Hallo Feldhase,
aber gibt es nicht auch noch die möglichkeit das ein Arzt den antrag stellt,weil dieser der meinung ist das der Patient in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann?
Der behandelnde Arzt kann einen entsprechenden Befundbericht schreiben und darin seine Meinung zu deiner Erwerbsfähigkeit äußern, diesen Bericht packt man direkt zum Antrag mit dazu. Den EM-Renten-Antrag für dich stellen kann er NICHT, er kann dir dabei helfen (wenn er das möchte und die Zeit dafür hat) aber den Antrag mußt du selber bei der DRV stellen.
Oder das die krankenkasse diesen beantrag weil Sie keinen sinn sehen jemanden krankengeld zu bezahlen der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Die Krankenkassen sehen inzwischen sehr schnell KEINEN SINN mehr darin jemandem Krankengeld zu zahlen und haben die Entscheidung NICHT zu treffen, ob jemand seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht.
Es reicht auch leider nicht aus, dass du und dein Arzt auch dieser Meinung sind.
Die Krankenkasse wird dich irgendwann "bitten" einen med. Reha-Antrag bei der DRV zu stellen, einen EM-Renten-Antrag darf sie gar nicht verlangen und schon gar nicht selber für dich stellen.
Einen Antrag auf med. Reha kannst du auch (ohne Extra-Aufforderung) direkt mit deinem Arzt zusammen stellen, denn ohne absolvierte Reha, bearbeitet die DRV eher ungerne gleich einen EM-Renten-Antrag (es gilt immer REHA VOR RENTE).
Dort entscheidet sich dann, wie es tatsächlich um deine Erwerbsfähigkeit steht (jedenfalls wie das die DRV-Reha-Ärzte sehen), in deinem Beruf (letzte Tätigkeit) und auf dem "Allgemeinen Arbeitsmarkt".
Der Bericht von so einer Reha ist fast schon entscheidend, ob sich ein Renten-Antrag überhaupt "lohnt", denn die endgültige Entscheidung über die EM-Rente trifft ganz alleine die DRV und deren Gutachter.
Die Meinung von den behandelnden Ärzten, von Kliniken in denen man schon war, von Krankenkasse und vielleicht auch Arbeitsagentur (die ist z.B. bei mir auch der Meinung, dass ich NICHT mehr arbeiten kann) interessiert die DRV da nicht wirklich, das ist für die Renten-Entscheidung von denen alles nur von untergeordneter Bedeutung!!!
NUR wenn die DRV beschließt, dass man tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig ist, gibt es eine EM-Rente und oft noch zeitlich befristet, dann muß man wieder um die Verlängerung kämpfen
Es ist schon so lange her bei meinem Mann,wo er in Erwersunfähigkeitsrente geschickt worden ist,das wir der meinung sind das es damals die KK war.Aber das ist 17 Jahre her!
Die Abläufe und Bedingungen wurden im Jahr 2001 drastisch geändert/verschärft, es gibt seit dem KEINE
Erwerbs
Unfähigkeit mehr, sondern nur noch Teilweise oder Volle
Erwerbs
Minderung
Bei einer Erwerbsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag besteht volle Erwerbsminderung (Volle EM-Rente)
Bei 3 - unter 6 Stunden besteht teilweise Erwerbsminderung (Halbe EM-Rente)
Bei Erwerbsfähigkeit von 6 und mehr Stunden gibt es KEINE EM-Rente, das heißt man ist VOLL-Arbeitsfähig (lt. DRV!!!)
Es wird schon so sein, dass alles vor 17 Jahren damit noch deutlich einfacher war, inzwischen wollen ALLE NUR noch SPAREN, ganz besonders die DRV bei den EM-Renten.
Klar sagen die Anderen (KK /AfA) vorher auch gerne mal "beantragen Sie doch Rente", die wollen auch nur den Kostenfaktor loswerden und denen ist es ziemlich egal, ob die DRV das genauso sieht.
Tut mir sehr leid, aber das ist die REALITÄT und ein mündiger Bürger muß Anträge auf Geldleistungen (auch bei der DRV auf EM-Rente) nun mal selber stellen!
Das darf keine Institution mal so einfach für ihn machen, weil sie der Meinung ist, derjenige könne sowieso nicht mehr arbeiten.
Du kannst dir dabei helfen lassen, das ist KEIN Problem und die Möglichkeiten dazu wurden dir ja schon beschrieben.
Liebe Grüße von der Doppeloma
