Hallo riesman,
Ja ich werde mir einen neuen Neurologen suchen, dass Problem ist das man wahrscheinlich zeitnah
keinen Termin bekommt.
Das kann dir höchstens für einen neuen Antrag was nützen, kein vernünftiger Arzt schreibt für einen neuen Patienten einen durchschlagenden Bericht für ein Verfahren am SG, zudem unterschätzt du gerade die Wirkung eines GA, das der Richter in Auftrag gegeben hat.
Überlege mal selber, warum sollte ein Richter das ernster nehmen, was ein Arzt schreibt der dich bisher noch nicht mal kennt, als das was (wahrscheinlich) sein jahrelanger "Haus- und Hof-Gutachter" geschrieben hat, auch ein GA nach § 109 SGG (mal abgesehen von den Kosten dafür, die der VDK auch nicht übernimmt) würde da keine besondere Wirkung mehr haben, man würde es als "Gefälligkeits-GA" auch in Frage stellen.
Schließlich hat auch die DRV das GA bekommen (das Gerichtliche) und würde auch (im Zuge der Akteneinsicht) alle weiteren Berichte und GA bekommen (müssen), der Richter will das wohl jetzt vom Tisch haben, ohne Grund drängt der VDK nicht zur "Aufgabe" der aktuellen Klage, die bekommen da auch (als deine Vertreter) entsprechende Hinweise vom Richter.
In der Regel schließen sich die Richter den eigenen GA vorbehaltlos an, sonst hätten sie sich das ja gleich "schenken" können, diese Erfahrung haben wir beim Dopa gemacht (der die Klage dann auch zurück nehmen musste im 1. EM-Rentenverfahren), seine Anwältin (auf PKH) saß nur noch daneben in der Verhandlung und hat alles "abgenickt", mehr hast du vom VDK wohl auch nicht mehr zu erwarten.
Der VDK möchte innerhalb von 14 Tagen etwas schriftliches von den Ärzten, da er bei dem SG Stellung nehmen soll.
Das wollte der VDK bei mir damals schon haben, angeblich um sich darüber klar zu werden ob es "lohnt" einen Widerspruch einzulegen, meine Ärzte haben es immer abgelehnt was auf (meinen) Wunsch dazu zu bescheinigen, ganz gleich für wen, weil es ohnehin keine Bedeutung haben wird, für das weitere Verfahren und am SG schon gar nicht.
Das SG hat bereits Befundberichte von all deinen Ärzten angefordert (das machen die schon am Beginn des Verfahrens) und unsere Ärzte waren auch nur bereit solche direkten Anforderungen (von AfA / DRV/ SG) zu beantworten, weil das sonst schnell den Beigeschmack der "Gefälligkeit" bekommt, zumal man solche Atteste / Berichte in der Regel auch aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
In meinem Falle hatte die DRV bereits diese ersten Berichte (die vom SG angefordert wurden) als "nicht Aussagefähig genug" vom Tisch gewischt, welchen Sinn hätte es wohl gemacht später noch eigene "Wunschberichte" nachzuschieben, wenn sogar das gerichtliche GA nun gegen dich ausgefallen ist ...
Ich hatte schon sehr große Angst davor, dass es mir (am selben Gericht) mit der Begutachtung genau so ergehen könnte wie dem Dopa damals, aber in meinem Falle waren die beauftragten GA genau passend und sehr korrekt (Internist und Psychiater), auch hier hat sich der Richter dann an diese GA gehalten, das ist der DRV dann schlecht bekommen und sie musste einlenken ... war denen sicher auch nicht recht aber das kann mir egal sein ...
Mir ist aufgefallen das vieles aus den bisherigen GA' übernommen wurde. Er hat nur aus der Sicht seines Fachgebietes
geurteilt. Es wurden Röngtenberichte nicht beachtet und die Wegefähigkeit somit als nicht beeinträchtigt angegeben.
Er
DARF ja auch nur aus der Sicht seines Fachgebietes begutachten, wenn wesentliche gesundheitliche Probleme dabei nicht von ihm selbst erfasst und beurteilt werden konnten, dann hätte eben eine zusätzliche Begutachtung durch einen weiteren Facharzt erfolgen müssen (wie bei mir z.B.), dafür wäre aber der VDK (als deine Rechtsvertretung) zuständig (gewesen) das bei Gericht einzufordern, wenn eine bestimmte Fachbegutachtung
NICHT alle nötigen Fragen klären
KANN.
Ist da "der Zug erst mal abgefahren", dann können deine Ärzte schreiben was sie wollen, da lacht die DRV doch nur noch drüber, verweist auf die "völlig ausreichenden" (und natürlich aus ihrer Sicht auch korrekten) Feststellungen des gerichtlichen GA (die natürlich dann auch ihre eigenen GA bestätigt haben) und ist damit "fein raus" aus der Sache ...
Ich könne einen PKW führen, wenn er umgebaut wird, so das die rechte Hand nicht gebraucht wird.
Denn die ist so gut wie nicht mehr einsetzbar.
Es reicht natürlich für die Beurteilung der Wegefähigkeit auch nicht ganz aus, festzustellen, dass du mit einem "umgebauten" PKW fahren könntest, den muss man sich ja nicht beschaffen (den Umbau gibt es auch nicht unbedingt kostenfrei) und überhaupt (noch) Auto fahren
WOLLEN , viel interessanter wäre ja gewesen, wenn er mal konkrete Tätigkeitsbereiche benannt hätte die du noch ausführen kannst und nicht nur alles ausschließen was nicht mehr geht, in der Regel benötigt man auch
BEIDE Hände für die Durchführung beruflicher Arbeit am Arbeitsplatz.
Dann noch die ganzen Einschränkungen (keine Nachtschicht, keine Nervlichen Belastungen, kein Zeitdruck, kein hoher
Publikumsverkehr, keine Reizstoffe wie Staub, Rauch, Gas oder Dämpfe, Tätigkeiten überwiegend in warmen Räumen,
Kälte, Nässe und Zugluft sind zu vermeiden. Tätigkeiten auf Gerüsten, Leitern und Absturzgefahr sind nicht zumutbar.
Mal abgesehen davon. dass es inzwischen sogar im Büro genug Stress und Zeitdruck gibt, Arbeitsvorgaben in denen man bestimmte Aufgaben erledigt haben muss / sollte, ist das eigentlich übertragbar in jeden X-beliebigen Reha-Bericht, was man dir da rein geschrieben hat, wo sind die speziellen Hinweise auf die Einschränkungen durch deine Hand ???
Wer das so liest kommt sicher nicht darauf, dass es da noch ganz spezielle Probleme gibt, wurde denn wenigstens mal eine Gegendarstellung zu diesem GA geschrieben, wobei das letztlich beim Dopa auch keinen Effekt mehr hatte, außer das Verfahren noch länger hinzuziehen, der GA hatte "
RECHT", der Richter ist schließlich auch kein Arzt und vertraut diesem GA =
FERTIG ... und die DRV war auch zufrieden mit dem Ergebnis der Klage-Rücknahme ...
In Dopas Fall allerdings nur kurze Zeit, da lag schon der nächste Antrag auf EM-Rente von ihm zur Bearbeitung vor, allerdings ergänzt mit den Klinikberichten, die der gerichtliche GA (Orthopäde) bereits als "irrelevant" ignoriert hatte, plus einem Brandaktuellen mit erneuter deutlicher Rentenempfehlung einer sehr anerkannten multimodalen Schmerzklinik.
Seine Schmerztherapeutin hatte ihn schnellstens dort erneut eingewiesen nach der Pleite am Gericht, die hatte auch die Welt nicht mehr verstanden, als sie das hören musste.
Natürlich werde ich die Klage nicht zurück ziehen, auch wenn mir langsam meine Kräfte schwinden.
Ich wünschte das der Alptraum bald mal vorbei wär.
Ich kann mich da unserer
Deern nicht ganz anschließen, denn wenn die Rücknahme der Klage angesprochen wird, dann kommt das (eigentlich) vom Richter und der VDK ist da offenbar auch nicht mehr von überzeugt, dass es noch einen Erfolg geben kann (mit Berichten von deinen Ärzten gibt es den dann ganz sicher auch nicht mehr).
Dann wird die Klage eben abgewiesen, damit ist die DRV dann auch "hochzufrieden" (wollte sei schließlich von Beginn an so haben), denn damit hast
DU dann den Prozess offiziell verloren ... das wird bestimmt in deiner Rentenakte auch nicht unerwähnt bleiben.
Eine Klage-Rücknahme ist nur eine "Verschnaufpause" (um neue Munition zu sammeln für den nächsten Angriff auf die DRV

), da kann und sollte die DRV nicht unbedingt davon ausgehen, dass es beim nächsten Antrag genau so leicht wird dich wieder "in die Enge zu treiben" ... zumindest solltest du dir dafür bessere Rechtsvertretung nehmen als den VDK habe ich aktuell den Eindruck.
Beim Dopa war es dann jedenfalls ein deutlich besserer Start in den 2. Antrag, man ließ die medizinische "Munition" dann zwar erst mal "kalt werden", die DRV rührte sich fast genau 6 Monate
NICHT dazu und als ich gerade "Untätigkeitsklage" einreichen wollte, kam ein Termin zum Psychiatrischen GA direkt bei der DRV ... (Dopa war nie wegen psychischer Probleme länger in Behandlung oder AU geschrieben gewesen ???) ...
Was danach passierte ist eine weitere längere und fast unglaubliche Geschichte aber am Ende waren
WIR die Sieger (ohne Widerspruch und erneute Klage

) und der Dopa hatte endlich seine EM-Rente nun sogar direkt ohne Befristung ... knapp ein Jahr nach der Klage-Rücknahme ...
Es gibt keine Garantien auf diesem Weg in einen neuen EM-Renten-Antrag aber eine Klage zurück nehmen muss nicht der Weltuntergang sein, eine Klage unbedingt aufrecht zu erhalten wenn die maßgeblichen Stellen (besonders das Gericht) das für sinnlos halten bringt dich aber auch nicht weiter ... kann deine Ausgangsbasis für den nächsten Antrag aber bereits deutlich negativ beeinflussen (in deiner Renten-Akte bei der DRV) ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
