
Das mit den 4 Jahren ist ja auch ein beliebter Ablehnungsgrund, obwohl es in den Vorschriften durchaus heißt, dass dies KEINE starre Grenze sei, wenn früher eine erneute Reha medizinisch notwendig ist.mein Rehaantrag wurde abgelehnt mit der Begründung: Noch keine 4 Jahre seit letzter Reha (war 2008), außerdem Depri und Angsterkrankung sind nicht so schwerwiegend, dass vorzeitig eine neue Reha angezeigt wäre.
Lassen wir das einfach mal so stehen, Fakt ist jedenfalls, dass NICHT abgelehnt wurde, weil man dich für TOPP-FITT hält und das ist gegenüber der AfA schon mal eine gute Position.
War das eine psychosomatische Reha (?), da ist die Begründung nämlich untauglich, weil solche Reha-Maßnahmen auch schon nach 2 Jahren wieder bewilligt werden können.
Wenn du eine solche noch gar nicht hattest, spielen andere Krankheiten eigentlich nur eine "Nebenrolle" wenn eine psychosomatische Reha angezeigt wäre.
Ich hatte 2007 eine AHB wegen meiner Herz-OP und 2008 eine psychosomatische Reha "auf dringenden Wunsch meiner Krankenkasse", die meinten zwar "ich bekäme sowieso keine Reha, weil ich ja "gerade" eine hatte"


Allerdings haben sie trotzdem darauf bestanden, dass ich bei der DRV einen Reha-Antrag stelle, sonst bekäme ich kein Krankengeld mehr, das verstehe wer will

Bekam dann die Reha (im Eilverfahren!) sofort genehmigt und war danach fertiger als vorher, aber die KK hat dann brav weitergezahlt bis zur Aussteuerung

Liebe Antonia,

hast ja so Recht, im Teil A steht wirklich nichts weiter drin in Richtung Prognose, habe gerade nochmal reingeschaut.
Aber ich finde das trotzdem sehr interessant, zumindest kann man feststellen, ob alle wichtigen Diagnosen berücksichtigt wurden, denn die dürfen ja im Teil B (eigentlich!) NICHT drinstehen!
Wenn du das ohne PA bekommen hast ist doch OK, ich schreibe das immer dazu, weil es unser Med. Dienst der AfA so haben wollte.
Beim SB KANN es auch NUR den Teil B geben, denn der Teil A bleibt beim Med. Dienst und unterliegt der Schweigepflicht, der Betroffene hat aber trotzdem nach § 25 SGB X einen Rechtsanspruch darauf

Wenn der SB Zugriff auf den Teil A hätte, dann gibt es direkt eine Beschwerde an den Datenschutz!!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
