Hallo ihr Lieben,
meiner Information nach, schreibt das Sozialgericht auch häufiger den Arbeitgeber an, um zu erfragen, ob dieser einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Wer definiert die Anforderungen an solch einen leidensgerechten Arbeitsplatz? Es ist ja von Erkrankung zu Erkrankung unterschiedlich. Setzt das Gericht die Kriterien zusammen, wie dieser Arbeitsplatz dann auszusehen hat? Setzt sich der Arbeitgeber mit dem erkrankten Arbeitnehmer zusammen (was ich mir kaum vorstellen kann)? Oder bleibt dieser Punkt der inhaltlichen Ausgestaltung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes ganz offen?
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten?
Liebe Grüße
Evkuda
Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
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Re: Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
Hallo Evkuda,
ich kann Dir das mal nur für meinen eigenen Fall beantworten, denke aber, dass es bei anderen nicht so viel anders ist.
Das SG hat meinen Arbeitgeber wegen eines leidensgerechten Arbeitsplatzes angeschrieben, da lagen bereits durch GA (auch vom SG) die definierten Einschränkungen vor (in meinem Fall z.B. kein Schichtdienst, Arbeitsplatz mit wechselnden Anforderungen an Sitzen, Gehen, Stehen, besonderer verstellbarer Schreibtisch und orthopädischer Bandscheibenstuhl und noch einiges andere).
Bei uns gibt es aufgrund der Größe des Unternehmens auch einen eigenen Betriebsarzt, bei dem durfte ich dann vorstellig werden und der hat dann mit mir die "Umgestaltung" meines Arbeitsplatzes besprochen. Da gab es dann quasi einen "Befund" des Betriebsarztes und die Empfehlung an die Abteilung, was zu tun wäre (zu diesem Zeitpunkt ging es bei mir um die teilweise EM-Rente und ich hatte wollte auf alle Fälle weiter arbeiten - was letzten Endes leider nicht so funktioniert hat, wie ich es wollte).
Liebe Grüße
Royan
ich kann Dir das mal nur für meinen eigenen Fall beantworten, denke aber, dass es bei anderen nicht so viel anders ist.

Das SG hat meinen Arbeitgeber wegen eines leidensgerechten Arbeitsplatzes angeschrieben, da lagen bereits durch GA (auch vom SG) die definierten Einschränkungen vor (in meinem Fall z.B. kein Schichtdienst, Arbeitsplatz mit wechselnden Anforderungen an Sitzen, Gehen, Stehen, besonderer verstellbarer Schreibtisch und orthopädischer Bandscheibenstuhl und noch einiges andere).
Bei uns gibt es aufgrund der Größe des Unternehmens auch einen eigenen Betriebsarzt, bei dem durfte ich dann vorstellig werden und der hat dann mit mir die "Umgestaltung" meines Arbeitsplatzes besprochen. Da gab es dann quasi einen "Befund" des Betriebsarztes und die Empfehlung an die Abteilung, was zu tun wäre (zu diesem Zeitpunkt ging es bei mir um die teilweise EM-Rente und ich hatte wollte auf alle Fälle weiter arbeiten - was letzten Endes leider nicht so funktioniert hat, wie ich es wollte).
Liebe Grüße
Royan

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Re: Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
Hallo,
inwiefern erfährt "man" denn selbst davon, ob und in welcher Weise der Arbeitgeber (durch Sozialgericht) überhaupt kontaktiert - und wenn ja - wie geantwortet wurde?
Hat man denn - als "Betroffene/r" nicht auch ein Recht darauf, zu erfahren, was da im Hintergrund alles abläuft?
Danke für jegliche Informtionen / Hinweise ... und Grüße
Manderley
inwiefern erfährt "man" denn selbst davon, ob und in welcher Weise der Arbeitgeber (durch Sozialgericht) überhaupt kontaktiert - und wenn ja - wie geantwortet wurde?
Hat man denn - als "Betroffene/r" nicht auch ein Recht darauf, zu erfahren, was da im Hintergrund alles abläuft?
Danke für jegliche Informtionen / Hinweise ... und Grüße
Manderley
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)
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Re: Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
Eigentlich eher nicht. Alles, was das Sozialgericht in die Wege leitet, dient letztendlich der Ermittlung des zu verhandelnden Sachverhaltes. Für die ständige Information, wer alles für diese Klärung herangezogen wird, gibt es keine Kapazitäten und - soweit ich weiß - auch keine Verpflichtung für das SG.
LG
Royan
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Re: Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
Hallo Manderley,
Mein AG sollte sich zusätzlich auch dazu äußern wie er sich zu meinem Arbeitsvertrag stellt, bei Bewilligung einer Teilweisen oder Vollen EM-Rente auf Zeit ... ich weiß nicht mehr ob das alles in einem Formular war, es ist einfach schon zu lange her.
In meinem Falle war das aber ziemlich klar, dass ich dort auch Teilzeit nicht mehr arbeiten konnte, denn im CallCenter kann man eben nur telefonieren (bei paralleler Sachbearbeitung am PC) und das sollte ich ja in der Form nicht mehr machen, auch auf Schichtarbeit hätte mein AG in diesem Falle nicht verzichtet, das gehörte nun mal dazu lt. Arbeitsvertrag, Teilzeit an sich wäre also kein Problem geworden, aber eine andere "leidensgerechte" Arbeit ohne Schichtdienst.
Damit war das schon klar, "bedenklich" war für mich eher der Hinweis meines AG (bei einer bestimmten Frage), dass es NICHT an der bisherigen Tätigkeit / den Arbeitsbedingungen liegen könne, dass meine Gesundheit so beeinträchtigt ist = "Arbeit macht NICHT krank" ...aber das geben AG ja nie gerne zu, dass der berufliche Dauer-Stress dabei durchaus eine Hauptrolle gespielt hatte ...
Manchmal wird man ja sogar aufgefordert zu bestimmten Äußerungen / Sachverhalten Stellung zu nehmen, man kann und sollte das auch immer dann tun wenn man es selbst für nötig hält, ganz wichtig ist es auch neue gesundheitliche Entwicklungen umgehend dem Gericht schriftlich mitzuteilen.
Die können auch nur mit den Informationen arbeiten die ihnen auch vorliegen und nicht immer ist wirklich komplett, was die DRV dem SG liefert (selbst wenn sie es irgendwann schon mal bekommen und selbst schriftlich bestätigt haben
), so fehlte z.B. meine Stellungnahme / Richtigstellung zum letzten Reha-Bericht, obwohl die doch immer überall mit hin sollte (an den Reha-Bericht angeheftet) lt. schriftlicher Mitteilung der DRV an mich damals ...
Besonders "nervig" waren immer die Einlassungen der DRV zu allen SG-Aktionen (die haben natürlich auch volle Akteneinsicht als "Beklagte Partei"), da konnte man teilweise nur noch den Kopf schütteln und sich fragen was die noch brauchen, um endlich einzulenken ...
Essenz aller DRV-Erwiderungen eigentlich immer wieder : "Das ist uns nicht Aussagefähig genug / das überzeugt uns nicht, wir haben (erneut gründlich) geprüft und bleiben bei unserer bisherigen Ansicht = die Klägerin (Frau Doppeloma) braucht keine EM-Rente
, die Klage ist daher abzuweisen ... " ... selbst daran "gewöhnt" man sich mit der Zeit, aber zu Beginn des Verfahrens bleibt fast das Herz stehen wenn man so was liest und man sieht eigentlich schon ALLES verloren ...
Erst nach den 2 gerichtlichen GA hat der Richter der DRV wohl keine andere Wahl mehr gelassen, als einen konkreten Vorschlag zur Berentung zu machen, wenn sie den Prozess nicht mit einem Urteil verlieren wollte ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

In meinem Falle wurde auch der AG angeschrieben vom SG, denn es ging ja auch in erster Linie um die Feststellungen für eine teilweise EM-Rente und ob ich dann noch einen "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplatz bei meinem AG bekommen könnte oder die "Arbeitsmarktrente" bewilligt werden muss, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht und auch nicht zur Verfügung gestellt werden kann am "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...inwiefern erfährt "man" denn selbst davon, ob und in welcher Weise der Arbeitgeber (durch Sozialgericht) überhaupt kontaktiert - und wenn ja - wie geantwortet wurde?
Mein AG sollte sich zusätzlich auch dazu äußern wie er sich zu meinem Arbeitsvertrag stellt, bei Bewilligung einer Teilweisen oder Vollen EM-Rente auf Zeit ... ich weiß nicht mehr ob das alles in einem Formular war, es ist einfach schon zu lange her.
In meinem Falle war das aber ziemlich klar, dass ich dort auch Teilzeit nicht mehr arbeiten konnte, denn im CallCenter kann man eben nur telefonieren (bei paralleler Sachbearbeitung am PC) und das sollte ich ja in der Form nicht mehr machen, auch auf Schichtarbeit hätte mein AG in diesem Falle nicht verzichtet, das gehörte nun mal dazu lt. Arbeitsvertrag, Teilzeit an sich wäre also kein Problem geworden, aber eine andere "leidensgerechte" Arbeit ohne Schichtdienst.
Damit war das schon klar, "bedenklich" war für mich eher der Hinweis meines AG (bei einer bestimmten Frage), dass es NICHT an der bisherigen Tätigkeit / den Arbeitsbedingungen liegen könne, dass meine Gesundheit so beeinträchtigt ist = "Arbeit macht NICHT krank" ...aber das geben AG ja nie gerne zu, dass der berufliche Dauer-Stress dabei durchaus eine Hauptrolle gespielt hatte ...


Natürlich hat der Betroffene (als Kläger in diesem Verfahren) jederzeit das Recht Akteneinsicht bei Gericht zu verlangen, in der Regel kümmert sich der Rechtsvertreter darum (Sozial-Verband / Anwalt) wenn einer beauftragt wurde, ansonsten muss man seine Fragen dazu selbst direkt an das Gericht stellen, mein Anwalt hat mir solche Unterlagen immer umgehend (in Kopie) zukommen lassen, daher kenne ich auch alle Anfragen an meine Ärzte und auch die an den AG, sogar die gerichtlichen GA bekam ich ohne Nachfrage dazu geliefert, als sie fertig waren ...Hat man denn - als "Betroffene/r" nicht auch ein Recht darauf, zu erfahren, was da im Hintergrund alles abläuft?
Manchmal wird man ja sogar aufgefordert zu bestimmten Äußerungen / Sachverhalten Stellung zu nehmen, man kann und sollte das auch immer dann tun wenn man es selbst für nötig hält, ganz wichtig ist es auch neue gesundheitliche Entwicklungen umgehend dem Gericht schriftlich mitzuteilen.
Die können auch nur mit den Informationen arbeiten die ihnen auch vorliegen und nicht immer ist wirklich komplett, was die DRV dem SG liefert (selbst wenn sie es irgendwann schon mal bekommen und selbst schriftlich bestätigt haben




Besonders "nervig" waren immer die Einlassungen der DRV zu allen SG-Aktionen (die haben natürlich auch volle Akteneinsicht als "Beklagte Partei"), da konnte man teilweise nur noch den Kopf schütteln und sich fragen was die noch brauchen, um endlich einzulenken ...


Essenz aller DRV-Erwiderungen eigentlich immer wieder : "Das ist uns nicht Aussagefähig genug / das überzeugt uns nicht, wir haben (erneut gründlich) geprüft und bleiben bei unserer bisherigen Ansicht = die Klägerin (Frau Doppeloma) braucht keine EM-Rente




Erst nach den 2 gerichtlichen GA hat der Richter der DRV wohl keine andere Wahl mehr gelassen, als einen konkreten Vorschlag zur Berentung zu machen, wenn sie den Prozess nicht mit einem Urteil verlieren wollte ...



Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
Hallo,
bei meiner Freundin war es letztens so, das sie ein Schreiben inkl. Formular von der DRV erhielt. Das Formular musste sie dem Arbeitgeber übergeben. Da ging es um die Frage, ob er ihr einen Leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten könne. Er konnte nicht, hat das Formular ausgefüllt und zurück an die DRV geschickt.
Damit hat sie die volle EMR erhalten. So war das bei ihr.
LG
Susi
bei meiner Freundin war es letztens so, das sie ein Schreiben inkl. Formular von der DRV erhielt. Das Formular musste sie dem Arbeitgeber übergeben. Da ging es um die Frage, ob er ihr einen Leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten könne. Er konnte nicht, hat das Formular ausgefüllt und zurück an die DRV geschickt.
Damit hat sie die volle EMR erhalten. So war das bei ihr.
LG
Susi
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Re: Sozialgericht schreibt u.U. auch Arbeitgeber an
Hallo,
meines bescheidenen Wissens muss ein Arbeitgeber immer einen solchen Platz anbieten, wenn er mehr wie 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Bin aber nicht ganz sicher.
Ich bekam dieses Schreiben übrigens von der Agentur für Arbeit, um es meinen AG zu geben.
Ansonsten wurde mein Chef nie kontaktiert durch DRV oder Afa.
Beste Grüße, Best Regards
Thomas
meines bescheidenen Wissens muss ein Arbeitgeber immer einen solchen Platz anbieten, wenn er mehr wie 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Bin aber nicht ganz sicher.
Ich bekam dieses Schreiben übrigens von der Agentur für Arbeit, um es meinen AG zu geben.
Ansonsten wurde mein Chef nie kontaktiert durch DRV oder Afa.
Beste Grüße, Best Regards
Thomas
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