" sie das tun, sie muss aber nicht ...
Das Gerichtsverfahren sollte klären ob du eine EM-Rente bekommen musst oder nicht, diese Klärung ist nun erfolgt und die DRV bietet dir nun endlich an EM-Rente zu bewilligen und zu zahlen, es geht nicht um die Anerkennung irgendeiner bestimmten Krankheit dabei ... sondern um die Anerkennung, dass du aus gesundheitlichen Gründen (welchen auch immer) deinen Lebensunterhalt (zumindest vorerst) nicht selbst verdienen kannst.
Bei einer Userin hier wurde der Termin der gerichtlichen Begutachtung genommen (der lag 2 Jahre nach der Antragstellung

), vermutlich hat der Gutachter sie erst so krank gemacht, dass sie nun die EM-Rente braucht ... denke nicht weiter darüber nach, nimm das Angebot an und dann kannst du bald etwas durchschnaufen, anstatt dir und deiner Psyche weiter zu schaden ...
Beim Verlängerungs-Antrag reichst du die Befunde ein, die sich inzwischen angesammelt haben und dann wird die DRV dazu ohnehin neu entscheiden müssen, wie es
DANN ist und nicht was jetzt aktuell ist wird dafür wichtig sein, ob verlängert wird oder nicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma
