Nachweis der Arbeitslosigkeit an die RV

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Einfach_Mama
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Nachweis der Arbeitslosigkeit an die RV

Ungelesener Beitrag von Einfach_Mama » Mo 1. Feb 2016, 20:02

Hallo, ich hätte eine einzige Frage:

Muss ich mich arbeitslos melden, um der RV im Falle einer EU-Rente meine Arbeitslosigkeit zu beweisen?

Die Situation ist folgende:

Seit Mai 2013 bin ich arbeitsunfähig krank. Von der KK wurde ich bereits 2014 ausgesteuert, Ansprüche auf Arbeitslosengeld endeten am 06.01.2016. Anspruch auf Hartz4 habe ich nicht. Weil ich also sowieso keine Ansprüche mehr habe, wurde ich ab 07.01. vom AA abgemeldet, um nicht immer wieder unnötig vorgeladen zu werden.
Etwa zur gleichen Zeit wurde ich rechtskräftig gekündigt (was für mich in Ordnung ist) und habe EU-Rente beantragt, da eine Erwerbstätigkeit über 6 Stunden/Tag mittlerweile nicht mehr zu schaffen ist.
Ich habe gelesen, dass man bei Arbeitslosigkeit die volle EU-Rente bekommt.
Wäre es sinnvoller, mich doch wieder arbeitslos zu melden? Kann nur die Arbeitslosmeldung beim AA der RV "beweisen", dass ich arbeitslos bin?

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Doppeloma
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Re: Nachweis der Arbeitslosigkeit an die RV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Feb 2016, 01:41

Hallo Einfach_Mama, :smile:
Muss ich mich arbeitslos melden, um der RV im Falle einer EU-Rente meine Arbeitslosigkeit zu beweisen?
man sollte sich immer bei der AfA melden wenn man arbeitslos geworden ist, damit die das registrieren, zunächst mal unabhängig davon ob man dort deswegen Geld bekommen wird oder nicht ... bist du weiterhin durchgehend AU geschrieben (vom behandelnden Arzt), dann will man dort ohnehin weiter nichts von dir, man wird dir raten dich wieder zu melden wenn du mal Vermittlungsfähig also nicht mehr AU bist.
Seit Mai 2013 bin ich arbeitsunfähig krank. Von der KK wurde ich bereits 2014 ausgesteuert, Ansprüche auf Arbeitslosengeld endeten am 06.01.2016. Anspruch auf Hartz4 habe ich nicht. Weil ich also sowieso keine Ansprüche mehr habe, wurde ich ab 07.01. vom AA abgemeldet, um nicht immer wieder unnötig vorgeladen zu werden.
Was heißt jetzt du wurdest abgemeldet, hat die AfA dich wegen der AU abgemeldet oder hast du das selbst getan um deine Ruhe vor Terminen zu haben ???
Etwa zur gleichen Zeit wurde ich rechtskräftig gekündigt (was für mich in Ordnung ist) und habe EU-Rente beantragt, da eine Erwerbstätigkeit über 6 Stunden/Tag mittlerweile nicht mehr zu schaffen ist.
Ob das "in Ordnung" ist /war kannst du nur selber wissen, dein AG wird dich bei den Behörden (AfA / KK usw.) auch endgültig als Mitarbeiter abmelden müssen, denn bisher war ja dein Arbeitsverhältnis noch ruhend vorhanden ... ob eine Erwerbstätigkeit über 6 Stunden noch möglich ist wird die DRV entscheiden, es ist also unabhängig davon zu sehen, dass du deine aktuell eingetretene Arbeitslosigkeit ab dem XX (Ablauf der Kündigungsfrist) besser bei der AfA noch selbst nachweislich / schriftlich mitteilen solltest.
Ich habe gelesen, dass man bei Arbeitslosigkeit die volle EU-Rente bekommt.
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast, die EU-Rente gibt es seit 2001 nicht mehr und die Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) bekommt man nicht wegen Arbeitslosigkeit, sondern weil man nach Feststellungen der Rentenkasse gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist voll (6 und mehr Stunden) oder wenigstens noch Teilzeit (3 - bis UNTER 6 Stunden) zu arbeiten.

Ob man Arbeitslos ist oder nicht ist dafür eigentlich relativ unwichtig, die "aktive Meldung bei der AfA zur Arbeitsvermittlung" allerdings auch, sofern man seinen Anspruch auf EM-Rente (Versicherungszeiten) mit der durchgehenden AU-Bescheinigung aufrecht erhält ....
Wäre es sinnvoller, mich doch wieder arbeitslos zu melden? Kann nur die Arbeitslosmeldung beim AA der RV "beweisen", dass ich arbeitslos bin?
Wenn du wegen Krankheit nicht in Arbeit vermittelt werden kannst, dann ist es auch nicht sinnvoll sich zwecks Vermittlung dauerhaft bei der AfA "betreuen" zu lassen, die DRV interessiert es für die Entscheidung zur EM-Rente nicht, ob du arbeitslos bist und das beweisen kannst ... die interessiert nur ob du versicherungsrechtlich einen Anspruch auf EM-Rente erworben hast (der ergibt sich auch aus ärztlich bescheinigten AU-Zeiten) und ob du aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr arbeiten kannst, auch nichts Anderes am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 3 Stunden täglich möglich wäre.

Unsere eigene Ansicht und Meinung dazu ist denen dabei eher ziemlich egal ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Schnecke123
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Re: Nachweis der Arbeitslosigkeit an die RV

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Di 2. Feb 2016, 14:13

Ich habe gelesen, dass man bei Arbeitslosigkeit die volle EU-Rente bekommt.
Ich glaub, du meinst die Arbeitsmarktrente, kann das sein? Bei halber EM-Rente kann diese auf den vollen Betrag
aufgestockt werden, wenn man dir keinen passenden Arbeitsplatz vermitteln kann. Genau kenne ich mich da
aber nicht aus, vielleicht schaust du mal über die Suchfunktion hier oder es meldet sich noch jemand dazu.
Gruß
Schnecke

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